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Archiv "Ärzte im Praktikum: Die Weichen rechtzeitig stellen!" (23.04.1987)

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Obwohl die ersten Ärztinnen und Ärzte im Praktikum (AiP) erst nach dem 1. Juli 1988 „einrücken" werden, müssen auf der Basis der geänderten Bundesärzteord- nung und der neu gefaßten Approbationsordnung für Ärzte bereits in diesem Jahr die Vorbereitungen für die Aufnahme dieser neuen Ärztegeneration getroffen wer- den. Der AiP-Abschnitt der medizinischen Ausbildung kann sowohl am Krankenhaus, in Sanitätszentren der Bundeswehr, in Justizvollzugsanstalten als auch in den Praxen von niedergelassenen Ärzten absolviert werden;

er dauert zunächst 18 Monate, vom Jahr 1992 an dann zwei Jahre. Bis Ende 1988 werden bundesweit 6000 AiP-Plätze benötigt, von 1992 an aber bereits rund 24 000 Plätze.

li nrziaktikurn

Die Weichen

rechtzeitig stellen!

la6C. 19°C 930 1986

Quelle Std; Bundesamt FraBo 1987

mnu-reurivie

ÄRZTEBLATT

D

ie derzeit rund dreitau- sendeinhundert bundes- deutschen Krankenhäu- ser wollen sich rechtzei- tig auf die Realitäten einstellen, die nach der Änderung der Bundesärzteordnung (BAO) und der Approbationsordnung für Ärzte (AppO) mit dem neuen Be- rufstypus "Arzt im Praktikum"

(AiP) geschaffen wurde. So sehr die AiP angefeindet und als bildungspo- litisches „Unikum" vor allem von seiten der Studentenorganisationen bekämpft wurde, Tatsache ist nun:

• Die Approbation als Arzt wird dem Ärzte-Nachwuchs ab 1.

Juli des Jahres 1988 erst dann erteilt, wenn e c neben den bestehenden bis- herigen Anforderungen nach dem Staatsexamen zusätzlich eine zwei- jährige Tätigkeit als Arzt im Prakti- kum in untergeordneter Stellung und umer Aufsicht eines erfahrenen

"Chefs — abgeleistet hat.

• In der Übergangszeit dauert die AiP-Phase für Hochschulabsol- venten. die zwischen dem 30. Juni 1988 und dem 31. Dezember 1992 die ärztliche Prüfung erfolgreich ab- legen, lediglich 18 Monate. Für die Praktikumsphase erhält der/die AiP auf Antrag eine beschränkte Erlaub-

Der „Medizinstudenten-Boom"

(Studenten der Humanmedizin, jeweils zum Stichtag Sommersemester)

Von 1970 bis 1986 ist die Anzahl der Medi- zinstudenten an den 28 medizinischen Fa- kultäten der Universitäten und Hochschu- len in der Bundesrepublik Deutschland um 165 Prozent gestiegen; im gleichen Zeit- raum erhöhte sich die Zahl der berufstäti- gen Ärzte um 66 Prozent.

nis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (§ 10 Abs. 4 BÄO). — Anerkennenswert ist, daß

die Deutsche Krankenhausgesell- schaft (DKG) bereits jetzt beredt darum bemüht ist, eine reibungslose Einführung der Arzt-im-Praktikum- Phase zu unterstützen. In einem Ap- pell an die Krankenhäuser (aber auch an die niedergelassenen Ärzte und die Länder) wird darum gewor- ben, rechtzeitig die Weichen dafür zu stellen, daß (zeitgleich) im Okto- ber 1988 bundesweit tatsächlich rund 6000 AiP-Plätze zur Verfügung stehen. Diese Zahl soll sich bis Ende 1989 auf 18 000 erhöhen und wird nach Ablauf der Übergangsfrist (En- de des Jahres 1992) wegen der dann zweijährigen Praxisphase auf 24 000 Plätze steigen.

Daß ein solcher Ansturm auf die Kliniken nicht von heute auf morgen bewältigt werden kann, ist klar. Daß die Krankenhäuser, wenn sie sich auch bereitwilligst für die zusätz- lichen Ausbildungsaufgaben öffnen, allein bei weitem überfordert wür- den, ist ebenso unbestreitbar.

Mit Recht verweist die Deut- sche Krankenhausgesellschaft des- halb auf die in § 34 a der Approba- tionsordnung genannten alternati- ven Ausbildungsmöglichkeiten und -stätten: neben Krankenhäusern, Praxen der niedergelassenen Ärzte (einschließlich der Belegärzte), Sa- nitätszentren oder ähnliche Einrich- tungen der Bundeswehr oder Justiz- vollzugsanstalten mit hauptamt- lichen Anstaltsarzt.

Bereits in diesem Jahr Stellen schaffen

Nachdem bereits zu Beginn die- ses Jahres zwischen den Tarifpartei- en ein halbwegs auskömmlicher Ta- rifvertrag für Ärzte im Praktikum mit dem 50. Änderungsvertrag zum Bundesangestelltentarif (BAT) un- ter Dach und Fach gebracht wurde, können die weiteren dringenden Vorbereitungen nicht mit „links"

angegangen werden. Die Kranken- hausträger rennen bei den niederge- lassenen Ärzten und Belegärzten al- lerdings offene Türen ein, wenn sie fordern, daß diese ihre Praxen eben- falls öffnen, damit die AiP auch im ambulanten Bereich „vor Ort" ihre Dt. Ärztebl. 84, Heft 17, 23. April 1987 (17) A-1113

(2)

1 450 1 820 arbeitslose Ärzte

11981 Nettozugang'

3 080

1980

Approbationen

3 730 3 990

2 550

1985

1982 1983 198

8 000 8 100

Entwicklung von Approbationen, Nettozugang und arbeitslosen Ärzten .

,ge

Summe berufstätige Ärzte 165 015 darunter 41 857 Ärztinnen Ärzte ohne Gebietsbezeichnung

73 252 darunter 24 218 Ärztinnen

darunter Arztinnen:

3 030 2 544 1 473 435 2 296 2 225 1 124 1 042 182 453 344 854 28 Frauenärzte

Chirurgen Kinderärzte Anästhesisten Nervenärzte Augenärzte Orthopäden Radiologen HNO-Ärzte Hautärzte Urologen

Ouelle: Statistik der BAK

8 355 8 063 5 791 5 446 4 403

r

3 766

3 661 2 988 1 Internisten 19 933 A Igemeinärzte 14 854 Berufstätige Ärztinnen und Ärzte nach Arztgruppen zum 31. 12.1986 Darstellung links: Der Nettozu-

gang bei den berufstätigen Ärzten lag in den letzten Jahren stets zwischen 3500 und mehr als 4000 Ärzten. Die „Ausschei- dequote" nimmt relativ ab, wo- hingegen die Zahl der frisch approbierten Ärzte infolge des Medizinstudentenbooms stän- dig wächst. Die Zahl der in der Bundesrepublik und in Berlin (West) als arbeitslos registrier- ten Ärzte (kurzfristig und dau- erarbeitslos) pendelt um 4000 Darstellung rechts: Ende 1986 waren bei den Ärztekammern in der Bundesrepublik und in Berlin (West) insgesamt 165 015 berufstätige Ärzte und Ärztinnen registriert (darunter:

41 857 Ärztinnen). 73 252 waren Ärzte ohne Gebietsbezeich- nung (darunter: 24 218 Ärztin- nen). Unter den Gebietsgrup- pen nehmen die Internisten zahlenmäßig mit 19 933 den er- sten Rang ein, gefolgt von den Allgemeinärzten mit 14 854

Kenntnisse in einer intensiven prak- tischen und patientenorientierten Ausbildung vertiefen, und das Ge- samtspektrum der späteren eigen- verantwortlichen und selbständigen ärztlichen Tätigkeit Schritt für Schritt erfahren lernen. Es gebietet schon die Solidarität mit den künfti- gen Kolleginnen und Kollegen, möglichst viele AiP-Stellen auch in der freien Praxis rechtzeitig zur Ver- fügung zu stellen.

Kostenneutrale Finanzierung!

Die Krankenhäuser und die nie- dergelassenen Ärzte melden indes einige rechtliche und finanzielle Vorbehalte an: Die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft hat erklärt, daß es kleineren Krankenhäusern mit ty- pisch kleinen Fachabteilungen kaum möglich sei, die knapp bemessenen Assistenzarztstellen für zusätzliche Ausbildungsaufgaben zu erweitern oder Assistenzarztstellen in AiP- Stellen umzuwandeln. Auch für das Gros der zur Ausbildung prädesti- nierten Krankenhäuser müsse das Prinzip der Freiwilligkeit bei der

Schaffung von Praktikumsplätzen gewährleistet sein.

Zudem sollten die Bundeslän- der zusammen mit den Krankenhäu- sern (und mit dem finanziellen Zu- tun der Krankenkassen) bereits im Laufe des Jahres 1987 sich auf das neue Ausbildungsmodell AiP recht- zeitig einstellen: Die Stellenpläne werden schließlich bereits heuer un- ter Dach und Fach gebracht und müssen finanziell entsprechend durch Landes- und durch Kranken- kassenmittel dotiert werden. Das Land kann nicht etwa einfach qua Gesetz regeln, daß Krankenhäuser und Chefs zusätzliche Ausbildungs- aufgaben zu übernehmen haben, oh- ne die damit verbundenen zusätz- lichen Personal- und Sachkosten zu bedenken und ihre Deckung justitia- bel zu gewährleisten.

Dem ärztlichen Nachwuchs wür- den wahrhaft düstere Zeiten bevor- stehen, wenn die Ausbildungs-

„Durchlauferhitzer” Krankenhäu- ser und Arztpraxen bei aller Bereit- schaft zur Erfüllung der zusätzlichen Ausbildungsaufgaben vorschnell nur deswegen ihre Schotten dicht mach- ten, weil Krankenkassen und Bun- desländer vergaßen, „Butter bei die Fische" zu tun . . . HC

AiP: Was soll er

„Der Arzt im Praktikum soll solche ärztliche Tätigkeiten übernehmen, die' er nach dem Stand seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ordnungsgemäß ausführen kann."

Aus der amtlichen Begründung zur Ap- probationsordnung für Arzte

„Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, die für die 18monatige Praktikums- phase vorgegebene Grobstruk- turierung von mindestens neunmonatiger Tätigkeit im nichtoperativen Bereich und mindestens sechsmonatiger Tätigkeit im operativen Be- reich für den AiP wegfallen zu lassen, wenn er seine ärztliche Prüfung bis zum 30. Juni 1990 abgelegt hat. Die DKG emp- fiehlt, von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch zu ma- chen, wenn durch die Vorgabe der Grobstrukturierung kein AiP-Platz eingerichtet werden- könnte."

Aus einer DKG-Grundsatzerklärung

A-1114 (18) Dt. Ärztebl. 84, Heft 17, 23. April 1987

Referenzen

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