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Datum Beantwortung: 23. Oktober 2013

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2013.0395 Seite 1/3

Vorstoss-Nr: 104-2013

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 25.03.2013

Eingereicht von: Mühlheim (Bern, glp) (Sprecher/ -in)

Zumstein (Bützberg, FDP) Martinelli (Matten b.I., BDP) Brand (Münchenbuchsee, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 23. Oktober 2013

RRB-Nr: 1383/2013

Direktion: GEF

Auslagerung der Institutionen der Psychiatrieversorgung: Die politischen Zeichen sind gesetzt, die rechtliche Weichenstellung fast vollzogen, die Planungsphase zur Umsetzung ist an die Hand zu nehmen!

Der Regierungsrat wird beauftragt, zuhanden des Grossen Rates einen Bericht zur Strate- gie der Verselbstständigung seiner Psychiatrieinstitutionen zu erarbeiten. Darin sind fol- gende Themen zu erarbeiten:

1. Kernelemente des Ausgliederungsprojektes, wie Übersicht über die Projektorganisati- on, deren finanzielle und personelle Ressourcen und Zielsetzungen des Projekts 2. Zeitliche Eckwerte der Ausgliederung; insbesondere unter dem Aspekt von Artikel 148

SpVG, der verlangt, dass 2017 die Ausgliederung vollzogen sein muss

3. Strategie der Vorgehensweise bezgl. Teilprojekte, insbesondere bezgl. Zusammen- schluss der UPD/PZM vor oder nach der Ausgliederung

4. Strategie der rechtlich möglichen Finanzierungsvarianten: Aufzeigen, wie die verschie- denen Finanzierungsfragen (Liegenschaftsauslagerung versus Mietlösung) im Projekt aufgegriffen werden

5. Grobschätzung zu den Kosten des Auslagerungsprojekts

6. Prüfung aller Planungserklärungspunkte aus der Märzsession 2012 insbesondere Er- arbeitung der Planung (Aufgabendefinition und Gebietszuteilung) des in der Versor- gungsplanung vorgesehenen Aufbaus der psychiatrischen Versorgung in den Regio- nen

Begründung:

Die vor einem Jahr überwiesenen Planungserklärungen zum Bericht zur Motion Fritschy

«Liberale Lösungen für den Kanton Bern - Der Kanton führt keine Institutionen der Psychi- atrieversorgung» sind aktueller denn je. Zurzeit werden mit dem entsprechendem SpVG- Artikel die rechtlichen Grundlagen für die Ausgliederung der Psychiatrieinstitutionen vom Grossen Rat verabschiedet.

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Geschäfts-Nr.: 2013.0395 Seite 2/3

Zudem wurden in den Planungserklärungen Prioritäten und Zielsetzungen festgehalten.

Die gilt es nun in einem Bericht zuhanden des Grossen Rates zu validieren und mit weite- ren relevanten Eckwerten der Ausgliederung zu versehen.

Die Zeit der Planung und Konkretisierung dieser Ausgliederung steht nun im Vordergrund der kantonalen Psychiatrieversorgung. Im Angesicht der schwierigen finanziellen Lage des Kantons ist es wichtig, den Grossen Rat über die Planungsgrösse der Verselbstständigung und deren finanzielle Kosten frühzeitig zu informieren.

Antwort des Regierungsrats

Im revidierten Spitalversorgungsgesetz, dem der Grosse Rat in der Junisession 2013 zu- gestimmt hat, ist die Verselbständigung der kantonalen Psychiatrischen Dienste innerhalb von drei Jahren, per 2017, vorgeschrieben. Im Bewusstsein um die Komplexität des Vor- habens und um den knappen Zeitrahmen hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion mit den Vorarbeiten für das Projekt begonnen. Es ist vorgesehen, dass bis im Frühjahr 2014 die nötigen Grundlagen für die Verselbständigung einschliesslich der Entscheidungsgrund- lagen für den Regierungsrat (Auftraggeber) und den Grossen Rat (Kreditbeschluss) vorlie- gen. Die von den Motionärinnen und Motionären verlangte Berichterstattung erfolgt im Rahmen des entsprechenden Grossratsbeschlusses.

Zu den Punkten 1, 2 und 5:

Im Rahmen der Vorbereitung und Planung der Verselbständigung werden die Grundlagen für die Verselbständigung erarbeitet. Diese umfassen eine Übersicht über die Projektorga- nisation, eine detaillierte Planung der Projektetappen, die Eruierung der nötigen Ressour- cen (finanziell und personell), sowie die Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für den Regierungsrat, der den Auftrag erteilen und für den Grossen Rat, der über den Kredit ent- scheiden wird. Zudem werden auch die Unterlagen für die Ausschreibung des Projekts erarbeitet.

Zu Punkt 3:

Die Verselbständigung wird in verschiedene Teilprojekte gegliedert, deren Inhalte eben- falls im Rahmen der Planung definiert werden. Die Frage der Zusammenlegung von PZM und UPD wird in die Überlegungen zur Auftragserteilung des Regierungsrats zur Verselb- ständigung integriert. Dabei wird noch einmal zu überprüfen sein, inwiefern sich die Aus- gangslage seit dem Zeitpunkt der Verabschiedung der Planungserklärungen geändert hat.

Auch muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Verselbständigung in er- heblichem Masse personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen binden wird und ent- sprechende Mittel zu Lasten von anderen Projekten bereitgestellt werden müssen.

Zu Punkt 4:

Ein sehr wichtiges und anspruchsvolles Thema der Verselbständigung sind die Liegen- schaften. Zur Erarbeitung von möglichen Varianten und schliesslich der Beantwortung der Frage, wie die Liegenschaften zur Verfügung gestellt werden sollen, bedarf es einer ein- gehenden Prüfung der Sachlage und des Einbezugs von Experten. Das Thema wird bei der Planung entsprechend berücksichtigt, vertieft behandelt wird es jedoch erst im Rah- men des Hauptprojekts der Verselbständigung.

Zu Punkt 6:

Die Planungserklärungen vom 24. Februar 2012 werden bei der Projektplanung berück- sichtigt und überprüft. Die Versorgungsplanung und damit der Aufbau der regionalen psy-

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Geschäfts-Nr.: 2013.0395 Seite 3/3

chiatrischen Versorgung ist nicht Teil der Verselbständigung, sondern wird schon laufend umgesetzt. Im Rahmen des Verselbständigungsprojekts wird diese Umsetzung berück- sichtigt.

Antrag: Annahme

An den Grossen Rat

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