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Resolution des 27. DPT: Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen, Flüchtlingsfamilien und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sicherstellen!

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Resolution vom 27. DPT verabschiedet

27. Deutscher Psychotherapeutentag am 14. November 2015 in Stuttgart

Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen, Flüchtlingsfamilien und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sicherstellen!

Die wachsende Zahl von Flüchtlingen in Deutschland, darunter viele Familien, Kinder, Jugendliche und zunehmend unbegleitete Minderjährige, stellt eine Herausforderung auch für die gesundheitliche Versorgung dar. Die Einschränkung medizinischer Be- handlung in den ersten 15 Monaten lediglich auf ärztliche Akut- und Schmerzversor- gung ist ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung von Patienten unabhängig von Her- kunft und Aufenthaltsstatus. Flüchtlingen muss ab dem ersten Tag der gesamte not- wendige Umfang medizinischer Leistungen und somit bei Indikation auch uneinge- schränkt psychotherapeutische Behandlung zur Verfügung gestellt werden. Die Kos- tenübernahme für erforderliche psychotherapeutische Leistungen bei Flüchtlingen darf nicht erst ab einem Aufenthalt von 15 Monaten ohne Einschränkungen erfolgen.

Ebenso bleibt die Frage der Finanzierung von Dolmetschern oder Sprachmittlern wei- ter offen. Hier schließt sich der Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) den Forderun- gen des Vorstandes der Bundespsychotherapeutenkammer nach Kostenübernahme von Dolmetscherleistungen durch die Krankenkassen an. Gerade im sensiblen Bereich der Behandlung psychischer Störungen können hier keinesfalls Familienangehörige oder Bekannte als Übersetzer eingesetzt werden.

Der DPT sieht gleichzeitig die Notwendigkeit, das Behandlungsangebot im Bereich Psychotherapie zu erweitern. Die jetzt gesetzlich geschaffene Möglichkeit der Ermäch- tigung von Psychotherapeuten, insbesondere der bereits in psychosozialen Flücht- lingszentren tätigen Psychotherapeuten, zur Sicherstellung der psychotherapeuti- schen Versorgung von Flüchtlingen ist ein erster notwendiger Schritt und sollte zügig

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umgesetzt werden. Darüber hinaus halten wir es für erforderlich, weitere nied- rigschwellige Angebote für erwachsene Flüchtlinge, Eltern, Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien einzurichten. Nur so können psychosomatische Symptome und Verhaltensauffälligkeiten bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen diagnos- tisch eingeordnet und psychische Störungen wie z.B. posttraumatische Belastungs- störungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Keinesfalls sollten Flüchtlinge pauschal als Gruppe pathologisiert werden. Ausdrücklich unterstützt der DPT das Mo- dellprojekt der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundesärztekammer, mit dem eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen u.a.

bereits innerhalb der ersten 15 Monate des Aufenthalts in Deutschland erreicht werden soll. Insbesondere die Implementierung qualifizierter Gutachter für die Entscheidungen über psychotherapeutische Leistungen sollte zügig erfolgen. In den Erstaufnahmeein- richtungen, in denen Menschen inzwischen bis zu sechs Monaten verbleiben können, und in den Flüchtlingsunterkünften der Kommunen, in denen Erwachsene und Fami- lien oft über lange Zeit werden leben müssen, sollte ermöglicht werden, dass Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeuten auch vor Ort psychotherapeutische Unterstützung anbieten können. Dies schließt die Bera- tung der zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit ein, die dort mit den unterschiedlichsten belastenden Situationen konfrontiert werden. Der DPT schlägt vor:

- Die Einrichtung von psychosozialen Sprechstunden in Erstaufnahmeeinrichtun- gen und Flüchtlingsunterkünften zur diagnostischen Einschätzung, Erstbera- tung und Krisenintervention bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothe- rapeuten

- Beratung und Supervision der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei der Betreuung und Versorgung der Flüchtlingsfamilien

- Weiterentwicklung psychosozialer und psychotherapeutische Angebote für un- begleitete minderjährige Flüchtlinge in Kooperation mit der Jugendhilfe auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention

- Koordination von psychosozialer Unterstützung in Kooperation mit den regiona- len Flüchtlingszentren und den jeweils zuständigen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen

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Aus unserer Sicht erfordern die neuen gesellschaftlichen Aufgaben, die durch den Zu- zug zahlreicher Menschen überwiegend aus Kriegsgebieten entstehen, auch neue Lö- sungen und Angebote, auch im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung. Vo- raussetzung für eine gelingende Integration der Familien, besonders der Kinder und Jugendlichen, ist auch die Erhaltung und Wiederherstellung der seelischen Gesund- heit als eine wesentliche Bedingung für die schulische und berufliche Eingliederung.

Menschen, die neben der Anpassung an ein fremdes Land und den Erwerb einer neuen Sprache auch die seelische Integration ihrer belastenden Erfahrungen im Krieg und bei der Flucht meistern müssen, bedürfen der besonderen Unterstützung eben auch durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapeuten.

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