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Im anderen Fall kommt ein Landwirt mit dem Gesetz in Konflikt, weil er in einer Notsituation Jauche ausbringen muss

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I 094/2009 BVE

Interpellation

Ruchti, Seewil (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 11.03.2009

Gewässerverschmutzung - wer verschmutzt wie viel?

Der frühe Wintereinbruch mit Schnee bis in tiefe Lagen und die anhaltend kalten Temperaturen lassen den Salzbedarf in Rekordhöhen schnellen. Wie eine Umfrage zeigt, bewegt sich der Verbrauch bei Kanton und Gemeinden bereits im Februar auf Rekordniveau. Darüber konnte man vor kurzem in der Berner Zeitung lesen. In der gleichen Zeitung erschien aber auch ein Artikel über die prekäre Situation bei den randvollen Jauchegruben bei Bernischen Landwirten.

Im einen Fall gelangt der grösste Teil des mit Streusalz angereicherten Meteorwassers in den nächsten Strassenschacht und fliesst, ohne geklärt zu werden, durch die Kanalisation in ein offenes Fliessgewässer. Warum spricht hier niemand von Gewässerverschmutzung, wenn doch eindeutig nachgewiesen werden kann, dass nach ausgiebigem Ausbringen von Streusalz auf dem Strassennetz die Chloridbelastung der Gewässer um ein Mehrfaches zunimmt? Ein weiterer Indikator von Umweltverschmutzung sind die mit Chlorid und Blei belasteten Wegränder an Hauptverkehrsachsen, deren Gras als Häckselgut verrottet oder in einer Sondermülldeponie entsorgt werden muss.

Im anderen Fall kommt ein Landwirt mit dem Gesetz in Konflikt, weil er in einer Notsituation Jauche ausbringen muss. Der extrem lang andauernde Winter, so wie die grossen Schneemengen ab 700m lassen viele Landwirte in Sachen Lagerung tierischen Abwassers in eine Notsituation gelangen. Die meisten dieser Landwirte wurden im Zuge des Direktzahlungsvollzugs, so wie bei Stallum- und Neubauten, in Sachen Gewässerschutz überprüft und mussten ihre tierische Abwasserlagerkapazitäten den Normen der eidgenössischen und der kantonalen Gewässerschutzgesetzgebung anpassen. Diese Anpassungen werden periodisch kontrolliert. Bei aller gesetzlichen Rechtskonformität kommen aber gleichwohl bei einem nassen Herbst, gefolgt von einem frühen und andauernden Wintereinbruch, viele Landwirte in eine Gewässerschutz-Notsituation. Für diese Ausnahmesituation sollte der Regierungsrat in Zukunft nach einer vernünftigen Lösung suchen und alle Verursacher von Gewässerverschmutzungen gleich behandeln.

Meine Fragen:

1. Wie viele Tonnen Streusalz hat der Kanton vom 1. November 08 bis 1. März 09 auf dem kantonalen Strassennetz gestreut?

2. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass der grösste Teil des Meteorstrassenwassers direkt in die Fliessgewässer eingeleitet wird und dort zu nachweisbarem erhöhtem Chloridgehalt (NaCL oder NaCL2) führt.

3. Verfügt der Kanton über praxisbezogene Langzeitstudien, die belegen, dass Jaucheaustrag auf Schnee in jedem Fall zu einer Gewässerverschmutzung führt und somit ein Offizialdelikt ist und ein Strafverfahren rechtfertigt?

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4. Wenn nein, hat der Kanton Bern als grösster Agrarkanton der Schweiz die Absicht, ein solches Gutachten über die Gewässerverschmutzung beim Jaucheaustrag auf Schnee in Auftrag zu geben?

5. Wer hat nach Ansicht der Bernischen Regierung, in diesem strengen Winter die Gewässer mehr belastet, das auf dem gesamten Bernischen Strassennetz ausgebrachte Streusalz oder die wenigen Landwirte, die in einer Notsituation illegal Jauche über den Schnee ausgetragen haben?

6. Wie beabsichtigt der Regierungsrat in einem ähnlich strengen Winter das Gewässerschutzgesetz in Sache Jaucheaustrag auf Schnee oder gefrorenem Boden zu handhaben, wenn sämtliche Gewässerschutzauflagen des betroffenen Landwirtschaftsbetriebes dem eidgenössischen sowie dem kantonalen Gewässerschutzgesetz und den entsprechenden Verordnungen entsprechen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 02.04.2009

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