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Archiv "Parkerleichterungen für Ärzte: Zwei gute Beispiele" (10.07.1975)

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die im übrigen nur durch soge- nannte ,.ermächtigte Ärzte" durch- geführt werden sollen. Es gibt nach Auffassung der Bundesärztekam- mer keinen stichhaltigen Grund da- für, diese Gefährdungsuntersu- chungen aus dem Geltungsbereich der staatlichen Approbation als Arzt herauszunehmen und sie hin- künftig nur noch besonders hierfür ,.ermächtigten Ärzten" zuzuordnen.

Sinn der Jugendarbeitsschutzun- tersuchungen ist die Vornahme ei- ner allgemeinärztlichen Untersu- chung, die zwar präventivmedizini- schen Charakter trägt, aber nicht arbeitsmedizinisch relevant ist. Die mit dem Gesetzentwurf der CDU/

CSU angestrebte fachkundige ar- beitsmedizinische Betreuung ist nicht ihr Ziel; hier liegt vielmehr das Aufgabengebiet der Betriebs- ärzte, deren Zahl zur Zeit nicht zur Bewältigung der betriebsärztlichen Betreuung nach dem Arbeitssicher- heitsgesetz ausreicht. Eine derarti- ge Beschränkung würde auch das Recht auf freie Arztwahl beeinträch- tigen, das Jugendliche wie Eitern gerade bei solchen für die Berufs- wahl entscheidend wichtigen Un- tersuchungen auch in Zukunft zu- gestanden werden sollte.

Die im Regierungsentwurf vorgese- hene Möglichkeit, Jugendarbeits- schutzuntersuchungen mit anderen Untersuchungen wie Schulentlas- sungs- oder aber Berufseignungs- untersuchungen zu koppeln, wurde von der Ärzteschaft ebenfalls nach- drücklich abgelehnt. Durch eine Kopplung der Jugendarbeits- schutz- mit den Berufseignungsun- tersuchungen könnte sich ein eventuelles negatives Urteil dieser Untersuchung im Ergebnis der Ju-

gendarbeitsschutz-Untersuchung niederschlagen und damit für den Jugendlichen wesentliche Berufs- chancen ausschließen. Auch eine Kopplung mit den Schulentlas- sungsuntersuchungen wurde nicht befürwortet. Diese werden, da sie in der Regel klassenweise vorge- nommen werden, summarisch durchgeführt. Demgegenüber han- delt es sich bei der Jugendarbeits- schutzuntersuchung um ein sehr detailliertes und umfangreiches

Untersuchungsprogramm, das rein zeitlich einen erheblichen Aufwand erfordert. Sowohl den Schulentlas- sungs- wie auch den Eignungsun- tersuchungen steht der ausdrück- lich in § 4 des Regierungsentwurfs definierte spezifische Charakter der Jugendarbeitsschutz-Untersu- chungen entgegen.

Unter Hinweis auf die zahlreichen Verstöße gegen das geltende Ju- gendarbeitsschutzgesetz waren sich die Sachverständigen einig, daß das Gesetz in der Zukunft nur dann zum Tragen kommt, wenn seine Einhaltung auch kontrolliert und Verstöße geahndet werden.

Die Information:

Bericht und Meinung

Für die Jugendarbeitsschutzaus- schüsse wurden von seiten der Ar- beitnehmer mehr Mitwirkungsrechte gefordert. Gegen eine Verknüpfung dieser Ausschüsse mit der Ober- sten Landesbehörde bestehen ih- res Erachtens keine Bedenken, wenn die Mitwirkungsmöglichkei- ten gesichert sind. Die Arbeitgeber machten Bedenken wegen man- gelnder Erfahrung mit solchen Gre- mien geltend.

Nach der Sommerpause des Parla- ments werden die beteiligten Bun- destagsausschüsse in die Einzel- beratung der Gesetzesvorlagen eintreten. Renate Schiffbauer

Parkerleichterungen für Ärzte:

Zwei gute Beispiele

Der nordrhein-westfälische Ver- kehrsminister, Dr. Horst-Ludwig Riemer, und der hessische Minister für Wirtschaft und Technik, Heinz"

Herbert Karry, haben es bereits realisiert, die CDU-Landtagsfrak- tion in Baden-Württemberg hat es zur eindringlichen Forderung erho- ben, aus anderen Bundesländern hört man ähnliches:

..,. überall zeigt man sich bemüht, Sonderparkmöglichkeiten für Ärzte bei dringenden Krankenhausbesu- chen zu schaffen.

Nur vom Bundesgesetzgeber und dem Bundesministerium für Ver- kehr kommt nichts- außer auswei- chenden Antworten: Die Initiative zum bundeseinheitlichen Gesetz- gebungsverfahren müsse von ein- zelnen Abgeordneten ausgehen, oder - so wird der wohlmeinende Anfrager belehrt - es bietet sich daneben noch der Weg über eine von den Ländern vorangetriebene

Bundesratsinitiative ...

Natürlich, aber das wußte man auch schon vorher. Dabei war es

im Herbst 1974 fast schon ge- schafft. Endlich - so schien es da- mals - konnte die bundesgesetzli- ehe Grundlage für Sonderparkge- nehmigung für diensthabende Ärz- te geschaffen werden; auch sah es fast so aus, als nehme man sich endlich der K!agen derjenigen Ärz- te an, die (vor allem in lnnenstäd- ten) nur nach zeitraubendem Su- chen ihre Patienten aufsuchen konnten.

Diese Hoffnung auf eine alsbal- dige gesetzliche Regelung dieses Mißstandes wurde aber bald zu- nichte, als bekannt wurde, daß der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsge- setzes (wenn auch aus anderen Gründen als an der nur ,.unter an- derem" eingebrachten Sonderpark- genehmigung) scheiterte. Nicht die Einsprüche des Bundestages und Bundesrates brachten diese Geset- zesinitiative zu Fall, sondern der Einspruch des Vermittlungsaus- schusses. Der Initiativantrag zum Straßenverkehrsgesetz wurde so- mit zu Grabe getragen, mit ihm auch die Ausnahmeregelung für

DEUTSCHES ARZTEBLA'IT Heft 28 vom 10. Juli 1975 2039

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Die Information: o

Bericht und Meinung Parken für Ärzte

notfalldienst-habende Ärzte- aller- dings versehen mit dem großen Be- dauern aller Beteiligten.

Wie der nordrhein-westfälische Mi- nister Riemer am 1. April besann man sich auch in Hessen am 17.

April 1975 auf die Möglichkeit, auf dem Erlaßwege eine Lösung des Problems der reibungslosen Pa- tientenversorgung in die Wege zu leiten.

Damit hat der hessische Minister Karry der Tatsache Rechnung getragen, daß, bedingt durch die Parkraumnot vor allem in Großstädten, Ärzte vielfach nicht rechtzeitig oder oft auch nur mit erheblicher Verzögerung Patienten aufsuchen können. Ärzte, die drin- gende Krankenbesuche machen müssen oder die oft dringenden Anrufen in ihrer Praxis folgen, oder solche Mediziner, die sich bei der Patientenversorgung Mietwagen und Taxen bedienen, fallen unter die vom hessischen Wirtschaftsmi- nisterium erlassene Dauerausnah- meregelung.

Der Erlaß des Wirtschaftsministers regelt nicht nur Verfahrens- und Genehmigungsweg, sondern beschreibt auch mit großer Genau- igkeit die Schilder - es sind ins- gesamt drei -, die der Arzt am Rückspiegel seines Wagens anzu- bringen hat. So weit, so gut!

~ Wäre es aber nicht besser, wenn hier regelnd und normierend der Bundesgesetzgeber eingegrif- fen hätte? Auch und vor allem, um zu gewährleisten, daß das "Aus- nahmeschild" bundeseinheitlich auch in der Bevölkerung bekannt wird? Noch ist die Möglichkeit ge- geben, die übrigen Bundesländer der hessischen bzw. der nordrhein- westfälischen Lösung anzupassen.

Die drei Bundestagsfraktionen soll- ten deshalb auch der Entschlie- ßung des letzten Deutschen Ärzte- tages entsprechen, "durch einen Initiativantrag die rechtlichen Vor- aussetzungen für Sonderparkge- nehmigungen für Ärzte zu schaf- fen". Franz Stobrawa

DER KOMMENTAR

So wirkt der

Rudolf-Augstein-Cocktail

Ein Schluck - und man erkennt sich im eigenen Spiegel nicht mehr!

So etwa scherzte die "Kiimbim"- Redaktion des ARD-Fernsehens über Augsteins "Spiegel", ein als

"Time"-Nachahmung nach dem letzten Weltkrieg hochgekomme- nes Nachrichtenmagazin, das sich inzwischen zu einem Meinungsma- gazin im Dienste eines obskuren Klassenkampfes gewandelt hat (im Sinne Schelskys definiert: Klassen- kampf für die Machtergreifung ei- ner neuen Kaste, der "Sinnvermitt- ler").

Was "Klimbim" mit seinem Wort-

spiel meinte: Der "Spiegel" ordnet objektive Tatsachen seiner subjek- tiven Masche derart unter, daß der oder das Dargestellte in einer

"Spiegel"-typischen Verzerrung er- scheint. Das trifft wahrscheinlich für alle im "Spiegel" behandelten Sachgebiete zu - was aber nur jeweils der erkennt, der das "dar- gestellte" Sachgebiet selbst kennt.

Dies schließt nicht aus, daß sich der jeweils nicht Betroffene durch- aus an den Verzerrdarstellungen anderer, für ihn nicht relevanter Sachthemen erfreut. Wie anders wäre es sonst zu erklären, daß der Zerr-"Spiegel" überhaupt noch Käufer findet?

Mixrezept: Einige Fakten, viele falsche Behauptungen ...

Über die Ärzte in der Bundesrepu- blik Deutschland zieht der "Spie-

gel" bekanntlich in fast regelmäßi-

gen Abständen auf-Deiwel-komm- raus her. Im vorigen Jahr geschah dies, indem der "Spiegel" das Ge- sundheitswesen der DDR anhand einiger Primitivbeispiele in einer penetranten Propagandaweise hochlobte, die im Journalismus

au-

ßerhalb der DDR bis dahin unge-

bräuchiich war. in diesem Jahr war es unter anderem eine Serie mit dem Titel "Krankheitskosten: ,Die Bombe tickt"'. Und schon die er- sten Unterzeilen zeichneten die - über mehrere Fortsetzungen durchgehaltene - Tendenz vor:

"Kostenfaktor Arztpraxis: Durch- schnittseinkommen 160 000 Mark - Das westdeutsche Gesundheits- wesen (I): Der Kampf um die Kas- sen-Milliarden"!

Es ist wohl auch diesmal, wie bis- her stets, einigermaßen sinnlos, sich mit dem "Spiegel" herumzu- schlagen, der auf einer Vielzahl von Seiten, für jeden Leser unüber- schaubar, richtige Angaben mit fal- schen Behauptungen auf so einzig- artige Weise mixt und dabei diese Behauptungen so oft wiederholt, daß sie am Ende fester sitzen als die beiläufig eingestreuten richti- gen Daten. Das gilt immer wieder auch für die vom "Spiegel" be- hauptete Höhe der Ärzteeinkom- men, und das sei hier zum wieder- holten Male nachgewiesen - so wenig solcher Nachweis den "Spie-

gel" jemals beeindrucken mag:

Noch in Nr. 8 vom 17. Febru- ar 1975 hatte der "Spiegel" be- hauptet, das Monatseinkommen der Ärzte betrage im Durchschnitt 16 000 Mark ("nach Abzug der Pra- xisunkosten und vor Steuern").

Diese falsche Behauptung, obwohl im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT un- verzüglich kritisiert (Heft 10 vom 6.

März 1975, Seite 638), hat der

"Spiegel" nie richtiggestellt Im Gegenteil: er "berichtigte" sie jetzt auf seine eigene, unnachahmliche Weise, indem er plötzlich eine Null anhängte und ebenso irreführend wie übertrieben behauptete, das Jahreseinkommen betrage 160 000 Mark ("nach Abzug der Praxisko- sten"). Der "Spiegel" blieb es ge- nauso schuldig, eine Quelle für

2040 Heft 28vom 10.Juli 1975 DEUTSCHES ARZTEBLATT

Referenzen

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