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Archiv "Marburger Bund „An der leistungsorientierten Tarifstruktur darf nicht gerüttelt werden!“" (05.06.1992)

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Marburger Bund

„An der leistungsorientierten Tarifstruktur darf nicht gerüttelt werden!"

81. Hauptversammlung kritisiert Bonner Pläne zur Reform der Krankenhausfinanzierung

Der Tarifvertragsabschluß im öffentlichen Dienst, die Bonner Pläne zur Reform der Kranken- hausfinanzierung und der Entwurf für eine neue Muster-Weiterbildungsordnung standen im Mittelpunkt der 81. Hauptversammlung des Marburger Bundes (Verband der angestellten und beamteten Ärzte Deutschlands) am 9. und 10. Mai im Matemushaus zu Köln im Vorfeld des diesjährigen Deutschen Ärztetages. Foto: Martin A. Zündort', Köln

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

TAGUNGSBERICHT

N

ach Beendigung des elftägi- gen Arbeitskampfes im öf- fentlichen Dienst und nach Tarifabschluß ist bei der Verbands- spitze und den Mandatsträgern des Marburger Bundes (Verband der an- gestellten und beamteten Ärzte Deutschlands e.V.) Ernüchterung eingekehrt. Die von der Ärztege- werkschaft Marburger Bund (MB) verfolgten tarifpolitischen Ziele wur- den, was die linearen Erhöhungen betrifft, zwar erreicht, es wurde aber an den tarifpolitischen Essentials des Verbandes gekratzt.

Der Erste Vorsitzende des Mar- burger Bundes, Dr. med. Frank Ul- rich Montgomery, zugleich Vorsit- zender des Landesverbandes Ham- burg des MB, nahm zum Auftakt der

81. Hauptversammlung seines Ver- bandes am 9. Mai in Köln die Gele- genheit wahr, um den Tarifabschluß zu bewerten und Manöverkritik am Ablauf des Arbeitskampfes und der Tarifverhandlungen zu üben.

Im Laufe der Tarifverhandlun- gen habe noch das Schlimmste ver- mieden werden können, nämlich ein Lohndiktat seitens der Arbeitgeber in Form eines gespaltenen linearen Steigerungssatzes hinnehmen zu müssen. Ursprünglich waren nämlich 5,6 Prozent für die unteren und 4,8 Prozent für die oberen Lohngruppen in der Diskussion. Dies hätte direkt schematisch in die Gehaltstabelle hineingewirkt mit der Folge, daß die Tendenzen zur Nivellierung des Ge- haltsgefüges fortgeschritten wären

und auf Jahre hinaus bei den oberen Gehaltsgruppen nur noch relativ be- scheidene Zuwachsraten zu erwar- ten gewesen wären. Dies wäre aus der Sicht des MB eine „Todsünde der Tarifpolitik" ebenso wie das von der Gewerkschaft Öffentliche Dien- ste, Transport und Verkehr

(ÖTV)

favorisierte „Kappungsmodell".

Auch dieses hätte unterschiedliche Steigerungssätze bewirkt und die Gehaltstabelle völlig „durcheinander gebracht" (Montgomery). Die tarif- politischen Ziele des Marburger Bundes konnten im großen und gan- zen erreicht werden, eine nivellie- rende Umstrukturierung innerhalb des Gehaltsgefüges weitgehend ver- hindert werden.

Neuer Tarifabschluß Die Fakten des Tarifabschlus- ses: Lineare Erhöhung von 5,4 Pro- zent auf alle Gehaltsanteile (Grund- gehalt, Ortszuschlag, Überstunden- und Bereitschaftsdienst-Vergütun- gen) sowie 200 DM mehr Urlaubs- geld für alle. Dies entspricht nach Berechnungen der

ÖTV

insgesamt einer effektiven linearen Gehaltser- höhung von rund 6,5 Prozent bei den unteren Gehaltsgruppen. Erfreut ist der MB über den Abschluß für die Vergütungen für Ärzte im Prakti- kum (AiP). Hier konnten die Forde- rungen nach einer strukturell not- wendigen überproportionalen Erhö- hung durchgesetzt werden: AiP er- halten ab 1. Januar 1992 rückwir- kend 150 DM pro Monat mehr sowie ein um 200 DM erhöhtes Urlaubs- geld. Dies bedeutet für einen AiP im ersten Jahr eine Gehaltserhöhung von etwa 10 Prozent. Zugestehen wollten die Arbeitgeber lediglich eine Gehaltserhöhung von 80 DM monatlich.

Der „hohe Preis", der für diesen Abschluß aus der Sicht des Marburger Bundes gezahlt werden mußte: vollständiger Verzicht auf die Einmalzahlung für die oberen Ge- haltsgruppen und die um einen Mo- nat verzögerte Gehaltserhöhung.

Aus der veränderten Struktur der ta- riflichen Vergütungen lasse sich ab- leiten, daß gerade die Mitglieder des Marburger Bundes die „Zahlmei- A1-2108 (28) Dt. Ärztebl. 89, Heft 23, 5. Juni 1992

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ster" der „sozialen Komponente"

sind. Die vereinbarte soziale Kompo- nente sei zwar prinzipiell richtig, doch müsse man auch bedenken, daß unter den rund 90 000 Angestellten des öffentlichen Dienstes, die davon betroffen sind, rund 40 000 Ärztin- nen und Ärzte sind. Mithin bringe die Gruppe der Ärzte allein etwa 45 Prozent dieser „sozialen Komponen- te" auf. Die tarifvertraglichen Um- schichtungen und strukturellen Ver- änderungen würden einseitig zu La- sten des Mittelbaus, also auch der angestellten Ärzte an Krankenhäu- sern, vollzogen. Dies ist aus der Sicht von MB-Chef Dr. Montgomery in Wirklichkeit keine „soziale Kompo- nente", dies sei nach seinen Worten eine „soziale Sauerei".

Für die Ärztegewerkschaft Mar- burger Bund muß bei künftigen Ta- rifauseinandersetzungen die Struk- tur der Gehaltstabelle erhalten blei- ben, die leistungsorientiert sein müs- se. Der jetzige Tarifabschluß müsse als einmaliger, wenn auch schwerer Unfall bewertet werden. Es dürfe nicht einreißen, daß diejenigen, die während des Arbeitskampfes am lau- testen klappern, als ungeschmälerte Gewinner aus dem Arbeitskampf hervorgehen.

I Essentials für die Reform der Klinikfinanzierung

Mit Sorge beobachtet der Mar- burger Bund die Entwicklung in den neuen Bundesländern. Der MB for- derte erneut die Arbeitgeber von Bund, Ländern und Gemeinden auf, unverzüglich Tarifverhandlungen über den Rationalisierungsschutz von Angestellten im öffentlichen Dienst aufzunehmen. Ziel der Ver- handlungen müßten, neben der Ver- pflichtung zur Arbeitsplatzsiche- rung, Regelungen zur Fortbildung und Umschulung sein. Ebenso müß- ten mit den Vertragspartnern ein be- sonderer Kündigungsschutz und eine Abfindungsregelung vereinbart wer- den. Die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung des öf- fentlichen Dienstes müsse umge- hend auf den Bereich des BAT-Ost übertragen werden. Der Marburger Bund drängt darauf, daß auch im Geltungsbereich des Bundesange-

stellten-Tarifes West diejenigen Dienstzeiten, die in der ehemaligen DDR im öffentlichen Dienst er- bracht wurden, voll anerkannt wer- den. Anerkennend hob der MB her- vor, daß im Bereich des BAT-Ost be- reits vereinbart worden sei, Dienst- zeiten im öffentlichen Dienst voll zu berücksichtigen.

Die Delegierten des Marburger Bundes plädierten in einem geson- derten Beschluß dafür, die Stellen- pläne in den neuen Ländern den tat- sächlichen Erfordernissen anzupas- sen. Gerade im Zuge der Bettenstill- legung sei die Arbeitsintensität ge- wachsen, so daß der Planstellenrah- men erweitert werden müsse. Dieser Beschluß soll zugleich Signale für ei- ne neue Anhaltszahlen-Verordnung im ärztlichen Dienst in den alten Ländern senden. Zwar habe das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf für eine „Personalverord- nung Pflege" vorgelegt, der weithin Anerkennung finde. Doch gibt es Anzeichen aus Bonn dafür, daß das ganze Konzept erneut verzögert und erst in Etappen in Kraft gesetzt wer- den soll.

Der stellvertretende MB-Vorsit- zende Rudolf Henke, Internist aus Eschweiler, berichtete, daß die An- haltszahlen-Verordnung Pflege nach den Bonner Direktiven erst inner- halb der nächsten vier Jahre in Kraft gesetzt werden soll. Nach überschlä- gigen Berechnungen bedeutet das leistungsbezogene analytische Kon- zept der Anhaltszahlen-Verordnung eine Stellenplansteigerung um neun Prozent im Bereich der Erwachse- nen-Krankenpflege und von 11 bis 15 Prozent in der Kinderkrankenpflege.

Kostenpunkt bis 1996 (400 bis 500 Millionen DM im Jahr 1993): 1,7 Milliarden DM.

Den ärztlichen Kollegen riet Rudolf Henke, das Leistungsgesche- hen im Krankenhaus minutiös aufzu- zeigen, um transparent zu machen, daß der Personaleinsatz bei gestei- gerten Leistungsanforderungen auch gerechtfertigt ist. Der Kassen-Devise des „divide et impera!" müsse Ein- halt geboten werden. Die Anhalts- zahlen im ärztlichen Dienst der Krankenhäuser seien ebenso über- fällig und müßten rasch erarbeitet werden.

Skeptisch beurteilt der Mar- burger Bund die geplante Einfüh- rung von Abteilungspflegesätzen und/oder Fallpauschalen. Diese sei- en nicht geeignet, die Wirtschaftlich- keit im Krankenhaus zu erhöhen.

Vielmehr würden diese neuen Fi- nanzierungs- und Abrechnungsin- strumente zu erheblichen Verzer- rungen und Konkurrenzkämpfen zwischen den einzelnen Abteilungen führen. Zudem seien die einzelnen Abteilungen bei der Belegung Schwankungen unterworfen, so daß die prospektiv kalkulierten Abtei- lungspflegesätze ein falsches Bild der medizinischen und ökonomi- schen Realitäten geben könnten. Die Klinikärzte müßten sich dagegen wehren, daß künftig nur noch ökono- mische Gesichtspunkte das ärztliche und pflegerische Handeln in den Ab- teilungen dominierten und das „ge- macht" wird, was kostensparend ist und schnell von der Hand geht (Stichwort: „Rosinenpickerei"). Ab- teilungspflegesätze dürften nicht zur

„Sparmedizin zu Lasten der Patien- ten" aktiviert werden. Das Morbidi- tätsrisiko dürfe nicht einseitig von den Kassen auf die Kliniken und da- mit das Fachpersonal verlagert wer- den.

I Positiv beurteilt:

Mehr Sonderentgelte

Positiv bewertet der Marburger Bund dagegen die in Aussicht ge- nommene Erhöhung der Anzahl (ob- ligatorischer) Sonderentgelte zur Be- rechnung bestimmter teurer Leistun- gen des Krankenhauses außerhalb des prospektiven Budgets. Aller- dings müsse die Höhe der Sonder- entgelte jeweils krankenhausnah oder krankenhausindividuell verein- bart werden. Eine deutlich höhere Zahl von Sonderentgelten etwa im Bereich der Chirurgie sei ein erster Ansatz für eine „adäquatere Bewer- tung von Krankenhausleistungen".

Bei den Absichten, den tagesglei- chen, pauschalen Pflegesatz durch leistungsbezogene Entgelte (Sonder- entgelte und Abteilungspflegesätze) aufzulockern und abzulösen, dürfe auch nicht das Gebot der Verwal- tungsökonomie mißachtet werden.

Die Vereinbarung und Ausgliede- Ar2110 (30) Dt. Ärztebl. 89, Heft 23, 5. Juni 1992

(3)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

rung von Sonderentgelten verursa- che ohnehin eine Menge Verwal- tungs- und Verhandlungsaufwand.

Kämen Abteilungspflegesätze zum Zuge, müßte Jahr für Jahr die vier- bis fünffache Zahl von Pflegesätzen als bisher üblich ausgehandelt wer- den.

Für Kollegialverfassung Um die Versorgung von Notfall- Patienten rund um die Uhr sicherzu- stellen, fordert der Marburger Bund:

—Die Landesregierungen sollen unverzüglich Schritte unternehmen, um die Aufnahme von Notfallpatien- ten sicherzustellen.

—Die Krankenhausträger sollten apparative und personelle Engpässe beseitigen, um vor allem die Inten- sivbehandlung der Patienten zu er- weitern und eine qualitativ hochste- hende Notfallversorgung zu garan- tieren.

Nachdrücklich spricht sich der Marburger Bund für eine möglichst zügige und flächendeckende Reali- sierung des Kollegialsystems in den Krankenhäusern aus. Kollegial- und Department-Verfassungen an den Kliniken und Krankenhäusern ver- besserten nicht nur die Wirtschaft- lichkeit der stationären Versorgung, sondern seien für Klinikärztinnen und -ärzte attraktiver, um das Kran- kenhaus als Arbeitsstätte und als Le- bensaufgabe frei zu wählen. Vor al- lem bei der Neubesetzung von Lei- tungsfunktionen im ärztlichen Dienst müsse darauf geachtet wer- den, daß das tradierte hierarchische System durch moderne kollegiale Klinikstrukturen ersetzt wird.

Der Marburger Bund bekräftig- te seine bereits früher erhobene For- derung, ärztliche Gutachten weiter- hin auch von qualifizierten Ärzten der Gesundheitsämter erstellen zu lassen. Ausgliederungstendenzen wird eine Absage erteilt.

Im Zuge der anstehenden Neu- ordnung des Grundgesetzes müsse klargestellt werden, daß der Staat verpflichtet sei, Frauen und Männer in allen gesellschaftlichen Bereichen gleichzustellen und die Vorausset- zungen dafür auch im Berufsleben zu schaffen. Dr. Harald Clade

Klinikfinanzierung

Auf Sparkurs trimmen!

Zweigleisig fährt die Fachabtei- lung „Gesundheitsversorgung, Kran- kenversicherung" des Bundesmini- steriums für Gesundheit, was die po- litische Beratung zur Weiterentwick- lung des Krankenhausfinanzierungs- rechtes betrifft. Hatte der Sachver- ständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen in sei- nem Anfang April 1992 vorgelegten Jahresgutachten ein fülliges Maß- nahmenbündel zur Reform der Kli- nikfinanzierung, zur Krankenhaus- bedarfsplanung und vor allem zur Renovierung der inneren Strukturen der Krankenhäuser (Management) formuliert und fast lehrartig unter der Ägide des Krankenhausspeziali- sten Prof. Dr. rer. pol. Günter Neu- bauer, Neubiberg/München, publik gemacht, so hat sich das Gesund- heitsressort in Sachen Klinikreform des Sachverstandes eines sechsköpfi- gen Expertengremiums versichert.

Noch unter der Bundesgesundheits- ministerin Gerda Hasselfeldt (CSU) nahm eine interdisziplinär zusam- mengesetzte Beratergruppe unter Vorsitz von Prof. Dr. Günter Neu- bauer, Ordinarius für Nationalöko- nomie an der Universität der Bun- deswehr, im verborgenen das Brain- storming auf — ganz unter der vom dirigierenden Bundesministerium vorgegebenen Devise, die 3450 Krankenhäuser in West und Ost auf mehr Rationalität und Wirtschaft- lichkeit zu trimmen Diese Initiative ebenso wie intensive Vorarbeiten auf der Ebene der Referenten und der Verbände deuten darauf hin, daß die Bonner Koalition tatsächlich ihre be- reits vor Jahresfrist verkündeten Ab- sichten konkretisieren will, noch in dieser Legislaturperiode einen Ver- such zur Reform der Krankenhausfi- nanzierung und des Pflegesatzrech- tes zu unternehmen.

Das auf die neuralgischen Punk- te der Reform konzentrierte Bear- beitungsraster der Expertenkommis- sion Neubauer liegt ganz auf der Li- nie der vom Bundesministerium vor- gegebenen Direktiven. Analog zu den Empfehlungen des Sachverstän-

digenrates wird eine schrittweise Differenzierung der derzeit gelten- den pauschalen Pflegesatzregelung empfohlen. So soll ein verbindlicher Katalog von 180 bis 220 Sonderent- gelten für medizinische Leistungen zunächst im chirurgischen Bereich bundesweit vorgegeben werden. Be- wertungsrelationen (Punktzahlen) und Preisvereinbarungen sollen vor Ort oder zumindest auf Landesebe- ne getroffen werden. Sodann soll der allgemeine Pflegesatz — nach Abzug des Sonderentgelt-Volumens — durch Abteilungspflegesätze ersetzt werden. Darin sollen die „medizini- schen Kosten", das heißt die Kosten der ärztlich veranlaßten und pflege- rischen Leistungen eingehen. Venti- liert werden soll ebenso die Möglich- keit der Realisierung von Basispfle- gesätzen, die die nicht-medizini- schen Klinikkosten umfassen sollen (auch Frage der Abgrenzung der Hotelkosten).

Die Einführung einer begrenz- ten Zahl von Fallpauschalen steht ebenfalls auf der Agenda, ein Ver- suchsballon, der von Gesundheitspo- litikern aus den Kreisen der FDP fa- vorisiert wird. Allerdings dürfte der Widerstand gegen solche Regelun- gen von seiten der Krankenhausträ- ger und vor allem der Länder kom- men.

Die Beraterkommission hat den Ehrgeiz, das leidige Problem der dualen Finanzierung und der Schnittstellenproblematik zwischen Investitions- und Betriebskostenbe- reich pragmatisch zu lösen. Die Dua- listik soll auf Teilmonistik umgestellt werden. Dies ist allerdings leichter gesagt als getan. Bisher haben die Kassen die als Selbstläufer in der Krankenhausfinanzierungsmechanik gedachten Passus (§ 18 b KHG) stets boykottiert. Grund: Kassen und Kli- nikträger mußten befürchten, daß ein schlechter Finanzier (Länder) durch einen noch schlechteren (Krankenkassen) ersetzt wird. Dies kann schließlich keine zukunftswei- sende Lösung für die Konsolidierung der Klinikfinanzen sein! HC A1-2112 (32) Dt. Ärztebl. 89, Heft 23, 5. Juni 1992

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