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Archiv "Baden-Württemberg: Erlangen: Herz-Kreislauf-Institut gegründet" (25.05.1978)

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

NORDRHEIN-WESTFALEN

Sozialgericht hebt

Farthmann-Anordnung auf

Aufgehoben hat das Sozialgericht Düsseldorf die Verpflichtungsan- ordnung des Landesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Prof. Dr. Friedhelm Farthmann, mit der dieser die mit einem Auf- wand von 13,4 Millionen DM jähr- lich betriebene Öffentlichkeitsar- beit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein hatte un- tersagen wollen.

Die KZV Nordrhein hat sich gleich- zeitig bereit erklärt, drei Ausgaben ihres Pressedienstes „Diagnosen"

(vom August und September ver- gangenen Jahres), in denen es um Schäden durch Atomkraftwerke, Genehmigungsverfahren solcher Werke und um die Pensionsan- sprüche des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Dr. Her- bert Ehrenberg ging, nicht weiter zu verbreiten.

Für das Gericht ist die Verpflich- tungsanordnung des Ministers nicht eindeutig genug bestimmt gewesen. Die KZV Nordrhein habe aus ihr nicht ersehen können, was sie im Rahmen einer Öffentlich- keitsarbeit tun dürfe und was nicht.

Unbeschadet der Auslegung der beiderseits angezogenen Paragra- phen der Reichsversicherungsord- nung müsse eine Verpflichtungs- anordnung so eindeutig sein, daß es nicht in das Belieben des Mini- steriums gestellt bleibe, zu urtei- len, was Rechtens ist und was nicht.

Das Sozialgericht hat damit aller- dings keine prinzipielle Entschei- dung über das zulässige Ausmaß der Öffentlichkeitsarbeit der KZV Nordrhein getroffen. Hier wäre es um eine Interpretation der §§ 368 n und 369 der RVO gegangen.

Der erstgenannte Paragraph ver- pflichtet die KVen und KZVen zur Sicherstellung der (zahn)ärztli-

chen Versorgung und ihrer Durch- führung. Auf diesen Paragraphen bezog sich vor Gericht die KZV Nordrhein, die insofern ihre Öf- fentlichkeitsarbeit als dem Auftrag zur Sicherstellung entsprechende und vorausgehende Aufklärungs- arbeit in weitestem Sinne ansah.

Demgegenüber berief sich das Mi- nisterium auf den § 369, wonach die K(Z)Ven nur „in Zusammenwir- ken" mit den Kassen und nur

„über die zur Sicherung der Ge- sundheit notwendige und zweck- mäßige Inanspruchnahme von Un- tersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten aufzuklären"

hätten.

In der Verhandlung vor dem So- zialgericht wurde deutlich, wie schwer es ist, die „Öffentlichkeits- arbeit" sachlich einzugrenzen und eindeutig zu definieren. So rügte der Richter die Widersprüchlich- keit des Landesministers, der die Öffentlichkeitsarbeit der KZV Nordrhein einerseits als Beitrag zur Kostendämpfung gelobt habe, sie andererseits aber partiell un- tersagen wolle.

Ausgangspunkt der Streitigkeiten waren die erwähnten Pressedien- ste der KZV. Ein leitender Ministe- rialrat hatte im Auftrag des Mini- sters in einem „Beratungsge- spräch" mit dem KZV-Vorstand bestritten, daß die in den Presse- diensten angesprochenen „allge- mein politischen Dinge" in den Auftragsbereich der KZV fallen.

Bei seiner darauffolgenden „Ver- pflichtungsanordnung" hatte dann das Ministerium aber noch weitere Aussagen (aus Anzeigen- texten der KZV) gerügt.

Das Sozialgericht — dessen schrift- liche Begründung noch aussteht—

hat in der Verhandlung deutlich gemacht, daß es zum einen außer- ordentlich schwer abzugrenzen

ist, was „allgemein politisch",

„standespolitisch" oder „gesund- heitspolitisch" ist und daß die KZV zum anderen bei ihrer Klage ge- gen den Minister davon ausgehen konnte, daß nur die im offiziellen

Beratungsgespräch angesproche- nen Veröffentlichungen Gegen- stand des Streites waren, nicht aber beliebig vom Ministerium herangezogene (oder nicht heran- gezogene) weitere Veröffentli- chungen. HM

HESSEN

DKD erhält Ganzkörper-

Computer-Tomograph en

Sozialminister Armin Clauss hat der Anschaffung eines Ganzkör- per-Computer-Tomographen für die Deutsche Klinik für Diagnostik in Wiesbaden zugestimmt. Die Ko- sten betragen fast 2,5 Millionen DM. Clauss erklärte, im Laufe der nächsten Jahre würde die An- schaffung solcher Geräte — bisher gibt es erst eins in Hessen — auch für einige weitere Krankenhäuser der Maximalversorgung in Frage kommen, man müsse aber die Ko- stenentwicklung im Gesundheits- wesen dabei im Auge behalten. WZ

BADEN-WÜRTTEMBERG

Erlangen:

Herz-Kreislauf-Institut gegründet

Am Waldkrankenhaus St. Marien in Erlangen wurde das Carl-Korth- Institut für Herz-Kreislauf-Erkran- kungen gegründet.

Das Institut, das von Prof. Dr. med.

Erich Lang geleitet wird, ist nach Prof. Groth benannt, der von 1946 bis 1972 Direktor der Medizini- schen Universitätspoliklinik in Er- langen war.

Das neugegründete Institut wid- met sich insbesondere der Erfor- schung des alternden Herz-Kreis- lauf-Systems im Hinblick auf Prä- vention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation. Das Institut knüpft damit an die Tradition der For- schungen von Carl Korth an. EB

1234 Heft 21 vom 25. Mai 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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