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Resolution "Bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sichern"

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Resolution   verabschiedet  vom 30. DPT 

 

30. Deutscher Psychotherapeutentag 

12./13. Mai 2017 in Hannover

   

 

Bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sichern 

Seit dem 1. April 2017 werden die neue psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbe‐

handlung als neue Leistungen in der ambulanten Psychotherapie angeboten. Menschen mit  psychischen Beschwerden sollen dadurch deutlich schneller als bislang einen ersten Termin  erhalten und sich nun kurzfristig und umfassend bei einem Psychotherapeuten beraten lassen. 

Patienten mit besonders dringendem Behandlungsbedarf können hierdurch systematisch bes‐

ser erkannt werden. 

 

Damit dieses neue Angebot in ausreichendem Umfang entsteht, müssen Psychotherapeuten  jedoch erneut in Vorleistung treten. Zum wiederholten Male werden psychotherapeutische  Leistungen nicht angemessen honoriert. Seit Jahren klaffen die mit Gesprächsleistungen von  psychotherapeutischen Praxen erzielbaren Einkommen gegenüber den Einkommen der soma‐

tisch tätigen Facharztgruppen bei vergleichbarem Arbeitseinsatz immer weiter auseinander. 

Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorierung der neuen psycho‐

therapeutischen Leistungen und zu den Strukturzuschlägen setzt diese Entwicklung fort und  ist eindeutig rechtswidrig. Zentrale Vorgaben des Bundessozialgerichts zur Höhe psychothe‐

rapeutischer Honorare werden nicht eingehalten. Der gesetzliche Grundsatz der Angemessen‐

heit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit wird abermals ignoriert.  

 

Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert deshalb das Bundesministerium für Gesundheit  auf, den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zu beanstanden. Er fordert den  Gesetzgeber auf, dem Bewertungsausschuss klare gesetzliche Vorgaben zu machen, wann und  nach welchen Kriterien psychotherapeutische Honorare zu überprüfen und anzupassen sind. 

 

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Darüber hinaus erhöht sich die Zahl der Behandlungsplätze mit der Reform der Psychothera‐

pie‐Richtlinie nicht. Viele Patienten werden im Anschluss an die Sprechstunde weiterhin lange  warten müssen, bis sie eine ambulante Psychotherapie beginnen können. 

 

Eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung ist dringender denn je erforderlich. 

Mit dem GKV‐Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundes‐

ausschuss (G‐BA) beauftragt, bis zum 1. Januar 2017 die erforderliche Anpassung in der Be‐

darfsplanung vorzunehmen, um insbesondere auch eine bedarfsgerechte psychotherapeuti‐

sche Versorgung sicherzustellen. Diese gesetzliche Frist hat der G‐BA verstreichen lassen, ob‐

wohl der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung in den letzten Jahren weiter zugenom‐

men hat.  

 

Der  Deutsche  Psychotherapeutentag  fordert  daher,  dass  die  Gesundheitspolitik  dem  G‐BA  eine  gesetzliche  Frist  für  eine  vorgezogene  Reform  der  psychotherapeutischen  Bedarfspla‐

nung setzt und zugleich detaillierte Vorgaben zur konkreten Lösung der Versorgungsprobleme  im Bereich der psychotherapeutischen Bedarfsplanung macht.  

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