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Resolution „Qualifiziertes Dolmetschen für Patient*innen in der psychotherapeutischen Behandlung ermöglichen!“

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Academic year: 2022

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verabschiedet vom 38. DPT

38. Deutscher Psychotherapeutentag 23./24. April 2021

Qualifiziertes Dolmetschen für Patient*innen in der psychotherapeutischen Behandlung ermöglichen!

Nach Angaben des Sozio-Ökonomischen Panels (IAB-Migrationsstichprobe) verfügen 37 Pro- zent der Migrant*innen auch nach über elf Jahren Aufenthalt in Deutschland über schlechte bis gar keine Sprachkompetenzen in Deutsch1. In der ambulanten psychosozialen Versorgung können etwa 9 Prozent aller Patient*innen nicht hinreichend mit ihren Behandler*innen in der deutschen Sprache kommunizieren2. Die Anzahl von Behandler*innen, die neben der Amtssprache Deutsch eine andere Behandlungssprache anbieten, deckt bei Weitem nicht den Bedarf an mehrsprachiger Behandlung ab. Der Einsatz von Praxismitarbeiter*innen, Freund*innen, Familienangehörigen oder gar Kindern als Dolmetscher*innen ist zum Teil kli- nischer Alltag, um Sprachbarrieren zu reduzieren. Allerdings sind solche Laiendolmetscher*in- nen weder mit den besonderen Anforderungen, Techniken und berufsethischen Hintergrün- den des Dolmetschens vertraut noch ist eine sprachliche Übersetzungsqualität gewährleistet.

Noch immer verweigern die Krankenkassen die Finanzierung der Dolmetscherdienstleistun- gen. Dabei ist die Finanzierung von Dolmetscher*innen durchaus im SGB V verankert, nämlich für Menschen mit Hörbehinderung. Diese haben das Recht, zur Verständigung in der Amts- sprache die Gebärdensprache zu verwenden. Diese notwendige Rechtsgrundlage fehlt bislang für Menschen, die mit ihrer Behandler*in nicht hinreichend auf Deutsch, sondern auf Farsi, Türkisch o. a. kommunizieren können.

Modellprojekte in Hamburg und Bremen verdeutlichen, dass bei ausreichender Finanzierung die Integration qualifizierter Dolmetscher*innen in die ambulante psychotherapeutische Ver- sorgung möglich ist und Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeut*innen dies auch in Anspruch nehmen.

1 Liebau, E., & Romiti, A. (2014). Migranten investieren in Sprache und Bildung. IAB-Kurzbericht, 21.2/2014.

2 Mösko, M., Maggu, J., Bührig, K. & Schulz, H. (2018). Multilingualism in the hospital in Germany – demands, resources and practices. European Journal of Public Health; 28 (1), cky047.116. https://doi.org/10.1093/eur- pub/cky047.116.

(2)

Daher fordert der Deutsche Psychotherapeutentag erneut, dass Landessozialministerien und die gesetzliche Krankenversicherung für Menschen mit Migrationshintergrund bei nicht aus- reichenden Deutschkenntnissen die Finanzierung von qualifizierten Dolmetscher*innen über- nehmen, soweit kein zeitnaher und ortsnaher Behandlungsplatz bei einer muttersprachlichen Psychotherapeut*in zur Verfügung steht.

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