men. Den Versichertenbonus und das damit geförderte Primärarztsystem lehnt die AGR ab (§§ 65 a, 117 Abs. 2 und § 140 b Abs. 3 SGB V). Hausärzte würden dazu angeregt, psychothera- peutisch Behandlungsbedürftige nur im Rahmen der psychosomatischen Grund- versorgung zu betreuen. Rund 50 Pro- zent der psychischen Erkrankungen würden sie zudem nicht erkennen.
❃ Der bedarfsgerechte Versorgungs- grad für KJPs soll getrennt von den Er- wachsenen-Therapeuten ermittelt wer- den (§ 101 Abs. 4 SGB V). Nach der gel- tenden Regelung kam es trotz regiona- ler Unterversorgung von Kindern und Jugendlichen zu Niederlassungssperren für KJPs wegen allgemeiner Überver- sorgung nach den Bedarfsplanungs- richtlinien.
❃ Minderheitenschutz für KJPs in der KBV-VV (§ 80 Abs. 1 a SGB V)
❃ Gesicherte Mitwirkung im Bewer- tungs- und im Bedarfsplanungsaus- schuss sowie in der Qualitätssiche- rungskommission der KBV.
❃ Gleiche Honorierung psychothe- rapeutischer Leistungen von Ärzten, die weniger als 90 Prozent psychothera- peutisch tätig sind (§ 85 Abs. 4 SGB V).
Radikalere Reformen
Die Allianz schließt sich den Forderun- gen der Richtlinienverbände an oder verhält sich neutral. Sie fordert jedoch radikalere Reformen:
❃ Eine eigenständige Kassenpsycho- therapeutische Vereinigung; zumindest aber eine Psychotherapeuten-Sektion in den KVen, die ein eigenes Verhand- lungsmandat erhalten sollte;
❃ die ersatzlose Streichung der so- matischen Abklärung vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung (§ 1 Abs. 3 PsychThG).
❃ die Abschaffung des Gutachter- verfahrens (§ 92 Abs. 6 a SGB V)
❃ Aufhebung der 40-Prozent-Schutz- klausel für psychotherapeutisch tätige Ärzte (§ 101 Abs. 4 SGB V). Auch wenn die Quote von 40 Prozent für diese Arztgruppe nicht erschöpft ist, wird die jeweilige Region für Psychologische Psychotherapeuten und KJPs gesperrt.
Das führe zu Versorgungsmängeln.
Die psychotherapeutisch tätigen Ärzte sehen zwar einige Auswirkungen des PsychThG kritisch. Jedoch: „Wenn man die Integration wirklich will, sollte man das Gesetz erst einmal ein paar Jahre ruhen lassen“, erklärt Dr. med.
Karin Bell stellvertretend für die Stän- dige Konferenz ärztlicher psychothera- peutischer Verbände.
Wenn es zu Änderungen am Psycho- therapeutengesetz kommen sollte, ha- ben die Vorschläge der Arbeitsgemein- schaft der Richtlinienverbände am ehe- sten Aussicht auf Verwirklichung. Sie lassen Kompromissbereitschaft erken- nen und klammern die ärztliche Psy- chotherapie nicht aus. Ob Bundesge- sundheitsministerin Ulla Schmidt den von ihrer Vorgängerin in Gang gesetz- ten Prozess weiterführt, bleibt abzu- warten. Bislang hat sie sich nicht zur Problematik der Psychotherapeuten
geäußert. Petra Bühring
P O L I T I K
Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 8½½23. Februar 2001 AA433
Schmidt trifft Kassen
Säuerliche Reaktionen
Ein Ende des Kollektivregresses beim Überschreiten der Arznei- und Heil- mittelbudgets kommt nur infrage, wenn dies nicht zu finanziellen Mehrbela- stungen der Gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) führt. Diese Auf- fassung haben Vertreter der GKV-Spit- zenverbände Anfang Februar bei ei- nem Treffen mit Bundesgesundheitsmi- nisterin Ulla Schmidt (SPD) vertreten.
In einer gemeinsamen Erklärung be- tonen sie, die Ministerin habe klarge- stellt, dass das bestehende Recht gelte.
Es könne erst dann zur Disposition ge- stellt werden, „wenn gleich wirksame, die Stabilität garantierende Regelun- gen verbindlich vereinbart sind“. Die Verbände forderten erneut, die Ärzte sollten die von ihnen unterbrochenen Verhandlungen über die gemeinsame Bundesempfehlung zu den Arzneimit- telbudgets wieder aufnehmen.
Herbert Rebscher, Vorstandsvorsit- zender des Verbandes der Angestell- ten-Krankenkassen, erklärte gegen- über der Presse, praxisbezogene Richt- größen allein würden den Streit um die Budgets nicht lösen: „Dadurch wird das Problem nur auf einzelne Arztgruppen verlagert.“ Bliebe die Ausgabenhöhe für Medikamente gleich, würden die in- dividuellen Regresse für Hausärzte und Internisten vermutlich höher ausfallen.
Aufgrund der Rechtslage sei es zudem schon heute möglich, Richtgrößen ein- zuführen.
Dr. med. Eckart Fiedler, Vorstands- vorsitzender der Barmer, plädierte be- reits im vergangenen Jahr für die Ab- schaffung der Kollektivhaftung. Er for- dert aber, sie mit anderen Vorgaben zu verknüpfen. Die Kassenärztlichen Ver- einigungen müssten Ärzte stärker im wirtschaftlichen Umgang mit Verord- nungen schulen. Außerdem sollten die Vertriebskosten für Arzneimittel ge- senkt werden. Zudem müsse die Regie- rung dringend eine rechtssichere Fest- betragsregelung vorlegen. Rie
´ Tabelle CC´
Vertreter der ordentlichen psychotherapeutischen Mitglieder
Kassenärztliche Vereinigungen Anzahl Vertreter
Berlin 876
Brandenburg 108
Bremen 245
Hamburg 509
Hessen 1 359
Koblenz 107
Mecklenburg-Vorpommern 61
Niedersachsen 1 016
Nordbaden 464
Nordwürttemberg 531
Pfalz 162
Rheinhessen 93
Saarland 149
Sachsen 222
Sachsen-Anhalt 90
Schleswig-Holstein 307
Südbaden 405
Südwürttemberg 345
Thüringen 133
Trier 58
Westfalen-Lippe 1 116 Summe Wahlgemeinschaft: 8 356 5
Bayerns 1 871 1
Nordrhein 1 578 1
Gesamt: 11 805 7
Wahlgemeinschaft
Weil in 21 von 23 Kassenärztlichen Vereinigun- gen (KVen) die Anzahl der Psychotherapeuten – berechnet nach dem D’Hondt’schen Höchstzahl- verfahren – zu gering ist, wurde eine Wahlge- meinschaft gebildet. Diese stellt fünf ordentli- che Vertreter. Nur die KVen Bayerns und Nord- rhein stellen je einen eigenen Vertreter.
Quelle: KBV