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5 - Planen und Bauen Stadtplanung und Bauordnung. Lübeck, den Vorwort zum wasserwirtschaftlichen Begleitplan Teil II

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Academic year: 2022

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Vorwort zum wasserwirtschaftlichen Begleitplan Teil II

Bebauungsplan 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld Entwässerungskonzept Regenwasser

Auf Grundlage des vorliegenden wasserwirtschaftlichen Begleitplanes und in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde der Hansestadt Lübeck und den Entsorgungsbetrieben Lübeck wurde in Teilbereichen ein alternativer Lösungsansatz zum Umgang mit dem Regenwasser gewählt.

Die Einzelheiten dazu können dem Vermerk zur Regenwasserbeseitigung der Hansestadt Lübeck vom 02.07.2021 entnommen werden.

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Teil II

Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept Bebauungsplan 07.32.00

Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld in Lübeck

Auftraggeber:

Hansestadt Lübeck FB Bauen - Planen

Stadtplanung und Bauordnung Mühlendamm 12

23539 Lübeck

Auftragnehmer:

Rendsburger Landstraße 196-198 24113 Kiel

Tel.: 04 31 / 6 49 59 - 0 Fax: 04 31 / 6 49 59 - 59 E-Mail: info@ipp-gruppe.de

Projektnummer (IPP): 2018.261 Anzahl der Seiten: 29

Ort, Datum: Schwerin, 25.05.2021

Anzahl der Unterlage: 14

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Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS... 2

1 VERANLASSUNG ... 3

2 BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES ... 4

3 BAUGRUND ... 5

4 RAHMENBEDINGUNGEN ... 6

5 NIEDERSCHLAGSMENGEN UND WIEDERKEHRZEITEN ... 6

5.1 REGENSPENDE ... 6

5.1.1 Kanalnetzberechnung ... 6

5.1.2 Bemessung Versickerungsanlage ... 7

6 KONZEPT ... 7

6.1 EINZUGSGEBIETSFLÄCHEN ... 8

6.1.1 Rigolenversickerung dezentral (gelb) ... 8

6.1.2 Muldenversickerung zentral (grün) ... 9

6.1.3 Rigolenversickerung zentral (pink) ... 12

7 VERSICKERUNG UND ABLEITUNG ... 13

7.1 VERSICKERUNG ... 13

7.1.1 Versickerungsmulde öffentlich ... 13

7.1.2 Rigolenversickerung privat ... 15

8 (TEMPORÄRE) RETENTIONSFLÄCHEN ... 15

9 WASSERTECHNISCHE BERECHNUNG ... 19

9.1 GRUNDLAGEN ... 19

9.2 EINZUGSGEBIETSFLÄCHEN ... 19

9.3 UNDURCHLÄSSIGE FLÄCHE AU ... 20

9.4 ABFLUSSBEIWERTE ... 20

9.4.1 Mittlerer Abflussbeiwert ... 20

9.4.2 Spitzenabflussbeiwert ... 20

9.5 HYDRAULISCHE BERECHNUNG KANALNETZ ... 21

9.5.1 Nördlicher Zubringer ... 21

9.5.2 Verkehrsberuhigter Bereich ... 22

9.6 BERECHNUNG VERSICKERUNGSMULDE ... 23

9.7 BEWERTUNGSVERFAHREN NACH MERKBLATT DWA-M153 ... 26

10 BEWERTUNG A-RW 1 ... 26

11 NOTWASSERWEG ... 26

12 ÜBERFLUTUNGSNACHWEIS NACH DIN EN 752 ... 27

13 ZUSAMMENFASSUNG ... 28

14 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ... 29

(5)

1 Veranlassung

„Die Hansestadt Lübeck plant die Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 - Schlutu- per Straße / Lauerhofer Feld einschließlich zugehöriger Änderung des Flächennutzungs- planes mit dem Ziel der Entwicklung von Wohngebieten (bzw. Nutzungen der sozialen Infrastruktur).“1

Die Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH (IPP) wurde beauftragt einen was- serwirtschaftlichen Begleitplan zur Oberflächenentwässerung des Bebauungsgebietes zu erarbeiten.

Für das Gebiet wird ein wasserrechtlicher Begleitplan aufgestellt, der die Ableitung und Behandlung von Niederschlägen für das 5-jährige Regenereignis konzipiert und berech- net. Dabei soll auch künftigen Starkregenereignissen Rechnung getragen werden, um eine höhere Sicherheit vor Überflutungen zu erreichen.

Im Oktober 2020 wurde bereits der erste Teil des Wasserwirtschaftlichen Begleitplanes aufgestellt. Im vorliegendem zweiten Teil des Wasserwirtschaftlichen Begleitplanes wird die Vorzugsvariante mit einer Wasserführung des Niederschlagswassers in einem Stra- ßenbegleitendem Rinnensystem sowie einer öffentlichen Muldenversickerung im Grün- streifen des B-Plangebietes weiter konkretisiert und auf den Stand des B-Plans vom 30.10.2020 angepasst. Weiter wird die öffentliche Entwässerung von der privaten Ent- wässerung getrennt und zur Versickerung in ein Rigolensystem eingeleitet.

Anmerkung: Bei Abweichungen zwischen dem Wasserwirtschaftlichen Begleitplan Teil I und Teil II, sind die Angaben vom Teil II für die Variante III maßgebend.

(6)

2 Beschreibung des Plangebietes

Gemäß der Begründung zum Bauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld (Fassung vom 06.11.2018) soll die Regenwasserbehandlung über ein naturverträg- liches Regenwassermanagement erfolgen, dessen vorrangiges Ziel die Reduzierung der abzuleitenden Niederschlagsmengen durch Rückhalt in der Fläche ist. Das Plangebiet weist eine wasserwirtschaftliche extrem schwierige Situation auf, der Grundwasserstand liegt in manchen Bereichen ca. 1,00 m u. GOK.

Das Gebiet Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld liegt ca. 2,5 km östlich von der Stadt- mitte entfernt und soll zu einer attraktiven Wohngegend ausgebaut werden. Ebenfalls grenzt das Gebiet an den geschützten Landschaftsbestandteil Lauerhofer Feld und bie- tet für die zukünftigen Anwohner auch einen gewissen Naherholungseffekt im Grünen.

Das gesamte Bebauungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 13,2 ha. Für die geplante Oberflächenentwässerung ist allerdings nur der östlich der Schlutuper Straße gelegene Teil, mit ca. 7,7 ha Fläche, relevant.

Die Schlutuper Straße selbst und die westliche Bebauung des Bebauungsgebietes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld entwässert in die bereits vorhandene Ka- nalisation der Schlutuper Straße.

Als Grundlage für den Wasserwirtschaftlichen Begleitplan Teil II liegt die Planzeichnung 07.32.00 vom 30.10.2020 vor (siehe Abbildung 1).

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Im oben genannten Gebiet soll die Entwässerung im Trennverfahren erfolgen. Dabei wird der Regenabfluss getrennt vom Schmutzwasser in einem separaten Regenwasser- kanal geführt.

Die bereits vorhandene Regenwasserleitung, welche in der Schlutuper Straße liegt, ist nicht ausreichend für das gesamte B-Plangebiet dimensioniert. Daher kann nur das an- fallende Regenwasser vom Teilgebiet westlich der Schlutuper Straße in die vorhandene Kanalisation eingeleitet werden.

Dementsprechend wird im Weiteren nur auf den östlich der Schlutuper Straße gelegenen Teil des Planungsgebietes eingegangen.

Jegliches Regenwasser welches im Gebiet anfällt soll auch hier versickert werden. Für das öffentliche Regenwasser ist eine zentrale Muldenversickerung im Gebiet vorgese- hen. Das Niederschlagswasser welches auf privaten Flächen anfällt, soll nach Möglich- keit auch direkt auf dem jeweiligen Grundstück versickert werden. Da dieses auf Grund der Topografie nicht bei allen Grundstücken möglich ist, wird für diese eine zentrale Ver- sickerungsanlage in Form eines Rigolensystemes geschaffen.

3 Baugrund

Die orientierende Untergrunderkundung - „Bebauungsplan 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld“ in der Hansestadt Lübeck (durchgeführt von der Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH & Co. KG, 24113 Kiel, Datum: 09.08.2019) ergab, dass ober- flächennah ca. 0,5 - 1,1 m mächtige sandig - humose Auffüllungen bzw. Oberböden vor- handen sind. In diesen Böden sind, durch die vorangegangene Nutzung des Gebietes als Kleingartenanlage, organische Anteile (z.B. Wurzelreste) im Boden vorhanden.

Unter den Oberböden folgen dann gewachsene Fein- bis Mittelsande, welche mitteldicht gelagert sind.

In der südlichen Hälfte der Kleingartenanlage bilden gewachsene Geschiebemergel- schichten die Basis der Sande, diese sind aber irrelevant, da in diesem Bereich keine Versickerung vorgesehen ist.

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Böden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert kf zwischen 1*10-3 bis 1*10-6 m/s sind für die Versickerung geeignet. 2 Bei dem anstehenden Boden im Bebauungsgebiet wird von ei- nem kf-Wert von 1*10-4 m/s gemäß Baugrundgutachten vom Sommer 2019 ausgegan- gen.

Genaue Aussagen zum Baugrund sind der Baugrunderkundung vom 09.08.2019 zu ent- nehmen.

4 Rahmenbedingungen

Derzeit ist für die Fläche von einem landwirtschaftlichen Abfluss von 1,2 l/(s*ha) auszu- gehen. Durch die geplante Bebauung wird ein großer Teil dieser Fläche versiegelt.

5 Niederschlagsmengen und Wiederkehrzeiten

5.1 Regenspende

Die Niederschlagshöhen- und spenden wurden nach KOSTRA-DWD 2010 angenom- men und die maßgebende Dauerstufe und Niederschlagsspende wurde schrittweise be- stimmt oder gemäß verschiedener Tabellen ermittelt.

Das Bebauungsgebiet Schlutuperstraße / Lauerhofer Feld unterliegt folgenden KOSTRA-DWD Daten:

Rasterfeld: Spalte 41, Zeile 18 Zeitspanne: Januar - Dezember

Siehe Unterlage 7 zu den genauen Niederschlagshöhen und -spenden nach KOSTRA- DWD 2010.

5.1.1 Kanalnetzberechnung

Die maßgebende kürzeste Regendauer für die Kanalnetzberechnung wird gemäß DWA- A 118 Tabelle 4 ermittelt. Die mittlere Geländeneigung des Bebauungsgebietes beträgt 1,5 % (siehe Wasserwirtschaftlicher Begleitplan Teil I), somit beträgt die maßgebende kürzeste Regendauer 10 min.

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Für die Kanalnetzberechnung wird die Häufigkeit des Bemessungsregens nach DWA-A 118 Tabelle 2 bestimmt. Für Wohngebiete und Stadtzentren wird somit eine Häufigkeit von 1 in 2 Jahren angenommen, vorausgesetzt, es erfolgt eine Überflutungsprüfung.

Aus den KOSTRA-DWD Daten ergibt sich eine maßgebende Regenspende von 147,2 l/(s*ha) für die Kanalnetzberechnung.

5.1.2 Bemessung Versickerungsanlage

Nach DWA-A 138 Tabelle 3 beträgt die Wiederkehrzeit des Bemessungsregens n = 0,2/a für dezentrale Versickerungsanlagen. Dies bedeutet, dass statistisch alle 5 Jahre ein dementsprechendes Regenereignis auftritt.

Die jeweilige maßgebende Dauerstufe und die damit zusammenhängende Regen- spende für die Bemessung der Versickerungsanlagen wird schrittweise bestimmt (siehe Unterlage 11.1).

6 Konzept

Das gesamte, östlich der Schlutuper Straße liegende, B-Plangebiet ist in eine Tempo 30 Zone (nördlicher Zubringer) und einen u-förmigen Verkehrsberuhigten Bereich mit an- grenzenden Grundstücken aufgeteilt.

Ziel des Konzeptes ist es das öffentliche und private Regenwasser in voneinander ge- trennten Systemen zu sammeln und anschließend auch getrennt versickern zu lassen.

Das anfallende Niederschlagswasser von den öffentlichen Verkehrsflächen im verkehrs- beruhigten Bereich wird über ein offenes Rinnensystem parallel zur der Fahrbahn und den Gehwegen gesammelt und zur Versickerungsmulde in der Mitte vom Gebiet geleitet.

Ebenso wird das Niederschlagswasser vom nördlichen Zubringer in einem unterirdi- schen Regenwasserkanal gesammelt und von dort mit Hilfe einer Hebeanlage in die Versickerungsmulde gepumpt. Die Versickerungsmulde kann gestalterisch an die Land- schaft im Grünstreifen angepasst werden.

Das Regenwasser von den privaten Grundstücken soll soweit es möglich ist direkt auf den jeweiligen Grundstücken über ein Rigolensystem versickert werden. Im nördlichen Bereich des Gebietes wo dieses auf Grund des hohen Grundwasserstandes nicht mög-

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lich ist, wird hier das Regenwasser zentral in einem unterirdischen Kanal eingeleitet (se- parater Kanal zum Sammeln des öffentlichen Regenwassers) und von dort in ein zent- rales Rigolensystem im Grünstreifen transportiert. Auch hier wird zur Überwindung des Höhenunterschiedes zwischen dem nördlichen Zubringer und des Grünstreifens eine Hebeanlage notwendig.

6.1 Einzugsgebietsflächen

Bedingt durch den hohen Grundwasserstad im Gebiet (siehe Unterlage 2.1 und 3) ist nicht in allen Bereichen eine Versickerung des Niederschlagswassers möglich. Infolge- dessen wurde das Gebiet in drei verschiedene Einzugsgebietsflächentypen aufgeteilt:

- Rigolenversickerung dezentral (gelb)

- privates Niederschlagswasser von Grundstücken - Muldenversickerung zentral (grün)

- öffentliches Niederschlagswasser von Verkehrsflächen - Rigolenversickerung zentral (pink)

- privates Niederschlagswasser von Grundstücken

6.1.1 Rigolenversickerung dezentral (gelb)

Auf allen Grundstücken auf denen der Abstand zwischen dem Grundwasser und der Geländeoberkante eine Versickerung zulässt, soll die Versickerung des Niederschlags- wassers direkt auf dem Grundstück erfolgen (gelbe Einzugsgebietsflächen). Denkbar hierfür ist die Herstellung einer unterirdischen Rigolenversickerung.

Auf einen Abstand, zwischen Versickerungsanlage und Grundwasser, von mindestens 1,00 m ist zu achten.

Für die Versickerungsanlage ist ein entsprechender Bereich auf den Grundstücken aus- zuweisen. In der Unterlage 11.2 wurden beispielhaft die benötigten Flächen für die Ver- sickerungsanlagen ermittelt und im Lageplan wiedergeben. Die Lage der jeweiligen Ver- sickerungsfläche ist dabei variabel.

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6.1.1.1 Abwasserbeseitigungspflicht

Bei den Grundstücken der gelben Einzugsgebiete muss die Abwasserbeseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer übertragen werden.

Die Aufteilung der Einzugsgebietsflächen im Kapitel 9.2 entspricht den Abwasserbesei- tigungsarten. In der Unterlage 8.1 sind die Grundstücke ebenfalls entsprechend der je- weiligen Abwasserbeseitigungsarten aufgelistet.

6.1.2 Muldenversickerung zentral (grün) 6.1.2.1 Verkehrsberuhigter Bereich

Die zentrale Muldenversickerung im Gebiet ist nur für die öffentlichen Niederschlags- wässer von den öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Es erfolgt keine Einleitung von privaten Niederschlagswasser in das System.

Die Mulde zur Versickerung wird in der Mitte des Gebietes angesiedelt und kann dort gestalterisch in die Umgebung integriert werden.

Im Verkehrsberuhigten Bereich wir das anfallende Niederschlagswasser in einer zur Fahrbahn parallel verlaufenden offenen Entwässerungsrinne gesammelt. Parallel zur Rinne verläuft ein Retentionstiefbeet, welches bei einem Starkregenereignis als Re- tentionsfläche dient (siehe Ziffer 8). Die Einleitung des Niederschlagswassers von der Fahrbahn erfolgt über ein Schlitzbord in die Rinne. Das Niederschlagswasser vom Geh- weg versickert direkt im Tiefbeet oder tritt vom Beet in die Rinne über.

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Abbildung 2: RQ B-B Verkehrsberuhigter Bereich - normales Regenereignis

Nur die Verkehrsflächen des verkehrsberuhigten Bereiches sowie die daran angrenzen- den öffentlichen Verkehrsflächen werden über das oberirdische Rinnensystem entwäs- sert, es erfolgt daher kein Anschluss der Grundstücke an die Rinne.

An Grundstückzufahrten kann von einer offenen Rinne auf eine Rinne mit Abdeckrost gewechselt werden. Ebenso ist es denkbar, dass die Verkehrsflächen außerhalb des Rings des Verkehrsberuhigten Bereiches über Rinnen mit Abdeckrost entwässert wer- den (siehe Unterlage 2.1) und so eine Zuleitung des Niederschlagswassers in das Rin- nensystem sichergestellt wird.

Um das Regenwasser weiter bis zur Versickerungsmulde leiten zu können, wird parallel zu den vier Gehwegen, welche zum Grünstreifen führen ebenfalls eine offene Rinne an- geordnet (siehe Abbildung 3).

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Abbildung 3: RQ D-D Gehweg - normales Regenereignis

6.1.2.2 Nördlicher Zubringer

Das anfallende Niederschlagswasser von der öffentlichen Verkehrsfläche wird in einem unterhalb des nördlichen Zubringers liegenden Kanal (siehe Abbildung 4) gesammelt.

Eine Mindestnennweite von DN 300 ist für eine Sammelleitung vorzuhalten. Nieder- schlagswasser von der Verkehrsfläche des nördlichen Zubringers sowie von einem klei- nen Teil der Verkehrsfläche des Verkehrsberuhigten Bereiches, wird in diesem Kanal gesammelt. Die Anbindung des Verkehrsberuhigten Bereiches kann zum Beispiel über einen Straßenablauf am Ende der offenen Rinne erfolgen.

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Abbildung 4: RQ A-A nördlicher Zubringer - normales Regenereignis

Das Niederschlagswasser vom nördlichen Zubringer wird ebenfalls in die zentrale Ver- sickerungsmulde eingeleitet.

Um den Höhenunterschied vom Kanal zur Versickerungsmulde ausgleichen zu können, ist eine Hebeanlage (RWö A001.04) vorzusehen. Die Lage der Hebeanlage kann der Unterlage 2.1 entnommen werden.

6.1.3 Rigolenversickerung zentral (pink)

Da Aufgrund es höhen Grundwasserstandes im nördlichen Gebiet keine Versickerung auf den jeweiligen Grundstücken möglich ist (vgl. Ziffer 6.1.1), wird parallel zum Regen- wasser Kanal für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen noch ein weiterer Regenwasserkanal für die private Entwässerung hergestellt (siehe Abbildung 4), hier werden die privaten Grundstücke über eine Anschlussleitung angeschlossen.

Versickert wird das anfallende Niederschlagswasser separat vom öffentlichen Nieder- schlagswasser in einem unterirdischen Rigolensystem im Grünstreifen des Erschlie- ßungsgebietes (siehe Ziffer 7.1.2).

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Um den Höhenunterschied vom Kanal zur Rigole ausgleichen zu können, ist eine Hebe- anlage (RW A001.04) vorzusehen. Die Lage der Hebeanlage kann der Unterlage 2.1 entnommen werden.

7 Versickerung und Ableitung

7.1 Versickerung

7.1.1 Versickerungsmulde öffentlich

In der Versickerungsmulde wird das Regenwasser von dem Einzugsgebiet „Mulden- versickerung zentral (grün) - öffentliches Niederschlagswasser von Verkehrsflächen“

eingeleitet und versickert. Die Einleitung erfolgt wie unter der Ziffer 6.1.2 beschrieben.

Die Mulde ist nach der Berechnung im Kapitel 9.6 dimensioniert (siehe auch Unter- lage 11.1). Die maximale Einstauhöhe in der Mulde bei dem berechneten Regenereignis liegt bei 30 cm. Der Grünstreifen bietet genügend Platz, um neben der Mulde z.B. noch einen Gehweg vorzusehen (siehe Abbildung 5). Des Weiteren wird der Grünstreifen als Retentionsfläche vorgesehen (weiteres hierzu siehe Kapitel 8).

Abbildung 5: RQ C-C Grünstreifen - normales Regenereignis

Die Abbildung 6 zeigt eine beispielhafte Gestaltung der Versickerungsmulde. Wichtig ist hierbei, dass trotz der Gestaltung keine Minderung der Versickerungsfähigkeit des Bo- dens erfolgt. Die Mulde kann zum Beispiel mit Hilfe kleiner Brücken für Fußgänger über- wunden werden oder ein Wasserlauf kann zu gestalterischen Zwecken integriert werden.

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Abbildung 6: Ableitungsrinne Prenzlau

Weiter kann zum Beispiel zwischen den vier Gehwegen zwei Wasserspielplätze für Kin- der angelegt werden (siehe Abbildung 7 und Unterlage 2.1).

Abbildung 7: Beispiel Wasserspielplatz im Bielefelder Bürgerpark

Die Versickerungsmulde ist mit einem Abstand von mindestens einem Meter zum mitt- leren höchsten Grundwasserstand herzustellen, damit die Mächtigkeit des Sickerraums gewahrt wird.

Im Bereich der Mulde sollte die Versickerung durch eine mindestens 10 cm dicke Oberbodenschicht sichergestellt werden.

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Die Verbindung der Mulden und der Wasserspielplätze untereinander kann mit Durch- lässen sichergestellt werden.

7.1.2 Rigolenversickerung privat

Die Rigolenversickerung, egal ob zentral oder dezentral, ist nach Angaben des Herstel- lers herzustellen. Ein Abstand von mindestens 1,00 m zum mittleren höchsten Grund- wasserstand ist einzuhalten sowie ein Mindestabstand zu Gebäuden gem. DWA-A 138.

Die Versickerungsanlage wird am nördlichen Kopf des Grünstreifens angeordnet (siehe Unterlage 2.1).

8 (temporäre) Retentionsflächen

Um Abflussspitzen bei Starkregenereignissen besser abfangen zu können sind verschie- dene Retentionsflächen im B-Plangebiet geplant:

- Straßenprofil und Gehwege als Retentionsfläche - Retentionstiefbeete

- Grünstreifen als Retentionsfläche

Es ist vorgesehen, dass sich bei einem normalen Regenereignis, innerhalb der Bemes- sungsgrenze, das Niederschlagswasser von den Verkehrsflächen über die Entwässe- rungsanlagen (Rinne oder unterirdischer Kanal) ableitet (siehe Abbildung 8 und Unter- lage 4.1 und 4.2). Im Verkehrsberuhigten Bereich entwässert der Gehweg in das Tief- beet und versickert dort nach Möglichkeit, oder läuft in die Rinne über.

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Abbildung 8: RQ B-B verkehrsberuhigter Bereich - normales Regenereignis

Bei einem Regenereignis über der Bemessungsgrenze wird im Verkehrsberuhigten Be- reich das parallel zur Fahrbahnverlaufende Tiefbeet zur Retentionsfläche. Regenwasser welches hydraulisch nicht mehr von der Rinne gefasst werden kann, tritt über das Bord in das Tiefbeet ein und versickert dort (siehe Abbildung 9). Um das Fließverhalten von Niederschlagswasser im Beet nach Möglichkeit zu unterbinden, sollten die Beete entwe- der mit keinem oder einem sehr geringen Längsgefälle oder mit in regemäßigen Abstän- den vorhandene Schwellen hergestellt werden. Ein beispielhaftes Retentionstiefbeet mit Bepflanzung und Schwelle zeigt die Abbildung 10.

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Abbildung 9: RQ B-B Verkehrsberuhigter Bereich - Regenereignis über der Bemessungs- grenze

Abbildung 10: Retentionstiefbeet Green Street Portland

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Im Falle eines Starkregenereignisses kommt zum Retentionstiefbeet das Straßenprofil als Speichervolumen hinzu. Durch die zwischen der Fahrbahn und der Rinne befindli- chen Schlitzborde ist es dem Niederschlagswasser möglich sich im Straßenprofil eine gewisse Zeit zu sammeln (siehe Abbildung 11).

Abbildung 11: RQ B-B Verkehrsberuhigter Bereich - Starkregenereignis

Das Regenwasser aus der Retentionsfläche der Straße wird wie das Regenwasser in der Rinne in Richtung Mulde transportiert. Grund hierfür ist die Längsneigung der Straße.

Die Einleitstellen in die Mulde sind hier ebenfalls über den südlichen Kopf des Grünstrei- fens und die vier Gehwege, welche zum Grünstreifen verlaufen. Die Gehwege sollen als Notwasserweg hergestellt werden.

Um das ankommende Regenwasser von den Retentionsflächen abfangen zu können, sollte die Mulde größer ausgebaut werden (siehe Abbildung 12) oder der gesamte Grün- streifen könnte gegenüber dem umliegenden Gelände tiefer gelegt werden, um Schäden an Gebäuden vorzubeugen.

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Abbildung 12: RQ C-C Grünstreifen - Starkregenereignis

9 Wassertechnische Berechnung

9.1 Grundlagen

Die hydraulischen Berechnungen für die Bemessung der Versickerungsanlagen erfolgt auf Grundlage der Entwässerungsrichtlinie RAS-Ew (Ausgabe 2005), so- wie dem Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“. Die Berechnung erfolgt nach dem ein- fachen Verfahren für dezentrale Versickerung- und einfache zentrale Versicke- rungsanlagen.

Die Dimensionierung des Kanalnetzes erfolgt nach dem Arbeitsblatt DWA-A 110 und DWA-A 118 und ebenfalls nach der RAS-Ew (Ausgabe 2005).

9.2 Einzugsgebietsflächen

Die Einzugsgebietsflächen wurden gemäß der Unterlage 8.1 in drei verschiedene Einzugsgebietsflächentypen aufgeteilt. Als Grundlage zur Flächenermittlung diente der Bebauungsplan 07.32.00 der Hansestadt Lübeck vom 30.10.2020.

Die Unterlage 8.1 gibt eine Übersicht über die Flächen aufgeteilt in die verschie-

denen Typen der Einzugsgebiete unterteilt nach der jeweiligen Abwasserbeseiti-

gungspflicht.

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Die Unterlage 8.2 gibt zusammenfassend die Fläche der beiden Einzugsgebiete wieder, die in die Berechnung der Versickerungsmulde mit einfließen. Insgesamt werden 46.124 m² in der Mulde versickert. Der Rest der Fläche des B-Plangebie- tes wird über eine private Rigolenversickerung entwässert.

9.3 Undurchlässige Fläche AU

Für die Berechnungen wird als erstes aus den Einzugsgebieten die undurchläs- sige Fläche A

U

ermittelt (siehe Unterlage 11.1).

Nach DWA-A 138 Gl. 1 wird die undurchlässige Fläche A

U

wie folgt berechnet:

A

U

undurchlässige Fläche [m²]

A

E

Einzugsgebietsfläche [m²]

ψ

m

mittlerer Abflussbeiwert [-]

9.4 Abflussbeiwerte

9.4.1 Mittlerer Abflussbeiwert

Die mittleren Abflussbeiwerte Ψ

m,i

für die entsprechenden Flächen wurde gemäß dem Merkblatt DWA-M 153 Tabelle 2 gewählt und gelten für die Bemessung der Versickerungsanlage.

Die gewählten mittleren Abflussbeiwerte können der Unterlage 9.1 entnommen werden.

9.4.2 Spitzenabflussbeiwert

Da kein genauer Befestigungsgrad zum aktuellen Planungsstand bekannt ist,

wurden die Spitzenabflussbeiwerte anhand der Flächentypen geschätzt, dabei

(23)

Die gewählten Spitzenabflussbeiwerte können der Unterlage 9.2 entnommen werden.

9.5 Hydraulische Berechnung Kanalnetz

Als Berechnungsmethode für den Kanalabfluss wird das Zeitbeiwertverfahren ge- wählt. Nach der DIN EN 752-4 ist das Fließzeitverfahren nur bei Gebieten mit einer Fläche kleiner als 200 ha zulässig. Die Fläche A

E,k

bezieht sich auf das kanalisierte Einzugsgebiet. Im B-Plangebiet ergibt sich ein kanalisiertes Einzugs- gebiet von 4,6 ha. Damit ist diese Bedingung erfüllt und das Zeitbeiwertverfahren kann angewendet werden.

9.5.1 Nördlicher Zubringer

Im nördlichen Zubringer wird von einem unterirdisch verlegten, kreisförmigen Rohr ausgegangen.

Grundlage für die Berechnung des Durchflusses eines kreisförmigen Rohres bei Vollfüllung bildet die Prandtl-Colebrook-Gleichung:

Q

v

Durchfluss [m³/s]

d Innendurchmesser [m]

ν kinematische Viskosität [m²/s]

g Erdbeschleunigung [m/s²]

I

E

Energieliniengefälle [-]

k

b

betriebliche Rauheit [m]

Die kinematische Viskosität ν wird für Abwasser mit ν = 1,31*10

-6

m²/s angenom-

men,

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Die betriebliche Rauheit für Betonrohre im Kanalnetz wird mit k

b

=1,50 mm ange- nommen.

Das Gefälle der einzelnen Haltungen kann dem Entwässerungsplan der Unter- lage 2.1 entnommen werden.

Bei der Dimensionierung der Regenwasserleitung wird bei einer Auslastung des Rohrquerschnittes von 90 % auf die nächst größere Nennweite erhöht.

Daher wird für jede Haltung der Bemessungsabfluss für die Dimensionierung nachfolgender Gleichung ermittelt:

Q

i

Bemessungsabfluss [l/s]

r

D,n

Regenspende für die Dauer D und die Häufigkeit n [l/(s*ha)]

Q

S

Versickerungsrate [m³/s]

Aj Haltungsfläche [ha]

Ψ

S

Spitzenabflussbeiwert [-]

Q

kons

Konstanter Zufluss [l/s]

a Abminderungsfaktor für Verzweigungen [-]

Q

Hal

Bemessungsabfluss von anderer Haltung [l/s]

Für die Dimensionierung ist somit das Verhältnis von Q

i

/Q

v

entscheidend. Ist die Auslastungsgrenze überschritten, wird die nächst größere Nennweite gesetzt und der Durchfluss Q

v

neu berechnet.

Die Berechnung der Haltungen ist der Unterlage 10.1 zu entnehmen.

9.5.2 Verkehrsberuhigter Bereich

Im verkehrsberuhigten Bereich sowie in den vier Gehwegen, welche in den Grün-

streifen münden, wird ein offenes Rechteckgerinne berechnet.

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Es wird bei der Berechnung davon ausgegangen, dass das Niederschlagswas- ser, welches vom Gehweg (Gehweg parallel zur Fahrbahn) technisch erst im Re- tentionstiefbeet versickert, direkt in die Rinne eingeleitet wird.

Der Bemessungsabfluss Q

i

wird nach der Gleichung für Q

i

im Kapitel 9.5.1 be- rechnet.

Aus der Kontinuitätsbedingung und der Manning-Strickler Gleichung ergibt sich folgende Gleichung zur Berechnung des Durchflusses eines offenen Gerinnes.

Q

v

Durchfluss [m³/s]

A durchflossener Querschnitt [m²]

k

St

Manning-Strickler-Rauheitsbeiwert [m

1/3

/s]

r

hy

hydraulischer Radius [A/l

u

] l

u

benetzter Umfang [m]

I

E

Energiegefälle (= Sohlgefälle bei gleichförmigen Abfluss)

Der k

St

-Wert wurde gemäß RAS-Ew Tabelle 2 gewählt mit k

St

= 60 m

1/3

/s. Der Wert entspricht einem gemauerten Kanal mit normalem Mauerwerk.

Die Berechnung erfolgt nur mit dem Einzugsgebiet „Muldenversickerung zentral (grün) - öffentliches Niederschlagswasser von Verkehrsflächen“.

Ein Auslastungsgrad von 90% wird für die Rinne angenommen. Der Auslastungs- grad ergibt sich aus dem Verhältnis von Q

i

/Q

v

.

Die genaue Berechnung der Rinne ist der Unterlage 10.2 zu entnehmen.

9.6 Berechnung Versickerungsmulde

Als erstes wird die erforderliche Versickerungsfläche A

S

nach DWA-A 138 Gl. A.7

berechnet:

(26)

A

S

Versickerungsfläche [m²]

A

u

undurchlässige Fläche [m²]

r

D,n

Regenspende für die Dauer D und die Häufigkeit n [l/(s*ha)]

z

M

mittlere Einstauhöhe [m]

D Dauerstufe des Bemessungsregens [min]

f

Z

Zuschlagsfaktor [-]

k

f

Durchlässigkeitsbeiwert der gesättigten Zone [m/s]

Die gewählte mittlere Einstauhöhe der Mulde beträgt 0,30 m.

Der Zuschlagsfaktor f

z

wurde nach DWA-A 117 mit dem Wert f

z

= 1,2 (Risikofak- tor) gewählt. Ein Wert von f

z

= 1,2 entspricht einem geringen Risikomaß, denn für den Fall einer Überbelastung der Anlage, ist ein Notüberlauf in den GLB vorzu- sehen.

Bei dem anstehenden Boden im Bebauungsgebiet wird von einem k

f

-Wert von 1*10

-4

m/s, gemäß Baugrundgutachten vom Sommer 2019, ausgegangen.

Die Berechnung erfolgt Schrittweise bezogen auf ein 5-jähriges Regenereignis.

Es resultiert daraus eine benötigte Versickerungsfläche von 1109 m², wie Ta- belle 1 zeigt.

Tabelle 1: Berechnung erforderliche Versickerungsfläche

D rD(0,2) AS

[min] [l/(s*h)] [m²]

5 245,0 302

10 185,6 438

15 152,6 516

20 130,7 563

30 103,0 610

45 79,5 624

(27)

180 28,0 421

240 22,4 364

Mit der nun bekannten Versickerungsfläche lässt sich das Speichervolumen der Mulde nach DWA-A 138 Gl. A.4 berechnen.

V Speichervolumen Mulde [m³]

A

u

undurchlässige Fläche [m²]

A

S

Versickerungsfläche [m²]

k

f

Durchlässigkeitsbeiwert der gesättigten Zone [m/s]

D Dauerstufe des Bemessungsregens [min]

f

Z

Zuschlagsfaktor [-]

Tabelle 2: Berechnung erforderliches Speichervolumen

D rD(0,2) Verf.

[min] [l/(s*h)] [m³]

5 245,0 87,50

10 185,6 127,12

15 152,6 150,78

20 130,7 165,74

30 103,0 181,64

45 79,5 187,23

60 65,7 182,91

90 47,9 145,24

120 38,3 100,81

180 28,0 1,79

240 22,4 -105,94

Es wird, wie in Tabelle 2 zu sehen, ein erforderliches Speichervolumen der Mulde

von V

erf.

= ca. 188 m³ benötigt.

(28)

9.7 Bewertungsverfahren nach Merkblatt DWA-M 153

Um die Abflussbelastung durch Luftverschmutzung und Verschmutzungen durch Verkehrsaufkommen besser beurteilen zu können wurde das Bewertungsverfah- ren nach DWA-M 153 durchgeführt. Das Ergebnis gibt hierbei Auskunft darüber, ob eine Behandlung des Niederschlagswassers notwendig ist oder nicht.

Das anstehende Grundwasser im Plangebiet wurde gemäß DWA-M 153 Tabelle A.1a als Typ G 12 eingestuft und erhält somit 10 Gewässerpunkte, da es sich hier um Grundwasser außerhalb eines Wasser- oder Trinkwasserschutzgebietes handelt. Andere Gewässer wie die Medebek sind von der Versickerung nicht be- troffen und werden somit im weiteren Verlauf nicht weiter berücksichtigt.

Die Flächen wurden nach der DWA-M 153 Tabelle A.2 und A.3 bewertet.

Aus dem Bewertungsverfahren ergibt sich, dass bei der Rigolenversickerung keine Vorbehandlung des Niederschlagswassers notwendig ist (siehe Unter- lage 12). Bei der Muldenversickerung ist eine Versickerung des Niederschlags- wassers durch mindestens 10 cm bewachsenen Oberboden notwendig.

10 Bewertung A-RW 1

- Folgt -

11 Notwasserweg

Als Notwasserweg sollen die vier Gehwege zum Grünstreifen hin und ein Notüberlauf vom Grünstreifen zum geschützten Landschaftsbestandteil Lauerhofer Feld dienen.

Die vier Gehwege als Notwasserweg können beispielhaft wie in der Abbildung 13 her- gestellt werden. Alternativ ist eine breitere oder tiefere Rinne im Gehwegbereich vorzu- sehen. Der Ausbau der Gehwege ist notwendig, um das Regenwasser der Retentions- flächen bis zur Mulde leiten zu können und damit es nicht im Bereich der vier Gehwege schon seitlich auf die Grundstücke tritt. Zur Wasserführung beim Starkregenereignis können z.B. seitliche Hochborde am Rand des Gehweges vorgesehen werden.

(29)

Abbildung 13: RQ D-D Gehweg - Starkregenereignis

Für den Fall, dass die Kapazität der Retentionsfläche von der Mulde überschritten ist, sollte ein Notüberlauf hin zum geschützten Landschaftsbestandteil Lauerhofer Feld vor- gesehen werden. Der Notüberlauf führt von der Mulde unterhalb des nördlichen Zubrin- gers zum GLB Lauerhofer Feld.

12 Überflutungsnachweis nach DIN EN 752

- Folgt -

(30)

13 Zusammenfassung

Das gesamte Erschließungsgebiet soll im Trennverfahren entwässert werden, daher Schmutz- und Regenwasser werden voneinander separiert.

Betrachtet man die Regenwasserentwässerung genauer, so wird auch die private Ent- wässerung der Grundstücke komplett von der öffentlichen Entwässerung der Verkehrs- flächen getrennt. Es entstehen somit zwei voneinander getrennte Systeme für die Re- genwasserentwässerung, wobei die private Entwässerung nochmals in zwei Systeme unterteilt wird. .

Für die Entwässerung der privaten Grundstücke sind die beiden folgenden Systeme vor- gesehen:

- Rigolenversickerung dezentral (gelb)

- privates Niederschlagswasser von Grundstücken - Rigolenversickerung zentral (pink)

- privates Niederschlagswasser von Grundstücken

Dabei erfolgt die dezentrale Entwässerung über die auf den jeweiligen Grundstücken befindlichen Rigolen. Es erfolgt die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die jeweiligen Grundstücke.

Alle Grundstücke im Einzugsgebiet der zentralen Rigolenversickerung werden nicht von der Abwasserbeseitigungspflicht entbunden, sie entwässern in die zentralen Rigolen im mittigen Grünstreifen. Eine Versickerung direkt auf den betroffenen Grundstücken (wie bei der dezentralen Rigolenversickerung) ist durch den hohen Grundwasserstand in die- sem Bereich nicht möglich, sodass ein zentrales System hergestellt werden muss.

Des Weiteren werden alle öffentlichen Verkehrsflächen über die zentrale Versickerungs- mulde entwässert:

- Muldenversickerung zentral (grün)

- öffentliches Niederschlagswasser von Verkehrsflächen

Angeordnet wird sie zentrale Mulde im mittig des Gebiestes verlaufenden Grünstreifens.

Es ist darauf zu achten, dass die Mulde separat von der Rigolenversickerung liegt. Die Zuleitung des öffentlichen Abflusses erfolgt größtenteils über ein offenes Rinnensystem parallel zu den Verkehrsflächen, um eine Anbindung der Mulde im Freigefälle zu ermög-

(31)

14 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lageplan B-Plangebiet 07.32.00 Stand: 30.10.2020 ... 4

Quelle: Planzeichnung B-Plan 07.32.00 der Hansestadt Lübeck

Abbildung 2: RQ B-B Verkehrsberuhigter Bereich - normales Regenereignis ... 10

Quelle: Eigene Darstellung

Abbildung 3: RQ D-D Gehweg - normales Regenereignis ... 11

Quelle: Eigene Darstellung

Abbildung 4: RQ A-A nördlicher Zubringer - normales Regenereignis ... 12

Quelle: Eigene Darstellung

Abbildung 5: RQ C-C Grünstreifen - normales Regenereignis ... 13

Quelle: Eigene Darstellung

Abbildung 6: Ableitungsrinne Prenzlau ... 14

Quelle: https://www.sieker.de/fachinformationen/regenwasserbewirtschaftung/ableitung/article/offene-rin- nen-16.html

Datum 17.02.2020; Uhrzeit: 16:02 Uhr UTC +1

Abbildung 7: Beispiel Wasserspielplatz im Bielefelder Bürgerpark ... 14

Quelle: https://aquacado.de/projekt/wasserspielplatz-buergerpark-bielefeld/

Datum: 20.10.2020, Uhrzeit 15:30 Uhr UTC +1

Abbildung 8: RQ B-B verkehrsberuhigter Bereich - normales Regenereignis ... 16

Quelle: Eigene Darstellung

Abbildung 9: RQ B-B Verkehrsberuhigter Bereich - Regenereignis über der

Bemessungsgrenze ... 17

Quelle: Eigene Darstellung

Abbildung 10: Retentionstiefbeet Green Street Portland ... 17

Quelle: https://www.opb.org/news/article/portland-oregon-environmental-agency-audit-green-streets/

Datum: 20.10.2020; Uhrzeit 10:43 Uhr UTC +1

Abbildung 11: RQ B-B Verkehrsberuhigter Bereich - Starkregenereignis ... 18

Quelle: Eigene Darstellung

Abbildung 12: RQ C-C Grünstreifen - Starkregenereignis ... 19

Quelle: Eigene Darstellung

Abbildung 13: RQ D-D Gehweg - Starkregenereignis ... 27

Quelle: Eigene Darstellung

(32)

9.1

B-Plan 07.32.00

Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld Unterlage (Nr.):

Stellplätze 0,75

Stellplätze 0,75

Gründach 0,50

Grundstück 0,10

Flächentyp Abflussbeiwert Ψm,i [-]

Verkehrsfläche 0,75

Grundstück 0,10

Abflussbeiwerte

Grünfläche Gründach

0,10 0,50

(33)

9.2

Gründach

Grundstück 0,10

0,60

Stellplätze 0,75

Stellplätze 0,75

Gründach 0,60

Grundstück 0,10

Verkehrsfläche 0,90

Grünfläche 0,10

Abflussbeiwerte

Flächentyp Abflussbeiwert Ψs,i [-]

B-Plan 07.32.00

Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld Unterlage (Nr.):

(34)

11.1

Flächenermittlung auf Grundlage der Begründung zum Bebauungsplan 07.32.00 vom 27.05.2019

[m²] [ha]

13.559 1,36

4.006 0,40

0 0,00

0 0,00

0 0,00

0 0,00

0 0,00

0 0,00

17.565 1,8

maximale Einstauhöhe Mulde

zm 0,3 m

Die erforderliche Versickerungsfläche wird nach DWA-A 138 Gl. A.7 berechnet

0

Erforderliche Versickerungsfläche

∑ = 10.570

624

60 65,7 615

90 47,9 553

120 38,3 500

B-Plan 07.32.00

Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld

Unterlage (Nr.): öffentliches Niederschlagswasser

[-] [m²]

Verkehrsfläche 0,75 10.169

Ermittlung undurchlässige Fläche AU nach DWA-A 138

AU

Flächentyp AE,i Abflussbeiwert Ψm,i AU,i

401

130,7 563

30 103,0 610

45 79,5

Gründach 0,50 0

Stellplätze 0,75 0

Gründach 0,50 0

Grundstück 0,10 0

Stellplätze 0,75 0

Grundstück

10 185,6 438

15 152,6 516

20

Grünfläche 0,10

0,10

D rD(0,2) AS

[min] [l/(s*h)] [m²]

5 245,0 302

421 364

180 28,0

240 22,4

= ∗ 10 ∗ ( )

60∗ − 10 ∗ + 2

(35)

Zuschlagsfaktor nach DWA-A 117

Breite der Rigole frei gewählt nach vorhandener Fläche

Wiederkehrzeit des Bemessungsregens gem. Arbeitsblatt DWA-A 138, Tabelle 3

► n 0,2 /a

► T 5 a

Berechnung erforderliches Speichervolumen Grundlage der Berechnung DWA-A 138, Gl. A.4

Niederschlagsspenden nach KOSTRA-DWD 2010 Rasterfeld: Spalte 41, Zeile 18

Ortsname: Lübeck

Zeitspanne: Januar - Dezember

AS,erf.. 624 m²

AS,vorh., Nord 168 m²

AS,vorh., Mitte 283 m²

AS,vorh., Süd 174 m²

AS,vorh. 625 m²

1,79

90 47,9 145,24

120 38,3 100,81

180 28,0

45 79,5 187,23

60 65,7 182,91

20 130,7 165,74

30

-

angeschlossene Fläche AU 10.570

103,0 181,64

10 185,6 127,12

15 152,6 150,78

[min] [l/(s*h)] [m³]

5 245,0 87,50

a

Häufigkeit n 0,20 -

Breite der Mulde bM 6,00 m

Tiefe Mulde hM 0,30 m

Durchlässigkeit kf 0,0001 m/s

Bezeichnung Abkürzung Wert Einheit

-105,94 22,4

240

[-]

Wiederkehrintervall T 5

D rD(0,2) Verf.

Zuschlagsfaktor fz 1,20

= + ∗ 10 ∗ 2 ∗ ∗ 60 ∗

(36)

11.1

Flächenermittlung auf Grundlage der Begründung zum Bebauungsplan 07.32.00 vom 27.05.2019

[m²] [ha]

0 0,00

0 0,00

0 0,00

0 0,00

0 0,00

3.712 0,37

12.046 1,20

1.113 0,11

16.871 1,7

kf -Wert nach Baugrundgutachten Sommer 2019 Zuschlagsfaktor nach DWA-A 117

Breite der Rigole frei gewählt nach vorhandener Fläche

Wiederkehrzeit des Bemessungsregens gem. Arbeitsblatt DWA-A 138, Tabelle 3

► n 0,2 /a

► T 5 a

Ermittlung undurchlässige Fläche AU nach DWA-A 138

AU

Flächentyp AE,i Abflussbeiwert Ψm,i AU,i

B-Plan 07.32.00

Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld

Unterlage (Nr.): privates Niederschlagswasser

Stellplätze 0,75 0

Gründach 0,50 1.856

[-] [m²]

Verkehrsfläche 0,75 0

Grünfläche 0,10 0

Gründach Grundstück

0,50 0,10

0 0

∑ = 3.895

Eingangswerte Berechnung Rigole

Bezeichnung Abkürzung Wert

Grundstück 0,10 1.205

Stellplätze 0,75 835

Einheit [-]

Durchlässigkeit kf 0,0001 m/s

Wiederkehrintervall T 5 a

Breite der Rigole bR 6,50 m

Höhe der Rigole hR 0,48 m

(37)

Niederschlagsspenden nach KOSTRA-DWD 2010 Rasterfeld: Spalte 41, Zeile 18

Ortsname: Lübeck

Zeitspanne: Januar - Dezember

15 152,6 18,9

D rD(0,2) Länge der Rigole

5 245,0 10,9

10 185,6 15,9

[min] [l/(s*h)] [m]

45 79,5 24,4

60 65,7 24,7

20 130,7 20,9

30 103,0 23,1

180 28,0 19,1

240 22,4 17,0

90 47,9 23,2

120 38,3 21,7

= ⋅ 10 ⋅

⋅ ℎ ⋅

60 + + 2 2

(38)

Unterlage (Nr.): 8.1

Legende: G

D P F N Gr

Rigolenversickerung dezentral

- privates Niederschlagswasser von Grundstücken Muldenversickerung zentral

-öffentliches Niederschlagswasser von Verkehrsflächen Rigolenversickerung zentral

-privates Niederschlagswasser von Grundstücken

Wohngebiete Baufelder Einzugsgebiets-Nr. Flächentyp

Grundstücksf

läche Grundfläche

WA-1 5.281 G,D,N Ja

Baufeld 1 945 A01

Baufeld 2 223 A01

Baufeld 3 868 A01

Baufeld 4 222 A01

WA-2 1.757 G,D,N Ja

Baufeld 5 216 A03

Baufeld 6 216 A03

WA-3 5.267 G,D,N Nein

Baufeld 7 1.442 A07

Baufeld 8 676 A07

WA-4 4.150 G,D,N Nein

Baufeld 9 1.260 A06

Baufeld 10 439 A06

WA-5 3.078 G,D,N Nein

Baufeld 11 846 A05

Baufeld 12 288 A05

WA-6 1.286 G,D,N Nein

Baufeld 13 181 A02

Baufeld 14 181 A02

B-Plan 07.32.00

Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld

Übertragung Abwasserbesei-

tigungspflicht Grundstücke

Nebenfläche

Größe [m²]

Gründstück Dachfläche Parkplatz Verkehrsfläche

Abwasserbeseitigungspflicht

Grünfläche

(39)

Baufeld 17 216 A04

WA-8 3.690 G,D,N Nein

Baufeld 18 420 A11

Baufeld 19 784 A11

Stellplatz 646 A10 P Ja

WA-9 2.908 G,D,N Nein

Baufeld 20 528 A09

Baufeld 21 312 A09

Stellplatz 626 A08 P Ja

WA-10 2.331 G,D,N Nein

Baufeld 22 443 A06

Baufeld 23 196 A06

Stellplatz 596 A07 P Nein

WA-11 2.935 G,D,N Ja

Baufeld 24 192 A05

Baufeld 25 192 A05

Baufeld 26 192 A05

Baufeld 27 192 A05

WA-12 3.492 G,D,N Ja

Baufeld 28 504 A15

Baufeld 29 144 A15

Baufeld 30 288 A15

Baufeld 31 144 A15

Stellplatz 538 A16 P Ja

WA-13 4.489 G,D,N Ja

Baufeld 32 288 A13

Baufeld 33 144 A13

Baufeld 34 504 A13

Baufeld 35 144 A13

Baufeld 36 288 A13

Baufeld 37 144 A13

Stellplatz 471 A12 P Ja

Stellplatz 468 A14 P Ja

WA-14 2.631 G,D,N Nein

Baufeld 38 287 A09

Baufeld 39 432 A09

Baufeld 40 144 A09

Stellplatz 517 A08 P Nein

WA-15 3.028 G,D,N Nein

Baufeld 41 182 A03

Baufeld 42 182 A03

Baufeld 43 182 A03

Baufeld 44 182 A03

Baufeld 45 182 A03

WA-SO2 Baufeld 5 3.908 A04 F,P Nein

WA-WSP 609 A01 G Nein

(40)

A01 657 Nein

A02 1378 Nein

A03 717 Nein

A04 542 Nein

A05 662 Nein

A06 777 Nein

A07 716 Nein

A08 186 Nein

A09 180 Nein

A10 213 Nein

A11 516 Nein

A12 766 Nein

A13 238 Nein

A14 971 Nein

A15 208 Nein

A16 747 Nein

A17 213 Nein

A18 784 Nein

A19 980 Nein

A20 798 Nein

A21 1.564 Nein

A22 1182 Nein

A23 112 Nein

A24 621 Nein

A25 934 Nein

A26 99 Nein

A27 804 Nein

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