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Archiv "US-Mediziner für Organentnahme bei hirnlosen Babys" (17.07.1995)

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genemmene

Nachtarbeit in Europa

Anteil der Industriebeschäftigten mit Nachtarbeit

C)=1331

9504AZ1 Quelle: WSI/FOCUS POLITIK

NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Keine Erstattung von Fahrkosten zur Dialysebehandlung

BONN. Die Fahrkosten von Nierenkranken zur Dia- lysebehandlung dürfen von den Betriebskrankenkassen nicht mehr übernommen werden. Wie der BKK-Bun- desverband mitteilt, liegt dem Verbot eine Aufsichts- anordnung des Bundesge- sundheitsministeriums zu- grunde.

Seit Beginn dieses Jahres hatten die Betriebskranken- kassen die Fahrkosten zur ambulanten Dialysebehand- lung unter dem Gesichts- punkt erstattet, daß diese mit einer teilstationären Kran- kenhausbehandlung gleich- zusetzen sei. Dort ist eine Kostenübernahme üblich.

Mit der Anwendung die- ser Regelung auch in der am- bulanten Dialysebehand- lung wollten die Betriebs- krankenkassen nach eigenen Angaben verhindern, daß die Patienten über viele Jah- re hinweg zusätzlich finanzi- ell belastet werden. Die Bundesregierung verweist demgegenüber auf die Här- tefallregelung, wonach fi- nanziell schwächere Versi- cherte von Fahrkosten be- freit sind. JM

ÖGD-Gesetz im Lande Bremen

KÖLN. Die Freie Hanse- stadt Bremen hat Ende März das Gesetz über den Öffentli- chen Gesundheitsdienst im Lande Bremen verabschie- det. Wie kürzlich der Aus- schuß „Ärzte im öffentlichen Dienst" der Bundesärzte- kammer bei der Erörterung der Entwürfe zu diesem Ge- setz feststellen konnte, weist dieses Gesetz den Gesund- heitsämtern klare Aufgaben- felder zu und ergänzt die bis- herige subsidiäre Funktion um komplementäre Aufga- ben. Besonders hervorzuhe- ben sei, daß die Leitung von Gesundheitsämtern aus-

schließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist.

Auch in anderen Bundes- ländern (zum Beispiel Hes- sen, Niedersachsen, Rhein- land-Pfalz) befinden sich ent- sprechende Gesundheits- dienstgesetze im Gesetzge- bungsverfahren beziehungs- weise in Vorbereitung. WZ

Symposion für Ärzte und Juristen

BERLIN. Die Kaiserin- Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen veranstaltet am 2. und 3. Fe- bruar 1996 in Berlin das 19.

Symposion für Ärzte und Ju- risten. Thema der Veranstal- tung ist die ärztliche Begut- achtung. Geplant sind Beiträ- ge unter anderem zur Haf- tung des Gutachters, den Grenzen der Mitwirkungs- pflicht des Patienten sowie der speziellen Begutach- tungsprobleme in der Ge- burtshilfe.

Informationen erteilt die Kaiserin-Friedrich-Stiftung, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin-Mitte, Tel: 0 30/ 30 88 89 20. EB

70 Jahre Bayerische Krebsgesellschaft

MÜNCHEN. Die Bayeri- sche Krebsgesellschaft e.V.

feierte Mitte Mai in Mün- chen ihr siebzigjähriges Be- stehen.

Seit ihrer Gründung 1925 widmet sich die Gesellschaft der ärztlichen Fortbildung und der Aufklärung der Be- völkerung über Krebskrank- heiten. Ihre erste psychoso- ziale Krebsberatungsstelle wurde 1970 in München eröffnet. Mittlerweile unter- hält der Verein landesweit sieben dieser Stellen. Nach eigenen Angaben werden dort jährlich rund 20 000 Menschen unentgeltlich be- raten. Die professionelle Be- ratung wird durch die Tätig- keit der landesweit 95 Selbst- hilfegruppen der Bayeri- schen Krebsgesellschaft er- gänzt. HK

Ausland

Niederlande:

Neuregelung für Organspenden

DEN HAAG. In den Nie- derlanden ist eine gesetzliche Neuregelung für Organspen- den verabschiedet worden.

Davon erhofft sich die Regie- rung, daß mehr Menschen für eine Organentnahme zur Verfügung stehen. Der von der zweiten . Parlamentskam- mer gebilligte Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, ein Zentralregister aufzubauen.

Menschen vom 18. Lebens- jahr an könnten hier die In- formation speichern lassen, ob sie Organspender sein möchten oder ob sie diese Entscheidung „Nahestehen- den" überlassen möchten.

Jeder Niederländer wird nach Informationen der

„Frankfurter Allgemeinen Zeitung" demnächst einen Fragebogen erhalten, in dem er seinen Entschluß nieder- legt. Falls sich ein Befragter dafür ausspricht, die Ent- scheidung „Nahestehenden"

zu überlassen, nimmt die Re- gierung an, daß er keine un- überwindlichen Einwände gegen eine Organentnahme habe. Auch für den Fall, daß sich jemand beim Register nicht meldet, sollen Naheste-

Während in Portu- gal lediglich 1,2 Prozent aller Indu- striebeschäftigten regelmäßig nachts arbeiten, sind es in Deutschland 9,1 Prozent. Spitzenrei- ter ist Luxemburg mit 10,3 Prozent.

Gegenüber Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien verfügt die Bundes- republik damit über einen Wettbewerbs- vorteil, da längere Maschinenlaufzei- ten die Kalkulation günstig beeinflus-

sen.

hende die Entscheidung tref- fen können. Bisher war in den Niederlanden eine Organent- nahme nur möglich, wenn der Tote einen Spenderausweis mit sich führte. EB

US-Mediziner für Organentnahme bei hirnlosen Babys

CHICAGO. Der ethische und juristische Rat der Ameri- can Medical Association hat sich für eine Organentnahme bei ohne Gehirn zur Welt ge- kommenen Babys ausgespro- chen. Wenn hirnlosen Babys Organe entnommen würden, könne durch ihren Tod das Leben eines anderen Kindes gerettet werden, begründete der Vorsitzende des neunköp- figen Ethik-Rates, John Glas- son, die Empfehlung. Die Organentnahme müsse beim lebenden Kind erfolgen, da sonst keine Transplantation mehr möglich ist. Die Forde- rung des Ethik-Rates löste heftige Kritik aus. Ein auf Ge- sundheitsfragen spezialisier- ter Jurist bezeichnete es als

„erstaunlich", daß Ärzte Kranke töten wollen. Babys ohne Gehirn seien nicht le- bensfähig und hätten „keiner- lei Wahrnehmung", begrün- dete Glasson hingegen seinen Vorschlag. afp

A-1980 (18) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 28/29, 17. Juli 1995

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