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Archiv "Fortbildungspflicht: Stichtag für Nachzügler" (18.07.2011)

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A 1558 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 28–29

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18. Juli 2011

FORTBILDUNGSPFLICHT

Stichtag für Nachzügler

Noch bis zum 30. Juni konnten säumige Vertragsärzte den Nachweis ausreichender Fortbildung erbringen.

Einigen wenigen droht nun der Zulassungsentzug.

D

as Ergebnis ist eindeutig:

Aktuell haben mehr als 99 Prozent der an der vertragsärzt - lichen Versorgung teilnehmenden niedergelassenen Ärzte und Psy- chotherapeuten ihre Fortbildungs- pflicht erfüllt. Das ist ein hervorra- gender Wert.“ Der Vorstandsvorsit- zende der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung, Dr. med. Andreas Köhler, zeigt sich überaus zufrieden mit den vorliegenden Zahlen über die Vertragsärzte, die bis zum 30.

Juni 2011 der gesetzlich vorge- schriebenen Fortbildungspflicht nachgekommen sind.

Seit Juli 2004 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten nach

§ 95d SGB V zur fachlichen Fort- bildung verpflichtet. Bis zum 30.

Juni 2009, also innerhalb von fünf Jahren, sollten die Ärzte mindes- tens 250 Fortbildungspunkte auf ih- ren Fortbildungskonten bei den Ärztekammern gesammelt und dies gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dokumen- tiert haben. Nachzügler, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht die volle Punktzahl erreicht hatten, mussten bis zur Nachlieferung zehnprozenti- ge Honorarkürzungen in den fol- genden vier Quartalen hinnehmen, ab dem fünften Quartal Kürzungen in Höhe von 25 Prozent.

Letzte Frist ist abgelaufen

Am 30. Juni 2011 ist die letzte Frist für den Nachweis einer ausreichen- den Fortbildung abgelaufen; das Ge- setz schreibt vor, dass die Kassen- ärztlichen Vereinigungen für die weiterhin säumigen Ärzte unverzüg- lich beim Zulassungsausschuss die Entziehung der Zulassung beantra- gen sollen. Wie viele Ärzte insge- samt mit einer solchen Sanktion rechnen müssen, ist noch nicht ganz klar und wird vermutlich erst in den nächsten Wochen bekannt werden.

Obwohl noch nicht aus allen KVen die endgültigen Zahlen vorliegen (Stand Ende Juni 2011), gibt es erste Einschätzungen.

Beispielsweise aus Berlin: Von insgesamt 6 461 Vertragsärzten und Psychotherapeuten waren zum Ab- lauf des ersten Fünfjahreszeitraums 2009 insgesamt 485 säumig und mussten Honorarkürzungen hinneh- men. Bis zum Stichtag 2011 werden wohl nur 44 davon ihren Nachweis nicht vorgelegt haben, was 0,68 Pro- zent aller Fortbildungspflichtigen entspräche. In Schleswig-Holstein sahen sich 76 Ärzte mit Honorarkür- zungen konfrontiert; nach dem Stand vom 30. Juni 2011 sind 14 Ärzte üb- rig, die auch den letzten Stichtag ha- ben verstreichen lassen. Von circa 24 000 Mitgliedern der KV Bayerns werden vermutlich 163 ihren Nach- weis nicht vorlegen, davon sind 82 Fachärzte, 74 Hausärzte und sieben Psychotherapeuten. Die Hamburger KV vermeldet, dass im dritten Quar- tal 2009 bei 51 Nachweispflichtigen die Honorare gekürzt wurden, diese Zahl reduzierte sich jedoch bis zum vierten Quartal 2010 um mehr als die Hälfte auf 23. Zum Stichtag werden es in Hamburg voraussichtlich zehn Ärzte und ein Psychotherapeut sein, denen ein Antrag auf Entziehung der Zulassung droht.

Aus welchen Gründen die bis jetzt noch säumigen Ärzte ihrer Fortbildungspflicht nicht nachge- kommen sind, ist nur schwer zu er- mitteln. Die KV Mecklenburg-Vor- pommern meldet zehn Ärzte, die den Nachweis auch nach zwei Jah- ren nicht erbracht haben, wobei es sich bei diesen „fast ausschließlich um ältere Ärzte handelt, die bislang vergeblich einen Nachfolger ge- sucht haben oder schon länger eine Praxisaufgabe planen“. Auch in Baden-Württemberg gibt es einige säumige Mitglieder, die von einer

Praxisabgabe bis zum Stichtag aus- gegangen sind, sie sind aber in der Minderheit. In Schleswig-Holstein waren die meisten der von Honorar- kürzungen betroffenen Ärzte älter als 60 Jahre. In Bayern zeigen die aktuellen Zahlen, dass 29 der 163 säumigen Mitglieder bereits mehr als 68 Jahre alt sind, 34 Ärzte schon länger gar keine Abrechnung mehr eingereicht haben und bei 31 Mit- gliedern der 25-prozentige Hono- rarabzug weniger als 800 Euro im Quartal ausmachte. Die stellvertre- tende Vorsitzende der KV Bayerns, Dr. med. Ilka Enger, gibt zu be - denken: „Es ist zum Teil nachvoll- ziehbar, dass Ärzte, bei denen die Praxisabgabe kurz bevorsteht, ihrer Fortbildungspflicht nicht mehr nachgekommen sind.“ Auch andere Gründe, wie etwa eine eigene Er- krankung oder die eines An - gehörigen, könnten berücksichtigt werden, weshalb das nun drohende Verfahren entsprechend moderat umgesetzt werden solle. Wie der Zulassungsausschuss letztendlich über die Anträge entscheidet, bleibe jedoch abzuwarten.

Unklare Lage an den Kliniken

Zum 31. Dezember 2010 endete der erste Fünfjahreszeitraum, in dem Krankenhausfachärzte zum Nach- weis einer ausreichenden Fortbil- dung verpflichtet waren. Zahlen über die Umsetzung dieser gesetzli- chen Verpflichtung müssen in den Qualitätsberichten der Krankenhäu- ser nach § 137 SGB V enthalten sein. Beim Gemeinsamen Bundes- ausschuss liegen diese Berichte für 2010 vor, werden dort aber nicht auf diesen Sachverhalt hin über- prüft. Stichproben bei im Internet veröffentlichten Berichten ergeben ein uneinheitliches Bild und zeigen, dass es noch einigen Nachholbedarf bei der Fortbildung gibt. Angaben über den Grad der Umsetzung der Fortbildungspflicht werden mög- lich sein, wenn die Daten für eine systematische Auswertung per Computer bereitgestellt worden sind. Sanktionen sind nicht vorge- sehen, so dass nur arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Fortbildungsver- weigerern möglich erscheinen. ■ Johanna Protschka, Thomas Gerst

P O L I T I K

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