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Archiv "IQWiG: Unter Protest" (16.03.2007)

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A712 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 11⏐⏐16. März 2007

B R I E F E

ERBGESUNDHEITSGESETZ

Das Gesetz aus dem Jahr 1933 soll als nationalsozialisti- sches Unrecht geächtet werden (DÄ 1–2/2007: „Gesetz zur Verhütung erb- kranken Nachwuchses: Ächtung nach 74 Jahren“ von Thomas Gerst).

Unvollständig

Der Artikel über das Gesetz zur Ste- rilisation und Zwangssterilisation ei- nes Teils psychisch Kranker ist rich- tig, nur leider unvollständig, denn er stellt nicht die Gesamtheit des uni- formen Handelns im Bereich der Psychiatrie weltweit dar. In den USA gab es z. B. seit 1919 gesetzliche Sterilisationsmaßnahmen z. T. unter Zwang, in Schweden wurden von 1935 bis 1970 60 000 psychisch Kranke sterilisiert etc. Das spricht nicht gegen Entschädigung der Be- troffenen und nicht gegen die Äch- tung des Gesetzes von 1933 in der Bundesrepublik. Die wissenschaftli- che Haltung, die zum Gesetz zur Ver- hütung erbkranken Nachwuchses 1933 beitrug, war von Europa bis Ja- pan und Amerika in den jeweiligen Regierungen offensichtlich mehr- heitlich anzutreffen.

Literatur beim Verfasser

Dr. med. Rolf Castell,Stöcklstraße 4, 81247 München

Lieber spät als nie

Es hinterlässt sehr zwiespältige Ge- fühle, dass drei aktive Vertreter na- zistischer Ideologie der Euthanasie und Rassenhygiene (Villinger, Nachtsheim, Ehrhardt) noch 1961 als „Sachverständige“ – quasi in ei-

gener Sache – auftreten konnten, sogar versehen mit höchsten Orden von Staat und Standesorganisation.

Weil der deutsche Name durch die verbrecherischen Konsequenzen dieses menschenverachtenden Un- geistes weltweit belastet ist, sollten wir gemeinsam darauf achten, diese historisch überfällige Ächtung möglichst rasch als verpflichtendes Bekenntnis herbeizuführen; das wären wir unserem ärztlich-huma- nistischen Grundanliegen

schuldig . . .

Dr. sc. med. Siegfried Lietz,

Zur Schwedenschanze 8, 17498 Weitenhagen

DAS PORTRÄT

Sprechen kann hel- fen, lautet das Motto der Telefonseelsorge und Dr. med. Rainer Katterbach, Arzt im Ruhestand hört seit Kurzem zu (DÄ 51–

52/2006: „Toll, wie Menschen Krisen meistern“ von Sabine Rieser).

Angebot abgelehnt

Mit Interesse las ich Ihren Beitrag zur ehrenamtlichen Teilnahme in der Te- lefonseelsorge. Ein Psychotherapeut im Ruhestand – wer könnte geeigne- ter für diesen Dienst sein? Leider wird so wie in Berlin nicht in allen Bun- desländern (oder sollte man sagen:

Landeskirchen?) ein solches Angebot angenommen. Ich bin als Ärztin für Psychotherapeutische Medizin seit dem 1. April 2006 im Ruhestand und bemühte mich seither, in der Telefon- seelsorge mitzuarbeiten. Doch weder in Düsseldorf noch in Gummersbach war man an meiner Mitarbeit interes- siert. Begründung: Ich sei zu alt. Auf

den Einwand, in der Psychotherapie werde mit dem Alter durch Lebens- und Berufserfahrung die Kompetenz eher erhöht, hieß es dann, ich sei überqualifiziert und würde die Grup- pen stören. Die Bereitschaft, an den Gruppen teilzunehmen, was Ausbil- dung und Supervision angeht, hatte ich selbstverständlich zugesagt . . .

Taalke Margarete Walter,Konkordiastraße 54, 40219 Düsseldorf

IQWIG

Bei einer Anhörung kam es im Novem- ber 2006 zum Eklat (DÄ 47/2006: „Streit um Tonaufzeichnung bei Anhörung“).

Unter Protest

Ein Streit kann produktiv sein, wenn klar wird, worum es geht . . . Dem Deutschen Diabetiker Bund geht es darum, ein verlässliches Pro- tokoll zu erhalten, ein natürliches Ansinnen jedes Sitzungsteilnehmers.

Für das Protokoll der Anhörung zu kurzwirksamen Insulinanaloga bei Typ 2 waren fünf Monate ins Land gegangen. So mancher Teilnehmer konnte im Grunde nichts mehr nach- vollziehen, Passagen waren offen- sichtlich auch weggelassen . . .

Der Deutsche Diabetiker Bund hatte als erster unter Protest die Ver- anstaltung verlassen . . . Das IQWiG mit seiner Darstellung will offen- sichtlich den falschen Eindruck er- wecken, der Deutsche Diabetiker Bund segele im Windschatten der Pharmaindustrie.

Angeblich sei vom IQWiG bereits im Vorfeld darauf hingewiesen wor-

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich

die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns zudem Kürzungen vorbehalten. Die Chance zur Veröffentlichung ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

Das Leser-Forum

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 11⏐⏐16. März 2007 A713

B R I E F E

den „ . . ., dass nach der geltenden Verfahrensordnung eine Tonauf- zeichnung durch die Teilnehmer nicht zulässig sei“. Auch diese Aus- sage ist falsch. Der Deutsche Diabe- tiker Bund ist hierüber nicht infor- miert worden.

Prof. Dr. med. Hermann von Lilienfeld-Toal, Landesvorsitzender, Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Hessen e.V.,

Wilhelm-Schöffer-Straße 33, 63571 Gelnhausen

SPÄTABBRÜCHE

Die ärztliche Bera- tung bei der Präna- taldiagnostik ist in der Diskussion (DÄ 40/2006: „Spätab- brüche nach Präna- taldiagnostik: Der Wunsch nach dem perfekten Kind“ von Annegret Braun).

Einseitiges Bild

Die Autorin vermittelt in ihrem Ar- tikel, basierend auf negativen per- sönlichen Erfahrungen als Berate- rin, ein sehr einseitiges Bild von der pränatalen Diagnostik in Deutsch- land . . . Die Mehrzahl der Schwan- geren freut sich auf die Ultraschall- untersuchungen . . . Dieses Vorge- hen hat an entsprechenden Zentren, anders als von Frau Braun behaup- tet, dazu geführt, dass mittlerweile 80 Prozent der betroffenen Frauen aufgrund des geringen Restrisikos bewusst auf eine invasive Diagnos- tik verzichten können. Werden im Rahmen einer Screeninguntersu- chung Auffälligkeiten gefunden, kann durch einen spezialisierten Untersucher (z. B. DEGUM Stufe II oder III) in der Regel der Verdacht auf eine Fehlbildung oder Erkran- kung des Feten bestätigt oder aus- geschlossen werden. Im Falle einer Bestätigung steht eine umfassende Beratung über Art und Prognose der Erkrankung und eventuelle thera- peutische Optionen im Vordergrund.

Verständlicherweise sind viele wer- dende Eltern über eine solche Dia- gnose geschockt und benötigen weitere Gespräche mit verschiede- nen Spezialisten (Kinderarzt, Kin- derchirurg, Herzspezialist, Human- genetik, Psychologe), die von ent-

sprechenden Zentren auch angebo- ten werden . . . Die pränatale Kennt- nis einer Fehlbildung ermöglicht den werdenden Eltern eine umfas- sende Information bereits vor der Geburt. Im Gegensatz zu Frau Braun, die für werdende Eltern eine sorgenfreie Schwangerschaft vor- sieht, haben Eltern unserer Ansicht nach auch ein „Recht auf Wissen“.

Ganz entscheidend ist die exakte pränatale Diagnose bei Fehlbildun- gen (kritische Herzfehler, große Bauchwandbrüche, Zwerchfellher- nien), bei denen die Neugeborenen einer intensivmedizinischen Betreu- ung bedürfen und deren Mortalität und Morbidität durch ein optimales perinatales Management (Wahl von Zeitpunkt, Ort und Modus der Ent- bindung) verringert wird. Pränatale Diagnostik ermöglicht für einige kindliche Erkrankungen eine gut etablierte pränatale Therapie; zu nennen sind die Blutgruppenunver- träglichkeit, die Behandlung von Rhythmusstörungen oder die Laser- therapie beim Zwillingstransfusi- onssyndrom. Neue minimalinvasive fetoskopische Behandlungstechni- ken sind in der Entwicklung. Aller- dings werden im Rahmen eines Ul- traschallscreenings auch Erkrankun- gen oder Fehlbildungen des Feten erkannt, für die derzeit keine oder nur eingeschränkte therapeutische Optionen bestehen . . . Die Achtung vor der Autonomie der Schwange- ren gebietet es, bei diesen schweren, nicht behandelbaren Erkrankungen des Kindes, nach Abwägung aller Alternativen auch auf die Möglich- keit des Schwangerschaftsabbruchs hinzuweisen, sofern die im § 218 a Absatz 2 gegebenen Voraussetzun- gen erfüllt sind. In ihrer nach um- fangreicher Aufklärung und ausrei- chender Bedenkzeit getroffenen Entscheidung sollten die Eltern so- wohl von medizinischer als auch psychosozialer Seite in jeder Situa- tion unterstützt werden. Dies kann bedeuten, die Schwangerschaft aus- zutragen, um das Leben des Kindes eventuell auch nur kurzfristig nach Geburt zu begleiten, als auch die Möglichkeit eines Schwanger- schaftsabbruchs zu wählen. Im Ge- gensatz zu dem im Artikel von Frau Braun vermittelten Eindruck sind

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