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Archiv "Seehofer: Fehlende Kinderstube" (28.06.1993)

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LESERBRIEFE

schränkung durch die Ände- rung der Psychotherapie- Richtlinien grenzt also gerade jenes Verfahren aus, das an- deren in der Versorgung an- gewandten Verfahren ihre wissenschaftliche Berechti- gung gibt.

Die aktuelle Diskussion um mögliche Kostenerspar- nisse im Gesundheitssystem könnte zu dem Irrtum verlei- ten, hohe Behandlungsfre- quenz in der kassenärztlichen Psychotherapie führe zu ho- hen Kosten. Tatsächlich ist die Leistungspflicht der Kas- sen für analytische Psycho- therapie — unabhängig von der Frequenz — grundsätzlich begrenzt. Es besteht im Re- gelfall also keine Verknüp- fung zwischen Behandlungs- frequenz und Kostenauf- wand. Durch das Gutachter- verfahren der Richtlinien- Psychotherapie wird sicherge-

stellt, daß die Indikation auf einer differenzierten Beurtei- lung des Einzelfalles beruht.

Auf diese Weise ist ausge- schlossen, daß zu Lasten der Kassen Behandlungen mit unzweckmäßiger Frequenz durchgeführt werden. Zu er- höhten (und vermeidbaren) Kosten führen Psychothera- pie-Indikationen, die keinen optimalen Behandlungsver- lauf gestatten — sei es durch unvermeidliche Kranken- hausaufenthalte, Krank- schreibungen, Chronifizie- rungen und Wiederholungen unzureichender Behandlun- gen. Die psychoanalytischen Fachgesellschaften wehren sich gegen eine Einschrän- kung der psychotherapeu- tischen Behandlungsfreiheit, die in jeder Weise — ethisch, wissenschaftlich und rechtlich

— unhaltbar ist, den Patienten schadet und zudem wirt-

schaftlich nur Nachteile er- warten läßt.

Prof. Dr. med. Michael Er- mann, Universitäts-Nerven- klinik München, Nußbaum- straße 7, W-8000 München 2, zugleich für: Deutsche Ge- sellschaft für Analytische Psy- chologie DGAP, Deutsche Gesellschaft für Psychoanaly- se, Psychotherapie, Psychoso- matik und Tiefenpsychologie DGPT, Deutsche Psychoana- lytische Gesellschaft DPG, Deutsche Psychoanalytische Vereinigung DPV

Seehofer

Zu der Äußerung „Ärztepack"

des Bundesgesundheitsministers:

Fehlende Kinderstube

Am 18. Dezember 1992 habe ich gegen Herrn Bun- desminister Horst Seehofer nach dessen Äußerung An-

zeige wegen Beleidigung er- stattet. Die Begründung, wes- halb die Anzeige zurückge- wiesen wird, möchte ich an- hand zweier Zitate kundtun:

„Der Minister hat die be- anstandete Äußerung nicht bei eingeschalteten Fernseh- kameras, sondern nur vor ei- nem kleinen Kreis von Jour- nalisten und Fernsehtechni- kern getan. Mit einer breiten Öffentlichkeit konnte und mußte er nicht rechnen.

Dabei kann nicht unbe- rücksichtigt bleiben, daß die nicht amtlich formulierte und eher salopp eingeworfene Be- merkung dazu bestimmt ge- wesen sein dürfte, die vor Be- ginn einer solchen Sendung verkrampfte Atmosphäre auf- zulockern."

Durch diese Argumentati- on der Oberstaatsanwalt- schaft werden Politiker zu un- moralischen Handlungswei-

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Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 25/26, 28. Juni 1993 (7) A1-1851

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

sen angestiftet. Die Staatsan- waltschaft hätte gut daran ge- tan, klarzustellen, daß ein Bundesminister gerade hinter abgeschalteter Kamera sich absolut integer zu verhalten hat.

Daß die Staatsanwalt- schaft Beleidigung als Ent- spannungsübung für ver- krampfte Politiker „emp- fiehlt", ist fast noch beschä- mender als die Beleidigung an sich.

Die fehlende Kinderstube des Herrn Seehofer kann die Ärzteschaft verzeihen, die Argumentation des Ober- staatsanwaltes nicht, zeigt sie doch, wie Politiker von der Justiz in fahrlässiger Weise geschützt werden...

Dr. H. G. Fritz, Berliner Stra- ße 8, W-7120 Bietigheim-Bis- singen

England

Zu dem Leserbrief „Skandalös"

von Dr. Kalaitzis in Heft 19/1993:

Juristische

Anerkennung fehlt

Die englischen Apotheken hatten selbstverständlich recht, Dr. Kalaitzis' deut- schen Arztausweis nicht an- zuerkennen — genauso wie meine Qualifikation als Arzt in Deutschland ohne die von den deutschen Behörden er- teilte Approbation nicht gül- tig wäre. Es fehlt eben die je- weils juristisch erforderliche Anerkennung der Zulassung als Arzt.

Dr. Kalaitzis spricht von

„skandalösen Zuständen". Es dürfte ihn interessieren zu er- fahren, daß die deutschen Be- hörden mir nicht einmal er- lauben, meinen Doktortitel in Deutschland zu führen, ob- wohl ich in Großbritannien zwischen 1961 und 1978 (bis zu meinem Umzug nach Deutschland) Stellen an me- dizinischen Instituten (medi- cal schools) innehatte, die ei- ner Professorenstelle der Be- soldungsgruppe C 3 gleichzu- setzen sind. Meine Qualifika- tionen sind mindestens dem deutschen Staatsexamen und

dem Dr. med. gleichzusetzen.

Ferner dürfte es ihn interes- sieren zu erfahren, daß sich ein deutscher Arzt oder Zahnarzt, der gerade promo- viert hat, in meinem Heimat- land nicht nur als „Dr." be- zeichnen, sondern auch die Qualifikation MD führen darf, obwohl meines Wissens niemand je versucht hat zu bestreiten, daß der britische Grad MD in akademischer Hinsicht ein weit höheres Ge- wicht hat als seine deutsche Entsprechung. Wenn es Zu- stände gibt, die „skandalös und im Sinne des europäi- schen Zusammenkommens korrekturbedürftig" sind, dann ist es nicht die Behand- lung deutscher Ärzte in Großbritannien, die dringend korrekturbedürftig ist! Meine Frau und ich leben seit vielen Jahren in Süddeutschland und werden die überaus gro- ße Freundlichkeit und Gast- freundschaft, die wir hier er- lebt haben, nie vergessen — nicht nur seitens meiner Kol- legen, sondern auch seitens fast aller Menschen, die wir hier kennengelernt haben.

Dies steht im krassen Gegen- satz zu der akademisch wirk- lichkeitsfernen und unnöti- gerweise unhöflichen Haltung der deutschen Behörden.

F. L. D. Steel, MB, BS, MSc.

(London), Steinhalde 108, W-7800 Freiburg

Tierversuche

Zu der Meldung „Genehmi- gungspflicht für Tierversuche in der Ausbildung" in Heft 18/1993:

Merkwürdig

Merkwürdige Nachrich- tenauswahl betreibt das Or- gan der deutschen Ärzte- schaft. Die Meinung eines Ti- mo Rieg, der noch nie in der Verantwortung gestanden hat, zukünftige Ärzte auszu- bilden, ist eine Meldung wert.

Seine Forderung ist, Tierver- suche zu Ausbildungszwek- ken durch Genehmigungspro- zesse zu erschweren. Daß aber 98 Prozent der deut- schen Physiologen (die mei-

sten von ihnen Ärzte!) es für nötig halten, „ ... Versuche an Probanden, Tieren bezie- hungsweise Tierorganen und Modellen anzubieten" (dpa- Meldung), wird den Lesern vorenthalten. Ebenso denken auch die deutschen Biologen (Tagung am 16. März 1993, wiederum dpa-Meldung), für die Redaktion offenbar un- wichtig. Wo haben schließlich Ärzteblatt oder die Ärzte- kammern angesichts der an- stehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes dafür ge- fochten, daß Tierversuche, ei- ne der wichtigen Grundlagen modernen ärztlichen Han- delns, unbehindert möglich bleiben?

Prof. Dr. med. R. Klinke, Kli- nikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Zentrum der Physiologie, Theodor- Stern-Kai 7, W-6000 Frank- furt/M 70

Kongreßgebühren

Zu den Kosten von Fortbil- dungsveranstaltungen:

Beschämende Kollegialität

Die sehr hohen Gebühren für die Teilnahme an Kon- gressen oder Fortbildungsver- anstaltungen werden von ei- nem großen Teil der Ärzte- schaft sicher als unverständ- lich und manchmal auch als ärgerlich empfunden, mei- stens jedoch klaglos akzep- tiert. Ist ein hoher Eintritts- preis zu einer solchen Veran- staltung von fest angestellten oder niedergelassenen Kolle- gen in der Regel doch aufzu- bringen, so entscheidet die Höhe der Gebühr bei ange- henden Kollegen in der Regel über den Besuch oder das

Fernbleiben von der Veran- staltung. Ein aktuelles, be- sonders eklatantes Beispiel für diese Problematik liefert der Kongreß der „European Histamine Research Society"

vom 19. bis 22. Mai 1993 in Köln. Hier wird Studenten vom Doktorvater die Teilnah- me am Kongreß in der meh- rere hundert Kilometer ent- fernten Stadt zur Ausstellung eines Posters nahegelegt. Die Kongreßgebühr beträgt vier- hundert Mark. Studentener- mäßigung gibt es nicht, und das Universitätsinstitut fühlt sich nicht verantwortlich. Die Preise für Kost und Logis sind uns allen bekannt. Die Stu- dentin ohne Auto ist aufs Trampen angewiesen, die Ko- sten für Teilnahme und Un- terkunft/Verpflegung werden durch Nachtwachen finan- ziert, die zusätzlich zur Dek- kung der Lebenshaltungsko- sten geleistet werden müssen.

Diese „Kollegialität" der Ver- anstalter und ehemaligen Studenten ist beschämend und schadet dem Ansehen der Ärzteschaft allgemein.

Dr. med. Jörg Jessa, Moltke- platz 12, W-2400 Lübeck 1

Vergütung

Zu dem Leserbrief „Legalisierte Nötigung" von Dr. Josef Müller in Heft 19/1993, in dem er die Vergü- tung der Befundberichte im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes kri- tisierte:

Unverschämtheit

Die Versorgungsämter sind in der idealen Lage, uns im Interesse unserer Patien- ten zu erpressen. Schon lange liegt mir die lächerliche Ver- gütung im Magen, dies trifft

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Leserbriefe sind uns immer willkommen; sie werden von Autoren und Redaktion sehr beachtet. Das gilt für kurze und lange Briefe. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten freilich sind beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muß sich zudem eine — selbstverständlich sinnwahrende

— Kürzung vorbehalten. DÄ

A1-1852 (8) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 25/26, 28. Juni 1993

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