DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
] isechaKftölnheart Stsaicahtsangwegaeltn- Vorwürfe aus der Arzte- schaft gewehrt, bei Ermittlun- gen gegen Kassenärzte wegen Abrechnungsmanipulationen werde „übertrieben". Ein „Ar- beitskreis Kölner Ärzte" hatte sich erneut gegen „Schnüffelak- tionen" von Staatsanwaltschaf- ten verwahrt. Die Entwicklun- gen in Nordrhein-Westfalen (siehe dazu Heft 50/1987) sind in jüngster Zeit mehrmals Ge- genstand von Diskussionen ge- wesen. Der neue Erste Vorsit- zende der Kassenärztlichen Ver- einigung Nordrhein, Dr. Nor- bert Tautz, brachte bei seinem Antrittsbesuch beim Minister für Arbeit, Gesundheit und So- ziales, Hermann Heinemann, dessen Erlaß aus dem Februar 1985 zur Sprache, dessen Rück- nahme die Vertreterversamm- lung der KV Nordrhein Ende letzten Jahres gefordert hatte, weil er „Schnüffelaktionen" ge- gen Kassenärzte geradezu her-
Abrechnungsbetrug
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Schwarze Schafe
ausfordere. Dieser Erlaß ist im nordrhein-westfälischen Land- tag noch einmal diskutiert wor- den. Dabei kam immerhin her- aus: der Justizminister wird die Generalstaatsanwälte darauf hinweisen, daß Mitarbeiter der Krankenkassen nur dann an Er- mittlungen beteiligt werden sol- len, wenn es unbedingt notwen- dig erscheint.
Das Mitteilungsblatt „Land- tag intern" berichtet, Staatsse- kretär Paul Arnold Nelles vom nordrhein-westfälischen Ge- sundheitsministerium habe im Rechtsausschuß des Landtages erklärt, der Erlaß vom Februar 1985 bedeute „keine strafrecht relevante Anzeigepflicht für die Körperschaften des öffentlichen Rechts". Aus dem Text des Er- lasses kann man aber nun wirk-
lich anderes herauslesen. Es wä- re sicherlich gut, wenn sich die Verantwortlichen diesen Erlaß noch einmal vornehmen.
Bei der letzten Vertreter- versammlung der KV Nordrhein im Januar kam ein weiterer Grund dafür zur Sprache, war- um die Kassenärzte in Nord- rhein-Westfalen über das Vor- gehen der Staatsanwaltschaf- ten so beunruhigt sind. Die gro- ße Mehrheit der Kassenärzte will selbstverständlich keine
„schwarzen Schafe" decken.
Nur: Wenn ein Schuldiger sich
„abgesetzt" hat, dann muß die KV für den Schaden geradeste- hen. Dafür muß sie buchhalte- risch Rückstellungen bilden — und dort entstehen Konflikte- Ist es gerecht, daß die Genos- senschaft der KV-Mitglieder den Schaden ersetzen muß, den einzelne „schwarze Schafe" an- gerichtet haben? Entspricht es nicht einer „Vorverurteilung", wenn eine solche Rückstellung gebildet wird? gb
D
er nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Hermann Heinemann will Kassenärzte mit 65 in den Ruhestand schicken. Er hat ei- nen Gesetzentwurf vorbereitet, den seine Landesregierung im Bundesrat einbringen soll. Zu- vor will er aber auf der Sonder- konferenz der Gesundheitsmini- ster von Bund und Ländern das Thema zur Sprache bringen.Die Gesundheitsministerkonfe- renz tagt am 25. Februar über die Strukturreform im Gesund- heitswesen.
Die „Zwangspensionie- rung" von Kassenärzten stand schon einmal im Bundesarbeits- ministerium zur Debatte. Auf das Vorhaben wurde verzichtet.
Nun scheint die Pensionsgrenze auf dem Umweg über den Bun- desrat wieder in das Strukturge- setz einzuziehen. Heinemann steht mit seiner Forderung nicht allein. Die SPD hatte 1984 im Bundestag einen Gesetzentwurf dazu eingebracht. Die Sozial- ausschüsse der CDU und CSU
65 Jahre
Am falschen Ende
haben erklärt, falls andere In- strumente nicht ausreichten,
„ist anzustreben, daß dieser Personenkreis mit Erreichen der Altersgrenze die Kassenzulas- sung verliert".
Die Befürworter argumen- tieren damit, die Pensionsgren- ze sei im Interesse der nachrük- kenden jungen Ärzte. Die Geg- ner verweisen darauf, daß älte- ren Mitbürgern der vertraute Hausarzt genommen werde.
Gegen eine Zwangspensionie- rung spricht auch die bisher un- bestrittene Tatsache, daß Kas- senärzte Freiberufler sind. Frei- lich gerade die Freiberuflichkeit des Kassenarztes wird, siehe das Blümsche Gesundheits-Reform- gesetz, immer stärker einge- schränkt, so daß der Kassenarzt demnächst wie ein Zwitter zwi- schen Freiberufler und Ange-
stelltem aussehen könnte. Wer die Freiberuflichkeit erhalten und zugleich die Überkapazitä- ten eindämmen will, der sollte nicht am falschen Ende anfan- gen, sondern bei der Zulassung zum Studium, ehe Scharen hoff- nungsfroher junger Leute auf einen trügerischen Weg gelockt werden. Notwendig wäre somit, die Kapazitätsverordnungen für die Hochschulen zu ändern.
Doch wer wagt das? Vielleicht sollte sich der mutige Mini- ster Heinemann dafür stark machen.
Eine Begrenzung beim Stu- dieneingang, vorausgesetzt so etwas gelänge, würde freilich nur langsam wirken. Die Ärzte- schaft müßte sich während eines Übergangsjahrzehnts darauf einstellen, mit einer Überlast- quote, analog den Hochschulen, zu leben. Auch der freiwillige
Verzicht auf die Kassenzulas- sung müßte weiter gefördert
werden. Einige Kassenärztliche Vereinigungen haben dafür ja bereits Modelle entwickelt. NJDt. Ärztebl. 85, Heft 6, 11. Februar 1988 (1) A-257