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Archiv "Wartezeiten in Arztpraxen: Kleiner Beigeschmack" (02.03.2007)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 92. März 2007 A521

S E I T E E I N S

E

s mehren sich Befunde, dass die Ungleichheit zu- nehmend auch in der Krankenversorgung Platz greift. Unterschiedliche Wartezeiten auf ärztliche Hilfe bei akuten Beschwerden sind dabei ein beunruhigender Faktor.“ Mit diesen Worten hat Prof. Dr. Rolf Rosen- brock, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutach- tung der Entwicklung im Gesundheitswesen, unlängst Ergebnisse einer Umfrage kommentiert. Das Wissen- schaftliche Institut der AOK (WIdO) war zu dem Schluss gekommen: „Gesetzlich Versicherte sind beim Zugang zu niedergelassenen Ärzten gegenüber Privat- versicherten benachteiligt.“ Im Einzelnen hatte die Stu- die ergeben, dass bei akuten Beschwerden nur 23,4 Pro- zent der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) sofort einen Termin in der Arztpraxis beka- men, aber 31,6 Prozent der privat Versicherten. 25,3 Prozent der Kassenpatienten warteten mehr als zwei Wochen lang. Bei den Privatpatienten belief sich der Anteil nur auf 7,8 Prozent.

Dass die Antworten negativer ausfielen als die in ei- ner Umfrage, welche die Kassenärztliche Bundesverei- nigung (KBV) im Sommer 2006 in Auftrag gegeben hatte, begründet das WIdO mit methodischen Unter- schieden: Bei der KBV-Befragung seien Facharzttermi- ne eher außen vor geblieben. Zudem seien die Versi- cherten nicht allein nach Wartezeiten bei akuten Be- schwerden gefragt worden. Was nicht erwähnt wird: In der KBV-Umfrage kamen rund 15 Prozent privat Kran- kenversicherte und 85 Prozent GKV-Mitglieder zu Wort, während das Institut der AOK zu einem Drittel Privat- und zu zwei Dritteln GKV-Versicherte befragte.

Das Fazit der WIdO-Veröffentlichung fiel eindeutig aus: „Die Aufrechterhaltung eines segmentierten Kran- kenversicherungsmarktes mit getrennten Systemen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung steht auch auf der Versorgerseite in erkennbarem Wider- spruch zu den Grundprinzipien eines solidarischen Ge- sundheitssystems, indem PKV-Versicherte einen bevor- zugten Zugang zu (Vertrags-)Ärzten erhalten.“

Womit wir beim eigentlichen Thema wären. Diejeni- gen, die eine bevorzugte Behandlung von Privatpatien- ten schon bei der Terminvergabe kritisieren, argumen- tieren auch, dies sei unverschämt, weil die GKV 90 Pro-

Sabine Rieser Leiterin der Berliner Redaktion WARTEZEITEN IN ARZTPRAXEN

Kleiner Beigeschmack

Sabine Rieser

zent der Bevölkerung versichere und den Löwenanteil der Kosten im Gesundheitswesen trage. Die Befürwor- ter einer bevorzugten Behandlung von Privatpatienten sehen das anders, wie regelmäßig aus Leserbriefen her- vorgeht. Darin wird argumentiert, dass „ein Aufrechter- halten einer qualitativ ausreichenden kassenärztlichen Versorgung nur durch Quersubventionierung durch aus- reichende Privateinnahmen möglich“ ist. Die Folge:

„Zum Wohle der GKV-Patienten erhalten die Privatpati- enten schneller einen Termin.“

Wie häufig solche Bevorzugungen tatsächlich vor- kommen und wie schwer sie objektiv wiegen, ist nach wie vor offen. Einzelne Krankenkassen wie die Barmer oder die AOK Rheinland/Hamburg bieten ihren Versi- cherten zwar an nachzuhaken, wenn diese sich benach- teiligt fühlen. Doch ein Massenphänomen ist Unzufrie- denheit über die Terminvergabe nach ihrer Darstellung nicht. Und doch bleibt ein Beigeschmack. Die meisten Bürger sind Zwangsmitglieder in der GKV. Sie können sich nicht privat versichern. Etliche haben sich zudem in jungen Jahren auf einen dauerhaften, umfassenden Ver- sicherungsschutz der Kasse verlassen und sind nun im Alter finanziell nicht in der Lage, Zusatzversicherungen abzuschließen und in größerem Umfang zuzuzahlen.

Dass mehr und mehr Ärztinnen und Ärzte solche Pati- enten schon bei der Terminvergabe benachteiligen könnten, muss einem bei allem Verständnis für enge Ho- norarspielräume und die unternehmerische Verantwor- tung eines Praxisinhabers nicht behagen.

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