Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
NORDRHEIN-WESTFALEN
Sozialgericht hebt
Farthmann-Anordnung auf
Aufgehoben hat das Sozialgericht Düsseldorf die Verpflichtungsan- ordnung des Landesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Prof. Dr. Friedhelm Farthmann, mit der dieser die mit einem Auf- wand von 13,4 Millionen DM jähr- lich betriebene Öffentlichkeitsar- beit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein hatte un- tersagen wollen.
Die KZV Nordrhein hat sich gleich- zeitig bereit erklärt, drei Ausgaben ihres Pressedienstes „Diagnosen"
(vom August und September ver- gangenen Jahres), in denen es um Schäden durch Atomkraftwerke, Genehmigungsverfahren solcher Werke und um die Pensionsan- sprüche des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Dr. Her- bert Ehrenberg ging, nicht weiter zu verbreiten.
Für das Gericht ist die Verpflich- tungsanordnung des Ministers nicht eindeutig genug bestimmt gewesen. Die KZV Nordrhein habe aus ihr nicht ersehen können, was sie im Rahmen einer Öffentlich- keitsarbeit tun dürfe und was nicht.
Unbeschadet der Auslegung der beiderseits angezogenen Paragra- phen der Reichsversicherungsord- nung müsse eine Verpflichtungs- anordnung so eindeutig sein, daß es nicht in das Belieben des Mini- steriums gestellt bleibe, zu urtei- len, was Rechtens ist und was nicht.
Das Sozialgericht hat damit aller- dings keine prinzipielle Entschei- dung über das zulässige Ausmaß der Öffentlichkeitsarbeit der KZV Nordrhein getroffen. Hier wäre es um eine Interpretation der §§ 368 n und 369 der RVO gegangen.
Der erstgenannte Paragraph ver- pflichtet die KVen und KZVen zur Sicherstellung der (zahn)ärztli-
chen Versorgung und ihrer Durch- führung. Auf diesen Paragraphen bezog sich vor Gericht die KZV Nordrhein, die insofern ihre Öf- fentlichkeitsarbeit als dem Auftrag zur Sicherstellung entsprechende und vorausgehende Aufklärungs- arbeit in weitestem Sinne ansah.
Demgegenüber berief sich das Mi- nisterium auf den § 369, wonach die K(Z)Ven nur „in Zusammenwir- ken" mit den Kassen und nur
„über die zur Sicherung der Ge- sundheit notwendige und zweck- mäßige Inanspruchnahme von Un- tersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten aufzuklären"
hätten.
In der Verhandlung vor dem So- zialgericht wurde deutlich, wie schwer es ist, die „Öffentlichkeits- arbeit" sachlich einzugrenzen und eindeutig zu definieren. So rügte der Richter die Widersprüchlich- keit des Landesministers, der die Öffentlichkeitsarbeit der KZV Nordrhein einerseits als Beitrag zur Kostendämpfung gelobt habe, sie andererseits aber partiell un- tersagen wolle.
Ausgangspunkt der Streitigkeiten waren die erwähnten Pressedien- ste der KZV. Ein leitender Ministe- rialrat hatte im Auftrag des Mini- sters in einem „Beratungsge- spräch" mit dem KZV-Vorstand bestritten, daß die in den Presse- diensten angesprochenen „allge- mein politischen Dinge" in den Auftragsbereich der KZV fallen.
Bei seiner darauffolgenden „Ver- pflichtungsanordnung" hatte dann das Ministerium aber noch weitere Aussagen (aus Anzeigen- texten der KZV) gerügt.
Das Sozialgericht — dessen schrift- liche Begründung noch aussteht—
hat in der Verhandlung deutlich gemacht, daß es zum einen außer- ordentlich schwer abzugrenzen
ist, was „allgemein politisch",
„standespolitisch" oder „gesund- heitspolitisch" ist und daß die KZV zum anderen bei ihrer Klage ge- gen den Minister davon ausgehen konnte, daß nur die im offiziellen
Beratungsgespräch angesproche- nen Veröffentlichungen Gegen- stand des Streites waren, nicht aber beliebig vom Ministerium herangezogene (oder nicht heran- gezogene) weitere Veröffentli- chungen. HM
HESSEN
DKD erhält Ganzkörper-
Computer-Tomograph en
Sozialminister Armin Clauss hat der Anschaffung eines Ganzkör- per-Computer-Tomographen für die Deutsche Klinik für Diagnostik in Wiesbaden zugestimmt. Die Ko- sten betragen fast 2,5 Millionen DM. Clauss erklärte, im Laufe der nächsten Jahre würde die An- schaffung solcher Geräte — bisher gibt es erst eins in Hessen — auch für einige weitere Krankenhäuser der Maximalversorgung in Frage kommen, man müsse aber die Ko- stenentwicklung im Gesundheits- wesen dabei im Auge behalten. WZ
BADEN-WÜRTTEMBERG
Erlangen:
Herz-Kreislauf-Institut gegründet
Am Waldkrankenhaus St. Marien in Erlangen wurde das Carl-Korth- Institut für Herz-Kreislauf-Erkran- kungen gegründet.
Das Institut, das von Prof. Dr. med.
Erich Lang geleitet wird, ist nach Prof. Groth benannt, der von 1946 bis 1972 Direktor der Medizini- schen Universitätspoliklinik in Er- langen war.
Das neugegründete Institut wid- met sich insbesondere der Erfor- schung des alternden Herz-Kreis- lauf-Systems im Hinblick auf Prä- vention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation. Das Institut knüpft damit an die Tradition der For- schungen von Carl Korth an. EB
1234 Heft 21 vom 25. Mai 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT