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Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/11-3

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Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/11-3

Straßenbauprojekte im Münchner Norden und Nordosten 1. Zweibahniger Ausbau des Föhringer Rings

- St 2088 München/Freimann-Oberföhring

- Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 2. A 9 Nürnberg – München; Neubau der Hochbrücke

Freimann mit Umleitungsstrecke und Umbau der AS München-Freimann (Rampe Ost)

Anlagen:

1. Übersichtsplan

2. Lageplan Planfeststellung Föhringer Ring und Neubau Hochbrücke Freimann

3. Stellungnahme des Bezirksausschusses 12 vom 07.05.2008

Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 00695

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung Vom 24.09.2008 (VB)

Öffentliche Sitzung

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Zweibahniger Ausbau des Föhringer Rings - St 2088 München/Freimann- Oberföhring 2 1.1 Verfahrens- und Sachstand ... 3 Der Föhringer Ring verläuft als anbaufreie Straße vom

Autobahnanschluss Mün-chen-Frankfurter Ring der BAB A 9 nach Osten über die Stadtgrenze hinaus nach Unterföhring. Als gewidmete Staatsstraße St 2088 hat er in diesem Bereich keine Funktion als Ortsdurchfahrt; er liegt hier weder im Erschließungsbereich noch im

Verknüpfungsbereich des städtischen Straßennetzes. Die Straßenbaulast liegt deshalb beim Freistaat Bayern. Im weiteren Netzzusammenhang knüpft die Staatsstraße St 2088, nach Durchfahrung des Gemeindegebietes

Unterföhrung (dort liegen die Anschlussstellen mit der Staatsstraße 2053 und der Kreisstraße M3) an die

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Effnerstraße im städtischen Straßennetz an.

Über diese Anbindung wickelt der Föhringer Ring in erheblichem Umfang Verkehr aus dem Stadtgebiet München bzw. in den Münchner Osten zur BAB A 9 ab.

Durch den zu erwartenden zusätzlichen Verkehr aus geplanten Wohn- und Gewerbege-bieten sowie angesichts der insgesamt immer noch zunehmenden städtischen Siedlungs- und

Gewerbegebietsentwicklungen wird auch die Verkehrsbelastung auf dem Föhringer Ring weiter ansteigen. Der Föhringer Ring hat schon heute mit einer Verkehrsbelastung von ca. 57.000 Kfz/24h die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit erreicht. Die Stadt hat deshalb großes Interesse an einem Ausbau des in Baulast des Freistaates Bayern stehenden Föhringer Ringes. ... 4 Aus der geschilderten Sachlage wird deutlich, dass eine Koppelung

der beiden Vorhaben Föhringer Ring und Nord-Ost-Verbindung für die Beseitigung der verkehr-lichen Probleme auf dem Föhringer Ring kontraproduktiv ist. Es ist vielmehr drin-gend erforderlich, die Maßnahme Föhringer Ring unabhängig von einer Realisie-rung der Nord-Ost-Verbindung

weiterzubetreiben.

5 2. Neubau der Hochbrücke Freimann (Tatzlwurm)

... 6 II. Antrag der Referentin 9 9

I. Vortrag der Referentin

Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 4 Nr. 9b der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München (nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung).

Am 15.03.2006 hat die Vollversammlung des Stadtrates den Beschluss „PERSPEK- TIVE MÜNCHEN Verkehrsentwicklungsplan 2005“ gefasst.

Dabei wurde u.a. beschlossen, die Maßnahme „Zweibahniger Ausbau des Föhrin- ger Rings – St 2088“ entgegen dem Verwaltungsvorschlag nicht als „geplante Maß- nahme“ sondern als „optionale Maßnahme“ im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) darzustellen.

Eine Einstufung in dieser Kategorie bedeutet, dass sich ein Vorhaben gemäß vor- liegender Untersuchungen unter verkehrlichen Gesichtspunkten als sinnvoll und weiter konkretisierungswürdig herausgestellt hat und/oder im Zusammenhang mit weiteren Planungs- bzw. Entwicklungsoptionen offengehalten werden soll.

In räumlichem Zusammenhang mit der Maßnahme Föhringer Ring steht das Vor- haben „Neubau der Hochbrücke Freimann“ (sog. Tatzlwurm); hier war der Baube- ginn der 02.05.2007. Im Folgenden wird auf die beiden Vorhaben näher eingegan- gen.

1. Zweibahniger Ausbau des Föhringer Rings - St 2088 München/Freimann- Oberföhring

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Mit seiner Entscheidung vom 15.03.2006 ist der Stadtrat der Empfehlung des Pla- nungsreferates, das Vorhaben „Ausbau des Föhringer Rings“ im VEP 2005 als geplante Maßnahme darzustellen bzw. beizubehalten, nicht gefolgt.

Angesichts der verkehrlichen Bedeutung des Vorhabens sowie der Gültigkeit des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses für das Vorhaben ist es jedoch erfor- derlich, den Stadtrat erneut mit der Angelegenheit zu befassen.

Nachfolgend wird zunächst der Verfahrens- und Sachstand dargestellt, des Weite- ren erfolgen Ausführungen zur Lage, Funktion (gegenwärtig und künftig) und Be- deutung des Föhringer Rings im Straßennetz.

1.1 Verfahrens- und Sachstand

Ein Bedarfsprogramm für die Maßnahme Föhringer Ring wurde mit Beschluss der Vollversammlung vom 17.03.1999 genehmigt, wobei unter Bezug auf das Aktions- programm zur besseren Erschließung der neuen Münchner Messe ein Zusammen- hang mit der Nord-Ost-Verbindung festgestellt wurde.

Im Juni 2001 wurde zwischen Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München die Vereinbarung über die Planung und Baulast für die Nord-Ost-Verbindung in Ver- knüpfung mit dem Ausbau des Föhringer Rings unterzeichnet. Darin wurde geregelt, dass die Stadt für diese beiden kombinierten Maßnahmen auf dem städtischen Gebiet eine freiwillige Sonderbaulast übernimmt. Ebenso wurde geregelt, dass der

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Freistaat Bayern den Föhringer Ring plant und die Planungskosten zur Hälfte geteilt werden.

Im November 2002 hat die Regierung von Oberbayern auf Antrag des Vorhabens- trägers Straßenbauamt München ( jetzt: Staatliches Bauamt Freising) das Planfest- stellungsverfahren für die Maßnahme Föhringer Ring eingeleitet.

Die Planunterlagen waren in der Zeit vom 22.11.2002 bis 23.12.2002 öffentlich aus- gelegt. Die gesamtstädtische Stellungnahme datiert vom 04.02.2003. Die Landes- hauptstadt München stimmte der Maßnahme unter der Voraussetzung der Berück- sichtigung diverser fachlicher Belange und Hinweise grundsätzlich zu.

Nach einem Erörterungstermin im Oktober 2003 und einer Tektur im März 2004 er- ging der Planfeststellungsbeschluss vom 26.07.2004. Dieser Beschluss ist bis 15.11.2009 gültig.

Für das Projekt sind im Entwurf des MIP 2008-2012 lediglich Planungskosten ent- halten.

Um den Planfeststellungsbeschluss nicht unwirksam werden zu lassen, muss der Baubeginn noch vor November 2009 erfolgen. Es ist also dringend Handlungsbe- darf geboten.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses um maximal fünf Jahre zu verlängern. Den entsprechenden Antrag müsste der Vorhabensträger (Staatliches Bauamt Freising) bei der Regierung von Oberbayern stellen. Von daher müsste der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass der Ver- längerungsbeschluss noch vor Ablauf der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlus- ses erlassen werden kann.

Unabhängig davon besteht aufgrund der durch den Stadtratsbeschluss vom 15.03.2006 entstandenen neuen Sachlage für den Föhringer Ring zum jetzigen Zeitpunkt für das Baureferat keinerlei Planungsauftrag mehr. Damit kann mit den zuständigen staatlichen Stellen weder an der Ausführungsplanung gearbeitet, noch eine neue Vereinbarung über den separaten Bau des Föhringer Ringes verhandelt und vorbereitet werden. Der separate Ausbau und die Finanzierung des Föhringer Rings, ohne Zusammenhang mit dem Projekt Nord-Ost-Verbindung, muss zwischen Baureferat und Freistaat Bayern neu verhandelt und eine neue Vereinbarung vorbe- reitet werden.

Um den bisherigen Planungsauftrag wieder einzusetzen, ist somit der vorliegende Stadtratsbeschluss notwendig.

Das für die Ausführung zuständige Staatliche Bauamt Freising benötigt bis zum Baubeginn zwei Jahre Vorlaufzeit, um Grunderwerb, Ausführungsplanung, Aus- schreibung, Vergabe usw. durchzuführen.

Auch die Projektgenehmigung muss noch durch das Baureferat herbeigeführt werden.

1.2 Verkehrliche Bedeutung / Netzzusammenhang

Der Föhringer Ring verläuft als anbaufreie Straße vom Autobahnanschluss Mün-chen-Frankfurter Ring der BAB A 9 nach Osten über die Stadtgrenze hinaus nach Unterföhring. Als gewidmete Staatsstraße St 2088 hat er in diesem Bereich keine Funktion als Ortsdurchfahrt; er liegt hier weder im Erschließungsbereich noch im Verknüpfungsbereich des städtischen

Straßennetzes. Die Straßenbaulast liegt deshalb beim Freistaat Bayern. Im weiteren Netzzusammenhang knüpft die Staatsstraße St 2088, nach

Durchfahrung des Gemeindegebietes Unterföhrung (dort liegen die

Anschlussstellen mit der Staatsstraße 2053 und der Kreisstraße M3) an die Effnerstraße im städtischen Straßennetz an.

Über diese Anbindung wickelt der Föhringer Ring in erheblichem Umfang Verkehr aus dem Stadtgebiet München bzw. in den Münchner Osten zur BAB

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A 9 ab. Durch den zu erwartenden zusätzlichen Verkehr aus geplanten Wohn- und Gewerbege-bieten sowie angesichts der insgesamt immer noch

zunehmenden städtischen Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklungen wird auch die Verkehrsbelastung auf dem Föhringer Ring weiter ansteigen.

Der Föhringer Ring hat schon heute mit einer Verkehrsbelastung von ca.

57.000 Kfz/24h die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit erreicht. Die Stadt hat deshalb großes Interesse an einem Ausbau des in Baulast des Freistaates Bayern stehenden Föhringer Ringes.

Gemäß den Aussagen im Planfeststellungsbeschluss kann das derzeit hohe Ver- kehrsaufkommen bereits heute kaum von dem vorhandenen einbahnigen, zweistrei- figen Straßenquerschnitt mit einer Breite von 11 m bewältigt werden.

Vor allem in Richtung Westen bilden sich nicht nur zu den Hauptverkehrszeiten täg- lich lange Staus. Auch das angrenzende Straßennetz wird infolge dieser Staus ebenfalls überdurchschnittlich stark belastet.

Die überbreiten Fahrstreifen auf dem Föhringer Ring verleiten häufig zu risikovollen Überholmanövern, wodurch die erforderliche Sicherheit für den Verkehrsablauf oftmals nicht mehr gewährleistet ist. Darüber hinaus beeinträchtigen Stauungen mit zusätzlichen Abgas- und Lärmemissionen die unmittelbar angrenzenden Naherho- lungsgebiete Hirschau und den Englischen Garten, sowie die angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete der Gemeinde Unterföhring.

Die St 2053 ist höhenfrei über zwei westlich der Staatsstraße vorhandene Rampen an den Föhringer Ring angeschlossen. Die Einfahrt über die Rampen in den Föhrin- ger Ring ist vor allem in den Hauptverkehrszeiten schwierig, weil die Zeitlücken auf dem Föhringer Ring sehr gering sind und die Rampen ohne Beschleunigungsstrei- fen angeschlossen sind. Dies führt zu Rückstau auf den Rampen mit der Folge von Behinderungen des Verkehrs auf der Münchner Straße.

Unmittelbar am Anschluss der Kreisstraße M 3 an den Föhringer Ring wird der vom Effnerplatz ankommende zweibahnige Querschnitt auf eine Fahrbahn reduziert, wo- durch im Bereich des Zusammenfließens der starken Verkehrsströme aus der Eff- nerstraße und der M 3 erhebliche Störungen im Verkehrsablauf mit hohem Gefah- renpotenzial zu beobachten sind.

In der dem Planfeststellungsbeschluss vom 26.07.2004 zugrunde liegenden Pro- gnose des Gesamtverkehrsaufkommens für das Jahr 2015, in der der Tunnelaus- bau im Zuge des Mittleren Ringes Ost unterstellt ist, wird von einer Verkehrsbe- lastung von ca. 85.000 Kfz/24 h ausgegangen (dabei ist der Ausbau der Nord-Ost- Verbindung unterstellt).

Darüber hinaus wird in dem Verkehrsgutachten, das dem Planfeststellungsverfah- ren zur Nord-Ost-Verbindung (St 2588) zugrunde liegt, die Verkehrsbelastung auf dem Föhringer Ring aufgrund seiner konzeptionellen Bedeutung auch ohne Rea- lisierung der Nord-Ost-Verbindung auf ca. 71.000 Kfz/24 h prognostiziert.

Die zuvor geschilderten Probleme werden zukünftig also auch ohne Nord-Ost-Ver- bindung in weit größerem Ausmaß als bisher auftreten.

Darüber hinaus bestehen über den gesamten Verlauf des Föhringer Rings schon heute aufgrund der starken Verkehrsbelastungen hohe Schallemissionspegel.

Ein Anspruch auf Lärmschutz besteht jedoch gemäß der 16. Bundesimmissions- schutzverordnung (BImSchV) erst bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Straßen.

Eine Minderung des Verkehrslärms für die Anwohner kann somit nur im Zusam- menhang mit dem Ausbau des Föhringer Rings erreicht werden.

Aus der geschilderten Sachlage wird deutlich, dass eine Koppelung der beiden Vorhaben Föhringer Ring und Nord-Ost-Verbindung für die Beseitigung der verkehr- lichen Probleme auf dem Föhringer Ring kontraproduktiv ist. Es ist vielmehr drin- gend erforderlich, die Maßnahme Föhringer Ring unabhängig von einer Realisie-

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rung der Nord-Ost-Verbindung weiterzubetreiben.

1. 3 Abschließende Betrachtung

Abschließend ist auch auf den finanziellen Aspekt zu verweisen: Ein Verfallen der sowohl von der Stadt München als auch vom Freistaat Bayern in die Ausbaupla- nung bereits investierten nicht unbeträchtlichen Gelder einerseits und die Nicht- wahrnehmung der zeitlich beschränkten, aber gegenwärtig noch sehr günstigen Fördersituation im Bereich des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist auf jeden Fall zu vermeiden.

Insgesamt gesehen ist ein Ausbau des heutigen einbahnigen zweistreifigen Quer- schnitts auf einen zweibahnigen vierstreifigen Querschnitt aus Gründen der Lei- stungsfähigkeit, der Verkehrssicherheit sowie der Umweltvorsorge und vor dem Hintergrund eines sorgsamen Umgehens mit öffentlichen Geldern auch aus Sicht der Landeshauptstadt München zwingend geboten.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Staatsbauverwaltung (früher Straßenbauamt München, jetzt Staatliches Bauamt Freising) in ihren jüngsten Stellungnahmen an das Planungsreferat zu Bauleitplanungen im Münchner Nord- osten „dringend empfiehlt, den Ausbau des Föhringer Ringes in einer höheren Priorität einzustufen als bisher im aktuellen Verkehrsentwicklungsplan München vorgesehen“, um die Realisierung eines vierstreifigen Ausbaus in möglichst naher Zukunft einplanen zu können.

Auch in einem Gespräch zwischen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, dem Baureferat und dem Planungsreferat im August 2007 wurde das hohe Interesse des Freistaates Bayern am vierstreifigen Ausbau des Föhringer Ringes betont. Die Oberste Baubehörde steht nach wie vor zu der früher vereinbarten Finanzierung im Zusammenhang mit dem Projekt Nord-Ost- Verbindung, wonach der Abschnitt außerhalb des Stadtgebietes vom Freistaat Bayern und der Abschnitt innerhalb des Stadtgebietes als freiwilliges Engagement der Landeshauptstadt München in städtischer Sonderbaulast von der Stadt finan- ziert wird, obwohl die Straßenbaulast beim Freistaat Bayern liegt.

Eine Einstufung des Vorhabens „Ausbau des Föhringer Ringes“ als „geplante Maß- nahme“ ist daher sowohl in Anbetracht der vorerwähnten Notwendigkeit eines Aus- baus als auch des bereits weit fortgeschrittenen Standes der Realisierungsvorbe- reitungen erforderlich, damit der Planfeststellungsbeschluss vom 26.07.2004 nicht seine Gültigkeit verliert.

2. Neubau der Hochbrücke Freimann (Tatzlwurm)

In Fahrtrichtung Westen schließt der Föhringer Ring zum einen an das städtische Hauptstraßennetz (Frankfurter Ring bzw. Ungererstraße) an, zum anderen wird über die Anschlussstelle München-Frankfurter Ring der BAB A 9 die Verknüpfung mit dem Bundesfernstraßennetz (von und nach Norden) hergestellt.

Im November 2005 hat die Regierung von Oberbayern als Anhörungs- und Plan- feststellungsbehörde auf Antrag der Autobahndirektion Südbayern als Vorhabens- träger das Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme Neubau der Hochbrücke Freimann (als Teil der Anschlussstelle München-Frankfurter Ring) eingeleitet.

Der Vorhabensträger hat in den Planfeststellungsunterlagen die Notwendigkeit eines Neubaus der baufälligen Hochbrücke ausführlich begründet und dargestellt, warum ein Neubau einer Gesamtinstandsetzung vorzuziehen ist.

Unter anderem wurde ausgeführt, dass die Belastungen durch die allgemeine Ver- kehrsentwicklung und insbesondere die Entwicklung im Münchner Norden von der

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Hochbrücke Freimann im momentanen Zustand und Verkehrsflächenangebot ins- besondere im Bereich der Zufahrt vom Föhringer Ring nicht mehr sicher und leicht abgewickelt werden können.

Nach dem Umbau der Hochbrücke Freimann kann davon ausgegangen werden, dass sich durch die dann wieder leistungsfähige und verkehrssichere Verknüpfung mit dem Föhringer Ring der Verkehrsdruck auf dem Föhringer Ring erhöhen wird, was die Notwendigkeit seines zweibahnigen Ausbaus unterstreicht.

Die Planunterlagen waren vom 05.12.2005 bis 05.01.2006 öffentlich ausgelegt. Mit der gesamtstädtischen Stellungnahme vom 18.01.2006 stimmte die Landeshaupt- stadt München der Planung bei Berücksichtigung verschiedener fachlicher Belange und Hinweise grundsätzlich zu. Der Erörterungstermin fand im Juli 2006 statt.

Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern datiert vom 27.10.2006.

Seine öffentliche Auslegung fand vom 07.12.2006 bis 20.12.2006 statt.

Im Planfeststellungsbeschluss wurde den von der Stadt München vorgebrachten Forderungen im Wesentlichen entsprochen.

Eine Einleitung von Rechtsschutzverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss war nicht erforderlich.

Es wurde festgestellt, dass die Bauwerkserneuerung der raumordnerischen Bedeu- tung des Autobahnabschnittes entspricht.

Nach Angaben der Autobahndirektion Südbayern war am 10.04.2007 der Baube- ginn für die Umleitungsstrecke und am 02.05.2007 für den Rück- und Neubau der Hochbrücke Freimann. Die Bauzeit beträgt ca. 3 Jahre.

Die Vorlage ist mit dem Baureferat, dem Kreisverwaltungsreferat und dem Referat für Gesundheit und Umwelt abgestimmt.

Beteiligung der Bezirksausschüsse

Die betroffenen Bezirksausschuss des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann und des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen wurden gemäß § 9 Abs. 2 und 3 (Katalog des Planungsreferates, Ziffer 5) der Bezirksausschuss-Satzung angehört.

Der Bezirksausschuss 13 hat der Vorlage zugestimmt.

Der Bezirksausschuss 12 hat die in Anlage 3 beigefügte Stellungnahme vom 07.05.2008 abgegeben.

Das Planungsreferat nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Nach Auffassung des Bezirksausschusses ist es ausreichend, die bestehende Trasse und die Ableitung auf die A 99 / B 477 – auch im Bereich der Zufahrt zur Anschlussstelle 14 „Aschheim – Ismaning“ der A 99 zu optimieren.

Hierzu ist festzustellen:

Am Planungsziel, mit dem geplanten zweibahnigen Ausbau des Föhringer Rings die

„bestehende Trasse“ und die bestehende „Ableitung“ über die Kreisstraße M 3 zur Bundesstraße B 471 und zur Autobahnanschlussstelle Aschheim – Ismaning zu optimieren, sollte weiterhin festgehalten werden. Mit dem Ausbau werden gerade im Übergangsbereich zur M 3 die in diesem Abschnitt erforderlichen Verflechtungen erleichtert und damit ein stetiger Verkehrsablauf begünstigt.

Die Optimierung der Anschlussstelle Aschheim – Ismaning ist im

Verkehrsentwicklungsplan enthalten. Baulastträger der hier geplanten Maßnahme, nämlich der Verlegung der Anschlussstelle von der B 471 zur M 3, ist die

Autobahndirektion Südbayern, die derzeit das erforderliche Planfeststellungsverfahren vorbereitet.

(8)

Ferner bestehen seitens des Bezirksausschusses Zweifel am Verkehrsbedarf für den Ausbau des Föhringer Rings. Argumentiert wird dabei mit der - aufgrund der augenblicklichen Baumaßnahme „Tatzlwurm“ - stark reduzierten Kapazität des Föhringer Rings, ohne dass hierdurch erhebliche Verkehrsprobleme entstanden seien. Nach Auffassung des Bezirksausschusses ist daher die augenblickliche Kapazität des Föringer Rings völlig ausreichend.

Diese Aussage wurde vom Planungsreferat überprüft.

Am 27.05.2008 wurde eine Verkehrszählung durchgeführt und dabei ein Tagesverkehr von 44.500 Kfz/24h errechnet. Das bedeutet gegenüber der im Vortrag unter Ziffer 1.2 genannten Verkehrsbelastung von 57.000 Kfz/24h zwar eine baustellenbedingte, sich durch eine großräumige Verlagerung ergebende Abnahme um ca. 22%.

Dazu muss jedoch festgestellt werden, dass die ermittelte Verkehrsbelastung nicht die Kapazität des Föhringer Rings wiedergibt, sondern lediglich die Kapazität einer Engstelle (Baustelle) an dessen westlichem Ende. Die täglichen Staus, die durch die Baustelle auftreten (siehe tägliche Verkehrsmeldungen), zeigen, dass ein „freier“

Föhringer Ring eine deutlich höhere Kapazität hat. Diese Kapazität wird mit Beendigung der Baumaßnahme „Tatzlwurm“ in kürzester Zeit wieder erreicht sein.

In seiner Stellungnahme bringt der Bezirksausschuss des Weiteren seine ablehnende Haltung zum Ausbau des Föhringer Rings durch den nördlichen Englischen Garten zum Ausdruck.

Er lehnt das Vorhaben auch aus Sicht des Naturschutzes - wegen umfangreicher Baumfällungen und eines erheblichen Flächenverlustes - ab.

Hierzu ist festzustellen:

Wie in Ziffer 1.1 des Vortrages ausgeführt, ist für das Vorhaben Ausbau des Föhringer Rings ein Planfeststellungsverfahren mit Anhörungsverfahren

durchgeführt worden. Dabei hatten die Träger öffentlicher Belange und die vom Vorhaben Betroffenen Gelegenheit, sich zum Vorhaben zu äußern und ggf.

Einwendungen zu erheben.

Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen war auch der Landschaftspflegerische Begleitplan (inkl. Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan sowie

Darstellung der Maßnahmen im Außenbereich). Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die

naturschutzrechtliche Kompensation mit den erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einer genauen Überprüfung und Abwägung unterzogen.

Das Ergebnis fand dann seinen Niederschlag im Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 26.07.2004.

Alle Betroffenen und Beteiligten hatten die Möglichkeit, gegen diesen

Planfeststellungsbeschluss Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München zu erheben. Da keine Klageerhebung erfolgte bzw. die Gemeinde Unterföhring ihre ursprünglich erhobene Klage wieder zurücknahm, wurde der

Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig.

Eine Anfechtung nach Eintreten der Bestandskraft ist nicht mehr möglich.

Die Bezirksausschüsse des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann und des 13.

Stadtbezirkes Bogenhausen haben Abdruck der Vorlage erhalten.

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Schwartz, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

(9)

II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes:

1. Die Ausführungen zu den Vorhaben „Zweibahniger Ausbau des Föhringer Rings (St 2088)“ und „Neubau der Hochbrücke Freimann “ werden zur Kenntnis genommen.

2. Die Maßnahme „Zweibahniger Ausbau des Föhringer Rings“ wird im Verkehrs- entwicklungsplan als „geplante Maßnahme“ dargestellt.

Der Verkehrsentwicklungsplan 2005 (Beschluss der Vollversammlung vom 15.03.2006) gilt damit als fortgeschrieben.

3. Das Baureferat wird beauftragt, mit dem Freistaat Bayern in Verhandlungen zu treten, um eine neue Vereinbarung zur separaten Realisierung des Projektes

„Zweibahniger Ausbau des Föhringer Rings – St 2088“ vorzubereiten. Diese Vereinbarung soll den Ausbau der Straße und die Modalitäten zur Finanzierung regeln.

4. Das Baureferat wird beauftragt, das Ergebnis dieser Verhandlungen dem Stadt- rat zur Genehmigung vorzulegen.

1.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschluss nach Antrag

Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der Vorsitzende Die Referentin

Dr.(I) Merk

Ober-/Bürgermeister Stadtbaurätin

IV. Abdruck von I. mit III.

über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/V 1

an das Direktorium HA II/V 2 an das Direktorium HA II/V 3 an das Revisionsamt

an die Stadtkämmerei

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

(10)

V. Wv Planungsreferat SG 3 zur weiteren Veranlassung.

zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

1. An die Bezirksausschüsse 12 und 13 2. An das Baureferat

3. An das Kommunalreferat 4. An das Kreisverwaltungsreferat

5. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 6. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 7. An die Stadtwerke München GmbH

8. An die MVV GmbH

9. An das Planungsreferat HA I, I/1, I/11, I/12, I/2, I/3, I/4 10. An das Planungsreferat HA I/01-BVK

11. An das Planungsreferat HA II 12. An das Planungsreferat HA III 13. An das Planungsreferat HA IV 14. An das Planungsreferat SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme

15. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA I/11-3

Am ...

Planungsreferat SG 3 i.A.

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