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Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/12

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und Bauordnung

Stadtplanung PLAN HA II/12

Erhalt der Baustellenzufahrt zu der Kooperationsein- richtung des BRK an der Panzerwiese als Zufahrtsstraße sowie Ausstattung dieser Zufahrt mit Schrägparkbuchten auf der gesamten Länge

(Anträge 3 und 9)

Empfehlung Nr. 85 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes, Bezirksteil Am Hart am 28.06.2001

Anlagen

1. Empfehlung Nr. 85

2. Plan (Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 1779 a mit Lage Kooperationseinrichtung, Tankstellengrundstück sowie Supermarkt an der Neuherbergstr. 28)

3. Übersichtsplan der Stadtbezirksgrenzen

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.05.2002 (SB)

Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

Die Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes, Bezirksteil Am Hart hat am 28.06.2001 auf Anregung von Herrn Stefan Lohe und Herrn Dr. Klaus Gehlisch die anliegende Emp- fehlung Nr. 85 (siehe Anlage 1) beschlossen.

Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge- mäß Ziffer 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da es sich um eine Angelegenheit der Stadtentwicklung und Bauleitplanung handelt.

Das Planungsreferat nimmt zu der beschlossenen Empfehlung wie folgt Stellung:

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat sich bereits im März diesen Jahres mit einer ähnlichen Bürgerversammlungsempfehlung des Antragstellers Herrn Stefan Lohe (Empfehlung Nr. 74 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes, Bezirksteil am Hart am 06.07.2000: Sofortige Erstellung von Schrägparkbuchten entlang der Kindergar- tenzufahrt zwischen der letzten Häuserreihe Ingolstädter Straße und der Panzerwiese)

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befasst. Der Ausschuss hat dabei in seiner Sitzung am 07.03.2001 zur Kenntnis genom- men, dass eine Erstellung von Schrägparkbuchten auf dem vom Antragsteller vorgeschla- genen Standort (Baugrundstück der GWG) nicht möglich ist.

Ziel der Bebauungsplanung der Panzerwiese-Ost war es u.a., den Verkehr möglichst aus dem Wohngebiet herauszuhalten (d.h. Unterbringung der gem. Art. 52 BayBO erforderli- chen Stellplätze in Tiefgaragen). Für Besucher sieht der Bebauungsplan Nr. 1779 a eine Stellplatzanlage auf dem Grundstück Ingolstädter Str. 195 – bis zum 31.01.2002 Tankstel- le – vor (siehe Anlage 2: Lage des Tankstellengrundstückes).

Der Standort der Kooperationseinrichtung für Kinder (siehe Anlage 2: Lage der Kooperati- onseinrichtung) wurde aufgrund der ruhigen Lage abseits der Ingolstädter Straße sowie der guten Anbindung an die angrenzenden Grünflächen und der Nachbarschaft zum be- stehenden, südlich gelegenen Kindergarten gewählt. Dabei ging man bei der Planung da- von aus, dass die beiden unmittelbar angrenzenden Einrichtungen für Kinder – die Kon- zeption und der Betrieb liegen in der Zuständigkeit des Schul- und Kultus- bzw. des Sozi- alreferates – gemeinsam vom Rose-Pichler-Weg aus erschlossen werden können. Die Kooperationseinrichtung wurde im vollem Umfang aus den Mitteln der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert, da das Schul- und Kultusreferat den Bedarf als ur- sächlich aus dem Entwicklungsbereich Panzerwiese-Ost begründet hatte. Aus diesem Grund wurde auch keine Zufahrt und auch keine oberirdischen Stellplätze in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt (die pflichtigen Stellplätze für das Per- sonal der Kindertagesstätte wurden in der Tiefgarage der GWG nachgewiesen).

Das Planungsreferat hat alle Möglichkeiten für eine Zufahrt zur Kooperationseinrichtung bzw. Parkmöglichkeiten geprüft. Die Prüfung ergab dabei Folgendes:

Eine Erschließung entlang der Panzerwiese ist planungsrechtlich nicht zulässig.

Die ehemalige Baustellenzufahrt zum Baugebiet Panzerwiese-Ost wurde als zeitlich eng befristetes Provisorium genehmigt. Sie wurde sofort nach Beendigung der Bauarbeiten entfernt und die zerstörte Heide auf dieser Fläche wurde renaturiert. Dies war aus natur- schutzfachlicher Sicht unbedingt notwendig, da am Ostrand der Panzerwiese wertvolle Übergangsbereiche zur Kernzone der Wiese und zur Fröttmaninger Heide liegen, die z.T.

als Ausgleichsflächen ausgewiesen sind. Um die Qualität dieser Flächen zu erhalten und zu verbessern, sind insbesondere die Randbereiche der Heide zu erhalten und wiederher- zustellen, da diese als sogen. Pufferzone den Nutzungsdruck durch die neue Bebauung von der Kernzone abhalten sollen. Als direkt der Bebauung vorgelagerter Teil dieser Puf- ferzone ist das Gelände der ehemaligen Baustellenzufahrt ein wesentliches

Element in diesem Konzept. Eine zeitliche Verlängerung der Zufahrt hätte die Heide zu- sätzlich gefährdet und war nicht hinnehmbar. Außerdem wäre damit eine nicht vertretbare Verkehrsgefährdung für die Anwohner verbunden.

Aus den o.g. Gründen war ein Erhalt der ehemaligen Baustellenzufahrt als Zufahrtsstraße für die Kooperationseinrichtung und die Ausstattung mit Schrägparkbuchten auf der gan- zen Länge (siehe Plan in Anlage 1) nicht möglich.

Der Zugang vom Rose-Pichler-Weg ist jedoch mittlererweile wieder frei: die Bauzäune der GWG wurden entfernt.

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Die Rücksprache mit dem Filialleiter des Supermarktes an der Neuherbergstraße 28 (sie- he Anlage 2: Lage des Supermarktes) ergab, dass dieser das Parken der Eltern, die ihre Kinder zur KITA bringen, tolerieren wird, solange es hierdurch keine Probleme gibt und Lieferfahrzeuge nicht behindert werden.

Die im Bebauungsplan Nr. 1779 a vorgesehene Stellplatzanlage kann in absehbarer Zeit hergestellt werden. Der Tankstellenpächter hat das Grundstück fristgemäß zum

31.01.2002 verlassen. Unmittelbar danach begann das Kommunalreferat-Liegenschafts- verwaltung mit der Vorbereitung zur Räumung und Sanierung dieser Fläche. Nach Ein- schätzung des Kommunalreferates-Liegenschaftsverwaltung werden diese Arbeiten im Sommer 2002 abgeschlossen sein.

Der Empfehlung Nr. 85 kann aus den oben dargestellten Gründen nicht entsprochen wer- den.

Der betroffene Bezirksausschuss des 11. Stadtbezirkes wurde gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 der Bezirksausschuss-Satzung angehört. Der Bezirksausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2002 dem Antrag der Referentin zugestimmt, fordert aber zusätzlich, sicherzustel- len, dass nach Auflösung des Tengelmann-Marktes eine Zufahrt zur Kooperationseinrich- tung vorhanden ist.

Hierzu ist Folgendes festzustellen:

Bezüglich des Sachstandes des Tengelmann-Marktes wird auf den Beschluss des Aus- schusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.11.2001 (Beibehaltung der Einkaufs- möglichkeit an der Neuherbergstraße; Empfehlung Nr. 93 der Bürgerversammlung des 11.

Stadtbezirkes Am Hart am 28.06.2001) verwiesen. Der Ausschuss hatte u.a. beschlossen, dass einem Erhalt des Supermarktes auf dem im Bebauungsplan Nr. 1779 a, Panzerwie- se Ost als öffentliche Grünfläche festgesetzten Grundstück Neuherbergstr. 28 über dem im Pachtvertrag vorgesehenen Zeitraum hinaus (31.12.2006) derzeit nicht zugestimmt wird. Vor Auslaufen des Pachtvertrages solle aber die aktuelle Einkaufssituation vor Ort betrachtet werden und ein möglicher Ersatzstandort vorgeschlagen werden.

Die genannte Grünfläche ist Bestandteil einer im Entwurf des Flächennutzungsplanes dar- gestellten allgemeinen Grünfläche mit übergeordneter Grünverbindung, die von Schwa- bing über Milbertshofen und der Siedlung Am Hart bis in die freie Landschaft des Münch- ner Nordens führen soll. Die gesamte Fläche zwischen der Neuherbergstraße, der Sied- lung am Mortonring, der Siedlung an der Nordheide und dem ehemaligen US-Army-Sport- platz ist Teil eines Spielflächenkonzeptes, das im Rahmen des Bebauungsplanes

Nr. 1779 a für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Panzerwiese erarbeitet wurde.

Ebenso wie der Goldschmiedplatz bildet sie ein großes Spielgelände für Kinder und Ju- gendliche aller Altersstufen. Das Baureferat HA Gartenbau hat im Frühjahr 1999 mit dem Ausbau der Fläche begonnen, im Sommer 1999 wurden die Spielplatzbereiche westlich der Kindertagesstätten der Öffentlichkeit übergeben. Das Grundstück des Supermarktes ist Teil der Gesamtplanung des Baureferates und soll nach Auflassung des Supermarktes das bereits angelegte Gelände um weitere Spieleinrichtungen bzw. notwendige soziale Treffpunkte auch für Erwachsene ergänzen. Dieses Grundstück ist daher wesentlicher Be- standteil des wichtigsten Spiel- und Erholungsgeländes auf der Panzerwiese. Eine bedeu- tende Funktion dieses Erholungsschwerpunktes ist es, die vorhandenen bekannten Defizi- te zu beseitigen und den Nutzungsdruck vor allem aus der Neubebauung zu bündeln, um

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ihn von der besonders schützenswerten Kernzone des künftigen Naturschutzgebietes Panzerwiese fernzuhalten. Ein Verzicht auf die Supermarktfläche würde diese funktiona- len Zusammenhänge gefährden und letzlich eine Erhöhung des Ausgleichflächenbedarfs an anderer Stelle nach sich ziehen.

Die Herstellung einer Erschließungsstraße zur Kooperationseinrichtung im Bereich dieses Grundstückes nach Ablauf des Pachtvertrages des Supermarktes Ende 2006 würde den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der o.g. geplanten Nutzung des Grundstückes widersprechen. Im übrigen wird bezüglich der Forderung des Bezirksausschusses auf die o.g. Ausführungen zu den künftigen Parkmöglichkeiten im Bereich des Tankstellengrund- stückes/auf die erfolgte Prüfung der Zufahrtsmöglichkeiten zur Kooperationseinrichtung verwiesen.

Der Bezirksausschuss 11 hat einen Abdruck der Vorlage erhalten.

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Lindner-Schädlich, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Frau Stadträtin Lindner-Schädlich hat von der Sitzungsvorlage Kenntnis genommen.

II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes:

1. Ein Erhalt der Baustellenzufahrt nördlich der Bebauung (zwischen letzte Häuserreihe Ingolstädter Straße 231 bis 243 und der Panzerwiese) als Zufahrtsstraße für die Ko- operationseinrichtung des BRK’s und die Ausstattung mit Schrägparkbuchten über die ganze Länge war aus den dargestellten Gründen nicht möglich. Die von einem der An- tragsteller vorgeschlagene Ausweisung bzw. Ankauf einer Ausgleichsfläche ist insofern nicht erforderlich.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf dem ehemaligen Tankstellengrundstück an der Ingolstädter Str. 195 umgehend die Herstellung der dort vorgesehenen Besucher- stellplätze zu veranlassen.

3. Die Empfehlung Nr. 85 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes, Bezirksteil Am Hart am 28.06.2001 ist damit gemäß § 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.

III. Beschluss nach Antrag

(5)

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der Vorsitzende Die Referentin

Thalgott

Ober-/Bürgermeister Stadtbaurätin

IV. Abdruck von I. mit III.

über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/V 2 (3 x)

an das Direktorium HA II/V 3 an das Revisionsamt

an die Stadtkämmerei

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

V. WV Planungsreferat SG 3 zur weiteren Veranlassung.

zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

2. An den Bezirksausschuss 11 3. An das Baureferat

4. An das Kommunalreferat 5. An das Kreisverwaltungsreferat 6. An das Schul- und Kultusreferat 7. An das Sozialreferat

8. An das Planungsreferat HA I 9. An das Planungsreferat HA II/41 10. An das Planungsreferat HA III 11. An das Planungsreferat HA IV 12. An das Planungsreferat HA II/01 13. An das Planungsreferat SG 3

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

14. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA II/12 zum Vollzug des Beschlusses.

(6)

Am ...

Planungsreferat SG 3 I.A.

Am 2002

S1:

Thalgott Stadtbaurätin

HA II:

HA II/1:

HA II/12:

HA II/51:

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