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Archiv "SOZIALÄRZTLICHER DIENST: ERwiderung" (07.10.1976)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Briefe an die Redaktion

kann von jedem sozialmedizinisch tätigen Arzt verlangt werden, daß er den Versicherten nach den maß- geblichen Gesichtspunkten aller beteiligten Versicherungszweige beurteilt. Die rein medizinisch rele- vanten Fragestellungen sind nicht so umfassend, als daß sie nicht von dem einzelnen Gutachter über- blickt werden können. In der Praxis dokumentiert sich dies bereits dar- in, daß Ärzte eines Sozialleistungs- trägers in Form einer Nebentätig- keit für andere Sozialleistungsträ- ger gutachterlich tätig sind. In glei- cher Weise verfahren die Sozialge- richte. Der „Allround-Sozialmedizi- ner" existiert in der Praxis be- reits.

Bei der derzeitigen zersplitterten Organisation sind Doppel- und Mehrfachbegutachtungen mit di- vergierenden Beurteilungen nicht zu vermeiden. Wie die vorgeschla- gene Koordinierung der einzelnen Gutachterdienste ohne gleichzeiti- ge Zentralisierung erreicht und ef- fizient werden soll, läßt Frau Dr.

Neumeister offen. Soweit über- haupt Vorschläge gemacht wer- den — wie z. B. Austausch von Unterlagen, Heranziehung von Fremdgutachten usw. — spricht sie damit eine bereits seit vie- len Jahren geübte Praxis an; nur erweist sich dieses Verfahren als äußerst umständlich, arbeitsab- laufverzögernd und unrationell.

Die vielbeklagte lange Laufzeit der Gutachten ist oft darin be- gründet. Fremdgutachter — wie vorgeschlagen — sind in beliebiger und erforderlicher Anzahl nicht zu gewinnen, da sie von ihrer primä- ren Tätigkeit her ausgelastet sind.

Darüber hinaus ergeben sich hier erfahrungsgemäß im Gegensatz zu dem in Frage gestellten „Allround- Sozialmediziner" nicht unerhebli- che Schwierigkeiten in der Einar- beitung und Erfassung der häufig wechselnden spezifischen Rechts- materien.

Zahlreiche sozialmedizinische Dienststellen sind „KIeinstbetrie- be" mit unzureichender techni- scher Ausstattung, unrationell, für

eine ärztliche Tätigkeit völlig unat- traktiv und erst recht für die Ge- winnung ärztlichen Nachwuchses ohne Anreiz. Gerade die mangeln- de Attraktivität des Arbeitsplatzes und des sozialärztlichen Berufes schlechthin sind in erster Linie die Ursache für den Ärztemangel im öffentlichen Dienst. Solange es Staat, öffentliche Institutionen und politische Parteien versäumen, Ar- beitsplatz und Arbeitsbedingungen der modernen Entwicklung und dem Fortschritt der Medizin anzu- passen, wird es keine Regenera- tion im sozialmedizinischen Be- reich geben. Allein konstruktive Maßnahmen können hier weiterfüh- ren, nicht aber einseitig auf Besitz- standswahrung ausgerichtete Ge- dankengänge, die an den grundle- genden Problemen der Praxis völ- lig vorbeigehen.

Dr. med. Hans Grimm Leitender Medizinaldirektor Adelheidstraße 4

6000 Frankfurt

Meine generelle Skepsis gegen- über einer neuen Superbürokratie

„Sozialärztlicher Dienst" wird übri- gens in vollem Umfang auch vom offiziellen Parteiprogramm der CDU geteilt. Selbstverständlich re- spektiere ich Ihre gegenteilige Auf- fassung, wenngleich Sie selbst si- cher zugeben werden, daß zahlrei- che Ihrer Kollegen in den ärztli- chen Gutachterdiensten mit Ihrer Meinung nicht einverstanden sind.

Wahrscheinlich liegt es daran, daß wir unterschiedliche Auffassungen über den Nutzen von Bürokratien und insbesondere von zunehmen- der Institutionalisierung auf dem Gebiet der Medizin haben. Für die CDU und für mich steht unverän- dert der einzelne Mensch im Mittel punkt all unserer Bemühungen.

Der Staat hat dem Menschen zu dienen und nicht umgekehrt. Der Staat ist kein Selbstzweck.

So vermisse ich in Ihrer Kritik jegli- ches Eingehen auf meine Sorge, daß eine institutionelle Zusammen-

fassung der ärztlichen Gutachter- dienste zu einer neuen Mammutor- ganisation zwangsläufig die Stel- lung und die Ansprüche der einzel- nen Versicherten erheblich schwä- chen würde. Aber wahrscheinlich dokumentiert sich in Ihrem Schwei- gen zu dieser meiner zentralen Be- fürchtung auch lediglich Ihre grundsätzlich positive Einstellung gegenüber einem Mehr an Organi- sation, Bürokratie und Staat.

Beglückwünschen möchte ich Sie zu Ihrer geradezu erfrischenden Unbekümmertheit, mit der Sie von jedem sozialmedizinisch tätigen Arzt verlangen, „daß er den Versi- cherten nach den maßgeblichen Gesichtspunkten aller beteiligten Versicherungszweige beurteilt".

Gleiches gilt für Ihre mir bisher völ- lig unbekannte Feststellung, daß der „Allround-Sozialmediziner" in der Praxis bereits existiere. Es würde mich aufrichtig freuen, wenn dies wirklich die Überzeugung auch Ihrer Kollegen darstellt.

Dr. med. dent.

Hanna Neumeister, MdB Bundeshaus

5300 Bonn

ROTE LISTE

Ergänzend zu mehreren Leserzuschrif- ten, die sich mit der Roten Liste befaß- ten, ein Vorschlag:

Ei des Kolumbus

... Wir glauben, diesbezüglich das Eil des Kolumbus entdeckt zu ha- ben, und haben nachstehenden Vorschlag an alle größeren Phar- mafirmen gesandt: ... ausreichen- de Informationen und Vollständig- keit und Handlichkeit vereinigen kann folgende Neue Liste: Jede Firma druckt über jedes ihrer Prä- parate, zumindest jede Monosub- stanz, ein genormtes Blatt mit 1 bis 2 Seiten Information nach Muster des „Physicians' Desk Reference"

bzw. der „Farmacevtiska speciali- teter i Sverige". Von diesen Blät- tern kann der Doktor dann die 500, die er braucht, in einen Ordner ab-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 41 vom 7. Oktober 1976 2595

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

TAGUNGSBERICHT

In der ältesten und angesehensten medizinischen Institution Englands, dem Royal College of Physicians in London, trafen sich im Mai 1976 über 300 Ärzte aus England, Frank- reich, Spanien, Dänemark, SchWeiz, Belgien, USA, Indien und der Bundesrepublik Deutschland, um komplexe Probleme medizini- scher Ethik und Moral im Zusam- menhang mit der modernen Ge- setzgebung, speziell in europäi- schen Ländern zu besprechen, mit dem Ziel, dafür zu sorgen, daß diese Gesetzgebung einheitlich und eindeutig gestaltet wird durch ausreichende Vertretung des Ärztestandes in allen staatlichen Ausschüssen, die mit der Formulie- rung neuer Gesetze befaßt sind.

Grundlegende Änderungen von Ge- setzen zum Schutze des ungebore- nen Kindes und damit zur Achtung menschlichen Lebens überhaupt, die seit 1967 in England, USA und Deutschland in den Parlamenten entschieden wurden, widerspre- chen dem medizinisch-ethischen Kodex, auf den sich die verantwor- tungsbereiten Ärzte der Welt in An- lehnung an den „Eid des Hippokra- tes" mit der Deklaration von Genf 1948 und dem „International Code of medical Ethic 1949" im großen Rahmen der UN-Erklärung der Menschenrechte verpflichtet haben.

Die technische Entwicklung in der Medizin konfrontiert das Gewissen des Arztes mit dem Problem der Organtransplantation und in der Folge mit der Bestimmung des To- deszeitpunktes in seiner medizini- schen und strafrechtlichen Rele- vanz, mit der Problematik des Schwangerschaftsabbruchs und der Sterilisation als Methoden der Familien- und Bevölkerungspla-

nung, mit der Legalisierung der Eu- thanasie und mit dem Problem der Einrichtung medizinischer Daten- banken in Kollision mit der ärztli- chen Schweigepflicht. Der Ver- such, die gewonnenen Einsichten dieses internationalen Forums so- zusagen als Kongreßmeinung zu fixieren, kommt in einige Bedräng- nis, die auch durch die Auswertung der Grundsatzreferate der Vor- spanntagung (Katholische Ärzte- arbeit Deutschlands) nicht gemin- dert wird.

Die Weltgesundheitsorganisation definiert die Gesundheit als „voll- kommenes körperliches, seeli- sches und soziales Wohlbefinden"

und deklariert, daß jeder Mensch auf eine so definierte Art von Ge- sundheit ein Anrecht habe. Die Frage stellt sich sofort: Gibt es nach dieser Definition von Gesund- heit überhaupt noch gesunde Men- schen? Und bei welcher Instanz wäre dieses Recht auf Gesundheit einklagbar? Das „Recht auf Ge- sundheit" ist minimalistisch gesi- chert, wenn sich der Staat auf unumgängliche gesundheitspolizei- liche Interventionen beschränkt und massive sozial schädliche Handlungen strafrechtlich sanktio- niert werden. Optimal gesichert scheint es für viele unserer Zeitge- nossen, wenn der Staat einen tota- len Gesundheitsservice zum Nullta- rif anbietet. Zweifellos drängt heute ein starkes Gefälle in diese Rich- tung. Doch meldet sich weithin be- reits die Einsicht, daß auf diesem Weg das Recht, das durchgesetzt werden soll, am Ende mit Sicher- heit verwirkt wird.

Nach den Prinzipien einer vernünf- tigen gesundheitspolitischen Ge- Briefe an die Redaktion

heften, alphabetisch nach Handels- name oder Genericname oder Indi- kation. Der Ordner muß nach dem schwedischen Modell gestaltet sein, da man in diesem blättern kann und ihn aufgeschlagen liegenlas- sen kann im Gegensatz zum Ord- nermodell Leitz oder Consilium Cedip, wo man umständlich her- überhebeln muß... Dieser unser Vorschlag hätte außerdem noch den Vorteil, daß sich vom Doktor Angestrichenes darin hält, da bei Neuerungen nur einzelne Blätter ausgewechselt werden ...

Dr. med. Volker Weinmann Max-Kolmsperger-Straße 19/1 8000 München 83

KOLLEGEN

Zu dem Artikel von Klaus Gehb: „Die ärztliche Versorgung in der Bundesre- publik Deutschland", Heft 19/1976:

Wer will in die Türkei?

Angesichts der Zahlen aus Tab. 7 und der Tatsache, daß es hier in Berlin (und wohl auch in anderen Städten?!) bereits Abteilungen gibt, die ganz (Chef- und Oberarzt) von Ausländern geleitet werden, stelle ich mir und der Kammer die Frage, wieweit und vor allem wie lange Regierung und Landesärztekam- mern den ausländischen Kollegen (oder bald Konkurrenten) noch ent- gegenkommen wollen, um im ge- lobten Westdeutschland zu bleiben.

Daß wir weder jetzt noch in Zu- kunft ausländische Ärzte brauchen, dürfte aus den vorgelegten Zahlen deutlich hervorgehen, vor allem wenn man die hiesige Arztdichte mit der anderer Länder vergleicht.

Wohl nur wenige deutsche Kolle- gen werden dafür Verständnis ha- ben, wenn man ihnen statt einer Niederlassungsmöglichkeit oder Oberarztstelle in Deutschland eine solche in Persien oder der Türkei anbieten wird.

Klaus G. Dahlke Finckensteinallee 32 A 1000 Berlin 45

Das Recht auf Gesundheit und die Rechte des Arztes

3. Kongreß der Europäischen Vereinigung Katholischer Ärzte

2596 Heft 41 vom 7. Oktober 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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