• Keine Ergebnisse gefunden

Datum Beantwortung:

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Datum Beantwortung:"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2013.0745 Seite 1/1

Vorstoss-Nr: 171-2013

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 06.06.2013

Eingereicht von: Schürch (Huttwil, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 9

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung:

RRB-Nr:

Direktion: JGK

Sicherstellung des Vollzugs von strafrechtlichen Urteilen durch geeignete Kontroll- massnahmen

Der Regierungsrat wird aufgefordert, raschmöglichst ein Kontrollsystem einzuführen, das sicherstellt, dass alle gefällten Urteile, welche die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht verlassen, tatsächlich bei den Vollzugsbehörden ankommen, um vollzogen werden zu können.

Begründung:

Dutzend von strafrechtlichen Urteilen (Freiheitsstrafen/gemeinnützige Arbeit) gehen verlo- ren und werden nie vollzogen.

Ist-Zustand: Die strafrechtlichen Urteile gelangen auf dem Postweg (A-Post) von den Staatsanwaltschaften bzw. Regionalgerichten an die Abteilung Straf- und Massnahmen- vollzug, wo sie elektronisch erfasst und anschliessend den Vollzugsbehörden übermittelt werden. Es kommt aber oft vor, wie mir zu Ohren gekommen ist, dass ein gefälltes Urteil die Vollzugsstelle nie erreichte, weil:

 das Urteil der Staatsanwaltschaft/des Regionalgerichts vor dem Versand als Vollzugs- auftrag verlorengeht (interner Verlust)

 das Urteil die Staatsanwaltschaft/das Regionalgericht auf dem Postweg (A-Post, aber nicht eingeschrieben) verlässt und den Bestimmungsort nie erreicht (externer Verlust)

 das Urteil nach Eingang bei der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug vor oder während der Bearbeitung verlorengeht (interner Verlust)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2 StGB enthaltenen zwingenden Mindestvorgaben hin- aus (siehe dazu Martin Wirthlin, Die Beurteilung der Gemeingefähr- lichkeit durch die Fachkommissionen, in: ZBJV 139/2003, S. 434 f.)

nicht vom (Wei- ter-)Bestand einer Kollusionsgefahr beim Beschwerdeführer ausging, ansonsten die Besuche seiner Lebensgefährtin ohne Trennscheibe nicht grundsätzlich bewilligt

Wie lauten die Bedingungen für eine Namensänderung gemäss Artikel 30 Absatz 1 ZGB für transsexuelle Menschen.. Wie ist das Verfahren im Kanton Bern ausgestaltet, und

mit dem Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung, mit dem Bundesinventar der Landschaften und Na- turdenkmäler von

Sind diese Ausbildungsgänge gemäss gesetzlicher Grundlage zwingender oder fakul- tativer Natur. Welche ergänzenden Angebote zu zwingenden Ausbildungsgängen führt der Kanton

Die Reallehrer sollen bei nachgewiesener Weiterbildung (insbesondere im Bereich sozialer Integration) zur Errei- chung eines Vollpensums eine Lektion weniger

Der Regierungsrat wird im Zusammenhang mit den ASP-Arbeiten aufgefordert, in allen Direktionen einen Leistungs-und Aufgabenabbau zu planen und durch die zuständigen Or- gane

sicherzustellen, dass im System GELAN ausschliesslich Daten erfasst werden, die zur Abwicklung der Direktzahlungen gemäss den Vorgaben des Bundes gefordert sind.. Dies