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Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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Academic year: 2022

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Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 14.08.2018 -Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 45

Beginn: Ibbenbüren, BAB 30 AS Ibbenbüren/B219 Ende: Ibbenbüren, BAB 30 AS Hörstel/K38

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Vorbemerkung:

Ausgangspunkt der GST ist die Abfahrt von der BAB 30 AS Ibbenbüren aus FR Osn- abrück kommend.

Die GST fahren im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Die Fahrtstrecke führt ab der BAB AS Ibbenbüren auf der bevorrechtigten B219 (Müns- terstraße), die im weiteren Verlauf zur L 832 wird, in Rtg. Ortskern. Dabei werden zwei Kreisverkehre durchfahren und eine LZA passiert.

Nach ca. 0,9 km biegen die Transporte nach links in die L 504 (Werthmühlenstr.) ein.

Auf einer Länge von 0,8 km fährt der GST auf der L 504 bis zur Kreuzung L 504/L 594 und biegt dort nach links in Richtung Hörstel ab.

Der GST folgt der L 594 für ca. 8 km und biegt am dortigen Kreisverkehr auf die K 38 in Rtg. BAB 30 ab.

Nach weiteren 0,2 km wird die Auffahrt der BAB erreicht.

Gesamtlänge: ca. 10 km

Allgemeine Auflage:

Sobald GST die BAB A 30 verlässt, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih- rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer- den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

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Streckenauflagen:

A: BAB 30 AS Ibbenbüren aus FR Osnabrück kommend bis zur Kreu- zung Widukindstr. / Gravenhorster Str. / Weberstr. / Weststr.

Länge ca. 2 km

GST wird an der BAB 30, AS Ibbenbüren übernommen.

GST biegt im Kreisverkehr Ausfahrt BAB 30/Münsterstr./Maybachstr. der BAB 30 nach rechts auf die B 219 (Münsterstr.) ab und bleibt nach dem Abbiegevorgang bis zur Übernahme durch private Schwertransportbegleitfahrzeuge am rechten Fahrbahnrand stehen.

Nach der Übernahme fährt GST bis zur Kreuzung Widukindstr./Gravenhorster Str./We- berstr./Weststr.

Die B219 ist im Bereich der Kreisverkehre breit ausgebaut und bietet sowohl für ent- gegenkommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST ausreichende Ausweichmög- lichkeiten.

Die Münsterstr. ist bis zur Werthmühlenstr. breit ausgebaut mit einem Parkstreifen und

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In diesem Streckenabschnitt ist eine Konvoifahrt mit Gegenverkehr mit Ausnahme von GST mit Überbreite möglich.

Die Werthmühlenstr. und im weiteren Verlauf die Widukindstr. hat eine Breite von 11 m.

In diesem Streckenabschnitt ist eine Konvoifahrt mit Gegenverkehr möglich.

VZ 250 nur bei Fahrzeugen mit erkennbarer Überbreite

Bfz1 fährt über die B219/L832 ca. 0,9km voraus und schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält an der Kreuzung Müns- terstr./Wertmühlenstr./Tecklenburger Damm.

Hat Bfz1 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

Bfz1 sperrt an der Einmündung den Fahrstreifen in Rtg. GST nur für Verkehrsteilneh- mer mit Überbreite in FR Saerbeck und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

(5)

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Bfz2 führt den Konvoi unter Beachtung geltenden Verkehrsregeln an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

GST biegt bei Grünlicht nach links in die Werthmühlenstr. ab und fährt bis zur Kreu- zung Widukundstr./Gravenhorster Str./Weberstr./Weststr.

Nach Passieren der Sperrstelle des Bfz1 durch GST setzt sich Bfz1 vor Bfz2 und schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Hat GST die Kreuzung erreicht, stoppt er davor am rechten Fahrbahnrand.

An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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B: Kreuzung Widukindstr. / Gravenhorster Str. / Weberstr. / Weststr.

bis zum Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Sankt-Josef-Str. / Auffahrt BAB 30 Ibbenbüren-West

Bfz 1 und Bfz 2 fahren voraus in die Gravenhorster Straße

Bfz1 fährt die Gravenhorster Str. in Richtung Hörstel bis zum Kreisverkehr Graven- horster Str. / Sankt-Josef-Str. / Auffahrt BAB 30 Ibbenbüren-West voraus und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

ca. 3,3 km

(7)

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt den Kreisverkehr in Richtung Widukindstr. (Standort des GST) und schal- tet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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Bfz2 fährt die Gravenhorster Str. in Richtung Hörstel bis zur Einmündung Riesenbe- cker Postweg voraus und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

ca. 1,9 km

Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz2 sperrt die Gravenhorster Str. in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(9)

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2, zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST bei Grünlicht links ab und folgt bis zum Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Sankt-Josef-Str.

/ Auffahrt BAB 30 Ibbenbüren-West

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 setzt sich ab der Einmündung Riesenbecker Postweg vor den Bfz3 und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

C: Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Sankt-Josef-Str. / Auffahrt BAB 30 Ibbenbüren-West bis zur Einmündung Friedrich-Wilhelm-Str. / Sankt-Bernhard-Str.

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Bfz1 fährt die Gravenhorster Str., die im weiteren Verlauf zur Friedrich-Wilhelm-Str.

wird, in Richtung Hörstel bis zur Einmündung Friedrich-Wilhelm-Str./Sankt- Bernhard Str. voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

ca.3,9 km

Hat Bfz1 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt an der Einmündung die Friedrich-Wilhelm-Str. in Richtung Ibbenbüren (Standort des GST) und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(11)

Bfz2 fährt die Gravenhorster Str., die im weiteren Verlauf zur Friedrich-Wilhelm-Str.

wird, in Richtung Hörstel bis zur Einmündung Friedrich-Wilhelm-Str./ Püssel- bürener Str. voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

ca. 2,9 km

Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz2 sperrt die Friedrich-Wilhelm-Str. in Richtung Ibbenbüren (Standort des GST) und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2, zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung Friedrich-Wilhelm-Str./Sankt-Bernhard-Str.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 setzt sich ab der Einmündung Püsselbürener Str. vor den Bfz3 und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

(12)

D: Einmündung Friedrich-Wilhelm-Str. / Sankt-Bernhard-Str. bis zum Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Bergeshöveder Str.

Bfz1 fährt die Friedrich-Wilhelm-Str., die ab der Kanalbrücke zur Gravenhorster Str.

wird, in Richtung Hörstel bis zum Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Bergeshö- veder Str. voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerk- sam zu machen.

ca. 0,9 km

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt den Kreisverkehr in Richtung Ibbenbüren (Standort des GST) und schal- tet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

(13)

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter- fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Bergeshöveder Str.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Im Bereich der Kanalbrücke über den Mittellandkanal schaltet Bfz2 kurzzeitig für die Überfahrt der Brücke VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Nach dem Passieren der Kanalbrücke durch den GST bis zum Kreisverkehr schaltet das Bfz2 wieder VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 274 (Höchstgeschwin- digkeit 40 km/h) im Wechsel.

Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu ver- hindern.

Bfz3 und Bfz4 müssen im Bereich der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß halten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

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E: Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Bergeshöveder Str. bis zur Auf- fahrt BAB 30 AS Hörstel Fahrtrichtung Amsterdam

Ab dem Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Bergeshöveder Str ist die K 38 mit Mehrzweckstreifen ausgebaut und lässt somit Gegenverkehr zu.

ca. 300 m

Je nach Breite bzw. Länge des GST:

1.Alternative

Bfz1 hebt seine Sperre auf.

GST fährt, wenn es die Verkehrslage zulässt in Kreisverkehr nach rechts ein und verlässt diesen an der dritten Ausfahrt (K 38).

Bfz1 führt den Konvoi an, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz2 folgt Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entge- genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr- zeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

(15)

2. Alternative

Bfz3 übernimmt die Sperre von Bfz1

Bfz1 fährt sobald es die Verkehrslage erlaubt um den Kreisverkehr in die K38 ein. Er hält nach ca. 100 Metern an und sperrt die Fahrbahn der K38 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 fährt in den Kreisverkehr ein bis hinter die Ausfahrt Gravenhorster Str.

Rtg. Hörstel, sobald Bfz1 seinen Sperrpunkt eingenommen hat,

Er sperrt im Kreisverkehr die Fahrbahn in Rtg. GST und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

GST biegt sobald die Sperrpunkte eingenommen sind „englisch“ über die Gegenfahrbahn nach links in die K 38 ab.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

(16)

Bfz1 und Bfz2 heben ihre Sperren auf.

Bfz1 hebt seine Sperre auf und führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstge- schwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz2 folgt dahinter und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu ver- hindern.

Mit dem Auffahren des GST auf die BAB 30 in Richtung Amsterdam endet die begleitungspflichtige Strecke.

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