A 1774 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 106|
Heft 37|
11. September 2009FRÜHREHABILITATION
Für eine nahtlose Behandlungskette
Zwar ist die Frühreha seit einigen Jahren im Sozialgesetzbuch verankert, doch in der Praxis setzt sich das Konzept nur schleppend durch.
In einem Positionspapier fordern Rehabilitationsmediziner jetzt ein Umdenken.
D
ie Wahrscheinlichkeit, einen schweren Unfall oder eine akute Erkrankung zu überleben, ist heute höher denn je. Doch die Fort- schritte der Akutmedizin führen da- zu, dass immer mehr Patienten dau- erhaft eingeschränkt bleiben oder chronisch krank sind. Um das zu verhindern, muss die Rehabilitation so schnell wie möglich beginnen.Im Jahr 2001 wurde folgerichtig die Frührehabilitation als Teil der Krankenhausbehandlung im fünf- ten Sozialgesetzbuch (§ 39 SGB V) verankert. Allerdings gibt es bis heute Unschärfen bei der Definiti- on, wie die Behandlung zu der in Rehabilitationskliniken abzugren- zen ist. Akutkrankenhäuser, die Frühreha anbieten, beklagen außer- dem, dass die Leistungen in den Diagnosis Related Groups (DRGs) nicht adäquat abgebildet sind.
„Die Frührehabilitation entwi- ckelt sich nicht dem Bedarf entspre- chend, sondern stagniert“, kritisiert Dr. med. Joachim Beyer, Leiter der Abteilung für Medizinische Frühre- habilitation am Krankenhaus Lud- millenstift in Meppen. Eine nahtlo- se Rehabilitationskette – wie ge- setzlich vorgesehen – sei heute viel- fach nicht gewährleistet. Der Inter- nist und Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin schätzt, dass bei rund zwei Prozent aller Krankenhauspatienten eine Indika- tion zur Frührehabilitation besteht.
Diese Patienten benötigen noch den sicheren Rahmen der Akutmedizin, gleichzeitig aber schon intensive re- habilitative Maßnahmen, um alle regenerativen Potenziale auszu- schöpfen. Beyer denkt dabei vor al- lem an Polytraumatisierte, Schädel- Hirn-Erkrankte und multimorbide Patienten.
Es gibt drei Positionen im Ope- rationen- und Prozedurenschlüssel
(OPS), die frührehabilitative Leis- tungen im DRG-System abbilden:
die „geriatrisch-frührehabiliative Komplexbehandlung“ (OPS 8-550), die „neurologisch-neurochirurgi- sche Frührehabilitation“ (OPS 8-552) und die „fachübergreifende und andere Frührehabilitation“
(OPS 8-559). Aus Beyers Sicht spiegelt die Bewertung dieser Pro- zeduren den Aufwand einer qualita- tiv hochwertigen Frührehabilitation allerdings nicht angemessen wider.
Im Fallpauschalensystem bestimmt die Erkrankung, die zur Aufnahme geführt hat, die Hauptdiagnose. Die funktionelle Einschränkung – meist Folge der Grunderkrankung – ver- ändert die Fallgroupierung unter- dessen nicht. Wenn Patienten inner- halb eines Hauses in die Frühreha verlegt werden, lohnt sich das aus
wirtschaftlicher Sicht für die Klini- ken oftmals kaum, denn die Haupt- diagnose bleibt gleich. Bei Lang- zeitbeatmeten ist die erbrachte Frührehabilitation nicht erlösrele- vant. Beyer zufolge fallen im der- zeitigen DRG-System außerdem Patienten durch das Raster – zum Beispiel einige kardiochirurgische Patienten. Abteilungen für fach- übergreifende Frührehabilitation ge- be es noch zu wenige. „Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir wegkom- men von dem Fächerdenken in der Frührehabilitation“, betont der Chefarzt.
Beyer ist einer der Rehabilitati- onsmediziner, die nun gemeinsam ein Positionspapier zur Frühreha er- stellt haben. Darin wenden sich der Berufsverband der Rehabilitations- ärzte, die Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabi- litation sowie die Bundesarbeitsge- meinschaft der Akutkrankenhäuser mit Abteilungen für fachübergrei- fende Rehabilitation unter anderem an Politik und Kostenträger. Ihre Forderungen: ein flächendeckendes Angebot qualifizierter frührehabili- tativer Abteilungen – mindestens aber in Krankenhäusern der Schwer- punkt- und Maximalversorgung.
Darüber hinaus plädieren die Auto- ren des Papiers für eine kostende- ckende Finanzierung. Dabei spre- chen sie sich für fachübergreifende Frührehabilitationsabteilungen aus.
Wenn die Einrichtungen fachspezi- fisch seien, bestehe die Gefahr, dass Patienten, die man nicht den ent- sprechenden Gebieten zuordnen könne, von der Behandlung ausge-
schlossen würden. ■
Dr. med. Birgit Hibbeler
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Das Positionspapier zur fachüber - greifenden Frührehabilitation im Inter- net: www.aerzteblatt.de/091774 Raus aus demBett: Mobilisation einer Patientin in der Abteilung für Medizinische Früh- rehabilitation in Meppen.
Foto: Ludmillenstift Meppen