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Archiv "E-Mail" (26.04.2002)

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betrifft, habe ich mich ent- schlossen, Sie anzuschreiben.

Ich bin eine 26-jährige Ärztin aus der Türkei und lebe nun aufgrund meiner Heirat mit meinem türkischen Ehemann seit fast eineinhalb Jahren in der BRD. Hier in meiner neuen Heimat wollte ich ger- ne meinen Beruf fortsetzen beziehungsweise meinen Facharzt machen. Als ich ei- nen Antrag auf eine Berufs- erlaubnis beim Hessischen Landesprüfungsamt für Heil- berufe gestellt habe, musste ich eine Enttäuschung nach der anderen erleben. Ich be- kam als Antwort, dass auf- grund der fehlenden Gleich- artigkeit des Studieninhaltes eine Berufserlaubnis nur ver- geben werden kann, wenn ich die deutsche Staatsan- gehörigkeit besitze oder mich aufgrund politischer Verfol-

gungen in der BRD befinde.

Es ist wirklich sehr interes- sant, wie schnell die „man- gelnde Gleichartigkeit des Studieninhaltes“ durch die Staatsangehörigkeit bezie- hungsweise des anerkannten Asyls ausgeglichen wird.

Vielleicht sind Sie nicht die richtige Adresse für solche Kritik, jedoch würde ich mich als Ärztin sehr freuen, wenn Sie mir für meinen Fall Möglichkeiten zum Ausüben meines Berufes nennen könnten. Mir ist es ein Rät- sel, wie man bei der Zuwan- derung ausländischer Ärzte zwischen 1995 und 2000 aus Osteuropa vorgegangen ist.

Ich würde mich sehr freu- en, wenn Sie mir bei meiner Suche behilflich sein könnten . . .

Dr. Serpil Sen, Valkenierstraße 22, 63263 Neu-Isenburg

ten muss und der Entschei- dung eines ärztlichen Notdienstes, eines Arzt-Ver- treters und im Krankenhaus oder Altersheim ohnehin wechselnd immer wieder an- deren Ärzten ausgesetzt ist.

Es ist Aufgabe der Ärzte- schaft, des Gesetzgebers und der Justizminister, Klarheit und Sicherheit herzustellen.

Das halte ich für die Grund- lage jeder Sterbehilfe.

Dr. med. Klaus Wendtland, Hervester Straße 6, 45768 Marl

Zyban

Zu der Warnung der Arzneimittelkom- mission vor dem Raucherentwöh- nungsmittel „Zyban“ in Heft 8/2002:

Ergänzung

Vor dem Hintergrund eines selbst erlebten Behandlungs- falles scheint mir wichtig, Folgendes zu ergänzen: Bei Patienten, die an einer affek- tiven Psychose oder einer Psychose aus dem schizo- phrenen Formenkreis leiden, kann Bupropion (Zyban) zu einer dramatischen Ver- schlechterung des Zustands mit selbst und fremd gefähr- dendem Verhalten führen.

Patienten mit diesen Erkran- kungen sollte Zyban also auf keinen Fall verschrieben werden.

Dr. med. Christof Goddemeier, Zentrum für Psychiatrie, Neubronnstraße 25, 79312 Emmendingen

Schlafmedizin

Zu dem Beitrag „Im Fokus steht der Tag, nicht die Nacht“ von Gabriele Blaeser-Kiel in Heft 8/2002:

Weiterführung auf die Ärzte

Toll! – Da wird eine Leitlinie zum „nicht-erholsamen Schlaf“ für unsere in deut- schen Praxen betreuten schlafgestörten Patienten er- arbeitet beziehungsweise herausgegeben, hierbei im Mittelpunkt die Konsequen- zen einer mangelnden

Schlafqualitätfür den folgen- den Tag!

Wo bleibt die Weiterführung dieser Leitlinie auf die Ärzte in deutschen Krankenhäu- sern und – selbst bei Einhal- tung der Arbeitszeit-Bestim- mungen – die „Erholsam- keit“ (gleich Qualität!) bei deren Nachtschlaf in einem Bereitschaftsdienst mit steti- gem Pieper neben dem Kopf- kissen? Nicht zu sprechen von den immer noch unge- zählten Kollegen, bei denen die Bestimmungen des Ar- beitszeitgesetzes gar nicht eingehalten werden.

So was sollte doch erst recht zur Nachvollziehbarkeit und weiterem Verständnis des EuGH-Urteils 10/00 zur Be- wertung eines Bereitschafts- dienstes als hundertprozenti- ge Arbeitszeit beitragen!

Dr. med. Arnulf Göbel, Bergstraße 39, 36100 Petersberg

Aids-Erkrankung

Zum Halbjahresbericht I/2001 des Robert Koch-Instituts:

Bemerkenswerte Postition Deutschlands

Im Aids-Halbjahresbericht I/2001 vom 28.November 2001 stellt das RKI Berlin unter Punkt 11. der Technischen Anmerkungen erneut fest, dass: „1993 eine einzigeMel- dung erfasst wurde, bei der die berufliche Exposition als wahrscheinlicher Infektions- weg und Ursache für eine Aids-Erkrankung anzusehen ist. Da dies jedoch nicht zwei- felsfrei gesichert ist, wurde . . .“

Ich erlaube mir, nochmals auf diese Problematik aufmerk- sam zu machen und betone dabei, dass es in der hierzu weltweit geführten akademi- schen Diskussion bisher aus- schließlich darum gegangen ist, einen schlüssigen Beweis dafür zu verlangen, dass al- lein eine HIV-Infektion Aids auslösen kann. Und so wie die Dinge nun mal ste- hen, bezieht Deutschland seit Jahren dabei eine bemer- kenswerte Position. Denn der einzige und deshalb hier A

A1146 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 17½½½½26. April 2002

B R I E F E

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können indessen nicht veröffent- licht werden, es sei denn, sie würden ausdrücklich als „Le- serbrief“ bezeichnet. Voraussetzung ist ferner die vollstän- dige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail- Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mittei- lung vor, E-Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen

sollen, zu kürzen.

Sterbehilfe

Zu dem Leserbrief „Mehr Palliativme- dizin“ von Prof. Dr. Lothar Prinz in Heft 5/2002:

Bindendes Gesetz fehlt

Dem Leserbrief von Prof.

Prinz ist nur zuzustimmen.

Doch für Patient und Arzt ist dabei die unerlässliche Vor- aussetzung in Deutschland nicht erfüllt: der in der jewei- ligen Sterbephase rechtlich abgesicherte Wille des Pati- enten als Grundlage des ärzt- lichen Handelns. Es kann nicht akzeptiert werden, dass

„der Patient dem Arzt ausge- liefert“ ist, weil unklar bleibt, wozu sich der Patient wirk- lich bekennt, sei es, weil er niemals über das Sterben ge- sprochen, nicht in einwand- freier Form schriftlich ver-

fasst hat und kein bindendes Gesetz über die Gültigkeit eines solchen Patiententesta- ments oder einer solchen Pa- tientenverfügung besteht. Es ist nicht einzusehen, warum die Ärzteselbstverwaltung und der Gesetzgeber diese Rechtsunsicherheit nicht be- seitigen können. Schließlich darf man sich am Lebensen- de sicher fühlen bezüglich der Abfassung und Gültig- keit eines Testaments, das in der Sterbephase ja auch geändert werden kann, so- weit man juristisch zurech- nungsfähig ist und die Form der Willensäußerung gewahrt wird. Man sollte doch nicht immer verschweigen, dass der Patient heute sowohl zu Hause als auch im Kranken- haus oder auf Reisen oft oder sogar in der Regel auf seinen vertrauten Hausarzt verzich-

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bemühte und aus 1993 datier- te Fall ist augenscheinlich zweifelhaft . . .

Med.-Rat Dr. med. E. Kretschmer, Haasenweg 3, 09618 Brand-Erbisdorf

Kinder

Zu dem Bericht über das Sympo- sium in der Kaiserin-Friedrich- Stiftung „Solidarität mit den ,fort- pflanzungswilligen Schichten‘“ von Dr. med. Eva A. Richter in Heft 9/2002:

Leben braucht Zuwendung

Ein zentraler Gesichtspunkt ist in der Arbeit und in den mutigen Erwiderungen bis- her nicht thematisiert wor- den: Wo ist die Solidarität mit der weit größeren Zahl von Müttern und Vätern, die ebenso „fortpflanzungs- willig“ sind ? Wie geht es den Eltern der circa Drei- viertelmillion Kinder, die alljährlich auf natürlichem Wege geboren werden? Wie viele Zigtausende von Müt- tern leiden unter dem Spa- gat zwischen Familie und Beruf? Wie viele Kinder lei- den unter dem Frust der

„arbeitslosen“ Eltern? Wie vielen Eltern fehlt anderer- seits (wegen Überstunden, aus Angst den Job zu verlie- ren) die Zeit für Zuwen- dung – und welche Folgeko- sten (Polizei, Sozialarbeiter, Justiz, Heime) zieht das nach sich? Aber auch: Wo ist die wirtschaftlich-finanzi- ell äquivalente Entschei- dungsfreiheit für eine schwangere Frau zwischen dem Schwangerschaftsab- bruch und 18 Jahren Le- benshaltungskosten für das kommende Kind? Wie viele der weit über 100 000 (1999:

126 776) pro Jahr nach Be- ratungsregelung abgebro- chenen Schwangerschaften wären ausgetragen worden, wenn Kinder in dieser Ge- sellschaft nicht zum finanzi- ellen Risiko der Eltern (be- ziehungsweise allein stehen- den Mütter) würden?

Medizin wird krank, wenn sie sich neben der traditionell

naturwissenschaftlich assi- stierten Verlängerung des Lebens nun auf dessen artifi- zielle Schaffung konzentriert und dabei vergisst, was natürlich entstehendes und entstandenes Leben braucht:

Zuwendung, ein wohnliches und emotionales Zuhause, Persönlichkeitsbildung, lang- fristige Lebensperspektive für die junge Generation usw.

Dies mit medizinisch-wissen- schaftlicher und gesundheits- politischer Kompetenz einzu- fordern, wäre der beste Dienst an den „fortpflan- zungswilligen Schichten“.

Dr. Heinrich Günther, Lönsstraße 12, 01259 Dresden

GKV

Zu dem Kommentar „Krankenver-si- cherung: Unfriedensgrenze“ von Dr.

rer. pol. Harald Clade in Heft 10/2002:

Mehr Sorge um Familien

. . . Herr Dr. Clade verkennt völlig, dass ein beträchtlicher Teil dieser Angestellten des- halb in der GKV ist und auch dort bleiben wird, weil er sich als Familienernährer mit Kin- dern nicht den auf Dauer exi- stenzgefährdenden Beiträgen in der PKV aussetzen wird.

Eine Erhöhung der Beiträge in der GKV um bis zu 33 % ist zwar schmerzhaft, aber im Vergleich zu den deutlich höheren und auf Dauer ruinö- sen Beiträgen (bei einer ein- gebauten jährlichen Steige- rungsdynamik von acht bis zehn Prozent) gar nichts.

Herr Dr. Clade sorgt sich um die angeblichen verfassungs- rechtlichen Ansprüche der PKV auf Profit, um die ver- fassungsrechtlich viel höher anzusiedelnden Rechte von Familien auf Berücksichti- gung bei der Beitragsbemes- sungsgrenze (bei einer Bei- tragsbemessunggrenze, die derzeit völlig ignoriert, ob ein Single, Doppelverdiener oder eine Familie von dem Gehalt zu unterhalten ist) sorgt Dr. Clade sich nicht . . . Johannes Berning, In den Stämmen 6, 44265 Dortmund

A

A1148 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 17½½½½26. April 2002 B R I E F E

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