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Resolution „Psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Kliniken verbessern!“

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Resolution verabschiedet vom 34. DPT

34. Deutscher Psychotherapeutentag 29./30. März 2019 in Koblenz Psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Kliniken verbessern!

Die Personalmindeststandards sind überfällig!

Der Deutsche Psychotherapeutentag beobachtet die Entwicklung vieler Kliniken für Psychiat- rie und Psychotherapie mit großer Sorge. Er fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Bundesländer auf, sich für eine konzeptionelle Weiterentwicklung der stati- onären Versorgung psychisch kranker Menschen stark zu machen und so eine leitlinienge- rechte Behandlung der Patienten sicherzustellen. Insbesondere der Gemeinsame Bundesaus- schuss (G-BA) muss dafür aktuell die strukturellen Grundlagen liefern. Er ist in der Pflicht, end- lich Personalmindeststandards vorzulegen, die sich an aktuellen und evidenzbasierten Be- handlungsleitlinien orientieren, wie es vom PsychVVG bereits im Jahr 2016 vorgesehen wurde.

Deren zuverlässige und überprüfbare Umsetzung muss dann auch zeitnah erfolgen.

Begründung:

Etwa 5.000 Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychothe- rapeut*innen arbeiten in Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik. Neben der spür- bar sinkenden Zahl von Fachärzten und gemeinsam mit engagierten und qualifizierten Pflege- kräften, Ergotherapeut*innen und Bewegungstherapeut*innen tragen sie in wachsendem Umfang zur stationären Versorgung psychisch kranker Menschen bei – auch wenn dies in ihrer Position und Vergütung bislang noch völlig unzureichend zum Ausdruck kommt.

Die Überzeugung, dass Psychotherapie in der stationären Versorgung nur bei bestimmten psy- chischen Erkrankungen eingesetzt werden kann, ist überholt. Psychotherapie ist bei allen psy- chischen Erkrankungen ein wirksamer und in der Regel zentraler bis vorrangiger Behandlungs- baustein – auch bei schweren Krankheitsverläufen und in akuten Krankheitsphasen. Im Alltag bieten viele psychiatrische Kliniken aber immer noch kaum Psychotherapie an; Pharmakothe- rapie und Pflege steht in Vordergrund. Die Behandlungskonzepte, die der Psychiatrie-Perso- nalverordnung aus dem Jahr 1991 (Psych-PV) zugrunde lagen, entsprechen längst nicht mehr dem Stand der Wissenschaft (und den Leitlinien). Der deutlich gewachsene Stellenwert der Psychotherapie wird dort nicht berücksichtigt. Nun müssen die Berufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in den neuen Personal- vorgaben, die der G-BA nach den Vorgaben des PsychVVG (Gesetz zur Weiterentwicklung der

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Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vom 19. De- zember 2016) bis zum 30. September 2019 erarbeiten soll, verankert werden. Bei diesen Per- sonalvorgaben handelt es sich um verbindliche Mindestvorgaben, die künftig nicht unter- schritten werden dürfen. Nur so kann eine leitlinienorientierte psychotherapeutische Versor- gung aller Patientengruppen (nicht nur in akuten Krisensituationen) in Zukunft besser gewähr- leistet werden.

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