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Archiv "3 Fragen an . . . Dr. med. Bernhard Gibis, KBV-Dezernent" (02.04.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 13

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2. April 2010 A 581

P O L I T I K

statt findet er insgesamt gut: „Die Mitarbeiter dort gehen sehr sorgfäl- tig vor und loten die Chancen für Verträge aus.“

Dennoch, sagt Best, brauche man einen langen Atem. Nicht alle Regionen in Baden-Württemberg profitierten schon von dem Angebot.

Nach Angaben der KV haben sich mittlerweile 170 Ärzte und Psycho- logische Psychotherapeuten in 36 Teams sowie knapp 1 000 Versi- cherte eingeschrieben. Vor allem an der Beteiligung von Psychologi- schen Psychotherapeuten und Kin- der- und Jugendpsychiatern man - gele es stellenweise noch, findet Kinderarzt Gelb.

Das ist nicht das einzige Pro- blem. In Baden-Württemberg hatte man Interesse an dem Konzept, weil dort relativ viele Kinder bei den Betriebskrankenkassen versi- chert sind. Doch die Weiterführung des Vertrags ist nicht sicher, und die Kassen anderswo halten sich mit ei- nem Abschluss auch zurück.

Der Hauptgrund, sagen alle, sei das Geld. Für Versicherte mit der Diagnose ADHS bekommen die Krankenkassen rund 1 300 Euro aus dem morbiditätsorientierten Risi- kostrukturausgleich. Bis zu 1 200 Euro dürfen im Rahmen des Ver-

trags ausgegeben werden. Doch möglicherweise zählt ADHS im nächsten Jahr bereits nicht mehr zu den 80 Diagnosen, die im Morbi- RSA besonders berücksichtigt wer- den – und dann?

Die KBV kennt das Problem.

„Solange für eine Krankenkasse nicht klar ist, ob sie für eine be- stimmte Erkrankung Geld aus dem Morbi-RSA bekommt, ist sie sehr zurückhaltend mit Vertragsab- schlüssen“, meint KBV-Dezernent Dr. med. Bernhard Gibis (siehe auch „Drei Fragen an . . .“). Zuge- spitzt heißt das: Angebote wie das ADHS-Konzept sind mittel- oder langfristig angelegt – aber nach der Logik des Systems müssen sie sich in kürzester Zeit rechnen.

Auch andere Konzepte aus der Vertragswerkstatt haben es deshalb schwer, sich zu behaupten, wie Dr.

med. Burkhard John weiß. Der Vor- standsvorsitzende der KV Sachsen- Anhalt verweist auf die Region Schönebeck, wo die KV ein Mo- dellprojekt zur Rehabilitation älte- rer Menschen organisiert. Es ist das Vorbild für das Konzept der Vertragswerkstatt zur ambulanten geriatrischen Komplexbehandlung.

Kerngedanke ist, dass ein Hausarzt und ein geriatrischer Teamarzt zu-

sammenarbeiten und bei Bedarf weitere Experten wie Pflegekräfte oder Physiotherapeuten hinzuzie- hen.

„In der Region Schönebeck ha- ben wir jetzt Vollversorgungsver- träge mit allen großen Krankenkas- sen“, berichtete John. „Allerdings auf Basis eines Integrationsvertrags nach § 140.“ Zwar existieren mitt- lerweile in einigen Regionen ähnli- che Verträge. Jedoch kann von ei- nem durchschlagenden Erfolg nicht die Rede sein. „Es ist kein flächen- deckendes Angebot entstanden“, bedauert John. Das liege vor allem daran, dass die Kassen fürchteten, mit einem entsprechenden Angebot auch Bedarf zu schaffen.

Sesselhocker kosten nichts „Das Konzept zielt auf eine Perso- nengruppe, die sich jetzt nicht be- schwert und bei der nichts oder we- nig passiert. Nach einer schweren Erkrankung bleiben die Betroffenen meist zu Hause in ihrem Sessel sit- zen und schauen noch etwas fern – das war es dann.“ Durch eine Kom- plexbehandlung hätten sie die Chance, wieder die Wohnung zu verlassen und sich eher selbst zu versorgen. „Das sind aber nicht un- bedingt Ziele einer Krankenkasse“, stellt John fest.

Dass solche Patienten eine ab - gestimmte Versorgungsstruktur brauch ten, fänden auch die Kran- kenkassen. Allerdings fehle ihnen der Nachweis, dadurch auch die Kosten verringern zu können. „Man kann ableiten, dass es den Patienten hinterher besser geht, sie mobiler und weniger sturzgefährdet sind.

Aber ob dadurch die Krankenkasse Geld spart, ist noch nicht eindeutig gezeigt worden“, erläutert John.

Pro Vertragswerkstatt spricht auch Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Nervenärzte (BVDN).

Für ihn liegt der Vorteil vor allem in der Zusammenarbeit mit den KVen.

So habe man „mehr Möglichkeiten, Konzepte auch in eine breite Ver- sorgung zu bekommen“. Bergmann war zusammen mit Vertretern der Berufsverbände Deutscher Neuro- logen und Deutscher Psychiater an den Vertragswerkstatt-Konzepten

Foto: iStockfoto

Die Vertragswerkstatt der KBV hat seit 2005 rund ein Dutzend Verträge entwickelt.

Warum greifen die Kassen nicht zu?

Antwort: Es lohnt sich für sie nach wie vor nicht, in kosten- intensive verbesserte Versor- gung zu investieren. Das Risi- ko erscheint ihnen zu groß, dass durch bestimmte Ange- bote Patienten mit hohen Risi- ken und Kosten angezogen werden.

Aber es heißt doch immer:

Langfristig rechnet sich gute Versorgung.

Antwort: Das ist kein Argument für Kassen, die insolvent werden können und die nicht wissen, wie viel Geld sie auf Dauer aus dem Risikostrukturausgleich be- kommen. Dazu kommt, dass sich die Vorteile einer besseren Versorgung oft in anderen Berei- chen amortisieren. Und der Pa- tient kann jederzeit die Kasse wechseln. Die Wahrscheinlich- keit, dass eine Kasse etwas vom Erfolg einer ihrer Maßnahmen hat, ist erst einmal relativ gering.

Wie überzeugt man Kranken- kassen dann von der Ver- tragswerkstatt?

Antwort: Indem man konstrukti- ve Kassen findet, denen Versor- gung am Herzen liegt. Ein Bei- spiel ist der ADHS-Vertrag mit den Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg. Mit ver- schiedenen Ortskrankenkassen verhandeln wir derzeit über Rheuma-Verträge. Für sie haben wir ein Paket geschnürt: Rabatt- verträge, verbessertes Rheuma- management, besserer Zugang zur Versorgung. Die Arzneimittel sind sehr teuer. Da haben wir ei- nen evidenzbasierten Stufenplan für die Verordnungen vorgelegt, der anerkannt ist, auch wenn er nicht jeder Pharmafirma gefällt.

3 FRAGEN AN . . .

Dr. med. Bernhard Gibis, KBV-Dezernent

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