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Archiv "IQWiG: Preisunterschiede" (02.12.2005)

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ableisten (komisch, im Mo- ment habe ich mehr als 40 Stunden in der Woche) und müssen sich nicht mehr um den wirtschaftlichen Teil küm- mern, sondern brav nach An- weisungen Untersuchungen machen oder Medikamente kostenlos an Patienten weiter- reichen . . . Als nächstes sollte jeder Handwerker seine Ra- batte ohne Umwege an seine Kunden weitergeben, und jedes Modegeschäft sollte sich schämen, seine günstigen Einkaufskonditionen nicht an die Käufer weiterzulei- ten . . .

Sven Larisch,Apotheker, Im Mediapark 3, 50670 Köln

Versicherungen

Zu dem „Börsebius“-Beitrag „Le- bensversicherungen: Der wahre Nut- zen der Policen“ in Heft 42/2005:

Ergänzungen

Gratulation zu diesem auf- klärenden Bericht. Die Rede ist hier sicherlich von der Kapitallebensversicherung (KLV). Im Gegensatz zur sinn- vollen Risikolebensversiche- rung hat die KLV, wie sie rich- tig berichteten, keinen wahren Nutzen. Allerdings ist es egal, ob diese gekündigt wird oder bis zum Ende bezahlt wird . . . Fakt ist, dass nicht der gesamte bezahlte Monatsbeitrag in den Sparvorgang investiert wird, sondern ein um Kosten (Ab- schlusskosten und Verwal-

tungskosten) und Risikobei- trag verminderter Betrag. Die Garantieverzinsung von der- zeit (noch) 2,75 Prozent wird auch nur auf diesen Betrag gegeben und nicht auf die ein- gezahlten Beiträge. Die Netto- renditen inklusive Überschüs- se sind inflations- und steuer- bereinigt oft unter 0,5 Prozent.

Ein Sparer, der 25 Jahre lang 200 Euro monatlich investiert, bekommt eine Auszahlung von circa 100 000 Euro. Infla- tionsbereinigt haben diese 100 000 Euro in 25 Jahren eine Kaufkraft von heute 47 000 Euro. Neben dem von ihnen angesprochenen Gerichtsur- teil gibt es seit 1982 eine Fülle von Urteilen, die den Ab- schluss und die Weiterführung solcher Verträge infrage stellt.

Zum Nachdenken: Aus wel- chem Grund sollte der Staat die Verschmelzung von Vermögensaufbau mit einem Versicherungsprodukt begünstigen? . . . Bernd C. Blasius,Adlerstraße 8, 54329 Konz

IQWiG

Zu dem Beitrag „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit: Hilfe bei der Entscheidungsfindung“ von Thomas Gerst in Heft 34–35/2005:

Preisunterschiede

Zum Thema Insulinanaloga: Es dürfte die Leser des DÄ inter- essieren, dass in Kanada das Canadian Expert Drug Advi-

sory Committee sich dagegen ausgesprochen hat, das lang wirkende Insulinanalogon Lan- tus®(Aventis/Sanofi) auf die Liste der von den Krankenver- sicherungen zu bezahlenden Medikamente zu setzen.Als Begründung wird angeführt, dass Lantus®nicht die vom Hersteller – im Vergleich zu NPH-Basalinsulin – verspro- chene Senkung des HbA1c- Wertes ohne Erhöhung der Hy- poglykämiefrequenz gezeigt habe und dass es mehr als drei- mal so teuer ist wie NPH-Insu- lin. In Kanada kosten 100 Ein- heiten Lantus 5,50 Kanadische Dollar (= 4,20 Euro), in Deutsch- land 5,60 Euro. Demgegenüber kosten 100 Einheiten NPH-Ba- salinsulin 1,60 Kanadische Dol- lar (= 1,20 Euro), in Deutsch- land kosten sie 2,90 Euro.

Prof. Dr. med. Ernst Chantelau, Karolingerstraße 69, 40223 Düsseldorf

Arzt – Patient

Zu dem Beitrag „Arzt-Patienten- Beziehung: Werte im Wandel“ von Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann in Heft 40/2005:

Mehr Kommunikation gefordert

Eine akut entzündliche Ent- wicklung eines Furunkels am Knie im Sommer dieses Jah- res veranlasste mich – da es ein Wochenende war – zu ei- nem Telefonkontakt mit mei- nem Hausarzt. Er verordnete eine homöopathische Medi-

kation bei gleichzeitiger Auf- forderung zu einem Praxisbe- such. Bei der ersten Konsulta- tion zwei Tage später erfolgte eine sofortige Überweisung in eine ambulante chirurgische Praxis zur weiteren Abklä- rung. Das unwirsche Abset- zen der homöopathischen Medikation durch den jetzt behandelnden Chirurgen, bei gleichzeitiger Antibiose war durchaus noch akzeptabel, auch wenn die Form der (Nicht-)Kommunikation auf mich befremdlich wirkte. Bei Wiedervorstellung nach zwei Tagen wurde eine OP für den nächsten Tag unter Vollnarko- se „verordnet“. Mein Nach- fragen, ob dies nicht auch un- ter Lokalanästhesie möglich wäre, wurde mit dem Satz be- antwortet: „Sie können sich auch einen anderen Chirur- gen suchen!“. Das nachfol- gende, sehr freundliche Ge- spräch mit dem Anästhesisten half mir, diese Maßnahme zu verstehen. Ich ließ mich ope- rieren! Weitere „kommunika- tive Besonderheiten“, die im Verlauf der Behandlung folg- ten, sollen hier ausgespart bleiben. Wir alle wissen, die Gesundheitsreform ruft nach Effizienz! Trotzdem erscheint mir ein Minimalkonsens (in diesem Falle muss es ja nicht ein Maximalkonsens einer shared-decision sein) mit dem Patienten unabdingbar, wenn es sich denn noch um Human- medizin handeln soll.

Dr. rer. medic. Harald Gruber, Erwinstraße 14, 79102 Freiburg

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 48⏐⏐2. Dezember 2005 AA3331

B R I E F E

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