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M 171/2000

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M 171/2000 BVE 21. Februar 2001 49C

Motion

0720 Gerber, Biel (SP)

Weitere Unterschriften: 45 Eingereicht am: 04.09.2000

Ein Zeichen setzen für den Norden des Kantons

Der Regierungsrat wird beauftragt, bis zum Frühjahr 2002 im Bereich der Strassensignali- sation alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit die Destination Biel/Bienne via T6 klar auf den Wegweisern zu Autobahnen, Vorwegweisern und Einspurtafeln im ganzen Kanton und insbesondere in und um Bern klar zu ersehen ist.

Begründung:

Die Region Seeland / Biel / Berner Jura (Norden des Kantons Bern) weist eine bedeutende Konzentration von Industrieunternehmen auf, denen rund 40 Prozent der kantonalen Ex- porte zuzurechnen sind.

Die Verkehrswege haben somit für diese sehr stark von Industrie geprägte Region eine besonders wichtige Bedeutung.

Dank ihrer beachtlichen wirtschaftlichen Dynamik und ihren qualifizierten Arbeitskräften dürfte die Region Seeland / Biel / Berner Jura gegenwärtig wohl das grösste Industrie- entwicklungspotenzial des Kantons aufweisen.

Im Jahr 2002 wird die Landesausstellung Expo.02 stattfinden, und eine der Arteplages befindet sich in Biel, der einwohnermässig zweitgrössten Stadt im Kanton Bern.

Es ist somit nicht angebracht, wenn auf den meisten Wegweisern, Vorwegweisern und Einspurtafeln der bernischen Autobahnen und Autobahnzubringer die Destination

»Biel/Bienne« fehlt, dies umso mehr, als Stadt und Region Biel über die T6 direkt mit dem schweizerischen Nationalstrassennetz verbunden sind.

Mit dem Weglassen der Destination »Biel/Bienne« sorgen die Verantwortlichen der Stras- sensignalisation dafür, dass der gesamte Norden des Kantons Bern vergessen geht, wäh- rend Wegweiser in Richtung Süden des Kantons überall zu finden sind. Dieser Fehler muss unbedingt korrigiert werden.

Antwort des Regierungsrates

Die Strassensignalisation (inkl. Wegweisung und Markierung) ist in Vorschriften des Bundes geregelt. Danach erstellen die Kantone im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften

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und unter Aufsicht des Bundes (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, UVEK) die Signalisation.

Im Kanton Bern sind für die Wegweisung von Biel/Bienne die folgenden Aemter zuständig:

• Das Tiefbauamt für die Signalisation auf den Nationalstrassen 1. und 2. Klasse.

• Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt für die Signalisation auf den Nationalstrassen 3. Klasse und auf dem ganzen Kantonsstrassennetz.

Auf Autobahnen und Autostrassen dürfen gemäss eidgenössischer Signalisationsverordnung (SSV) nur Ortschaften angegeben werden, die das UVEK in der als Weisung geltenden Norm

SN 640'823 der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute bezeichnet hat. Darin ist Biel/Bienne als Fernziel 2. Ordnung aufgeführt.

Auf den Nationalstrassen 1. und 2. Klasse erfolgt die Wegweisung von Biel/Bienne nach Art. 87 SSV. Demnach ist Biel/Bienne als Fernziel 2. Ordnung auf den Wegweisungstafeln der Verzweigungen A1 Wankdorf, A1 Schönbühl, A1 Luterbach sowie A6 Wankdorf angegeben. Nach dem erstmaligen Erscheinen von Biel/Bienne wird die Zielangabe gemäss dem Kontinuitätsprinzip auf der A5 Solothurn-Biel und A6 Schönbühl-Biel entsprechend wiederholt. Die Signalisation auf der im Bau befindlichen A16 wird nach den gleichen Grundsätzen ausgeführt. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass Biel/Bienne auf den Nationalstrassen 1. und 2. Klasse korrekt signalisiert ist. Verbesserungswünsche im Rahmen der Vorschriften sind keine bekannt. Es besteht deshalb kein Handlungsbedarf.

Hingegen ist für die Nationalstrassen 3. Klasse und für das Kantonsstrassennetz eine Ueberprüfung der Wegweisung von Biel/Bienne sinnvoll. Dazu wird ein Wegweisungskonzept auszuarbeiten sein, welches auf die Wegweisung auf den Nationalstrassen abgestimmt ist. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt wird die notwendigen Schritte unternehmen und bei Bedarf das Tiefbauamt beiziehen.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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