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Archiv "KRANKENGYMNASTEN: Chancen nicht geringer" (22.11.1984)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

ALLGEMEINMEDIZIN

Zu der Meldung in Heft 35/1984, Seite 2468 („Rund- brieflich: ‚Boykott' des Arztes im Praktikum"):

Keine Alternative

Seit mehr als 20 Jahren er- hitzen sich die deutschen Ärztegemüter an dem The- ma Allgemeinmedizin. Zu einer vernünftigen und tragbaren Lösung ist es bis heute nicht gekommen.

Dennoch hat diese Diskus- sion an Brisanz und Aktua- lität nichts eingebüßt, da nach meiner Meinung das heutige Kassenarztsystem in seiner jetzigen Form nur aufrecht zu erhalten ist, wenn es uns Ärzten ge- lingt, einen Arzt in der Grund- oder Basisversor- bung zu installieren, der für seine Aufgabe ausrei- chend lange weitergebil- det ist.

Diese Qualifikation kann ein Arzt nur in einer vier- jährigen gezielten allge- meinärztlichen Weiterbil- dung, wie sie heute in un- serer Weiterbildungsord- nung der Kammern instal- liert ist, erfüllen.

Praktische Ärzte, die nur eine minimale oder fach- spezifische Weiterbildung absolviert haben, können diesem Anspruch nicht ge- nügen. Dies wird mir auch immer wieder von den vie- len Famuli und Assisten- ten, die meine Praxis durchlaufen haben, bestä- tigt.

Es ist verwunderlich, mit welchen Finten und juristi- schen Tricks die Bundes- ärztekammer und der Mar- burger Bund zu verhindern suchen, jedem Arzt die ab- solut notwendige Weiter- bildung in dem Fachgebiet aufzuerlegen, in dem er als Arzt in eigener Praxis ar- beiten will. Darf es denn wahr sein, daß die Allge- meinmedizin der „Müllab- ladeplatz" all der Ärzte

wird, die entweder in ih- rem Spezialgebiet keinen Platz finden, oder oft keine oder nur eine kurzzeitige Weiterbildung nach dem Medizinstudium absolviert haben?

Es ist für die gesamte deut- sche Ärzteschaft beschä- mend, daß die gesetzli- chen Krankenkassen seit Jahren auf diesen Miß- stand immer wieder hin- weisen, weil sie wissen, daß die Qualität der ge- samten ambulanten Medi- zin mit der Effizienz der Grundversorgung steht und fällt. Ganz zu schwei- gen von dem Recht der Pa- tienten, von einem Arzt be- handelt zu werden, der in seinem Fachgebiet ausrei- chend lange und qualifi- ziert weitergebildet ist.

Diese Fähigkeit für das Fachgebiet Allgemeinme- dizin wurden einem Arzt noch niemals während der universitären Ausbildung oder Weiterbildung, zum Beispiel als Gynäkologe oder Urologe, vermittelt.

Dennoch können sich nach heutigem Recht die- se Ärzte jederzeit uneinge- schränkt als sogenannte Praktische Ärzte niederlas- sen und auf dem Feld der Allgemeinmedizin tätig werden. Bei dieser Sachla- ge sollte es doch jeder Arzt

— auch die Bundesärzte- kammer und der Marbur- ger Bund — sowie jeder Po- litiker einsehen, daß der

„Arzt im Praktikum" mit der sogenannten zweijäh- rigen Praxisphase den be- rechtigten Qualitätsan- sprüchen der Allgemein- heit niemals gerecht wer- den kann. Zu der obligaten Weiterbildung in dem Fach, in dem ein Arzt sich in eigener Praxis nieder- lassen will, gibt es keine Alternative.

Dr. med.

Eckhard Brüggemann Neustraße 20

4690 Herne 1

HIPPOKRATES

Zu dem Leserbrief von Dr.

med. A. Helmholz („Vereidi- gung?") in Heft 42/1984, Seite 3032:

Nachahmenswert

Den Vorschlag des Kolle- gen Helmholz, den Eid des Hippokrates in den klini- schen Ausbildungsbereich mit einzubeziehen, kann ich nur begrüßen. Deich- gräber erscheint der Eid des Hippokrates überall,

„wo von ihm die Rede ist, als Inbegriff höchster ärzt- licher Ethik, als der einzige Wegweiser zu einem idea- len Arzttum, als Zeugnis der einmal notwendigen, einmal erreichten Erkennt- nis der bindenden Grund- sätze ärztlichen Han- delns". Während des Stu- diums bleibt es der Eigen- initiative des Studenten überlassen, die Eidesfor- mel käuflich zu erwerben;

die Erlangung der Appro- bation ist keineswegs an das Ablegen eines Ver- sprechens gebunden.

KRANKENGYMNASTEN

Zu der Meldung „Kranken- gymnasten: Problematische Umschulungskurse", in Heft 35/1984, Seite 2469:

Chancen nicht geringer

. In der jetzt vorgebrach- ten Kritik vermischt man die Bestrebungen nach ei- ner grundsätzlichen Ver- längerung der kranken- gymnastischen Ausbildung von 2 auf 3 Jahre mit dem Prinzip, bei bestimmten Vorberufen gewisse ver- kürzte Ausbildungen zu gestatten. Selbst wenn die dreijährige krankengymna- stische Ausbildung Gesetz wird, bleibt es auch dann noch ein völlig anderes Problem, z. B. staatlich an- erkannten Gymnastikleh- rerinnen wiederum einen

Auch an der Westfälischen Wilhelms-Universität Mün- ster/Westfalen wurde über viele Jahre die Promo- tionsurkunde auf dem Postwege zugestellt. Auf Initiative der Fakultätsde- kane Küchle (Ordinarius für Augenheilkunde) und Kemper (Ordinarius für Pharmakologie) wird nun seit einiger Zeit die Promo- tionsurkunde im Rahmen einer Feierstunde über- reicht. In festlichem Rah- men wohnen diesem Anlaß Hochschullehrer, Dokto- randen und Angehörige bei. Vor Übergabe der Ur- kunden wird der Eid verle- sen, alle Doktoranden be- kräftigen ihr Versprechen mit der Formel „Ich schwö- re". Dieses Vorgehen der medizinischen Fakultät der Universität Münster scheint mir nachahmens- wert zu sein.

Dr. med. Axel Ekkernkamp Chirurgische

Universitätsklinik

der BG-Krankenanstalten Bergmannsheil

4630 Bochum

gewissen Zeitbonus einzu- räumen. Wenn der Zentral- verband die Meinung ver- tritt, daß die Absolventen der 18monatigen Sonder- lehrgänge auf dem heuti- gen Arbeitsmarkt nur ge- ringe Chancen hätten, so können wir uns nicht vor- stellen, womit man dies begründen will. Das Staatszeugnis ist genau das gleiche, was auch die Vertreter des Zentralver- bandes als Krankengymna- sten besitzen. Da die Ab- solventen solcher Sonder- lehrgänge letztlich sogar eine berufliche Doppel- qualifikation haben, ist kei- nesfalls voraussehbar, daß dadurch die Chancen ...

geringer sein könnten.

Dr. med. Peter Simon Staatlich anerkannte Krankengymnastikschule Nisslestraße 22

7000 Stuttgart 1

3470 (6) Heft 47 vom 22. November 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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