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und zwei Jahre nach In-Kraft-Tre- ten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) sind erstmals Psycho- logische Psychotherapeuten und Kin- der- und Jugendlichenpsychotherapeu- ten (KJPs) in die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV) gewählt worden. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen, Frankfurt, trafen sich am 10.Februar Delegierte der Psychothera-
peuten aus den KVen um die Vertreter der Wahlgemeinschaft zu wählen (Ta- belle). Zuvor hatten die KVen Bayerns und Nordrhein bereits je einen Dele- gierten gewählt.* Sieben Psychologi- sche Psychotherapeuten und eine Kin- der- und Jugendlichenpsychotherapeu- tin bilden jetzt die Interessenvertretung im Rahmen der vertragsärztlichen Ver- sorgung. Die Zahl der Psychotherapeu- ten in der KBV-Vertreterversammlung (KBV-VV) schreibt das PsychThG (§ 80 Absatz 1 a) vor: im Verhältnis ihrer Zahl zu den ärztlichen Delegierten, höch- stens aber mit einem Zehntel (Grafik).
„Die Psychologenseite ist jetzt gut vertreten. Wir hoffen, dass die Gewähl-
ten auch die Interessen der ärztlichen Psychotherapeuten berücksichtigen“, sagte Dr. med. Birgit Clever, Mitglied der KV Südbaden und Vorsitzende des Bundesverbandes der Vertragspsycho- therapeuten (BVVP) e.V., Freiburg.
„Die ärztlichen Psychotherapeuten sind in den meisten KVen chancenlos – das Nadelöhr zur KBV-VV ist noch en- ger. Eine ärztliche Psychotherapeutin ist in der KBV-VV vertreten.“
Die Vorgabe der geheimen Wahl schien anfangs fast überflüssig: In den Wahlgängen wurde jeweils ein Kandi- dat benannt, der eine große Stimmen- mehrheit erhielt. Die Arbeitsgemein- schaft der Richtlinienverbände (AGR) und der Verband Psychologischer Psy- chotherapeuten (VPP) im Berufsver- band Deutscher Psychologen e.V. hat- ten ein Wahlbündnis geschlossen. Sie einigten sich vorab auf bestimmte Kan- didaten, um alle relevanten Verbände und Schulen zu vertreten. Doch ein Verband schoss quer: Der Deutsche Psychotherapeuten Verband (DPTV) e.V., die ehemaligen Kostenerstat- tungs-Psychotherapeuten, schickte zwei Kandidaten gegen die des Wahl- bündnisses ins Rennen – und verlor.
„Wir haben dem DPTV bis zehn Minu- ten vor der Wahl Zugeständnisse ge-
macht, doch deren Forderungen waren unerfüllbar“, erläuterte Anne-Marie Schlösser, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, -The- rapie, -somatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) die Zwistigkeiten der Verbände.
Die Differenzen zwischen der AGR – der unter anderem vier große Verbän- de angehören (DGPT, BVVP, Vereini- gung der Kassenpsychotherapeuten, Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten) – und der Allianz Psychotherapeutischer Berufs- und Fachverbände (Allianz) – maßgeblich vertreten durch den DPTV – sind auch in den unterschiedlichen Positionen zur Novellierung des PsychThG zu erkennen. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer hatte die Berufsverbände im Oktober 2000 gebeten, Änderungsbe- darf beim PsychThG (in Kraft seit dem 1. Januar 1999) bekannt zu geben. Die wichtigsten Forderungen der AGR:
❃ Wegfall der Zehn-Prozent-Begren- zung für die Zahl der psychotherapeuti- schen Mitglieder in den Vertreterver- sammlungen (§ 80 Abs. 1 a SGB V).
Der BVVP, der ärztliche und psycholo- gische Psychotherapeuten vertritt, for- dert darüber hinaus gemeinsame Wahl- en von Ärzten und Psychotherapeuten durch die Einführung des Verhältnis- wahlrechts in KVen und KBV (§ 80 a SGB V). Damit sollen auch ärztliche Psychotherapeuten die Chance auf ei- nen Sitz in der KBV-VV erhalten.
❃ Psychotherapeuten soll erlaubt werden, Rehabilitationsleistungen, Be- lastungserprobung, Arbeitstherapie und Krankenhausbehandlung zu verordnen sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun- gen auszustellen (§ 76 Abs. 2 SGB V).
❃ Erhalt des ungehinderten Erstzu- gangsrecht zum Psychotherapeuten auch in integrierten Versorgungsfor- P O L I T I K
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A432 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 8½½23. Februar 2001
Psychotherapie
Sitz und Stimme bei den Ärzten
Erstmals wählten die Psychotherapeuten ihre Delegierten
für die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Das Wahlbündnis zeigte bereits erste Risse.
*Eine Auflistung der gewählten Vertreter (mit Stimmver- teilung) ist auf den Internetseiten der Vereinigung der Kas- senpsychotherapeuten zu finden: www.vereinigung.de
Grafik
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
110 Delegierte
102 Ärzte
82 ordentliche Mitglieder
Quelle: KBV
7 ordentliche Mitglieder 20 außerordentliche
Mitglieder
1 außerordentliches Mitglied 8 Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
men. Den Versichertenbonus und das damit geförderte Primärarztsystem lehnt die AGR ab (§§ 65 a, 117 Abs. 2 und § 140 b Abs. 3 SGB V). Hausärzte würden dazu angeregt, psychothera- peutisch Behandlungsbedürftige nur im Rahmen der psychosomatischen Grund- versorgung zu betreuen. Rund 50 Pro- zent der psychischen Erkrankungen würden sie zudem nicht erkennen.
❃ Der bedarfsgerechte Versorgungs- grad für KJPs soll getrennt von den Er- wachsenen-Therapeuten ermittelt wer- den (§ 101 Abs. 4 SGB V). Nach der gel- tenden Regelung kam es trotz regiona- ler Unterversorgung von Kindern und Jugendlichen zu Niederlassungssperren für KJPs wegen allgemeiner Überver- sorgung nach den Bedarfsplanungs- richtlinien.
❃ Minderheitenschutz für KJPs in der KBV-VV (§ 80 Abs. 1 a SGB V)
❃ Gesicherte Mitwirkung im Bewer- tungs- und im Bedarfsplanungsaus- schuss sowie in der Qualitätssiche- rungskommission der KBV.
❃ Gleiche Honorierung psychothe- rapeutischer Leistungen von Ärzten, die weniger als 90 Prozent psychothera- peutisch tätig sind (§ 85 Abs. 4 SGB V).
Radikalere Reformen
Die Allianz schließt sich den Forderun- gen der Richtlinienverbände an oder verhält sich neutral. Sie fordert jedoch radikalere Reformen:
❃ Eine eigenständige Kassenpsycho- therapeutische Vereinigung; zumindest aber eine Psychotherapeuten-Sektion in den KVen, die ein eigenes Verhand- lungsmandat erhalten sollte;
❃ die ersatzlose Streichung der so- matischen Abklärung vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung (§ 1 Abs. 3 PsychThG).
❃ die Abschaffung des Gutachter- verfahrens (§ 92 Abs. 6 a SGB V)
❃ Aufhebung der 40-Prozent-Schutz- klausel für psychotherapeutisch tätige Ärzte (§ 101 Abs. 4 SGB V). Auch wenn die Quote von 40 Prozent für diese Arztgruppe nicht erschöpft ist, wird die jeweilige Region für Psychologische Psychotherapeuten und KJPs gesperrt.
Das führe zu Versorgungsmängeln.
Die psychotherapeutisch tätigen Ärzte sehen zwar einige Auswirkungen des PsychThG kritisch. Jedoch: „Wenn man die Integration wirklich will, sollte man das Gesetz erst einmal ein paar Jahre ruhen lassen“, erklärt Dr. med.
Karin Bell stellvertretend für die Stän- dige Konferenz ärztlicher psychothera- peutischer Verbände.
Wenn es zu Änderungen am Psycho- therapeutengesetz kommen sollte, ha- ben die Vorschläge der Arbeitsgemein- schaft der Richtlinienverbände am ehe- sten Aussicht auf Verwirklichung. Sie lassen Kompromissbereitschaft erken- nen und klammern die ärztliche Psy- chotherapie nicht aus. Ob Bundesge- sundheitsministerin Ulla Schmidt den von ihrer Vorgängerin in Gang gesetz- ten Prozess weiterführt, bleibt abzu- warten. Bislang hat sie sich nicht zur Problematik der Psychotherapeuten
geäußert. Petra Bühring
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Schmidt trifft Kassen
Säuerliche Reaktionen
Ein Ende des Kollektivregresses beim Überschreiten der Arznei- und Heil- mittelbudgets kommt nur infrage, wenn dies nicht zu finanziellen Mehrbela- stungen der Gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) führt. Diese Auf- fassung haben Vertreter der GKV-Spit- zenverbände Anfang Februar bei ei- nem Treffen mit Bundesgesundheitsmi- nisterin Ulla Schmidt (SPD) vertreten.
In einer gemeinsamen Erklärung be- tonen sie, die Ministerin habe klarge- stellt, dass das bestehende Recht gelte.
Es könne erst dann zur Disposition ge- stellt werden, „wenn gleich wirksame, die Stabilität garantierende Regelun- gen verbindlich vereinbart sind“. Die Verbände forderten erneut, die Ärzte sollten die von ihnen unterbrochenen Verhandlungen über die gemeinsame Bundesempfehlung zu den Arzneimit- telbudgets wieder aufnehmen.
Herbert Rebscher, Vorstandsvorsit- zender des Verbandes der Angestell- ten-Krankenkassen, erklärte gegen- über der Presse, praxisbezogene Richt- größen allein würden den Streit um die Budgets nicht lösen: „Dadurch wird das Problem nur auf einzelne Arztgruppen verlagert.“ Bliebe die Ausgabenhöhe für Medikamente gleich, würden die in- dividuellen Regresse für Hausärzte und Internisten vermutlich höher ausfallen.
Aufgrund der Rechtslage sei es zudem schon heute möglich, Richtgrößen ein- zuführen.
Dr. med. Eckart Fiedler, Vorstands- vorsitzender der Barmer, plädierte be- reits im vergangenen Jahr für die Ab- schaffung der Kollektivhaftung. Er for- dert aber, sie mit anderen Vorgaben zu verknüpfen. Die Kassenärztlichen Ver- einigungen müssten Ärzte stärker im wirtschaftlichen Umgang mit Verord- nungen schulen. Außerdem sollten die Vertriebskosten für Arzneimittel ge- senkt werden. Zudem müsse die Regie- rung dringend eine rechtssichere Fest- betragsregelung vorlegen. Rie
´ Tabelle CC´
Vertreter der ordentlichen psychotherapeutischen Mitglieder
Kassenärztliche Vereinigungen Anzahl Vertreter
Berlin 876
Brandenburg 108
Bremen 245
Hamburg 509
Hessen 1 359
Koblenz 107
Mecklenburg-Vorpommern 61
Niedersachsen 1 016
Nordbaden 464
Nordwürttemberg 531
Pfalz 162
Rheinhessen 93
Saarland 149
Sachsen 222
Sachsen-Anhalt 90
Schleswig-Holstein 307
Südbaden 405
Südwürttemberg 345
Thüringen 133
Trier 58
Westfalen-Lippe 1 116
Summe Wahlgemeinschaft: 8 356 5
Bayerns 1 871 1
Nordrhein 1 578 1
Gesamt: 11 805 7
Wahlgemeinschaft
Weil in 21 von 23 Kassenärztlichen Vereinigun- gen (KVen) die Anzahl der Psychotherapeuten – berechnet nach dem D’Hondt’schen Höchstzahl- verfahren – zu gering ist, wurde eine Wahlge- meinschaft gebildet. Diese stellt fünf ordentli- che Vertreter. Nur die KVen Bayerns und Nord- rhein stellen je einen eigenen Vertreter.
Quelle: KBV