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Archiv "Notfallmedizin: Lerninhalte anpassen" (16.05.2003)

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sentlichen Bedrohungen durch die neue Infektions- krankheit nicht begriffen.

Große Epidemien fangen immer erst einmal klein an.

Die Letalität beträgt nicht nur 5 %, sondern liegt offen- bar in spezifischen Patien- tengruppen wesentlich höher.

Das Besondere von SARS für die Ärzteschaft ist die Tatsache, dass das medizini- sche Personal erstmals die Hauptbetroffenen-Gruppe bei einer neuen Infektion darstellt. Die Erkrankung imponiert klinisch initial als unklares Fieber bzw. Pneu- monie. Von Pneumonien gin- gen bislang keinerlei Gefah- ren für Ärzte und medizini- sches Personal aus . . . Der Vergleich von SARS mit anderen Infektionskrankhei- ten ist nicht legitim. Die vie- len Malaria- und Aids-To- ten auf der Welt sind freilich von SARS unabhängig. Der Hinweis auf eine Herdenim- munität ist falsch; ein derarti- ges Phänomen wäre nur rele- vant bei einem geschlossenen Kollektiv ohne Verbindung mit dem Rest der Welt (z. B.

den Einwohnern der Osterin- sel). Eine Herdenimmunität der gesamten Welt setzt in unserer mobilen Gesellschaft also Hunderte von Millionen an Toten voraus. Es ist bis- lang auch noch unklar, inwie- weit SARS zu einer stabilen Immunität führt.

Wir appellieren hiermit an die Verantwortung aller Wis- senschafts-Journalisten. Wir sind strikt gegen eine Panik- mache, die wir in der Vergan- genheit bei Pest, Milzbrand, Schweinepest, Maul- und Klauenseuche nur allzu sehr erlebt haben. SARS ist aber kein künstliches Horrorsze- nario, sondern eine bemer- kenswert gefährliche neue Infektion . . .

Dr. med. René Gottschalk, Kompetenzzentrum für hochinfektiöse Erkrankungen, Stadtgesundheitsamt Frankfurt, Braubachstraße 18–22, 60311 Frankfurt am Main

Professor Dr. med. Wolfgang Stille,Institut für Infektiologie der Universität Frankfurt, Stresemann-Allee 63, 60596 Frankfurt am Main

Völlig angemessen

. . . Dass es bisher nicht zu ei- ner schon viel weiteren Aus- breitung von SARS gekom- men ist, ist einzig dem beherz- ten, konsequenten Eingreifen der WHO und den immensen Anstrengungen in den betrof- fenen Regionen – außer Chi- na – zu verdanken, und die in Deutschland ergriffenen Maßnahmen erscheinen völlig angemessen – einschließlich der Reisewarnungen.

Und noch etwas sollte das DÄ als Sprachrohr der Ärzte nicht übersehen: Die bei wei- tem meisten Opfer hat SARS bisher im Bereich des Kran- kenhauspersonals gefordert, insofern ist eine SARS-Ab- wehr auch im ureigensten In- teresse der Ärzteschaft und aller am Patienten Tätigen.

Dr. Ragnar Gareis, Sudetenweg 5, 73061 Ebersbach

Pocken

Zu dem Medizin-Report „Wie man sie erkennt und wie man sich schüt- zen kann“ von Dr. med. Vera Zylka- Menhorn in Heft 13/2003:

Exzellenter Beitrag

Der aus aktuellem Anlass pu- blizierte Beitrag zur Pathoge- nese, Klinik, Vorbeugung und Behandlung der Pockenin- fektion war ein ausgezeich- netes Repetitorium. Auch wenn wir uns nicht wün- schen, uns mit dieser Erkran- kung jemals wieder als be- handelnde Ärzte befassen zu müssen, so müssen wir die diesbezügliche Kompetenz doch bewahren. Die hervor- ragende Zusammenstellung der wichtigsten medizini- schen Fakten zur Pockener- krankung war dazu ein exzel- lenter Beitrag!

Prof. Dr. Joachim Bauer, Uniklinikum Freiburg, Hugstätterstraße 55, 79106 Freiburg

Informativ

Unter Kontraindikationen ei- ner Pockenschutzimpfung wird in dem informativen Ar-

tikel der Diabetes aufge- führt. Eine abgeschwächte Immunabwehr besteht je- doch nur beim unbefriedi- gend kompensierten Diabe- tes. Beim gut kompensierten Diabetes – das sind übrigens nicht wenige Patienten – liegt dagegen keine Störung der Immunabwehr vor, sodass diesen Patienten der Schutz wohl nicht von vornherein und generell vorenthalten werden darf.

Priv.-Doz. Dr. med. Ruth Menzel, Kastanienallee 5 a, 17454 Zinnowitz

Mehr mit historischen Erfahrungen befassen

Den Aussagen von Frau Zyl- ka-Menhorn kann ich auf- grund eigener Erfahrungen weitgehend folgen. Bei zwei Aussagen möchte ich jedoch Zweifel vorbringen. Einmal an „wer die Pocken überlebt, ist lebenslang vor einer er- neuten Erkrankung ge- schützt“. Zumindest ein Fall widerspricht dieser Null-Hy- pothese. Ludwig XV. infizier- te sich trotz in der Jugend durchgemachter Pockener- krankung im höheren Alter erneut und starb daran. Für seuchenpolizeilich bedenk- lich halte ich die Aussage im

letzten Absatz, dass eine infi- zierte Person erst nach Bil- dung der ersten Pockenbläs- chen auf der Haut an- steckend würde. Dann sei aber der Betroffene bereits so krank, dass er kaum noch in der Lage wäre, umherzu- laufen, um andere Menschen zu infizieren. Das ist nach den Erfahrungen der Ein- schleppungen nach 1945 und den der Kollegen vor 200 Jahren zu sagen nicht zuläs- sig. Gerade bewusst durch Hautschnitt „Variolisierte“

erkranken wie Kuhpocken- Geimpfte mit Rest-Immu- nität relativ leicht, sind dabei aber hochinfektiös.

Deshalb konnte sich diese Immunisierungsform vor Einführung des Jennerschen Impfverfahrens außerhalb sehr begüterter Kreise mit der Möglichkeit strikter Iso- lation der so Geimpften als Breitenverfahren nicht durchsetzen. Verboten wurde die Variolisation in Deutsch- land erst in den Dreißiger- jahren des 19. Jahrhunderts.

Man sollte sich – nicht nur bei den Pocken – mehr mit historischen Erfahrungen be- fassen . . .

Literatur beim Verfasser Prof. Dr. med. Horst Fassl, 55268 Nieder-Olm

A

A1346 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 2016. Mai 2003

B R I E F E

Notfallmedizin

Zu dem Medizinreport „Senioren verändern das Einsatzspektrum“

von Dr. med. Christoph Thümmler in Heft 11/2003:

Lerninhalte anpassen

Der Inhalt der 80-stündigen Weiterbildung zur Erlangung des Fachkundenachweises Rettungsdienst wird von der zuständigen Ärztekammer nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer festge- legt. Neben den Grundlagen und der Basistherapie um- fasst er internistische, trauma- tologische und spezielle Not- fälle sowie Einsatztaktiken.

Die traumatologischen Not- fälle machen in mehreren Untersuchungen ca. 10 % der Einsätze aus und nehmen mit

20 Weiterbildungsstunden ei- nen überproportionalen An- teil ein. Geriatrische Fra- gestellungen sind häufig gar nicht vorgesehen. Die neuro- logischen Notfälle Schlagan- fall, epileptische Anfälle und Bewusstseinsstörungen kom- men nach den internistischen Notfällen am zweithäufig- sten vor, sind aber in den Wei- terbildungscurricula meist mit lediglich einer Stunde weit unterrepräsentiert. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung lässt nicht nur eine Zunahme der Multimor- bidität, sondern auch eine weitere Zunahme der neuro- logischen Notfälle erwarten.

Angesichts der verbesserten diagnostischen und therapeu- tischen Möglichkeiten sollten zur Verminderung von Behin- derungen die Lerninhalte der

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„Notarztausbildung“ den ak- tuellen Bedürfnissen der Pati- enten angepasst werden.

Dr. med. P. Lüdemann,Klinik und Poliklinik für Neurologie, Universitäts- klinikum Münster, Albert-Schweitzer- Straße 33, 48149 Münster

Information

Zu dem Beitrag „Arzt-Patient-Be- ziehung: Entscheidung über Thera- pie muss gemeinsam getroffen werden“ von Prof. Dr. med. David Klemperer in Heft 12/2003:

Verantwortungsbereich muss erkennbar bleiben

Mit Interesse haben wir den Artikel von Klemperer zur Entscheidungsfindung in der Arzt-Patient-Beziehung gele- sen. Wir begrüßen, dass ethi- sche Aspekte hinsichtlich der Entscheidungsfindung in

jüngster Zeit vermehrt auch in der deutschsprachigen me- dizinischen Fachliteratur dis- kutiert werden.

Klemperer beschreibt das Konzept des „shared decision making“ als Mittelweg zwi- schen dem Modell der pater- nalistischen Entscheidungs- findung und dem „informed decision making“. Wie vom Autor dargestellt, sind neben einer geteilten Verantwortung bei der Entscheidung die akti- ve Partizipation beider Seiten und eine patientengerechte Übermittlung von Informa- tionen wichtige Kriterien für

„shared decision making“.

Die Stärke des Konzepts liegt nach unserer Einschätzung in der Betonung des Entschei- dungsfindungsprozesses. Bei genauerer Analyse sind die genannten Merkmale hin- sichtlich der Kommunikation zwischen Arzt und Patient je-

doch ebenso essenziell für das „informed decision making“-Modell. Denn gera- de wenn die Verantwortung beim Patienten liegen soll, ist die patientenzentrierte Auf- klärung wesentliche Voraus- setzung für eine selbstbe- stimmte Entscheidung.

Auf der anderen Seite stim- men in der Praxis Arzt und Patient nicht immer bei medi- zinischen Behandlungsent- scheidungen überein. Wenn der Patient vom Arzt medizi- nische Maßnahmen wünscht, die der Arzt nicht für indiziert hält, muss er diese ablehnen.

Der Arzt darf sich nicht unter Berufung auf den Patienten- willen als reiner „Dienstlei- ster“ des Patienten verstehen, sondern trägt für sein profes- sionelles Handeln persönli- che ethische Verantwortung.

Daher müssen auch in einem gemeinsamen Entscheidungs-

findungsprozess die unter- schiedlichen Verantwortungs- bereiche von Arzt und Pati- ent erkennbar bleiben.

Literatur bei den Verfassern Jan Schildmann, M.A., Prof. Dr.

med. Dr. phil. Jochen Vollmann, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Glückstraße 10, 91054 Erlangen

Privatrechnung

Zu der Glosse „Privatrechnung“

von Dr. med. Thomas Böhmeke in Heft 10/2003:

Nagelprobe ärztlicher Glaubwürdigkeit

Leider ist der als Glosse fir- mierende Artikel des Kolle- gen Böhmeke nahe an der täglichen Realität unserer pri- vatversicherten Patienten.

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 2016. Mai 2003 AA1347

B R I E F E

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Viele Rechnungen sind inhalt- lich nicht nachvollziehbar und nachgerade chronisch über den Schwellensatz gesteigert.

Zwar ist dies menschlich ver- ständlich und – gerade im Nie- dergelassenenbereich – als Kompensationsmechanismus für wegbrechende GKV-Ein- nahmen nachvollziehbar, schadet jedoch dem Ruf und der Glaubwürdigkeit unseres gesamten Berufsstandes. Man vergesse nicht, dass auch und gerade die Meinungsbildner und die politische Kaste unse- rer Republik Privatversicherte und damit Empfänger solcher Rechnungen sind. Da liegt es für diesen Personenkreis na- he, ärztlichen Einsatz für ein besseres Gesundheitswesen mit dem Streiten um bessere Einkommen für Ärztinnen und Ärzte gleichzusetzen.

Trotz aller Mängel und feh- lender Aktualität der gülti- gen GOÄ: Wer in der Privat- liqudation und in der Be- handlung von Privatversi- cherten stets aus dem Vollen schöpft, schadet der Glaub- würdigkeit der Ärzteschaft und behindert die Bemühun- gen, ärztlichem Sachverstand bei der Lösung der Probleme des Gesundheitssystems Gehör zu verschaffen.

Dr. med. Daniel Lohmann, Markt 4, 24211 Preetz

Hausärzte

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „De- platzierte Drohung“ von Josef Maus in Heft 15/2003:

Einseitig

Der Kommentar von Herrn Josef Maus zeigt einmal wie- der, wie einseitig die Position von Hausärzten im Deut- schen Ärzteblatt dargestellt werden kann. Selbstverständ- lich sind die Zeiten hart für die Ärzte, und die Ärzte- schaft insgesamt steht zusam- men, d. h. aber nicht, dass die Hausärztefraktion auf ihre Interessen verzichten muss, damit die Interessen anderer Gruppierungen der Ärzte- schaft Vorrang haben. Rich- tig ist sicherlich die Aussage,

dass Hausärzte und Fachärz- te vor Ort einwandfrei und unkompliziert zusammenar- beiten. Trotzdem ist aber auch aus Sicht der Hausärzte festzustellen, dass ihre Ver- tretung durch die KBV seit Jahrzehnten nicht in fairer Weise berücksichtigt wird.

Die Politik brauchte heute nicht per Gesetz einzugrei- fen, wenn die Organe der Selbstverwaltung das seit ca.

13 Jahren bestehende SGB V mit der Gliederung Haus- arzt–Facharzt korrekt und für alle Seiten gleichermaßen ausgewogen umgesetzt hät- ten. Was wir bis heute haben, ist lediglich die Beschnei- dung der Hausärzte in ihrem diagnostischen Feld durch Einführung des K.-o.-Katalo- ges und seiner Erweiterung und „Verböserung“ durch ei- nen Zusatzkatalog.

Mit dem ersten K.-o.-Katalog hätten auch die Hausärzte le- ben können, mit der Verschär- fung durch die Erweiterung des K.-o.-Kataloges wurden zusätzlich den Hausärzten wichtige diagnostische Werk- zeuge aus der Hand geschla- gen. Wen sonst hat denn die Gliederung noch getroffen?

Lediglich die Internisten, die sich jetzt auch nach außen hin in die Gruppierung hausärzt- liche oder fachärztliche Ver- sorgungsebene eingliedern mussten. Die hausärztlichen Internisten waren, was ihr Leistungsspektrum angeht, schon immer eher im hausärztlichen Bereich ange- siedelt und leiden jetzt noch mehr als die Allgemeinärzte unter der Wegnahme wichti- ger diagnostischer Mittel wie Gastroskopie, Langzeit-EKG und Teilradiologie.

Die übrigen Ärzte aus der fachärztlichen Versorgung haben bis heute keine sicht- baren oder gleichwertige ein- schneidende Einschränkun- gen hinnehmen müssen.

Ganz im Gegenteil dürfen sie sich auch weiterhin beim Grundleistungskapitel des EBM in originären hausärzt- lichen Aufgabenbereichen tummeln.

Hier wäre es vonseiten der KBV notwendig und auch

fair gewesen, der hausärztli- chen Versorgungsebene ihren unantastbaren Leistungsbe- reich im EBM zuzuerkennen.

Im Übrigen ist es kontrapro- duktiv und für die Sicherstel- lung der Versorgung schäd- lich, den K.-o.-Katalog so re- striktiv einzuführen, ohne auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.

Glücklicherweise gibt es ein- zelne KVen in Deutschland, die über Ermächtigungen hier steuernd und sinnvoll eingreifen.

Aus hausärztlicher Sicht kön- nen noch viele Beispiele ge- bracht werden, bei denen durch KBV-Entscheidungen das hausärztliche Verständnis getroffen und das Selbstwert- gefühl der Hausärzte verletzt wurde.

Dr. Jürgen Michael Bartels, BDA Westfalen-Lippe, Scherlingstraße 22, 58640 Iserlohn

Hausarztfeindlich

Der vom DÄ bekannt haus- arztunfreundlich, um nicht zu sagen hausarztfeindliche Te- nor überrascht schon lange nicht mehr, versteht sich doch das DÄ als Sprachrohr der gebietsarztdominierten KBV und BÄK.

Natürlich arbeitet die große Mehrheit der Hausärzte und Gebietsärzte an der Basis recht gut zusammen, aber nur, weil es schließlich in er- ster Linie um die Gesundheit

unserer Patienten geht. Wenn es aber um eine gerechte Aufteilung des Honorars geht, sorgen die gebietsarzt- dominierten Entscheidungs- gremien immer dafür, dass ihre Klientel am stärksten profitiert. Warum wohl ste- hen sonst wir Allgemeinärzte seit über 50 Jahren am Ende der Einkommenstabelle aller Ärzte. Auch von allen voll- mundigen Versprechungen jedweder Politiker ist in all diesen Jahren keine einzige bei uns angekommen. Und dann wundert Herr Maus sich scheinheilig, warum die undankbaren Allgemeinärzte jetzt endgültig die Nase voll haben. Ich bin aus meinem Berufsverband vor wenigen Jahren unter Protest wegen seiner Untätigkeit und la- schen, passiven Haltung aus- geschieden und trete dann sofort wieder ein, wenn end- lich eine eigene Hausarzt-KV gegründet wird und parallel dazu eine Ärztegewerk- schaft. Der neue EBM macht uns Hausärzte vollends ka- putt, und die Weiterbildungs- ordnung für Allgemeinärzte wird auch nicht vorange- bracht. Ehe uns die gebiets- arztdominierten KBV und BÄK endgültig zum Bar- fußheilkundigen machen, werden wir einen „Weg außerhalb der KVen“ su- chen, und seien Sie sicher:

Wir werden ihn finden!

Dr. Hans-Wilhelm Köhler, Stuttgarter Straße 22, 74653 Künzelsau

A

A1348 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 2016. Mai 2003

B R I E F E

Krieg

Die Meldung lautete:

Nicht die Anzahl der toten Soldaten bedeutet den Sieg.

Sieg bedeutet die Entmachtung.

Nicht die Soldaten zählen, nicht der Mensch,

nicht das Wimmern der Sterbenden, nicht der Tod,

nicht das Leiden der Lebenden, nicht das Flehen der Mütter, nicht das Weinen der Frauen,

nicht die Kinder, die das Entsetzen nun in sich tragen,

und damit das Leben verlieren auf Lebenszeit,

die nicht begreifen, was ihnen geschieht.

Wer begreift Krieg?

Wer fragt nach Schuldlossein, wenn nichts zählt

als die Macht?

Gedanken zum Krieg:

Annette Gonserowski, Höferhof 19, 58566 Kierspe

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