Kanton Bern Canton de Berne
Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires
Geschäfts-Nr.: 2013.0745 Seite 1/1
Vorstoss-Nr: 171-2013
Vorstossart: Motion
Eingereicht am: 06.06.2013
Eingereicht von: Schürch (Huttwil, SVP) (Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 9
Dringlichkeit:
Datum Beantwortung:
RRB-Nr:
Direktion: JGK
Sicherstellung des Vollzugs von strafrechtlichen Urteilen durch geeignete Kontroll- massnahmen
Der Regierungsrat wird aufgefordert, raschmöglichst ein Kontrollsystem einzuführen, das sicherstellt, dass alle gefällten Urteile, welche die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht verlassen, tatsächlich bei den Vollzugsbehörden ankommen, um vollzogen werden zu können.
Begründung:
Dutzend von strafrechtlichen Urteilen (Freiheitsstrafen/gemeinnützige Arbeit) gehen verlo- ren und werden nie vollzogen.
Ist-Zustand: Die strafrechtlichen Urteile gelangen auf dem Postweg (A-Post) von den Staatsanwaltschaften bzw. Regionalgerichten an die Abteilung Straf- und Massnahmen- vollzug, wo sie elektronisch erfasst und anschliessend den Vollzugsbehörden übermittelt werden. Es kommt aber oft vor, wie mir zu Ohren gekommen ist, dass ein gefälltes Urteil die Vollzugsstelle nie erreichte, weil:
das Urteil der Staatsanwaltschaft/des Regionalgerichts vor dem Versand als Vollzugs- auftrag verlorengeht (interner Verlust)
das Urteil die Staatsanwaltschaft/das Regionalgericht auf dem Postweg (A-Post, aber nicht eingeschrieben) verlässt und den Bestimmungsort nie erreicht (externer Verlust)
das Urteil nach Eingang bei der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug vor oder während der Bearbeitung verlorengeht (interner Verlust)