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Archiv "Gesundheitspolitik: Ärzte positionieren sich" (13.09.2002)

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as dramatische Ansteigen der Flusspegel und der Arbeitslosen- zahlen hat die Gesundheitspolitik im Bundestagswahlkampf in den Hin- tergrund gedrängt. Wer sich dadurch mehr Sachlichkeit und weniger Wahl- kampfpolemik in der politischen Dis- kussion erhoffte, wurde enttäuscht. Po- litiker aller Couleur nutzen die Gesund- heitspolitik für ideologische Graben- kämpfe. Konkrete Reformideen bleiben trotzdem rar.

Wie ein Hilferuf aus dem „wirklichen Leben“ erscheint ein jetzt vorgelegtes Po- sitionspapier der deutschen Ärzteschaft.

In einem gleichzeitig veröffentlichten Brief (DÄ 36) an Bundeskanzler Ger- hard Schröder und die anderen Vorsit- zenden der großen Parteien warf der Prä- sident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, den Politikern vor, die meisten Probleme im Gesundheitswesen selbst erzeugt zu ha- ben. Als Folge drohten ein dramatischer Ärztemangel und der Zusammenbruch der medizinischen Versorgung. In ihrem Positionspapier kritisiert die Ärzteschaft, dass insbesondere die Politik der „Ver- schiebebahnhöfe“ die Gesetzliche Kran- kenversicherung (GKV) in eine finanzi- elle Schieflage gebracht habe.

Verschiebebahnhöfe beenden

Untersuchungen des Instituts für Ge- sundheits-System-Forschung (IGSF), Kiel, kommen zu dem Ergebnis, dass der GKV in den letzten acht Jahren rund 30 Milliarden Euro entzogen wurden. Nach Einschätzung von Prof. Dr. med. Fritz Beske, Direktor des IGSF, wäre ohne Verschiebebahnhöfe allein im vergan- genen Jahr eine positive Bilanz der GKV in Höhe von rund 800 Millionen

Euro möglich gewesen. Mehr Ehrlich- keit und Transparenz im Umgang mit Versichertengeldern fordert deshalb die Ärzteschaft in ihrem Positionspapier.

Die zunehmende Zweckentfremdung von GKV-Beiträgen habe die Kassen in eine bedrohliche Finanzkrise gestürzt.

Besonders zu kritisieren sei, dass einerseits GKV- Gelder für versicherungs- fremde Leistungen ausge- geben würden. Anderer- seits aber „leichtfertig von einer Kostenexplosion“

geredet werde, beklagen die Ärzte. Dabei sei der Anteil der Krankenkas- senausgaben im Verhält- nis zum Bruttoinlandspro- dukt mit 6 Prozent im Jahr 1975 im Vergleich zu 6,6 Prozent im Jahr 2000 rela- tiv konstant geblieben. Vor dem Hin- tergrund des enorm teuren medizini- schen Fortschritts und einer älter und damit häufiger erkrankenden Bevöl- kerung sei dies bemerkenswert.

Selbstbehalte diskutieren

In keinem anderen Bereich der Gesund- heitspolitik werden die Unterschiede zwischen Regierung und bürgerlicher Opposition so deutlich wie in der Dis- kussion über den Leistungsumfang der GKV. Während die Union auf erweiter- te Wahlmöglichkeiten der Versicherten setzt, bezeichnet Bundesgesundheitsmi- nisterin Ulla Schmidt derlei Überlegun- gen als „Sargnägel für die solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens“.

In ihrem Positionspapier sprechen sich die Ärzte für die Einführung so genann- ter Selbstbehalte aus und folgen in die- sem Punkt im Wesentlichen den Vor- schlägen des CSU-Gesundheitsexper- ten Horst Seehofer. Die Ärzteschaft stellt aber auch klar, dass die Versor- gung mit dem medizinisch Notwendigen jedem Versicherten weiter zugänglich

bleiben müsse.

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A2380 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 3713. September 2002

Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe: „Die Parteien müssen endlich Farbe bekennen.“

[. . .] durch die fortwährende politische Manipula- tion der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Gelder der Versicherten immer häufiger für so- zialpolitische Anliegen missbraucht worden, die der GKV nicht hätten zugeordnet werden dürfen.

So werden die Versicherten um ihren berechtigten Anspruch auf eine medizinisch hochwertige Ver- sorgung betrogen. Keine „Jahrhundertreform“

der letzten 20 Jahre kann darüber hinwegtäu- schen. Deshalb brauchen wir Ehrlichkeit in der Diskussion: Aus der Blackbox im Gesundheitswe- sen muss endlich ein System transparenter Fi- nanzströme werden. [. . .]

Die Gelder der Versicherten müssen nachvoll- ziehbar, einsichtig und ausschließlich für die me- dizinische Versorgung der Mitglieder der Solidar- gemeinschaft verwendet werden. Wenn jeder nach Maßgabe seiner persönlichen Möglichkeiten seinen Solidarbeitrag aufbringt, dann hat er auch das Recht und der Staat die Pflicht, dass das Soli- darprinzip von allen Beteiligten akzeptiert und auch eingehalten wird. [. . .]

(Auszug: Gesundheitspolitische Positionen der deutschen Ärzteschaft)

Gesundheitspolitik

Ärzte positionieren sich

In einem Reformpapier fordert die Ärzteschaft von den Parteien mehr Ehrlichkeit in der Gesundheitspolitik. Eines sei

bereits vor der Wahl klar, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe: „Es wird Tränen geben.“

Foto:dpa

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Neben den finanziellen Problemen wird aber auch der zunehmende Perso- nalmangel die Versorgungssituation in Deutschland weiter verschärfen. Schon jetzt herrscht in vielen Regionen Ärz- temangel. Darauf verwiesen zuletzt die Landeskrankenhausgesellschaften der fünf neuen Bundesländer in Berlin. In Ostdeutschland fehlten in den Berei- chen Chirurgie, Innere Medizin und Anästhesiologie Ärzte. Ein Versor- gungskollaps drohe.

Versorgungseinbrüche durch Ärztemangel

Die Ärzteschaft verdeutlicht in ihren Positionen, dass der Ärztemangel kei- neswegs regional und auf Kranken- häuser begrenzt ist. Bundesweit seien Versorgungsengpässe vor allem in der Allgemeinmedizin, aber auch in ande- ren Fachgebieten zu verzeichnen. Weil in den neuen Bundesländern in den nächsten zehn Jahren sehr viel ältere Ärzte in den Ruhestand gingen, werde

„dort die hausärztliche Versorgung wohl schon in naher Zukunft zusam- menbrechen“. Mit der Aussicht auf ei- ne im Durchschnitt über zehnjährige Aus- und Weiterbildung, 30-Stunden- Dienste am Stück, magere Gehälter und „stete Diffamierungen des gesam- ten Berufsstandes durch Krankenkas- sen und Politik sei die Motivation der nachwachsenden Generation gering.

Jeder zehnte Medizinabsolvent ent- scheide sich für ein Berufsfeld außer- halb der Patientenversorgung. Wäh- rend die Zahl der Patienten in den Kli- niken stetig steige, verringere sich im

gleichen Maß die Zahl der sie behan- delnden Ärzte. „Wenn dieser Trend sich fortsetzt, wird die Versorgung der Patienten in den Krankenhäusern dra- matische Einbrüche erleben.“

Neue Anreize für den Dienst am Patien- ten würden verbesserte Arbeitsbedingun- gen in den Krankenhäusern schaffen. Dass hier Handlungsbedarf besteht, haben nach eigenem Bekunden auch die politisch Ver- antwortlichen erkannt. Geschehen ist je- doch wenig: Nach wie vor ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 3. Oktober 2000, in dem Bereitschafts- dienst als Arbeitszeit gewertet wird, nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Ärzte- schaft bezeichnet das EuGH-Urteil als „ei- ne Chance, die Auswüchse bei den überlan- gen Arbeitszeiten zu beenden, den Wert ärztlicher Arbeit neu zu bewerten und ge- gen die Ausbeutung der Ärzte in deutschen Krankenhäusern vorzugehen“.

Während sich die Bundesregierung bei der Umsetzung des EuGH-Urteils Zeit lässt, kann es ihr bei der Einführung des diagnosebezogenen Fallpauschalensy- stems im Krankenhaus nicht schnell ge- nug gehen. Die Ärzteschaft befürchtet, dass die Versorgungssituation gefährdet ist, wenn das neue Vergütungssystem oh- ne Rücksicht auf die horrende Arbeits- belastung von Ärzten und Pflegeperso- nal durchgesetzt wird. Zudem würden durch den engen Zeitplan zur Ein- führung der Diagnosis Related Groups (DRGs) nicht die effizientesten Kran- kenhäuser, sondern die Einrichtungen, die am schnellsten in das DRG-System übergingen, belohnt. Es sei zu befürch- ten, dass der Shareholder-Value zur Leit- linie der künftigen Krankenhausbehand- lung werde und Ärzte zu reinen „Pro- gramm-Abwicklern“ degradiert würden.

Kritik an Programmen für chronisch Kranke

Die Ärzteschaft bekräftigt ihre Kritik an der Koppelung der neuen Disease-Man- agement-Programme (DMP) an den Ri- sikostrukturausgleich. Einige Befürwor- ter der Behandlungsprogramme für chronisch Kranke strebten eine Checkli- sten-Medizin an, die nur vermeintlich objektivierbar sein kann. Denn nur etwa ein Drittel des Leistungsgeschehens las- se sich über Leitlinien erfassen, und selbst dann müsse noch die Freiheit der Therapien im individuellen Behand- lungsfall gewahrt bleiben.

Die Prämissen im Gesundheitswe- sen dürften nicht allein ökonomischen Wettbewerbsregeln folgen. Die Ärzte weisen darauf hin, dass Disease-Man- agement-Programme nur dann zu ei- ner Verbesserung der Patientenbe- handlung beitragen könnten, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt respektiert würde und der Arzt nicht zum „Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen“ werde. Den Kran- kenkassen gehe es darum, möglichst viele Patienten für die Programme zu gewinnen, um ein großes Stück vom Fi- nanzausgleich zu erhalten. An höheren Kosten seien die Kassen nicht interes- siert. Durch die Koppelung der DMP an den Risikostrukturausgleich beste- he die Gefahr, dass ökonomische Über- legungen der Kassen das medizinische P O L I T I K

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A2382 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 3713. September 2002

[. . .] Die Einnahmebasis der GKV ist in Teilen zer- stört und die Kultur der Solidarität weitgehend in- frage gestellt. Das hat auch die Diskussion über die Definition des medizinisch Notwendigen neu entfacht. Dabei können Selbstbehalte insofern Steuerungsfunktion entfalten, als sie helfen, be- wusster mit Ressourcen umzugehen. Das Prinzip der Solidarität hat jedoch nur dann Bestand, wenn es dem Einzelnen das medizinisch Notwendige uneingeschränkt garantiert. Eine Differenzierung der medizinisch notwendigen Leistungen in soli- darisch und nicht solidarisch zu finanzierende Lei- stungen ist ärztlich nicht zu verantworten. [. . .]

(Auszug: Gesundheitspolitische Positionen der deutschen Ärzteschaft)

[. . .] Das Arbeitszeitgesetz muss die europäische höchstrichterliche Vorgabe berücksichtigen. Das- selbe gilt bei den Regelungen im Tarifrecht. Eine rechtskonforme Umsetzung des europäischen Ur- teils in das Tarifrecht kann aber nur dann einge- halten werden, wenn in einem angemessenen Verhältnis Neueinstellungen erfolgen. Mit den notwendigen Veränderungen des Tarifrechts müs- sen deshalb auch die gesetzlichen Voraussetzun- gen zur Finanzierung dieser zusätzlichen Perso- nalkosten geschaffen werden. [. . .]

(Auszug: Gesundheitspolitische Positionen der deutschen Ärzteschaft)

[. . .] Der Aufbau einer bundesweiten funktions- fähigen DRG-Infrastruktur ist bis zum 1. Januar 2003 nicht zu schaffen. Richtig wäre die budget- neutrale Einführung des neuen Vergütungssy- stems zum 1. Januar 2004 und eine ab 1. Januar 2006 daran anschließende dreijährige Konver- genzphase mit bis zu 60prozentiger Budgetwirk- samkeit. Der Einsatz des DRG-Systems in den Krankenhäusern würde zunächst auf einer Simu- lationsbasis in einem Modellversuch erfolgen.

Das neue Fallpauschalensystem braucht eine valide Datenbasis, die die medizinische und de- mographische Entwicklung berücksichtigt und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit in den Kranken- häusern Rechnung trägt. Nur so kann auf Dauer verhindert werden, dass die DRGs zu einem rein betriebswirtschaftlich motivierten Kosteninstru- ment degenerieren. [. . .]

(Auszug: Gesundheitspolitische Positionen der deutschen Ärzteschaft)

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Geschehen entscheidend mitbestim- men. Gefragt sei deshalb der „gesunde Chroniker“, der zwar die Einschreibe- kriterien der Programme erfülle, ohne aber nennenswerte Leistungen in An- spruch zu nehmen.

Bei der Vorstellung des Positionspa- piers forderte Hoppe die Parteien zu mehr Ehrlichkeit in der Gesundheits- politik auf. Der BÄK-Präsident pro- gnostizierte, die gesetzlichen Kran- kenkassen würden wegen ihrer schwa- chen Einnahmebasis nicht in der Lage sein, für alle Versicherten die medi- zinischen Neuerungen der nächsten 20 Jahre zu bezahlen. Nur eine saubere Finanzierung der GKV könnte umge- hend zu einem erheblich niedrigeren Beitragssatz führen und Innovationen auf Jahre hinaus sichern. Dennoch ha- be die durch den medizinischen Fort- schritt erreichte höhere Lebenserwar- tung der Menschen auch höhere Ko- sten zur Folge. Deshalb müsse man dis- kutieren, was solidarisch zu finanzie- ren sei und was der Einzelne selbst tra- gen müsse. Hoppe forderte die Partei- en auf, noch vor der Bundestagswahl

„Farbe zu bekennen“. Denn schon heute stehe fest: „Nach der Wahl wird es Tränen geben.“ Samir Rabbata

Das Positionspapier der deutschen Ärzteschaft kann im Internet unter www.aerzteblatt.de abgerufen werden.

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Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 3713. September 2002 AA2383

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tärker als bisher will die Techniker Krankenkasse (TK) Patienten un- terstützen, die meinen, einen Be- handlungsfehler erlitten zu haben. Da- zu fordert die TK gesetzliche Rege- lungen, die den Krankenkassen eine umfassendere Betreuung ihrer Versi- cherten erlauben. So sollen die Kran- kenkassen künftig auch dann eingreifen dürfen, wenn sie selbst keine eigenen Ersatzansprüche geltend machen kön- nen. Weiter plädiert die TK für eine ge- setzliche Regelung zur Herausgabe der Behandlungsunterlagen an Patienten oder Krankenkassen, sofern diese vom Patienten dazu ermächtigt wurden. Die Krankenkassen sollten auch die Kosten für eine erste Rechtsberatung des Versi- cherten sowie für externe Gutachten übernehmen können.

Mit diesen Maßnahmen wolle er kei- nesfalls die Arbeit von Ärzten in Miss- kredit bringen, versicherte TK-Vor- standsmitglied Helmuth Doose. Ge- messen an der Gesamtzahl der tägli- chen Behandlungen, bewege man sich hier im Promillebereich. Dennoch regi- strierte die TK im vergangenen Jahr ei- nen erheblichen Anstieg bei der Mel- dung von vermuteten Behandlungsfeh- lern. 2 166 Meldungen im Jahr 2001 be- deuteten eine Steigerung von fast 62 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der anerkannten Behandlungs- fehler bei TK-Versicherten habe in den Jahren 1996 bis 2000 annähernd kon- stant bei fast 30 Prozent der gemeldeten Fälle gelegen. In 72 Prozent der Fälle kam eine Einigung zugunsten der Versi- cherten ohne Klage zustande.

Eine beim Forsa-Institut in Auftrag gegebene Studie, deren Ergebnisse die TK präsentierte, sollte Aufschluss über die Erfahrungen und Erwartungen von

Patienten geben. Danach vermutet je- der Fünfte, schon einmal einen Behand- lungsfehler erlitten zu haben. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, diese Vermutung niemandem gemeldet zu haben. Gründe: „Der Fehler war nicht so schlimm“, meinten 21 Prozent, „man hat sowieso keine Chance“, sagten 13 Prozent, „zu lange her“, elf Prozent.

Von den Patienten, die über ihren mut- maßlichen Behandlungsfehler redeten, sprachen 38 Prozent mit dem Arzt, sechs Prozent wandten sich an das Krankenhaus, zwölf Prozent an die Krankenkasse. Auf Ärztekammer, Ver- braucherzentrale und Rechtsanwalt entfielen nach der Umfrage jeweils ein Prozent.

Großes Informationsdefizit

Das Informationsdefizit bei den Patien- ten ist groß. Ein Drittel der Betroffenen und zwei Drittel der Nicht-Betroffenen gaben an, nicht zu wissen, an wen man sich wenden könne. „Die Ergebnisse“, so Doose, „zeigen zweierlei: Zum einen müssten die Menschen besser infor- miert werden, wo sie Unterstützung be- kommen. Zum anderen muss mehr dafür getan werden, um schon frühzei- tig einen Behandlungsfehler von einem schicksalshaften Lauf zu unterschei- den.“ Nicht jede Vermutung entpuppe sich später als Behandlungsfehler, bei der die Regeln der ärztlichen Kunst ver- letzt wurden. „Oftmals ist es schwierig“, so Prof. Dr. med. Martin Hansis, Leiten- der Arzt beim Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkas- sen, die Folgen der Krankheit selbst und die Folgen der Fehlbehandlung zu un- terscheiden.“ Dorthe Kieckbusch

Behandlungsfehler

Mehr Rechte für Patienten gefordert

Die Techniker Krankenkasse will Patienten auch dann unterstützen können, wenn sie selbst

keine Ersatzansprüche geltend machen kann.

[. . .] Gerade angesichts der enormen politischen Irritationen ist es wichtig, dass strukturierte Be- handlungsprogramme auf einheitliche Therapie- empfehlungen gestützt werden, für die in Deutschland die notwendigen evidenzbasierten Konsensusleitlinien allerdings noch nicht in jeder Hinsicht zur Verfügung stehen. Notwendig sind deshalb nationale Leitlinien, die den Kriterien der evidenzbasierten Medizin genügen müssen, und das heißt dem jeweils aktuell verfügbaren Stand der medizinischen Erkenntnisse. Daran darf es kei- ne Abstriche geben, und deshalb hat die Bundes- ärztekammer die Schirmherrschaft für ein solches Nationales Leitlinienprogramm übernommen.

Das Nationale Programm für Versorgungs- Leitlinien (NPL) ist eine konsequente Weiterent- wicklung unserer Leitlinienarbeit. Das NPL schafft die inhaltliche Grundlage für Strukturierte Be- handlungsprogramme und garantiert die Aktuali- sierung nach dem besten verfügbaren Stand der medizinischen Erkenntnisse. [. . .]

(Auszug: Gesundheitspolitische Positionen der deutschen Ärzteschaft)

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