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Was wird aus unseren Privatpatienten?

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Bayerisches Ärzteblatt 7-8/2007 387 Der Freiburger Finanzwissen-

schaftler Raffelhüschen sagte der Wirtschaftswoche: „Ohne die pri- vate Krankenversicherung (PKV) wäre unser Gesundheitssystem längst zusammengebrochen. Die PKV sei das ‚Rettungsboot für das lecke Gesundheitssystem‘, denn sie trage mit zehn Prozent aller Versicherten über 20 Prozent der Kosten und habe dabei auch noch Rücklagen gebildet.“ Für uns Ärzte ist die PKV von existen- zieller Be deutung, aber nicht nur für uns, sondern auch für den sta- tionären Bereich.

Obwohl jeder Gesundheitspolitiker um diese Tatsache weiß, wur- de aus ideologischen Gründen vorsätzlich die PKV zum großen Verlierer der letzten Gesundheitsreform (GKV-WSG). Die Demon- tage des traditionellen zweigliedrigen Versicherungssystems von gesetzlicher und privater Krankenversicherung wurde bewusst eingeleitet. Sogar Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bestätigte diese Einschätzung, indem sie im November 2006 vor Parteifreunden sagte: „Das jetzige Gesundheitsreform- modell sehe sie als Durchlauf zur Bürgerversicherung“. Im glei- chen Sinne äußerte sich SPD-Fraktionschef Dr. Peter Struck am 10. Januar 2007: „Wir sind unserem Ziel der Bürgerversicherung näher gekommen.“ Somit ist endgültig klar, dass in einer zweiten Stufe die Einheitsversicherung und Gleichschaltung der PKV mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgesehen ist.

Die GKV entwickelt sich bereits jetzt zur unmittelbaren Staats- verwaltung – Beitragsfestsetzung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der Weg in die Staatsmedizin ist definitiv vorgezeichnet.

Das Perfide an der Situation ist, dass das BMG laufend betont, gerade eine Zwei-Klassen-Medizin vermeiden zu wollen und die Entwicklung jedoch genau dazu führt.

Überall wo Staatsmedizin existiert, besteht auch eine Zwei-Klas- sen-Versorgung im Gesundheitswesen. Es gibt einen Parallel- markt wie zum Beispiel in Italien, Großbritannien oder Schwe- den.

An verschiedenen Stellen ansetzende gesetzliche Vorgaben schwächen die PKV als Vollversicherung so, dass sie langsam ausbluten muss. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Einführung des Basistarifs auf dem Leistungsniveau der GKV. Der Tarif darf logischerweise auch nicht mehr kosten als die GKV-Konkurrenz.

Ehepartner und „sozial Schwache“ zahlen nur die Hälfte, wobei der Finanzausgleich innerhalb der PKV durch Prämienerhöhung erfolgen muss. Keine staatlichen Zuschüsse wie bei der GKV!

Die Bremse für diese Entwicklung, veranlasst durch die Union in letzter Minute, bringt nur etwas Zeitgewinn. Die Agonie der PKV

als Vollversicherung ist dennoch beschlossene Sache, da der Aderlass an verschiedenen Stellschrauben bereits wirkt. Die PKV hat bereits heute zehn Prozent weniger Neuzugänge bei Vollver- sicherungen als im vergangenen Jahr. Die Verunsicherung durch die Gesundheitsreform zeigt bereits Wirkung. Die verbliebenen Versicherten müssen einen Dominoeffekt befürchten, da die zu erwartende erhebliche Beitragssteigerung die Wanderung zum Basistarif geradezu provoziert.

Eine bedeutende Rolle bei dieser Entwicklung spielen in Zukunft die 4,2 Millionen Beihilfeberechtigten. Einzelne Landesfinanzmi- nister setzen auf Einsparungsmöglichkeiten, bis zu zwei Milliarden Euro sind bereits im Gespräch. Der Deutsche Beamtenbund hat sich kürzlich klar gegen jede Reduzierung ausgesprochen. Hoffent- lich hält er stand gegen Begehrlichkeiten der öffentlichen Hand.

Durch den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereini- gungen für die Basistarifversicherten werden die Rahmenbedin- gung des SGB V in die PKV übernommen. Die Angleichung der GOÄ-Vergütung an den EBM erleichtert ebenfalls den Übergang zur Einheitsversicherung.

Was kann die Ärzteschaft gegen Honorarverluste durch den Ba- sistarif und Substanzverlust der PKV tun?

Die Eigenständigkeit der GOÄ muss unabhängig von GKV-Ver- gütungsregelungen durchgesetzt werden. Transparenz, Aktua- lität am Stand der Medizin und Qualitätsanforderungen bringen Glaubwürdigkeit gegenüber der Politik und unseren Patienten.

Eine neue GOÄ wird derzeit mit größter Intensität erarbeitet.

Die Akzeptanz der Fachverbände am Leistungskatalog konnte bereits größtenteils erreicht werden. Es bleibt bei einer Einzel- leistungsvergütung mit gewissen Komplexen, insbesondere bei operativen Eingriffen. Die Distanz zum EBM mit seinen Pau- schalen muss geradezu herausgearbeitet werden, um die GOÄ als eigenständige Referenz-Gebührenordnung, die den Wert der einzelnen ärztlichen Leistung angemessen wiedergibt, zu erhal- ten. Zumindest gegenwärtig gibt es von politischer Seite für diese Konzeption grünes Licht. Aber was heißt das schon, nach den nächsten Wahlen werden viele Zusagen mit Sicherheit wieder re- lativiert.

Die PKV sollte sich aber auch ihrer Bedeutung für unsere ärzt- liche Existenz bewusst sein und nicht über das derzeit in der Diskussion befindliche Versicherungsvertragsrecht nach Instru- mentarien der GKV rufen, wie Plausibilitätsprüfung oder Mana- ged-Care-Programmen.

Nur gemeinsame Strategien aller Partner, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft, Privatärztliche Verrechnungsstellen, Beamtenbund und auch die Bundeszahnärztekammer können erreichen, die neue GOÄ als Referenzgebührenordnung mit einer leistungsgerechten Vergütung zeitnah vom BMG als Rechtsver- ordnung eingerichtet zu bekommen. Auch brauchen unsere Pati- enten endlich Sicherheit und Transparenz für eine glaubwürdige ärztliche Liquidation auf dem aktuellen Stand der Medizin.

Dr. Klaus Ottmann Vizepräsident der BLÄK

Was wird aus unseren Privatpatienten?

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