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Archiv "KV Bremen: Weg frei für die Gesundheitskarte" (25.03.2011)

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A 612 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 12

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25. März 2011 Die individuelle Anpassung der Clopidogrel-

Dosis an die Thrombozytenreaktivität hat die Ergebnisse der perkutanen koronaren Interven- tion (PCI) in einer großangelegten Studie (JAMA 2011; 305: 1097–1105) nicht verbessert. Die Leitlinien fordern, dass Koronarpatienten, de- nen beschichtete Stents eingesetzt werden, mindestens ein Jahr lang eine duale Antithrom- bozytentherapie mit ASS und einem P2Y

12-An- tagonisten erhalten. Das üblicherweise verwen- dete Clopidogrel hat jedoch eine problemati- sche Pharmakokinetik. Als Prodrug muss es zunächst in der Leber durch ein P450-Enzym aktiviert werden.

Diese Reaktion unterliegt zum einen einer genetischen Variabilität, zum anderen sind In- teraktionen mit vielen Medikamenten (darunter Protonenpumpeninhibitoren) möglich. Es wur- de deshalb vorgeschlagen, die Dosis von Clo-

pidogrel an die Ergebnisse eines Thrombozy- tenfunktionstests zu koppeln. In der GRAVITAS- Studie (Gauging Responsiveness with A Verify Now Assay-Impact on Thrombosis And Safety) wurde bei allen 2 214 Teilnehmern aus 83 Zentren in Nordamerika innerhalb von zwölf bis 24 Stunden nach der PCI die Thrombozyten- funktion mit dem Verify-Now-Test von Accu- metrics bestimmt.

Immerhin 41 Prozent der Patienten wiesen eine erhöhte Reaktivität der Thrombozyten auf, Clopidogrel war bei ihnen nur vermindert wirk- sam. Diese Personen wurden nun auf zwei Gruppen randomisiert. Die eine Hälfte nahm Clopidogrel in einer erhöhten Dosis ein (600- mg-Initialdosis, danach 150 mg/die), die an dere Hälfte erhielt die Standarddosis von 75 mg/die.

Der primäre Endpunkt war das Auftreten von kardiovaskulärem Tod, Herzinfarkt oder einer

Stentthrombose in den ersten sechs Monaten.

Wie Matthew Price (La Jolla) und Mitarbeiter be- richten, gab es keine signifikanten Unterschiede.

Der Endpunkt wurde allerdings in beiden Grup- pen nur von jeweils 25 Patienten erreicht: Die Inzidenz betrug in beiden Gruppen 2,3 Prozent.

Sie könnte zu gering gewesen sein, um den er- warteten Vorteil einer Hochdosistherapie zu zei- gen. Oder aber die Wirkung von Clopidogrel war zu schwach, um die Inzidenz weiter zu senken, wie der Editorialist Paul Gurbel vom Sinai Hospi- tal in Baltimore (JAMA 2011; 305: 1136–7) mutmaßt. Die Studie dokumentiert nämlich auch, dass Patienten mit vermehrter Thrombozy- tenreaktivität ein um 68 Prozent erhöhtes Risiko auf den primären Endpunkt hatten. GRAVITAS wird deshalb nicht die letzte Studie einer perso- nalisierten Therapie zur Vermeidung von Stent- thrombosen gewesen sein. Rüdiger Meyer

CLOPIDOGREL: INDIVIDUELLE DOSIS OHNE VORTEIL

Kinder sollen künftig besser vor Missbrauch und Vernachlässigung geschützt werden. Dazu hat das Bundeskabinett den Regierungsent- wurf für ein Bundeskinderschutz- gesetz beschlossen.

Die wichtigsten Punkte: Das neue Gesetz zeichnet einen rechts- sicheren Weg, wie Ärzte das Ju- gendamt über Verdachtsfälle infor- mieren können, ohne sich strafbar zu machen. Geschaffen wurde eine

„Befugnisnorm“ für Berufsgeheim- nisträger. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweigepflicht Ärzte nicht davon abhält, eine Mit- teilung an das Jugendamt zu ma- chen, wenn ein Kind akut in Gefahr KINDERSCHUTZGESETZ

Rechtssicherheit für Ärzte

ist. Das schütze einerseits die Ver- trauensbeziehung zwischen Arzt und Patient und schlage anderer- seits die Brücke zum Jugendamt.

Vorgesehen sind weiter verbind- liche Standards zum Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe.

Werden diese nicht erfüllt, droht den Einrichtungen ein Wegfall öf- fentlicher Förderung. Für haupt- amtliche Mitarbeiter soll die Vorla- ge des erweiterten Führungszeug- nisses zur Pflicht werden. Die Mit-

Die Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Vereinigung (KV) Bre- men hat ihren Boykottbeschluss der elektronischen Gesundheitskar- te (eGK) aus dem Vorjahr aufgeho- ben und damit den Weg für eine Kostenerstattung neuer Lesegeräte frei gemacht. KV-Mitglieder kön- nen ab dem 1. April eine finanzielle Förderung beantragen.

An ihrer grundsätzlichen Ableh- nung der eGK halte die Vertreterver- KV BREMEN

Weg frei für die Gesundheitskarte

sammlung zwar fest, aber man kön- ne die Einführung nicht mehr ver- hindern, lautet die Begründung. Die Beibehaltung des Beschlusses hätte einen beträchtlichen finanziellen Nachteil für die KV-Mitglieder be- deutet. Die Krankenkassen sind ge- setzlich verpflichtet, die Anschaffung der Lesegeräte finanziell zu fördern.

Für Bremen und Bremerhaven steht eine Ausschüttungssumme von circa 1,3 Millionen Euro bereit. EB arbeiter der Jugendämter sollen ge- fährdeten Familien häufiger Haus- besuche abstatten. Beim Umzug ei- ner Familie sollen die Behörden die nötigen Informationen an das neue Jugendamt weiterleiten.

Das neue Gesetz setzt auch auf den verstärkten Einsatz von Famili- enhebammen. Das Bundesfamilien- ministerium will dafür ab 2012 jährlich 30 Millionen Euro bereit- stellen – bis 2015 insgesamt 120

Millionen Euro. PB

Handeln, bevor es zu spät ist: Das neue Gesetz soll helfen, Vernachläs-

sigung und Miss- brauch frühzeitig zu

erkennen.

Foto: ddp

A K T U E L L

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