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Archiv "E-Mail" (31.05.2002)

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Israel

Zu der Meldung „Hilfsorganisatio- nen: Kritik am Vorgehen Israels“ in Heft 15/2002:

Einseitige Verurteilung Israels

Wir erlauben uns, Ihnen eini- ge Sachverhalte zur Kenntnis zu bringen, die der Öffent- lichkeit nicht mitgeteilt wur- den:✁ Waffa Idris, Angestellter des PRH (Palästinensischer Roter Halbmond), wurde im Januar dieses Jahres als Selbstmordattentäter während des Jaffa-Road-An- schlags am 27. Januar 2002 eingesetzt.

✁ Am 27. Mai dieses Jahres hatten IDF-Sicherheitskräfte einen Krankenwagenfahrer des PRH verhaftet, nachdem

in seinem Krankenwagen ei- ne mit Sprengstoff präparier- te Weste, die für Selbstmord- anschläge bestimmt war, si- chergestellt wurde. Die We- ste war unter einer Tragbahre versteckt, auf der ein kranker palästinensischer Junge lag.

Der Fahrer gab zu, dass die Weste für Tanzim-Kämpfer in Ramallah bestimmt war.

Die Tatsache, dass im palästi- nensischen Autonomiegebiet

Gesundheitseinrichtungen als Versteckplätze für gesuch- te Terrorverdächtige und Krankenwagen für den Transport von Sprengsätzen missbraucht wurden, machen die Sicherheitskontrollen an Krankenwagen des PRH und die Durchsuchung von Ge- sundheitseinrichtungen in den palästinensischen Auto- nomiegebieten notwendig.

Palästinenser, die mehrheit- lich Moslems sind, missbrau- chen auf bedenkliche Weise Kirchen und andere kirch- lich getragene Einrichtungen wie Universitäten und Kran- kenhäuser als Verstecke und Positionen für Heckenschüt- zen.

Hierzu schweigen Sie und verurteilen einseitig Israel.

B. Bloch,Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V., Hebelstraße 6, 60318 Frankfurt/Main

Medizinstudium

Zu dem Beitrag „Mitscherlich und Mielke – wer sind die?“ von Peter Langkafel, Timo Drewes, Sebastian Müller in Heft 13/2002:

Positives Beispiel

. . . Seit 1977 habe ich als Rechtsmediziner im eigenen Unterricht zur ärztlichen Rechts- und Standeskunde, zunächst in Köln und später in Berlin (FU), stets eine Stunde in jedem Semester der Thematik Medizin im Na- tionalsozialismus gewidmet.

Seit 1989 teile ich mir in Göt- tingen mit Herrn Kollegen Prof. Doench stets zwei Stun- den pro Semester, die erste über Medizin im Nationalso- zialismus und die zweite über KZ-Versuche. In diesen bei- den Stunden werden die Dis- kussionen von studentischer Seite sehr engagiert geführt.

Und so verwundert es auch nicht, dass wir in der schriftli- chen, anonymen Beurteilung (Evaluation) am Ende des Semesters zu diesen beiden Lehrveranstaltungen recht positive Rückmeldungen er- halten. Begleitend zu den bei- den Stunden wird in einer Vi- trine vor dem Hörsaal spezi- elle Literatur ausgestellt, wo-

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 22½½½½31. Mai 2002 AA1505

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden auf- merksam gelesen. Sie können indessen nicht veröffentlicht werden, es sei denn, sie würden ausdrücklich als „Leser- brief“ bezeichnet. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse).

Die Redaktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E- Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu

kürzen.

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bei wir durch die wissen- schaftlichen Aktivitäten des Göttinger Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin (Direktorin Frau Prof. C.

Wiesemann) die Möglichkeit der Querverweise nutzen können. Seit zwei Semestern überreiche ich zudem den Studierenden als Belohnung für eine fehlerfreie Abschluss- klausur im Fach Rechtsmedi- zin mit einer Widmung zu der guten Leistung die Doku- mente des Nürnberger Ärzte- prozesses (TB), also den von Mitscherlich und Mielke her- ausgegebenen Bericht „Me- dizin ohne Menschlichkeit“.

So wichtig aus meiner Sicht aber für die Studierenden der Medizin die Auseinanderset- zung mit dieser dunklen deutschen Vergangenheit ist, so wenig hilfreich würde ich es im Sinne einer inneren Auseinandersetzung auch für uns, die nachfolgenden Ge- nerationen, finden, Prüfungs- fragen stellen und Wissens- oder Einstellungsfragen zu dieser Thematik beantworten zu müssen.

Prof. Dr. med. K.-S. Saternus, Institut für Rechtsmedizin der Georg- August-Universität, Windausweg 2, 37073 Göttingen

Tiefere Auseinander- setzung wichtig

. . . Auch unter dem Aspekt der derzeitigen Diskussion um die aktive Sterbehilfe, die PID und die verbrauchende Embryonenforschung wäre eine tiefere Auseinanderset- zung mit unserer deutschen Vergangenheit wichtig. In dem Artikel „Medizin in der NS-Zeit: Hirnforschung und Krankenmord“ von Priv.- Doz. Dr. Hans-Walter Schmuhl in Heft 19/2001 heißt es: „Die Krankenmor- de eröffneten nun der psych- iatrischen Forschung ganz neue Möglichkeiten: Men- schen, die im Zuge des von der ,Euthanasie‘-Zentrale durchgeführten Selektions- verfahrens aussortiert und zur Vernichtung freigegeben worden waren . . .“ und wei- ter: „Wie viele andere Wis-

senschaftler wies Hallervor- den nach dem Krieg jegliche schuldhafte Verstrickung von sich. Wertvolles Material wä- re der Forschung verloren ge- gangen, hätte er das Angebot ausgeschlagen, die Gehirne der ,Euthanasie‘-Opfer un- tersuchen zu können.“

Finden wir hier nicht ähnli- che Argumente wie in der Diskussion um die so genann- ten „überzähligen Embryo- nen“ als wertvolles Material für die Forschung und die PID mit Selektion des kran- ken Embryos?

Dr. med. Elisabeth Lerp, genannt Schwester Damiana,Evangelische Marienschwesternschaft, Heidelberger Landstraße 107, 64297 Darmstadt

Dialyse

Zu dem Beitrag „Gegen den indu- striellen Verdrängungswettbe- werb“ von Dr. med. Andreas Köhler in Heft 13/2002:

Fortschritt

. . . Tatsächlich bedurfte es 1968 der Klage eines Patien- ten (vertreten durch RA Prof. Däubler, Bremen) beim Sozialgericht Berlin mit Sprung-Revision zum Bun- dessozialgericht, um eine RVO-Kasse zur Kostenüber- nahme der Heimdialyse zu verurteilen. Damit war grundsätzlich die Dialyse in größerem Ausmaß ermög- licht. In der Folgezeit be- mühten sich jeweils einzelne Klinik- später auch niederge- lassene Ärzte sowie gemein- nützige Einrichtungen in Einzelverhandlungen mit den zuständigen KVen um die kostenmäßige Sicherstel- lung, wobei sich teilweise er- hebliche Unterschiede erga- ben. Insofern ist jetzt eine einheitliche Vergütungs- und Sachkosten-Pauschale ein Fortschritt.

Was dies allerdings mit ei- nem „industriellen Verdrän- gungswettbewerb“ zu tun hat, wird aus dem Artikel nicht ganz ersichtlich.

Schließlich ist darauf hinzu- weisen, dass heute die Heim- dialyse aus individual- und

Familien-psychologischen Gründen gegenüber LC-Dia- lysen, sogar Praxis-Dialysen als obsolet anzusehen ist.

Gleiches gilt für Peritoneal- dialyse-Verfahren, solange noch hohe Peritonitis-Raten mit schwerwiegenden Folgen bestehen.

Prof. Dr. med. Michael Kessel, ehem. Leiter der Abteilung Nephrologie, Universitätsklinikum Charlottenburg, Am Steinbach 23, 83131 Nußdorf

Unausgegoren

Der Titel des Artikels ist mit Lob zu bedenken, kann es doch nie gut sein, wenn die Industrie den Bedarf beein- flusst. Begrüßenswert ist auch die Betonung der Qua- litätssicherung. Skandalös sind die Vereinbarungen zur Vergütung: Wie ist es mög- lich, im Voraus über Jahre die Vergütungshöhe zu reduzie- ren? In welchem Wirtschafts- zweig gibt es Vergleichbares?

Die laufenden Kosten hinge- gen steigen jährlich! Wie kann die Sachkostenpauscha- le in teuren Ballungszentren die gleiche sein wie in ländli- chen Gebieten? Sollen wir, um bei steigenden Kosten weiterhin wirtschaftlich han- deln zu können, die Qualität

der Behandlung reduzieren?

Unausgegoren scheint mir auch die Idee der Wochen- pauschale: Wie soll ich bei gleicher Wochenpauschale ei- nen überwässerten Patienten täglich dialysieren und einen anderen mit Nierenrestfunk- tion nur zweimal pro Woche?

Ist ein multimorbider Diabe- tiker nicht aufwendiger zu be- handeln als ein Dialysepatient ohne Komorbidität?

Ein Schlusswort: Nicht als Dialysearzt, sondern als In- ternist und Nephrologe sehe ich mich. Nephrologie bedeu- tet das Vermeiden (und erst sekundär Vorbereitung) von Dialysepflichtigkeit! Durch intensive Patientenbetreuung ließe sich viel Leid und Geld einsparen. Sinnvoller wäre daher, anstatt die Qualität der Dialysebehandlung durch schlecht durchdachte Finanzkürzungen zu gefähr- den, Gelder in die prädialyti- sche Nephrologie zu verla- gern (und nicht erst ab Krea- tininclearance < 20 ml/min, wo schon 80 % der Nieren- funktion verloren sind) und dadurch enorme Kosten, oh- ne Qualitätsverlust bezie- hungsweise mit Qualitätsstei- gerung, einzusparen!

Dr. med. Christoph Stumptner, Am Kornacker 7, 81375 München

A

A1506 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 22½½½½31. Mai 2002

B R I E F E

KBV

Zu dem Beitrag „Offen für neue Vertragsformen“ von Samir Rabba- ta in Heft 17/2002:

Wem nützen neue Vertragsformen?

. . . Glaubt die KBV . . . , dass die „neuen Vertragsformen“

anderen als den Krankenkas- sen und der Politik nützen?

Uns Ärzten ganz bestimmt nicht, denn nach Aussagen verschiedener Auguren vor allem der Kassenseite muss die neue Vertragsform ja ko- stenneutral bewerkstelligt werden, von vermehrten Ab- stimmungen bis über vertief- te Dokumentationen und daraus entstehender Mittei- lungspflicht an die beteiligten Kassen. Aber profitiert we-

nigstens der Patient, wie von unserer Bundesgesundheits- ministerin immer wieder ge- fordert und beschworen?

Kommt der Patient in den DMP überhaupt noch vor?

Es wird ja nicht so sehr auf Patienten eingegangen, son- dern es werden nur noch Krankheiten behandelt; der Mensch hinter der Krankheit interessiert nur noch als Werkstück, das „verarbeitet“

werden muss.

Ablaufpläne, Flussdiagram- me, Patienten-Reminding, Entscheidungsvorgaben, Übermittlung von Daten (gerade auch der ausgeblie- benen „Erfolge“) an die Krankenkassen: Sind wir denn noch bei Trost, mit die- sen Zwangsmaßnahmen, mit Druck und nach allgemeiner Vorgabe behandeln zu wol-

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Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 22½½½½31. Mai 2002 AA1507

B R I E F E

len? Da ist die „fürsorglich- psychiatrische Behandlung“

(ein Euphemismus für die psychiatrische Zwangsbe- handlung, die wenigstens rechtlich klar abgesichert ist) ja fast ein Klacks, denn ein Patient, der sich in der Hoff- nung auf Besserung seiner Leiden in ein DMP ein- schreibt, hört ja nur die Eu- phemismen von besserer Be- handlung und weiß nichts von dem Druck, der auf ihn aus- geübt werden kann und soll.

Dr. med. Hans-Martin Seichter, Spiegelgasse 1, 72108 Rottenburg

Sprachliches

Zu dem Beitrag „Disease-Manage- ment-Programme: Unter absurdem Zeitdruck“ von Dr. rer. pol. Dominik von Stillfried in Heft 11/2002:

Leere Worthülse

Der Zeitplan mag abstrus sein – absurd ist aber jeden- falls der Name für die Sache, dem er gilt. Leider über- nimmt nun das DÄ den Be- griff „Disease Management“;

er wird von den Krankenkas- sen vorgegeben, wohl auch, um Modernität und Interna- tionalität zu suggerieren.

Aber was für den englisch- sprachigen Raum ein Termi- nus technicus sein mag, ist für den deutschsprachigen falsch und irreführend, deshalb un- geeignet.

✁ Nach deutschem Sprach- gebrauch ist er formal und grammatisch falsch, weil nicht eine Krankheit als sol- che „gemanagt“, das heißt geleitet, geführt, gehandhabt, verwaltet usw., werden kann.

Nur dem Kranken kann man Fürsorge und Pflege, Führung und Versorgung an- gedeihen lassen.

✁ Der Begriff D.M. ist nichts als eine leere Worthülse, nichtssagend, ungerichtet, einfach unsinnig. Für den Fachmann mag er schon Co- dewort geworden sein – für den Kranken ist er ein unver- ständliches, inhaltsleeres Scheinversprechen, für uns alle ein überflüssiger Angli- zismus; kurz: entbehrlich.

✁ Die mit D.M. gemeinten Programme gelten chronisch Kranken, damit meist älteren Menschen. Sie sind oft der englischen Sprache nicht mächtig und können schon deshalb mit dem bombasti- schen Begriff D.M. nichts an- fangen: Er ist also auch inhu- man und unbarmherzig, weckt allenfalls unbestimmte Erwartungen.

Eine vernünftige, jedem ver- ständliche Bezeichnung für den beabsichtigten Zweck zu finden sollte wohl möglich sein. Man denke etwa an Chronisch-Kranken-Fürsor- ge, auch Chronisch-Kranken- Pflege, -Behandlung, -Versor- gung, -Programme. Die be- griffe „Fürsorge“ und „Pfle- ge“ sind leider ganz unbe- gründet in Misskredit gera- ten – sie sind jedenfalls viel besser und zutreffender als

„Management“. Und beson- dere Maßnahmen in speziel- len Programmen können zu- dem allgemein verständlich und präzise benannt werden!

Abschließend sei vermerkt, dass das Vorstehende sich weder auf die Sache als sol- che noch auf den Zeitplan bezieht, über die hier nicht geurteilt sein soll.

Prof. Dr. med. Fritz Balzereit, Weißbirkenkamp 14, 22391 Hamburg- Wellingsbüttel

Arzteinkommen

Zu den Antworten des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung Dr. med. Manfred Richter- Reichhelm auf die Fragen von Samir Rabbata im Beitrag „Den Spaß an der Arbeit verloren“ in Heft 15/2002:

PG und GP bieten keine Anreize

Der Vorsitzende der KBV rät den Kollegen als eine der Lö- sungen: „Schließt Euch zu- sammen . . .“

Gestatten Sie mir dazu fol- gende Anmerkungen:

Die Möglichkeiten für Ver- tragsärzte, sich zusammenzu- schließen, bestehen im We- sentlichen in der Praxisform der GP und PG. Diese beiden

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Formen der kassenärztlichen Kooperation sind kein An- reiz mehr für Kollegen, die Kooperation unter einem Dach zu wagen:

➀In der Gemeinschaftspra- xis bestehen vor allem durch die Komplexabrechnungszif- fern (zum Beispiel bei Haus- ärzten) Honorarnachteile, die die Einsparungsmöglich- keiten durch Synergieeffekte nicht ausgleichen (siehe Be- rechnung in Homepage www.idgp.de).

➁Die gegenseitige Haftung von Kollegen in der GP er- scheint juristisch bindender als im Eherecht. Für Ehepaa- re oder verwandte Kollegin- nen und Kollegen mag diese enge rechtliche Form der Ko- operation unter einem Dach noch passen. Als Anachronis- mus wird die GP jedoch gera- de von jungen Kollegen gese- hen: Dies wird ihnen durch zahlreiche „Scheidungsge- schichten“ von Gemein- schaftspraxen mit großen Folgeproblemen belegt!

➂Die Vorteile von Koopera- tion (Vertretung, inhaltliche Ergänzung und die Bewälti- gung neuer Aufgaben etc.) wiegen die Probleme der möglichen Praxiskooperati- onsformen nicht auf! Bei- spiel: Es ist ökonomischer, seine Praxis im Urlaub zu schließen und sich von der Nachbarpraxis vertreten zu lassen als vom eventuellen GP-Partner. Letzteres wird nicht nur nicht honoriert, son- dern dazu auch noch durch eher erreichte Budgetgren- zen und Regresse bedroht.

➃Der Nachwuchs (zum Bei- spiel im hausärztlichen Be- reich) fehlt nicht nur, weil die Relation von Aufwand und Ertrag hinkt, sondern weil durch mangelnde Möglich- keit zur Kooperation der Faktor Lebensqualität zu klein ausfällt. Wenn die At- traktivität von Zusammenar- beit und dem inhaltlichen kollegialen Austausch durch juristische (Berufsordnung) und abrechnungstechnische Fußangeln (EBM) torpediert wird, müssen Ratschläge wie der von Dr. Richter-Reich- helm als Hohn erscheinen.

➄Die Praxisform der PG kann so lange nicht als Lö- sung für Kooperation dienen, als es keine klaren Bestim- mungen dafür gibt. In Hin- blick auf die Abrechnungs- modalitäten ist Rechtssicher- heit für die Kollegen, die das – auch menschliche – Wagnis der Praxiskooperation einge- hen möchten, eine Mindest- bedingung. Dazu ist vonsei- ten der KBV bis dato keine Bereitschaft zu erkennen!

Um den Rahmen nicht zu sprengen, seien hier nur die wichtigsten Punkte dieser Diskussion angesprochen, die damit nicht erschöpft sind. Die Folgerung: Solange weder Honorargerechtigkeit in der GP noch Rechtssicher- heit in der PG besteht, ist keinem der Kollegen zu ra- ten: „Schließt Euch zusam- men!“

Dr. med. Wolfgang Krombholz, Sankt-Zeno-Platz 4, 84424 Isen

Traumaopfer

Zu dem Beitrag „Unzureichend und wenig koordiniert“ von Dr. med.

Thomas W. Heinz in Heft 16/2002:

Drei Fragen

Dem Autor möchte ich mei- nen Dank aussprechen. Zu- gleich erlaube ich mir – als während des Zweiten Welt- kriegs selbst Betroffener – drei Fragen aufzuwerfen:

➀Gibt es wissenschaftlich solide Arbeiten, die sich mit psychischen und psychoso- zialen Spätfolgen unbehan- delter psychischer Traumen während des Zweiten Welt- kriegs in Deutschland befas- sen? Die kriegsbedingten posttraumatischen Bela- stungssyndrome, denen Mas- sen von Menschen (Soldaten wie Zivilisten) – natürlich nicht nur in Deutschland – ausgesetzt gewesen sind und die nur zu einem ganz klei- nen Teil behandelt und be- treut werden konnten, sind ja nicht weniger tief greifend gewesen, haben aber oft un- vergleichlich mehr Menschen gleichzeitig betroffen (auch wenn sie nach der Meinung

vieler von „den Deutschen“

selbst verschuldet waren) als die Traumen nach heutigen Unfällen und Katastrophen in Mitteleuropa. Als zwei Beispiele, die besonders be- kannt sind, aber für die ganze Zeit damals stehen sollen, nenne ich nur die Namen Stalingrad und Dresden. Vom Vietnam-Krieg gibt es doch wohl solche Untersuchun- gen?➁ Ließe sich nicht aus der Art und Weise, wie die Men- schen damals (und heute noch nach großen Naturkata- strophen) unbehandelt und unbetreut diese Traumen ver- arbeiten mussten (müssen), und das großenteils offenbar auch vermochten, etwas für die Entwicklung therapeuti- scher Strategien für die durch das CPTB geschädigten Menschen in unserem heuti- gen Lebenskontext lernen?

➂ Existieren Untersuchun- gen, wie sich die CPTB der Kriegsgeneration sozialpsy- chologisch auf die Nach- kriegsgeneration ausgewirkt hat?

Um nicht missverstanden zu werden: Meine Fragen zielen nicht auf eine Kritik der mo- dernen psychologischen Traumatologie, sondern nur auf den unterschiedlichen psychosozialen Kontext von damals und heute. Diese Fra- gen zu bedenken könnte viel- leicht auch mit zur besseren wissenschaftlich korrekten

„Vergangenheitsbewälti- gung“ beitragen. Nur wer die Vergangenheit gut kennt, kann auch die Gegenwart gut gestalten.

Dr. med. Eberhard Bäßler, Hirschfelder Weg 9, 12679 Berlin

Ergänzung

Auf medikamentöse und psychiatrisch-psychothera- peutische Behandlungsmög- lichkeiten der PTSD wird aus Sicht der Psychiater zu wenig eingegangen. Es wird richtig die Komorbidität von circa 80 % mit Depressionen an- gegeben, hier besteht eine gute Behandlungsmöglich- keit zum Beispiel mit SSRIs.

Mit trizyklischen Antidepres- siva (zum Beispiel Trimipra- min) steht eine gute Behand- lungsmöglichkeit der in der Regel auftretenden schweren Schlafstörungen mit Albträu- men zur Verfügung. Eine Suchtgefährdung durch

„Selbstmedikation“ des Hy- perarousals mit Alkohol oder Benzodiazepinen muss im- mer mit bedacht werden.

Die Wichtigkeit der Anpas- sung der spezifischen Trau- matherapie an das jeweilige Stadium des Heilungsprozes- ses kann nicht oft genug be- tont werden. Zu frühe Kon- frontation bedeutet in der Regel Retraumatisierung und Gefahr der Chronifizie- rung. Eine wichtige suppor- tiv-psychotherapeutische Be- handlungsmaßnahme ist die Aufklärung des Betroffenen über Veränderungen der physiologischen Stressreak- tionen des Körpers und der zerebralen Wahrnehmungs- verarbeitung durch das Trau- ma mit dem Ziel der bald- möglichen Wiedererlangung der Selbststeuerungsfähig- keit.

Dr. med. Christa Roth-Sacken- heim,Berufsverband Deutscher - Psychiater e.V., Breite Straße 63, 56626 Andernach

Leasing

Zu Finanzierungsproblemen für Jungärzte:

Warnung

Als sich meine Frau im März 2002 ein Ultraschallgerät für eine monatliche Rate von 639 Euro für eine gynäkolo- gische Praxisneueröffnung leasen wollte, wurde sie ohne Bonitätsprüfung gleich fern- mündlich abgelehnt. Die Be- gründung: Das Risiko für die Leasinggesellschaft sei prin- zipiell bei Neuniederlassun- gen zu groß. Ich kann nur alle Jungärzte vor allzu eiligen Vertragsunterzeichnungen warnen, bevor die Finanzie- rung/das Leasing nicht ge- klärt ist.

Dr. med. Frank Bredemeier, Jasperallee 79, 38102 Braunschweig

A

A1508 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 22½½½½31. Mai 2002

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