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Resolution "Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge sicherstellen"

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Resolution   verabschiedet  vom 30. DPT 

 

30. Deutscher Psychotherapeutentag 

12./13. Mai 2017 in Hannover

 

 

Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge sicherstellen 

 

Seit  Ende  2014  haben  mehr  als  eine  Million  Menschen  in  Deutschland  Schutz  gesucht.  Ein  Großteil dieser Flüchtlinge ist vor Krieg, Gewalt und Terror geflüchtet und hat im Heimatland  oder auf der Flucht Traumatisches erlebt. Viele von ihnen sind psychisch krank und brauchen  professionelle Hilfe. Die gesundheitliche Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge ist jedoch  weiterhin nicht gesichert. Die gesetzlichen Grundlagen stellen keine ausreichende psychothe‐

rapeutische Versorgung für psychisch kranke Flüchtlinge sicher.  

 

Unzureichende Gesundheitsversorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz 

Psychische  Erkrankungen,  wie  Depressionen  oder  Posttraumatische  Belastungsstörungen,  gelten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Regel nicht als akut behandlungsbedürf‐

tig. Deshalb werden Psychotherapien bei Flüchtlingen in den ersten 15 Monaten ihres Aufent‐

haltes häufig von den Sozialbehörden nicht bezahlt. Viele Initiativen haben in den letzten zwei  Jahren versucht, diese gesetzliche Lücke zu füllen. Ihre dauerhafte Finanzierung und damit ihr  Fortbestehen sind jedoch nicht gesichert. 

 

Fehlende Finanzierung von Sprach‐und Kulturmittlern 

Häufig bedarf es bei Psychotherapien mit Flüchtlingen, insbesondere zu Beginn ihres Aufent‐

haltes  in  Deutschland,  der  Unterstützung  durch  qualifizierte  Sprach‐  und  Kulturmittler. 

Sprach‐ und Kulturmittlung wird jedoch von den Sozialbehörden nur selten und von der ge‐

setzlichen  Krankenversicherung  überhaupt  nicht  bezahlt.  Deshalb  können  Psychotherapien  entweder gar nicht oder nur mithilfe von Familienangehörigen und Bekannten, die als Dol‐

metscher eingesetzt werden, durchgeführt werden. Gerade im sensiblen Bereich der Behand‐

lung psychischer Störungen ist dies jedoch untragbar. 

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Ermächtigungsregelung verfehlt ihr Ziel 

Die vom Gesetzgeber im September 2014 geschaffene Möglichkeit, speziell zur Behandlung  von Flüchtlingen auch psychotherapeutische Privatpraxen und psychosoziale Zentren zu er‐

mächtigen und damit für die ambulante Versorgung zuzulassen, ist weitgehend gescheitert. 

Grund hierfür sind die einschränkenden Bedingungen, an die die Behandlung im Rahmen der  Ermächtigung gebunden ist. Die so zugelassenen Psychotherapeuten dürfen Flüchtlinge erst  nach 15 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland behandeln und dann nur so lange, bis ihr  Asylverfahren abgeschlossen ist oder sie eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen haben. 

Darüber hinaus binden  einige der Kassenärztlichen Vereinigungen die Ermächtigung daran,  dass sie ausschließlich zur Fortführung von Psychotherapien vorgesehen ist, die in den ersten  15 Monaten begonnen wurden. Dies führt dazu, dass ein Großteil der Patienten von der psy‐

chotherapeutischen Versorgung ausgeschlossen ist. 

 

Gutachten von Psychotherapeuten in Asylverfahren nicht anerkannt 

Mit dem Asylpaket II wurde im Januar 2016 beschlossen, dass eine Erkrankung, die die Ab‐

schiebung eines Flüchtlings verhindern kann, nur durch Ärzte bescheinigt werden darf. Immer  häufiger werden daher Gutachten von Psychotherapeuten nicht nur bei der Frage der Reise‐

fähigkeit, sondern auch bereits während des asylrechtlichen Verfahrens nicht mehr angenom‐

men oder nicht mehr bei Entscheidungen berücksichtigt. Vor der Gesetzesänderung war es  jedoch ständige Rechtsprechung, dass Psychotherapeuten aufgrund ihrer fachlichen Qualifi‐

kation befähigt sind, in asylrechtlichen Verfahren psychische Erkrankungen zu diagnostizieren. 

Für Flüchtlinge verringern sich so die Möglichkeiten, ihre psychischen Belastungen und Stö‐

rungen fachlich einschätzen und dokumentieren zu lassen, sodass sie in asylrechtlichen Ver‐

fahren nicht berücksichtigt werden können.  

 

DPT fordert bessere Gesundheitsversorgung für psychisch kranke Flüchtlinge 

Der Deutsche Psychotherapeutentag sieht die dringende Notwendigkeit, die Versorgung psy‐

chisch kranker Flüchtlinge zu verbessern und langfristig sicherzustellen. 

       

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Hierzu schlägt er folgende Maßnahmen vor: 

 

 Aufnahme von Psychotherapie als Regelleistung in das Asylbewerberleistungsgesetz, 

 dauerhafte Finanzierung von Initiativen zur Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge  sowie der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, 

 Finanzierung qualifizierter Sprach‐ und Kulturmittler durch Sozialbehörden und gesetz‐

liche Krankenversicherung, 

 Aufhebung der Einschränkungen beim Personenkreis, der im Rahmen einer Ermächti‐

gung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung behandelt werden kann, so‐

dass mehr psychisch kranke Flüchtlinge von der Regelung profitieren können, 

 gesetzliche Klarstellung, dass Psychotherapeuten befugt sind, Stellungnahmen im Rah‐

men asylrechtlicher Verfahren zu erstellen. 

 

Psychische Gesundheit ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen, die vor Krieg und Terror  zu uns geflüchtet sind, in der Mitte unserer Gesellschaft ankommen können. Flüchtlinge kön‐

nen nur dann die Herausforderungen der Integration in eine neue Gesellschaft, das Kennen‐

lernen  einer  fremden  Kultur  sowie  das  Erlernen  einer  neuen  Sprache  erfolgreich  meistern,  wenn sie psychisch gesund sind. Um ihnen hierbei zu helfen, bedarf es einer Verbesserung  ihrer Gesundheitsversorgung, insbesondere der Möglichkeit, eine Psychotherapie in Anspruch  nehmen zu können. 

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