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Begründung: Die Lage der bernischen Städte* und Agglomerationen - mithin die Motoren der bernischen Wirtschaft - verschlechtert sich laufend

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PI 016/2002 STA

Parlamentarische Initiative

Kaufmann, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 30 Eingereicht am: 21.01.2002

"Städteartikel" in der Berner Verfassung

Dem Berner Volk ist folgende Ergänzung der Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 vorzulegen:

Art. 5a

Agglomerationen 1Den Kernstädten und ihren Agglomerationsgemeinden wird eine besondere Stellung zuerkannt. Diese trägt den sozialen, kulturellen, finanziellen, wirtschftlichen und verkehrsmässigen Besonderheiten dieser Räume Rechnung.

2Zu diesem Zweck können den Kernstädten und ihren Agglomerationsgemeinden durch Gesetz besondere Befugnisse übertragen werden.

Begründung:

Die Lage der bernischen Städte* und Agglomerationen - mithin die Motoren der bernischen Wirtschaft - verschlechtert sich laufend. Insbesonders tragen die Kernstädte immer mehr allgemeine Leistungen für das Gemeinwohl. Gleichzeitig konzentrieren sich in den Städten - nicht zuletzt durch die Abwanderung in die Agglomerationen und weiterliegenden ländlichen Regionen - immer mehr gesellschaftliche, soziale und ökologische Probleme.

Die Städte haben dabei nur wenige Chancen, diese Nachteile durch eigene Massnahmen auszugleichen. Zu oft steht hier die kantonale Gesetzgebung im Weg, welche die Realitäten in den Städten nicht berücksichtigt (Bsp. Parkplatz- und Umweltvorschriften, Spielräume für spezielle Gebühren und Abgaben). Gerechte direkte finanzielle Abgeltungen sind bekanntlich schwierig zu erreichen, da die Städte und Agglomerationen gleichzeitig am kantonalen Ausgleich stark mitbeteiligt werden. Das kann auch vor dem Hintergrund des neuen FILA nicht geleugnet werden.

Diese Ausgangslage führt in eine finanz- und wirtschaftspolitische Dauerkrise mit letztlich negativen Auswirkungen für den ganzen Kanton und den Wirtschaftsstandort Espace Mittelland.

*Hier gemeint sind die Städte Bern, Biel, Burgdorf, Langenthal und Thun mit ihren Agglomerationsgemeinden. Dies entspricht den bisherigen Definitionen, den Entwürfen des Berner Richtplans und dem Agglomerationsbericht des Bundesrates vom 19. Dezember 2001.

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Es ist deshalb im Interesse des ganzen Kantons, in der bernischen Verfassung ein Zeichen zu setzen und die speziellen Bedürfnisse der urbanen Regionen unseres Kantons besser zu verankern und ihnen damit angemessen Rechnung zu tragen.

Eine neue Verfassungsgrundlage mit einem Städte- und Agglomerationsartikel ist die Chance, im Kanton Bern eine zukunftsgerichtete Debatte über ein neues Gleichgewicht zwischen Stadt und Land zu führen und um Wege zu öffnen, welche den urbanen Gebieten auch auf Gesetzesebene Spielräume eröffnen.

Ein entsprechender Verfassungsartikel bringt die gesetzliche Grundlage, Spielräume im finanzpolitischen, raumplanerischen, umwelt-, sozial-, bildungs-, integrations- und kulturpolitischen Bereich zu öffnen. Er wäre auch verfassungsmässige Grundlage für ein Agglomerationsgesetz. Diese Spielräume sind nicht nur für die Städte und Agglomerationen, sondern auch für den ganzen Kanton und seine ländlichen Räume von existenzieller Bedeutung.

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