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Archiv "E-Mail" (04.06.2012)

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Beitragszahler verbraucht werden und viele patientenferne Theoreti- ker ihr Auskommen haben.

Dr. med. Thomas Friedrich Weigel, 65193 Wiesbaden,

Dr. med. Matthias Kamm, 51069 Köln

Mut zur Delegation

. . . Wir Ärzte, vor allem die Nieder- gelassenen, haben einen abwechs- lungsreichen und interessanten Be- ruf, der zudem sehr gute Verdienst- möglichkeiten bietet und bis ins ho- he Alter ausgeübt werden kann. Der leider von vielen Autoren, die nur eine kleine Minderheit widerspie- geln!, angegebene Stress, durch Bü- rokratie und Zeitmangel hervorge- rufen, ist meist selbst induziert. Op- timierung interner Praxisabläufe und den Mut zur Delegation (setzt Vertrauen in die Fähigkeiten seiner Mitarbeiter voraus) sind Schwach- punkte in den genannten Praxen.

Ich habe mit Kollegin Wende ver- gleichbare Patientenzahlen und eine 50- bis 55-Stundenwoche. Die Um- stellung auf eine karteikartenlose Praxis würde ihr sicher 1,5 bis zwei Stunden pro Tag Zeitersparnis brin- gen. Die angesprochene bürokrati-

sche Vielfalt ist sicher ebenso rich- tig wie häufig unsinnige Anfragen.

Unsinnige wie auch häufig unbe- rechtigte Anfragen sollten unbeant- wortet und mit einem Kommentar versehen an die Krankenkassen zu- rückgesendet werden. Nach einiger Zeit minimieren sich diese Anfra- gen. Der zeitliche Aufwand für Bü- rokratie pro Tag ist im Schnitt nicht mehr als 30 Minuten und sollte möglichst am Tag des Eingangs be- arbeitet werden. Der ärgerliche Auf- wand für die „Eintreibung“ der Pra- xisgebühr ist für den Arzt selbst we- niger relevant, denn dies vollziehen die MFA. Zehn Stunden pro Monat sind sicher zu hoch angesetzt. Bei 1 300 Scheinen ist die Hälfte befreit (Kinder, Rentner etc.), so dass 650- mal die Gebühr eingezogen werden muss, Dauer für Ausdruck und Kas- sieren circa 30 bis 60 Sekunden, al- so maximal 650 Minuten im Quar- tal, das sind zehn Stunden, und bei 60 Arbeitstagen ungefähr zehn Mi- nuten Zusatzarbeit pro Tag. Die von der KBV angegebenen Kosten von 360 Millionen Euro kann ich nicht nachvollziehen . . .

Ärgerlich für mich ist allein die Tat- sache, dass wir eine „Kassenge-

bühr“ unentgeltlich eintreiben, da- bei spielt es für mich keine Rolle, wie hoch der Aufwand ist. Diese Leistung, dieser Aufwand muss be- zahlt werden oder auf die Urheber zurückübertragen werden. Hier sind die Politik und die (kraftlose) KBV gefordert. Es werden sich wohl in absehbarer Zeit Verbesse- rungen auftun. Das Mahnen nicht bezahlter Gebühr übernimmt die regionale KV.

Bürokratieabbau wird nur in Gren- zen möglich sein. Der zusätzliche bürokratische Aufwand durch Hausarztverträge ist von den Kolle- gen freiwillig eingegangen worden und wird auch zum Teil recht or- dentlich vergütet . . .

Das ständige, insbesondere öffentli- che Klagen trägt nicht dazu bei, Nachwuchs zu gewinnen. Wir soll- ten die vielen positiven Seiten des Arztberufes aufzeigen und nicht die wenigen negativen, die es in jedem Beruf gibt. Gerade hier sind die Medien, also auch das DÄ ange- sprochen, die eben jene (klagenden) Gesprächspartner auswählen und dies dauerhaft thematisieren.

Dr. med. Armin Hofmann, 98587 Steinbach-Hallenberg

BURN-OUT

Die Spannweite reicht von der völli- gen Ablehnung als Modewelle bis zur Gründung von

„Burn-out-Kliniken“

(DÄ 14/2012: „Ar- beitswelt und psychische Belastungen:

Burn-out ist keine Krankheit“ von Ma- thias Berger, Peter Falkai und Wolfgang Maier).

Frommer Wunsch

. . . Die Autoren schreiben, Behand- lungen auf der Basis einer evidenz- basierten, störungsspezifischen The- rapie mit eingeführten Burn-out-Zu- satzmodulen sollten neben der Res- sourcenverbesserung der Patienten darauf hinwirken, dass ein Arbeits- platz zur Verfügung steht, dem sie gewachsen sind und der ein arbeits- bedingtes Wiedererkrankungsrisiko

minimiert. (?) – Ich denke, a) „Ein frommer Wunsch!“, denn wie sonst sollte der Therapeut diese Forde- rung erfüllen können? und b) „Der Therapeut ist doch kein Sozialarbei- ter“. Und sollte er doch einer sein wollen, so würde er unweigerlich mit den Psychotherapierichtlinien in Konflikt kommen. Denn diese ver- langen vom Therapeuten, dass er eben mit dem Patienten „nur“ eine Krankenbehandlung und nichts an- deres durchführt. Aber was heißt überhaupt „evidenzbasierte Thera- pie“, „störungsspezifische Thera- pie“ und „Zusatzmodule“ im Hin- blick auf die aktuellen Psychothera- pierichtlinien? Immer wieder liest man, auch im DÄ, von Psychothe- rapien oder Psychotherapieformen bei spezifischen Krankheitsbildern, die man dann aber nicht in Deckung mit den Psychotherapierichtlinien und dem damit verbundenen Gut- achterverfahren bringen kann, also

sie so gar nicht in der ambulanten kassenärztlichen Psychotherapie an- wenden kann. Aber wozu werden sie dann, und nicht von unbedeuten- den Leuten/Kliniken/Zentren, veröf- fentlicht, gedruckt und auch zu zer- tifizierten Weiter- und Fortbildungs- artikeln verarbeitet? Liegt da nicht ein schon lange bestehender Miss- stand zwischen Psychotherapie-

U OU

D r g M G

„ ( beitsweltundpsych

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E-MAIL

A 1188 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 22–23

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4. Juni 2012

B R I E F E

(2)

richtlinientheorie und alltäglicher Psychotherapiepraxis vor?

Dipl.-Psych. Heinz Petry, 55596 Waldböckelheim

Wo bleibt die Arbeitsmedizin?

Herr Prof. Dr. Berger et al. geben in ihrem Artikel eine weitgehend kor- rekte Zusammenfassung des Positi- onspapiers der Deutschen Gesell- schaft für Psychiatrie, Psychothera- pie und Nervenheilkunde zum The- ma Burn-out wieder. Leider unter- schlagen sie die wichtige Rolle der Betriebsärzte beziehungsweise Fachärzte für Arbeitsmedizin. Im Positionspapier wird berechtigter- weise festgestellt, dass „die Belas- tung am Arbeitsplatz . . . in dieser Konstellation begleitend zur stö- rungsspezifischen Therapie Gegen- stand der Behandlung sein“ muss.

Darüber hinaus wird betont, dass

„Therapie . . . darauf hinwirken“

soll, „dass Menschen mit Burn-out- Beschwerden ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, der ein ar- beitsbedingtes Wiedererkrankungs- risiko minimiert. Zu diesem Zweck ist eine enge Zusammenarbeit mit den Arbeitsstellen erforderlich“.

Genau an dieser Schnittstelle sind die zuständigen Betriebsärzte von zentraler Bedeutung. Nur sie kön- nen in Kenntnis der Arbeitsplatzbe- dingungen und der Erkrankungshin- tergründe auf dieser Ebene präven- tiv eingreifen und die Wiederein- gliederung belastbar gestalten.

Prävention ist das primäre Ziel der Arbeitsmedizin – sowohl personen- wie systembezogen. Zur Erzielung eines nachhaltigen Therapieerfolges ist aus meiner langjährigen Erfah- rung die Zusammenarbeit von Ar- beitsmedizinern und Psychothera- peuten dringend erforderlich. Auch diesem Gedanken wird das Positi- onspapier erfreulicherweise ge-

recht, indem es „eine Stärkung der Position und der Einflussmöglich- keiten der Betriebsärzte“ für „wün- schenswert“ hält. Arbeitsmediziner sind somit unverzichtbare Partner für die Therapie von „Burn-out“ . . .

Dr. Kordula Piontkowski, BAD Gesundheitsvor- sorge und Sicherheitstechnik GmbH, 48155 Münster

Wichtiger Beitrag

Der Artikel ist ein wichtiger Beitrag zur Versachlichung der Diskussion und zur Eindämmung der Begriffs- inflation. Auch könnte eine Ein- grenzung auf psychosoziale Berufe seine sinnvolle Verwendung sichern helfen. Die klinische Erfahrung zeigt typische Erschöpfungsbilder infolge emotionaler Überforderung bei der Erbringung psychosozialer Leistungen unter erschwerten Um- ständen und/oder mangelnder ge- sellschaftlicher oder persönlicher

B R I E F E

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