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Archiv "In einem Satz: Krankenhaus-Verweildauer" (19.12.1974)

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Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

schließlich die Einführung der voll kostendeckenden Pflegesätze in den Krankenhäusern.

Minister Schmidt ging auch auf die bei einigen Krankenhäusern aufge- tretenen Schwierigkeiten ein, die dadurch entstanden, daß den selbstzahlenden Patienten erst nach der Festsetzung des neuen Pflegesatzes für 1974 die Kosten- differenz in Rechnung gestellt wur- de. Dieses Verfahren habe zu gele- gentlichen Protesten geführt. Um für die Zukunft ähnliche Schwierig- keiten zu vermeiden, ist für den 1.

Januar 1975 eine Vorabanhebung der Pflegesätze geplant, die für das erste halbe Jahr gültig sein soll.

Damit sollen die im Jahre 1975 zu erwartenden Kostensteigerungen mit einem einheitlichen Prozentauf- schlag berücksichtigt werden. Die neuen Pflegesätze werden end- gültig erst zum 1. Juli 1975 festge- setzt. Durch dieses Verfahren sol- len nachträgliche Forderungen und Doppelarbeit bei der Rechnungs- ausstellung vermieden werden. gb

BERLIN

Interdisziplinär

besetzter Notarztwagen

Nach Vorbildern aus München, Hamburg und Ludwigshafen be- gann in den Bezirken Wedding, Tiergarten und Reinickendorf ein halbjähriger Modellversuch mit ei- nem interdisziplinär besetzten Not- arztwagen. Beim Betrieb dieses neuen Fahrzeuges arbeiten die Feuerwehr und das Rudolf-Virchow- Krankenhaus eng zusammen.

Im Krankenhaus stehen ein Notarzt und zwei besonders geschulte Feu- erwehrleute bereit. Sie sind mit Personenrufgeräten ausgestattet und sollen mit dem Notarztwagen innerhalb von 90 Sekunden nach einem Alarm ausfahren können.

Der Wagen ist für chirurgische, in- ternistische, gynäkologische und andere Notfälle ausgerüstet.

Die Anschaffungskosten des neuen Notarztwagens betrugen 170 000 DM. Von den jährlichen Betriebs- kosten in Höhe von voraussichtlich 600 000 bis 650 000 DM übernimmt die Björn-Steiger-Stiftung 70 000 DM. Mehr als vier Fünftel der Be- triebskosten entfallen auf die Be- soldung der Ärzte und des Feuer- wehrpersonals. zel

BREMEN

Bildungsurlaubsgesetz in der Bürgerschaft

Das bremische Bildungsurlaubsge- setz, das jetzt in erster Lesung in die Bürgerschaft eingebracht wur- de, sieht für jeden Arbeitnehmer in- nerhalb von zwei aufeinander fol- genden Kalenderjahren den An- spruch auf einen bezahlten Bil- dungsurlaub von zehn Arbeitstagen vor. Das Gesetz gilt für alle Arbei- ter und Angestellten, Beschäftig- te in der Berufsausbildung sowie für sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstän- digkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.

Der Bildungsurlaub kann nur für Veranstaltungen beansprucht wer- den, die von der zuständigen Be- hörde anerkannt sind. Einzelheiten sollen durch Rechtsverordnung ge- regelt werden. Im Gegensatz zu der Regelung in Niedersachsen ist in der Hansestadt Bremen eine Ausgleichszahlung für nicht bean- spruchten Bildungsurlaub nicht

vorgesehen.

gb

NORDRHEIN-WESTFALEN

Werkarztzentrum Bocholt/Rhede gegründet

Als letztes der vier vom Land Nord- rhein-Westfalen mit einem Gesamt- aufwand von 750 000 DM geförder- ten Modellwerkarztzentren wurde

Ende Oktober in Bocholt das „Werk- arztzentrum A-S-Z Bocholt/Rhe-

de" als gemeinsame arbeitsmedi- zinisch-sicherheitstechnische Ein- richtung von 22 Unternehmen mit insgesamt 4000 Arbeitnehmern er- öffnet. Von den bereits bestehen- den Modellen in Krefeld, Solingen und Borghorst/Burgsteinfurt, aber auch von dem im Sommer in Stein- hagen ohne finanzielle Unterstüt- zung des Landes in Betrieb ge- nommenen Werkarztzentrum unter- scheidet sich die Bocholter Ein- richtung insofern, als hier für die Betreuung der Werksangehörigen neben einem Arzt erstmals auch ein Sicherheitsingenieur hauptamt- lich zur Verfügung steht.

Bei der Eröffnungsfeier kündigte Staatssekretär Peter Nelles (Ar- beitsministerium) mehrere Maßnah- men zur Behebung des allgemei- nen Mangels an Betriebsärzten an:

Ab sofort stünden die gewerbeärzt- lichen Dienststellen in Bochum und Düsseldorf einer begrenzten Zahl von Ärzten (zunächst drei), die nach den Grundsätzen des öffentli- chen Dienstes besoldet würden, für eine praktische Tätigkeit zur Erlan- gung der Zusatzbezeichnung „Ar- beitsmedizin" offen. Ferner veran- stalte der Staatliche Gewerbearzt in Düsseldorf zusammen mit der Ärztekammer Nordrhein zweiwö- chige Kursseminare für Ärzte auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin, die zwar nicht zum Führen der Be- zeichnung „Arbeitsmedizin" be- rechtigten, aber die Grundlage für eine betriebsärztliche Tätigkeit darstellten; der erste Kurs mit 52 Teilnehmern sei bereits voll ausge- bucht. Schließlich plane die Lan- desregierung die Angliederung ei- ner Akademie für Arbeitsmedizin an die Dienststelle des Staatlichen Gewerbearztes in Bochum.

-

WL

In einem Satz

Krankenhaus-Verweildauer — Im Zeitraum von 1962 bis 1972 ist die Verweildauer in Akutkrankenhäu- sern von durchschnittlich 21,3 Tagen auf 17,8 Tage gesunken. HC

3670 Heft 51 vom 19. Dezember 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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