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November 2002 als Überbrückungsfinanzierung zwecks Weiterführung der Bernischen Betriebe der SDF durch die potentiellen Übernahmefirmen

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M 243/2002 VOL 5. Februar 2003 43C

Motion

398 Kiener Nellen, Bolligen (SP)

Weitere Unterschriften: 36 Eingereicht am: 10.12.2002

Swiss Dairy Food: Grosse Verluste und niemand soll verantwortlich sein?

Fahrlässige Strategie- und Führungsfehler führten in einem völlig überblickbaren Binnenmarkt zum Debakel bzw. zur Zahlungsunfähigkeit der Swiss Dairy Food (SDF). Es drohen rund 330 Millionen Franken Verluste.

Mit beträchtlichen öffentlichen Geldern wurden akute Finanzierungslücken gestopft:

- 63 Millionen Franken Kredit vom Bundesrat am 30. September 2002, mit dem den MilchlieferantInnen die durch die Zahlungsunfähigkeit der SDF ausgebliebenen Kaufpreiszahlungen für Milchlieferungen im Umfang von 85 Prozent abgegolten werden sollen (Abdeckung von Debitorenverlusten von Landwirten)

- 12,5 Millionen Franken vom Regierungsrat des Kantons Bern am 13. November 2002 als Überbrückungsfinanzierung zwecks Weiterführung der Bernischen Betriebe der SDF durch die potentiellen Übernahmefirmen.

Mit dem aussergewöhnlichen namhaften Einsatz öffentlicher Gelder haben Bund und Kanton Bern eine Mitverantwortung für ein geordnetes Nachlassverfahren über die SDF übernommen.

Der Kanton Bern als Hauptstandortkanton der SDF hat ein staatspolitisches Interesse daran, dass die Verantwortlichkeiten in diesem Fall lückenlos aufgedeckt werden.

Er soll dort, wo er selber in irgendeiner Funktion Partei, Gläubiger, Aktionär usw. ist, selber aktiv werden und die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergreifen bzw. Verfahren prüfen, einleiten oder zumindest aktiv unterstützen.

Der Regierungsrat wird daher beauftragt:

1. Dem Grossen Rat zu berichten, ob und gegebenenfalls wie der Kanton Bern personell, materiell oder anderweitig mit der SDF verknüpft war bzw. ist, insbesondere auch wie hoch die vom Kanton Bern gegen die SDF im Nachlassverfahren geltend gemachten Forderungen sind und auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen.

2. Falls Forderungen des Kantons Bern gegen die SDF im Nachlassverfahren ungedeckt bleiben sollten, zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeitsverfahren gegen die Verantwortlichen der SDF (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollstelle) zu prüfen, gegebenenfalls einzuleiten bzw. zu unterstützen.

Es wird Dringlichkeit verlangt.

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Antwort des Regierungsrats

Mit der Motion von Frau Grossrätin Kiener Nellen, Bolligen, wird der Regierungsrat beauftragt, dem Grossen Rat über allfällige Verknüpfungen des Kantons Bern zur Swiss Dairy Food AG (SDF) Bericht zu erstatten und bei ungedeckten Forderungen des Kantons Bern gegenüber der SDF Verantwortlichkeitsverfahren gegen die Verantwortlichen der SDF (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollstelle) zu prüfen.

Der Regierungsrat hat keine Kenntnis von bestehenden personellen, materiellen oder anderweitigen Verknüpfungen des Kantons Bern mit der Firma Swiss Dairy Food AG, welche über die Forderungen hinausgingen, die im laufenden Nachlassverfahren geltend zu machen sind. Dem Regierungsrat ist daran gelegen, in diesem Bereich die bestmögliche Transparenz zu schaffen. Er ist demnach bereit, dem Grossen Rat die notwendigen Auskünfte im nächst möglichen Verwaltungsbericht zu erteilen.

Bereits im Rahmen der Fragestunde in der Novembersession 2002 hat der Regierungsrat zudem ausgeführt (Antwort auf Frage 19), der Kanton Bern könne sich als Gläubiger der SDF grundsätzlich auf die Verantwortlichkeitsansprüche nach Art. 754 ff. OR berufen, sofern es zum Konkurs komme oder ein Nachlassvertrag die Übertragung dieser Ansprüche vorsehe. Ob gegebenenfalls von Seiten des Kantons ein Verantwortlichkeitsprozess angestrengt werden solle und könne, hänge davon ab, wie die übrigen Gläubigerinnen und Gläubiger das Prozessrisiko beurteilten und in welchem Betrag Forderungen des Kantons ungedeckt blieben. Der Regierungsrat wird diesen Gesichtspunkt sorgfältig prüfen und auch strafrechtliche Aspekte einbeziehen.

Antrag: Annahme der Motion An den Grossen Rat

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