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Resolution „Psychotherapeutische Versorgung in der Pandemie sicherstellen – Akutbehandlung per Video und telefonische Konsultation zulassen!“

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Academic year: 2022

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verabschiedet vom 37. DPT

37. Deutscher Psychotherapeutentag 13./14. November 2020

Psychotherapeutische Versorgung in der Pandemie sicherstellen – Akutbehandlung per Video und telefonische Konsultation zulassen!

Der Deutsche Psychotherapeutentag begrüßt die Aufhebung der 20 %-Beschränkungen zur Durchführung von Videobehandlungen während der andauernden Pandemiesituation.

Darüber hinaus fordert der Deutsche Psychotherapeutentag die Partner*innen der gemeinsa- men Selbstverwaltung auf, auch die Leistungserbringung der Psychotherapeutischen Akutbe- handlung gemäß § 13 der Psychotherapie-Richtlinie per Video zu ermöglichen.

Mit dieser Leistung könnten Patient*innen schnell und unbürokratisch ein psychotherapeuti- sches Versorgungsangebot gerade in Krisensituationen in Anspruch nehmen. Dies ist beson- ders in der Pandemiesituation notwendig. Bislang erfordert dieses Leistungsangebot aller- dings das Aufsuchen einer psychotherapeutischen Praxis und den persönlichen Kontakt zwi- schen Psychotherapeut*in und Patient*in.

Gerade die Pandemiesituation erlaubt es aber vielen Patient*innen aus verschiedenen Grün- den nicht (zum Beispiel Quarantäne, Infektionsgefahr auf dem Weg in eine Praxis), eine psy- chotherapeutische Praxis aufzusuchen, eine Psychotherapeutische Akutbehandlung wird da- mit faktisch unmöglich.

Aus fachlicher Sicht kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung allerdings, ähnlich wie Kurzzeit- oder Langzeitbehandlungen, auch per Video erbracht werden. Auch dieses Leis- tungsangebot muss daher behandlungsbedürftigen Patient*innen zur Verfügung stehen.

Der DPT begrüßt auch, dass seit dem 02.11.2020 zur Sicherstellung von Kriseninterventionen und der psychotherapeutischen Versorgung telefonische Konsultationen wieder entspre- chend den Regelungen im 2. Quartal 2020 eingeführt wurden. Dies erlaubt, Patient*innen zu erreichen, bei denen ohne diese Möglichkeit eine Unterbrechung oder kein Zugang zur psy- chotherapeutischen Behandlung zu befürchten wäre. Die Begrenzung der telefonischen Kon- sultation in Krisenfällen ausschließlich auf die Patient*innen zu beschränken, die in den

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zurückliegenden sechs Quartalen bereits eine Behandlung in Anspruch genommen haben, stellt jedoch eine unnötige Einschränkung dar.

Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert die Partner*innen der gemeinsamen Selbstver- waltung dringend auf, für die Dauer der pandemischen Situation auch für neue, der Praxis unbekannte Patient*innen den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung über eine te- lefonische Konsultation zu ermöglichen. Psychisch belasteten Patient*innen mit einem beson- deren Schutzbedürfnis, denen die technischen und finanziellen Möglichkeiten einer Videobe- handlung nicht zur Verfügung stehen, muss ein niedrigschwelliger telefonischer Erstzugang zur psychotherapeutischen Versorgung gewährt werden.

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