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Archiv "E-Mail" (11.10.2002)

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Arzneimittel

Zu „Bonus für sparsame Ärzte“, dem Textkasten des Beitrags „Zu Unrecht verteufelt?“ von Samir Rabbata in Heft 28–29/2002:

Jetzt reicht’s!

So weit sind wir nun gekom- men! Ist es vielleicht ein Bo- nus, wenn allgemeines und uns allen zustehendes Hono- rar einbehalten wird, um kas- senärztliche „Streber in vor- auseilendem Gehorsam“ zu hätscheln? Wie kann man es unseren Standesvertretern und -innen nur klar machen, auch meinem Fachkollegen und KBV-Vorsitzenden Richter-Reichhelm, was für ein Schwachsinn auch wieder in diesem Artikel als Realität verkauft wird. Wir verordnen Medikamente. Punkt. Phar- maindustrie und Apotheker

verdienen an Medikamenten.

Punkt. Wir sind mitnichten verantwortlich für die Kosten der Medikamente. Punkt.

Und wir sind demzufolge auch nicht dafür haftbar zu machen. Dies ist nicht unser Thema. Darauf muss immer und immer wieder hingewie- sen werden. Punkt. Sollen sich doch bitte unsere Stan- desvertreter gefälligst auf dem Hauptkampfplatz der Honorierung unserer ärztli- chen Tätigkeit Wunden auf Brust und Stirn holen, als sich auf diesem irrsinnigen Feld namens Medikamenten- verordnung Sporen in ihre weichen Flanken treiben zu lassen.

Und wenn die Herren und Damen Standesvertreter dann zu einer Kampagne:

„Wir üben uns in zivilem Ungehorsam für Sie, unsere Patienten: wir verordnen

das, was Ihre Erkrankung erfordert und nicht nur das Not-wendige (bitte buchsta- bieren Sie dieses Wort doch einfach so, wie sein Inhalt ist!), und das für Sie, die Patienten“ Mut haben wür- den, und das (sicherlich er- folgversprechend) im Jahr der Wahl 2002, dann müsste uns insgesamt vielleicht auch nicht um unsere ärztli- che Tätigkeit und unseren ärztlichen Nachwuchs so bange sein. Courage, meine Herren und Damen und drauf und dran. Es geht um uns!

Dr. med. Mathias Reuner,Haupt- kanal rechts 74, 26871 Papenburg/Ems

Pharmakologie

Zu dem Medizinreport „Me-too- Präparate können nicht pauschal bewertet werden“ von Christine Vetter in Heft 31–32/2002:

Kostenaspekt beachten

In keinem anderen Bereich der kassenärztlichen Medika- mentenverordnung wird der Arzt derart eklatant in die Schere zwischen Kosten und medizinisch-wissenschaftli- chen Ansprüchen genommen wie bei den teuren Me-too-

Präparaten, weil die gefor- derten Preise dabei meist in keinem akzeptablen Verhält- nis zur erreichten Verbesse- rung stehen!

Geregelt wird die Arzneimit- telverordnung durch Ver- tragsärzte und Richtlinien des Sozialgesetzbuches V:

„Notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich“. Daran muss (Richtlinie!) sich der Arzt bei der Rezeptierung halten! Danach erfüllt aber fast kein Me-too-Präparat die Kriterien einer „notwen- digen und wirtschaftlichen“

Verordnungsweise, ggf. höch- stens zweckmäßig, und das reicht nicht aus!

Es sei daran erinnert, dass in Deutschland ein jeder Kas- senarzt für die Verschrei- bung eines jeden einzelnen Medikamentes persönlich pekuniär zu haften hat. Inso- fern stehen die von Ihnen eingeholten wissenschaft- lich-pharmakologischen In- formationen in grellem Ge- gensatz zur Regress-Haf- tungsrealität des verordnen- den Kassenarztes, was den Herren Kollegen Pharmako- Professoren jedoch in ihrer Tragweite kaum bewusst sein dürfte . . .

Dr. med. Traut,Am Himmelreich 1, 79312 Emmendingen

Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 4111. Oktober 2002 AA2697

B R I E F E

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