233-26147 und Bauordnung
Telefax 233-21797 Stadtentwicklungsplanung
PLAN HA I/11-1, I/31-2
Magnetschnellbahn von München-Hauptbahnhof zum Flughafen München
- Transrapid -
a) Beschlusslage Transrapid - Express-S-Bahn, aktuelle Initiativen
b) Landesplanerische Abstimmung für die Hocheinführung Hauptbahnhof -
Stellungnahme der Landeshauptstadt München c) Weiteres Vorgehen
Anlagen:
1. Entwurf der Stellungnahme der Landeshauptstadt München zur landesplanerischen Abstimmung
2. Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 22.01.2003 3. Antragsunterlagen zur landesplanerischen Abstimmung (Auszug) 4. Umgriffsplan Stadtbezirke
5. Stellungnahmen der Bezirksausschüsse 2, 8, 9 und 10
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.03.2003
Öffentliche Sitzung
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Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin 2
1. Beschlusslage Transrapid - Express-S-Bahn, weitere Initiativen
1.1 Beschluss der Vollversammlung vom 24.10.2001 3 1.2 Beschluss der Vollversammlung vom 20.02.2002 3 1.3 Beschluss der Vollversammlung vom 24.07.2002 3 1.4 Beschluss der Vollversammlung vom 29.01.2003 4 1.5 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und
Bauordnung vom 12.02.2003 4
1.6 Beschluss der Vollversammlung vom 19.02.2003 zum
Masterplan Hauptbahnhof 5
2. Landesplanerische Abstimmung Hocheinführung Hbf. 5
2.1 Verfahren, Planungsbeschreibung 5
2.2 Stadtinterne Prüfungen und Bezirksausschuss-Anhörung 6 2.3 Stellungnahme der Landeshauptstadt München - Anlage 1 10 3. Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes München 11
4. Weiteres Vorgehen 11
II. Antrag der Referentin 12
III. Beschluss 13
I. Vortrag der Referentin
Nachfolgend gibt das Planungsreferat einen Überblick über die bisherigen wesent- lichen Beschlussfassungen des Stadtrates zum Transrapid für München bzw. zu einer Express-S-Bahn-Anbindung des Flughafens und berichtet über aktuelle In- itiativen hinsichtlich einer Express-S-Bahn. Weiter wird über die von der Regierung von Oberbayern eingeleitete Anhörung zur landesplanerischen Abstimmung für die Hocheinführung der Magnetschnellbahn in den Hauptbahnhof und die von der Stadtverwaltung durchgeführten Überprüfungen mit Anhörung der Bezirksaus- schüsse berichtet und der Entwurf der gesamtstädtischen Stellungnahme zur Be- schlussfassung vorgelegt. Darüber hinaus wird auf das voraussichtliche weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit eingegangen. Eine Behandlung der Angelegen- heit mit Verabschiedung der städtischen Stellungnahme in der heutigen Sitzung ist erforderlich, um den von der Regierung von Oberbayern gesetzten Termin
21.03.2003 einhalten zu können.
Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 4 Ziffer 9b der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München.
Eine Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung war nicht mög- lich, da der für die Überprüfungen, Anhörungen und für die Erarbeitung von Be- schlussvorlage und gesamtstädtischer Stellungnahme erforderliche Zeitraum dies nicht zugelassen hat.
1. Beschlusslage Transrapid - Express-S-Bahn, aktuelle Initiativen
1.1 Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.10.2001 im Vorfeld des Raumordnungsverfahrens
Anhand des seinerzeitigen Berichtes des Planungsreferates über den Sach- und Planungsstand, der bisherigen Bewertungen und Stellungnahmen, der vorgeschla- genen Behandlung vorliegender Anträge und Empfehlungen sowie der Ergebnisse der seinerzeitigen Beteiligung der Bezirksausschüsse hatte sich die Vollversamm- lung des Stadtrates am 24.10.2001 bereits im Vorfeld des Raumordnungsverfah- rens mit dem Vorhaben Transrapid befasst. Für die weitere Entscheidungsfindung auch hinsichtlich der Trasse blieben die Ergebnisse der noch vorzulegenden Un- tersuchungen und Bewertungen abzuwarten. Außerdem sprach sich der Stadtrat für die bereits seinerzeit erwartete nähere Untersuchung einer Express-S-Bahn- Anbindung des Flughafens aus und stellte fest, dass die Finanzierung des Trans- rapid nicht zu Lasten des dringend notwendigen S-Bahn-Ausbaus in der Region München gehen dürfe.
1.2 Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.02.2002 zum Raumordnungsverfahren
Zu dem Ende 2001 eingeleiteten Raumordnungsverfahren für den Neubau einer Magnetschnellbahn von München-Hbf zum Flughafen München hat das Planungs- referat den Stadtrat über den Sach- und Planungsstand sowie die Ergebnisse der Überprüfung der Projektunterlagen und der Anhörung der Bezirksausschüsse in- formiert sowie den Entwurf einer Stellungnahme unterbreitet. Auf dieser Basis wur- de von der Vollversammlung am 20.02.2002 Folgendes beschlossen:
"1. Für den Stadtrat ist erkennbar, dass auf absehbare Zeit eine Finanzierung des Transrapid aus Bundesmitteln nicht möglich ist.
2. Nach allen Erkenntnissen geht eine Finanzierung des Transrapid aus Landesmitteln zu Lasten des dringend notwendigen und längst überfälligen S-Bahn-Ausbaus und wird deshalb abgelehnt.
3. Unter den gegebenen Bedingungen lehnt der Stadtrat den Transrapid München zwischen Hauptbahnhof und Flughafen ab und fordert stattdessen den Bau
einer Express-S-Bahn zum Flughafen.
[Behandlung Bürgerversammlungsempfehlung....]"
1.3 Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.07.2002 - Raum- ordnungsverfahren - Ablehnung der Westtrasse und Beschleunigung
der Planungen für die Express-S-Bahn
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens sowie der Sachstand zur Planung und Finanzierung einer Express-S-Bahn wurden vom Planungsreferat in der Voll- versammlung des Stadtrates vom 24.07.2002 bekannt gegeben. Gemäß der lan- desplanerischen Beurteilung durch die Regierung von Oberbayern vom
18.06.2002 entspricht lediglich die Trasse West der Magnetschnellbahn bei Be- achtung verschiedener Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung.
In gleicher Sitzung hat der Stadtrat in Behandlung des Dringlichkeitsantrags
Nr. 02-08/A 00192 der Stadtratsfraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 16.07.2002 auf Vorlage des Planungsreferates Folgenden Be- schluss gefasst:
"1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München lehnt die mit verschiedenen Maßgaben landesplanerisch positiv beurteilte Trasse West für den Neubau einer Magnetschnellbahn von München-Hbf zum Flughafen München ab.
2. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München fordert nach wie vor eine Express-S-Bahn-Verbindung zum Flughafen München.
3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, beim Freistaat Bayern und bei der Deutschen Bahn AG darauf hinzuwirken, dass unverzüglich alle
notwendigen Schritte zur Aufnahme bzw. Weiterführung der Planungen und zur Klärung der Finanzierungsfragen mit dem Ziel einer baldmöglichen Ein- richtung einer Express-S-Bahn-Verbindung zum Flughafen München unternommen werden.
4. [Behandlung Antrag]"
1.4 Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 29.01.2003 - Flughafen München GmbH (FMG)
In nichtöffentlicher Sitzung am 29.01.2003 hat sich der Stadtrat mit dem Antrag Nr.
580 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 23.01.2003 befasst und sich gegen eine Beteiligung der Flughafen München GmbH (FMG) an einer Finanzierung des Transrapid ausgesprochen. Bereits mit dem ebenfalls in nichtöf- fentlicher Sitzung am 20.02.2002 gefassten Beschluss der Vollversammlung hatte der Stadtrat den Beitritt der FMG zur Bayerischen Magnetbahnvorbereitungsge- sellschaft (BMG) abgelehnt.
1.5 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.02.2003 - Rechtliches Vorgehen der Stadt gegen den Transrapid
Im Zusammenhang mit der Behandlung einer Bürgerversammlungsempfehlung hat der Planungsausschuss in Ergänzung des Antrags der Referentin Folgendes beschlossen:
"1. Der Stadtrat bestätigt den Beschluss vom 20.02.2002 und lehnt den Trans- rapid vom Hauptbahnhof zum Flughafen ab.
2. Für den Fall, dass der Transrapid auf der Westtrasse gebaut werden sollte, werden die Forderungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Erschütterungen von der Landeshauptstadt München gegebenenfalls im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens für eine Magnetschwebebahn München-Hbf zum Flughafen erhoben.
3. Rechtliche Schritte gegen den Bau des Transrapid können gegebenenfalls erst nach erfolgter Planfeststellung eingeleitet werden. Den Fall vorausge- setzt, dass die bayerische Staatsregierung das Projekt weiterhin verfolgt, wird die Landeshauptstadt München rechtliche Schritte einleiten. Dabei ist das Verfahren mit den betroffenen Umlandgemeinden abzusprechen.
4. [Behandlung Bürgerversammlungsempfehlung]"
1.6 Beschluss der Vollversammlung vom 19.02.2003 zum Masterplan Hauptbahnhof
"1. Der Stadtrat bestätigt den Beschluss vom 20.02.2002, in dem er den
Transrapid vom Hauptbahnhof zum Flughafen ablehnt. Diese Haltung bringt die Stadt in den weiteren Masterplan ein."
2. - 10. [Masterplan etc.]
11. Der Freistaat und die DB AG werden gebeten, die Ausbaumaßnahmen zur 2. S-Bahn-Stammstrecke und auch zur Express-S-Bahn auf einer der Stamm- strecken und auf den optimierten bestehenden S-Bahn-Trassen und zur
Qualifizierung der Verkehrsstation schnellstmöglich umzusetzen.
Das Planungsreferat wird gebeten, sich bei den Maßnahmeplanungen fachlich zu beteiligen und hierzu die städtischen Interessen weiterhin entsprechend einzubringen."
2. Landesplanerische Abstimmung für die Hocheinführung der Magnet- schnellbahn in den Hauptbahnhof
2.1 Verfahren, Planungsbeschreibung
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde führt auf An- trag der Bayerischen Magnetbahnvorbereitungsgesellschaft (BMG) die landespla- nerische Abstimmung für die Hocheinführung der Magnetschwebebahn in den Hauptbahnhof (Trasse West) durch. Das verfahrenseinleitende Schreiben vom 22.01.2003 ist als Anlage 2 beigefügt.
Wie die Regierung von Oberbayern darlegt, wurde das von ihr durchgeführte Raumordnungsverfahren gemäß Art. 23 Bayer. Landesplanungsgesetz für den Neubau einer Magnetschnellbahn von München-Hbf zum Flughafen München mit der landesplanerischen Beurteilung vom 18.06.2002 abgeschlossen. Nach dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens entspricht nur die Trasse West bei Be- rücksichtigung von Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung. Die dem Verfahren zugrunde liegenden Projektunterlagen für die Trasse West gingen von einer durchgehenden Tunnelführung vom Hauptbahnhof unter der Dachauer Stra- ße bis nördlich des Wohngebiets Borstei aus. Die Regierung behielt sich für den Fall, dass die in den Unterlagen erwähnte mögliche Variante mit oberirdischer Trassenführung im Bereich München-Hbf weiter verfolgt werden soll, eine ergän- zende landesplanerische Überprüfung vor. Aufgrund der Ergebnisse weiterer Un- tersuchungen hinsichtlich verschiedener Stationslagen im Hauptbahnhof hat sich die BMG entschieden, die Hocheinführung im Bereich der Gleise 11 und 12 und die damit verbundene Trassenführung unter der Landshuter Allee (s.
Anlage 3) der weiteren Planung im Korridor Hauptbahnhof-Oympiagelände zu- grunde zu legen.
Gegenstand der landesplanerischen Abstimmung gemäß Ziffer III und IX der Be- kanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 27.03.1984 ist nur der Abschnitt der Trasse West zwischen Hauptbahnhof und Olympiagelände (nördlich Borstei). Die weitere Linien- und Gra- dientenführung der grundsätzlich positiv beurteilten Trasse West bleibt unverän- dert, die Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung behalten ihre Gültigkeit.
Die Regierung von Oberbayern hat darauf hingewiesen, dass die Durchführung ei- nes neuen oder ergänzenden Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist, da sich die Planänderungen auf einen Teilabschnitt innerhalb der Landeshauptstadt München beschränken, ohne das Gesamtprojekt in seiner Wirkung auf die bereits geprüften, überörtlichen Belange wesentlich zu beeinflussen.
Technische Detailfragen sind nicht Gegenstand der landesplanerischen Abstim- mung, die auch den vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vorgreift.
Die Landeshauptstadt München wurde um Stellungnahme im Rahmen ihrer wahr- zunehmenden Belange und um Bekanntgabe zu berücksichtigender Interessen und Planungen bis zum 21.03.2003 gebeten. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Äußerung vorliegen, wird angenommen, dass mit der Hocheinführung Hauptbahn- hof Einverständnis besteht. Die Regierung von Oberbayern hat um Verständnis gebeten, dass mit Rücksicht auf eine frühestmögliche Planungssicherheit keine Terminverlängerung gewährt werden kann.
Weiter hat die Regierung von Oberbayern der Landeshauptstadt München eine öf- fentliche Auslegung der Antragsunterlagen anheim gestellt. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger hat das Planungsreferat die Antragsunterlagen (Erläute- rung und Pläne) nach öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 17. 02.2003 mit 17.03.2003 zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Die Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat sowie weitere Stadtratsmitglieder wurden mit Schreiben des Planungsreferates vom 25.02.2003 unter
Übermittlung der wichtigsten Antragsunterlagen vorab über die Verfahrenseinlei- tung, das modifizierte Projekt und die beabsichtigte Befassung der Vollversamm- lung vom 19.03.2003 informiert.
2.2 Stadtinterne Überprüfungen und Bezirksausschuss-Anhörung
Wie bereits beim Raumordnungsverfahren ergaben sich aufgrund der Terminset- zung durch die Regierung von Oberbayern äußerst knappe Zeiträume für die not- wendigen Arbeitsschritte wie die Vorbereitungsarbeiten zur Beteiligung aller einzu- schaltenden Stellen einschl. Fertigung noch benötigter Unterlagen und deren Zu- stellung, für die Vorbereitung der öffentlichen Auslegung, für die notwendigen Überprüfungen durch die Verwaltung und die Anhörung von betroffenen oder tan- gierten Bezirksausschüssen sowie schließlich für Erstellung, Abstimmung, Druck und Verteilung der Beschlussvorlage mit dem Entwurf der gesamtstädtischen Stel- lungnahme.
Die von einer Hocheinführung der Magnetschnellbahn in den Hauptbahnhof be- troffenen bzw. tangierten Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 2 Ludwigsvorstadt- Isarvorstadt, 3 Maxvorstadt, 8 Schwanthalerhöhe, 9 Neuhausen-Nymphenburg und 10 Moosach wurden gemäß § 1 Abs. 1, 3 und Abs. 6 (Katalog des Planungs- referates, Ziffer 2) unter begründeter Fristverkürzung angehört. Dabei wurde um Behandlung der Angelegenheit in den anberaumten Februar-Sitzungen der Be- zirksausschüsse gebeten.
Ergebnisse der Überprüfungen der städtischen Referate
Das Planungsreferat hat unverzüglich die internen Überprüfungen eingeleitet so- wie die zu beteiligenden Referate unter Übermittlung von Antragsunterlagen um Stellungnahme gebeten.
Das Kommunalreferat hat darauf hingewiesen, dass durch die Trassierung des Transrapid insgesamt auch städtische Grundstücke negativ, insbesondere in Form von Wertminderungen, betroffen sein könnten (Stellungnahme Kommunalreferat - Recht und Verwaltung vom 14.02.2003).
Das Kreisverwaltungsreferat legt im Hinblick auf Ausführungen im Erläuterungs-
bericht zu bauzeitlichen Straßensperrungen des Mittleren Rings bzw. Verlegungen in Höhe Sapporobogen Wert auf die Feststellung, dass im Falle einer Realisierung des Projekts eine Vollsperrung des Mittleren Rings während der Bauzeit zu ver- meiden wäre und allenfalls die Sperrung einzelner Fahrspuren in Betracht gezo- gen werden könnte (Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat - HA IV Straßenver- kehr vom 14.02.2003).
Das Baureferat hat in seiner Stellungnahme vom 17.02.2003 auf stadtgestalteri- sche Beeinträchtigungen durch eine Hocheinführung des Transrapid in den Haupt- bahnhof hingewiesen, die unter Berücksichtigung des nachfolgend genannten Prü- fungsergebnisses des Planungsreferates in den Entwurf der gesamtstädtischen Stellungnahme aufgenommen wurden (s. Anlage 1). Außerdem wurden verschie- dene Hinweise hinsichtlich Altlasten und Grundwasserverunreinigungen, Geologie und Hydrogeologie sowie Kreuzungen mit Kanälen der SEW vorgebracht, die ebenfalls insoweit berücksichtigt wurden, als sie für die jetzige Planungsebene re- levant sind.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU - Umweltvorsorge) hat am 10.02.2003 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, in der u. a. auf grund- sätzliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Magnetschnellbahn einge- gangen wurde, weiter auf Arten- und Biotopschutz, Vollzug der Wassergesetze so- wie Lärm und Erschütterungsschutz. Die Aussagen wurden - soweit für das vorlie- gende Anhörungsverfahren und die jetzige Planungsebene relevant - im Entwurf der gesamtstädtischen Stellungnahme (Anlage 1) berücksichtigt.
Die Überprüfungen durch das Planungsreferat hinsichtlich der Belange der Stadt- entwicklungsplanung, der Stadtplanung und der Lokalbaukommission mit Denk- mal- und Naturschutz haben zu Anregungen, Bedenken und Hinweisen sowie dar- aus abzuleitenden Forderungen geführt, die im Einzelnen der Anlage 1 zu entneh- men sind.
Hinsichtlich "Masterplan Hauptbahnhof" ist insbesondere Folgendes bedeutsam:
Im Rahmen der von Stadt, Bahn und Freistaat gemeinsam entwickelten Planung zur Aufwertung des Hauptbahnhofs auch als Adresse und Immobilienstandort ist es erklärtes Ziel, die Randlagen entlang der Zuführgleise zum Hauptbahnhof durch Bürobauten städtebaulich attraktiver zu fassen sowie die Aufenthaltsqualitäten der Vorplätze, insbesondere auch des südlichen Vorplatzes für das künftige Hotel in der ehemaligen Bayerpost deutlich zu verbessern. Die Einführung des Transrapid in Hochlage stört nicht nur die beabsichtigte Neubebauung an der Bayerstraße er- heblich und erschwert eine künftige Vermarktung, sondern es werden durch die Eingangssituation zum Transrapid anstelle des südlichen Flügelbauwerks die Be- mühungen um Aufenthaltsqualität konterkariert. Hier ist die Bahn im Zusammen- hang mit der Vorplatzgestaltung für das in der ehemaligen Bayerpost geplante Ho- tel entsprechende Verpflichtungen im Rahmen des städtebaulichen Vertrages (zwischen der DB AG, der Uranus Verwaltungs-GmbH und der Landeshauptstadt München vom 30.01.1996) eingegangen. Aus Sicht des Planungsreferates sind hier die Ziele der Masterplanung, wie sie vom Stadtrat am 19.02.2003 beschlos- sen wurden, einzuhalten. Hierauf wird in Anlage 1 noch vertiefend eingegangen.
Zu stadtgestalterischen Aussagen des Baureferates und Hinweisen auf Belange des Denkmalschutzes seitens des Baureferates und des Bezirksausschusses 8 (s.
nachfolgende Ausführungen zur Anhörung der Bezirksausschüsse) ist aus hiesiger Sicht Folgendes anzumerken:
Die Hochlage der Magnetschnellbahn würde aus Sicht des Planungsreferates einen erheblichen negativen Eingriff in die Haupthalle des Hauptbahnhofes dar- stellen, der auch im Sinne der benachbarten Nutzungen (Hotel und Wohnbebau- ung) vermieden werden muss. Der Einbau in den freien Luftraum der Bahnhofshal-
le würde deren architektonische Wirkung gravierend beeinträchtigen.
Auch wenn die Halle des Hauptbahnhofes nicht in der Liste der Denkmäler in Bay- ern aufgenommen ist, können dennoch denkmalpflegerische Belange durch die verfahrensgegenständliche Hocheinführung der Magnetschnellbahn in den Haupt- bahnhof betroffen sein. Insbesondere kommt eine Beeinträchtigung der benach- barten Denkmäler - alte Bahnpost (Bayerpost) und Hackerbrücke - in Betracht, so dass Ansatzpunkte für eine Forderung nach einer stärkeren Rücksichtnahme aus den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes abgeleitet werden können. Der Blick auf die Stadt von der Hackerbrücke würde sich zudem gravierend negativ verän- dern. Eine nicht auszuschließende Verminderung der Standfestigkeit der Hacker- brücke ist zudem ein Problem der Baudurchführung.
Ergebnisse der Anhörung der Bezirksausschüsse
Zur landesplanerischen Abstimmung für die geänderte Planung wurden die unmit- telbar betroffenen bzw. tangierten Bezirksausschüsse des 2. Stadtbezirkes Lud- wigsvorstadt-Isarvorstadt, des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt, des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe, des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg und des 10.
Stadtbezirkes Moosach angehört. Die Äußerungen dieser Bezirksausschüsse sind, soweit sie noch Berücksichtigung finden konnten, nachfolgend kurz darge- stellt und der Vorlage als Anlage 5.1 - 5.4 beigefügt. Die von der Westtrasse im nördlichen Stadtgebiet weiter betroffenen Bezirksausschüsse des 11. Stadtbezir- kes Milbertshofen-Am Hart und des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl wurden über die Verfahrenseinleitung im Zusammenhang mit der v. g. Bezirksaus- schuss-Anhörung informiert. Die Bezirksausschuss-Geschäftsstelle hat mitgeteilt, dass der Bezirksausschuss 11 Kenntnis genommen hat.
Bezirksausschuss des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Sitzung vom 25.02.2003/Schreiben vom 26.02.2003 (Anlage 5.1):
Der Bezirksausschuss 2 hat von den Antragsunterlagen Kenntnis genommen. Er ist der Ansicht, dass es zu keinen Einschränkungen im S-Bahn-Ausbau kommen dürfe. Außerdem müssten die Interessen der betroffenen Bürger angemessen be- rücksichtigt werden.
Hierzu weist das Planungsreferat auf die Beschlussfassungen des Stadtrates mit dem Ziel einer Sicherung des dringend erforderlichen S-Bahn-Ausbaus sowie auf den unter Punkt 1.5 des Vortrags zitierten Beschluss des Ausschusses für Stadt- planung und Bauordnung vom 12.02.2003 hin. Für den Fall, dass die Planung des Transrapid weiter geführt werden sollte, werden die Forderungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Erschütterungen von der Landes- hauptstadt München gegebenenfalls im Rahmen eines Planfeststellungsverfah- rens erhoben werden.
Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt
Der Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirkes hat sich nicht mehr kurzfristig in seiner Februar-Sitzung mit der Angelegenheit befasst. Wie die Geschäftsstelle I der Be- zirksausschüsse am 27.02.2003 mitgeteilt hat, erfolgt eine Behandlung in der Be- zirksausschuss-Sitzung am 11.03.2003. Eine Aufnahme der Äußerung des Be- zirksausschusses 3 in diese Beschlussvorlage war damit nicht mehr möglich. So- weit sich wesentliche neue Gesichtspunkte ergeben sollten, können diese ggf. in der Stadtratssitzung bekannt gegeben werden. Es bleibt dem Stadtrat im Übrigen unbenommen, auf Antrag den Bezirksausschuss-Vorsitzenden oder seine Vertre-
tungen gemäß den Vorschriften der GeschO zu den Beratungen zuzuziehen bzw.
anzuhören.
Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe Sitzung vom 11.02.2003/Schreiben vom 14.02.2003 (Anlage 5.2):
Der Bezirksausschuss 8 stimmt der Hocheinführung des Transrapid in den Haupt- bahnhof mit Tunnel unter der Landshuter Allee nicht zu.
Folgende maßgebende Gründe werden vom Bezirksausschuss 8 genannt:
- empfindliche Störung des Ensembles der Denkmäler Hackerbrücke und Frauen- kirche durch den Hochbau;
- Gefährdung der Hackerbrücke durch die Baumaßnahme und den Betrieb nicht auszuschließen - Hackerbrücke dürfe nicht angetastet werden;
- Lärmbelästigung der Anwohner am Tunnelmund durch den Luftdruck des Trans- rapid sehr wahrscheinlich - im Interesse der vielen neuen Anwohner dieses Gebie- tes von Tunnelvariante abzusehen;
- Kosten würden zu Lasten des ÖPNV gehen; Vorrang müsse jedoch das öffentli- che Interesse am Ausbau und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Nahverkehrs haben.
Hierzu wird auf die vorstehend genannten Überprüfungen der Verwaltung hinsicht- lich Stadtgestaltung und Denkmalschutz und auf die Aussagen im Entwurf der ge- samtstädtischen Stellungnahme (Anlage 1) hingewiesen. Weiter werden gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.02.2003 für den Fall, dass die Planung des Transrapid weiter geführt werden sollte, die Forderungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Erschütterungen von der Landeshauptstadt München gegebenenfalls im Rah- men eines Planfeststellungsverfahrens erhoben werden.
Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg Sitzung vom 18.02.2003/Schreiben vom 18.02.2003 (Anlage 5.3):
Der Bezirksausschuss 9 schließt sich grundsätzlich der Haltung des Stadtrates an und lehnt das Projekt Magnetschwebebahn zum Flughafen ab.
Sollte das Projekt in der vorliegenden Planung der Westtrasse, mit Streckenfüh- rung unter der Landshuter Allee realisiert werden, besteht der Bezirksausschuss 9 darauf, die hinreichend bekannte problematische Verkehrssituation im Bereich der Landshuter Allee ab Donnersberger Brücke bis Dachauer Straße zu berücksichti- gen und in die weitere Planung einzubeziehen.
Der Bezirksausschuss 9 fordert, bei der eventuellen Untertunnelung der Landshu- ter Allee parallel dazu einen Straßentunnel für den Individualverkehr zu bauen.
Das Planungsreferat nimmt dazu wie folgt Stellung:
Entsprechend den Ausführungen zum Handlungsprogramm Mittlerer Ring (Be- schluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 13.12.2000) wurde grundsätzlich ein Handlungsbedarf für die Landshuter Allee, ggf. auch in Form der Untersuchung von Tunnellösungen, nicht in Abrede gestellt. Diese Aussagen haben auch weiter- hin Gültigkeit. Die "Option eines Straßentunnels unter der Landshuter Allee" sollte daher offen gehalten werden. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass im südlichen Bereich der Landshuter Allee bereits höhenfreie Lösungen be- stehen. Eine Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Landshuter
Allee/Donnersberger Brücke/Arnulfstraße wird durch eine weitere höhenfreie Füh- rung der Landshuter Allee deshalb nicht erwartet und dementsprechend auch nicht weiter verfolgt.
Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirkes Moosach
Sitzung vom 17.02.2003/Schreiben vom 18.02.2003 (Anlage 5.4):
Der Bezirksausschuss 10 hält an seinem Beschluss vom 21.01.2002 mit Ableh- nung der Westtrasse fest (beide Beschlussfassungen s. Anlage 5.4).
2.3 Stellungnahme der Landeshauptstadt München - Anlage 1
Das Planungsreferat hat anhand der vorgenannten Überprüfungs- und Anhörungs- ergebnisse den als Anlage 1 beigefügten Entwurf für die gesamtstädtische Stel- lungnahme zur landesplanerischen Abstimmung ausgearbeitet, der mit zur Be- schlussfassung vorgelegt wird.
Hauptpunkte dieser Stellungnahme sind die Darlegung
> grundsätzlicher Positionen und Probleme,
> verkehrsplanerischer und verkehrswirtschaftlicher Aspekte,
> von Konflikten hinsichtlich Umwelt- und Raumverträglichkeit,
> von Konflikten mit Städtebau, Bauleitplanung und Stadtgestaltung mit Denkmalschutz.
Im Gesamtergebnis wird die bereits beim Raumordnungsverfahren einge- nommene ablehnende Haltung der Landeshauptstadt München zum Projekt Transrapid erneut bestätigt und insbesondere die Version mit Hocheinfüh- rung in den Hauptbahnhof abgelehnt (gemäß der nach Antrag der Referentin vorgesehenen Beschlussfassung des Stadtrates).
Unbeschadet dieser grundsätzlich ablehnenden Position der Landeshauptstadt München hinsichtlich des Transrapid-Projekts wird es für notwendig erachtet, die speziellen Belange mit Beurteilungen, Forderungen und Hinweisen durch die Übermittlung dieser Stellungnahme an die höhere Landesplanungsbehörde in das Verfahren einzubringen. Dies gilt allgemein auch für die von der Planungsträgerin weiter verfolgte Westtrasse, zumal der im Jahr 2002 zur Beschlussfassung mit vor- gelegte Entwurf einer eingehenden Stellungnahme an die höhere Landespla- nungsbehörde zum Raumordnungsverfahren nicht beschlossen wurde.
Diese Stellungnahme der Landeshauptstadt München als betroffene Gebietskör- perschaft und Trägerin öffentlicher Belange wird der Regierung von Oberbayern - unter Einarbeitung evtl. vom Stadtrat beschlossener Änderungen oder Ergänzun- gen - vom Planungsreferat termingerecht zum 21.03.2003 übermittelt werden.
Nachgereicht werden sollte ein vollständiges beglaubigtes Exemplar des jetzigen Stadtratsbeschlusses, der auch dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Ver- kehr und Technologie (StMWVT) und der Bayerischen Magnetbahnvorbereitungs- gesellschaft (BMG) zur Kenntnis übermittelt werden sollte.
3. Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes München (RPV) Die Geschäftsstelle des RPV hat mit Schreiben vom 05.02.2003 auf den Be- schluss des Planungsausschusses vom 05.02.2002 (Anmerkung: zum Raumord- nungsverfahren) hingewiesen. Der RPV hat der Regierung von Oberbayern weiter mitgeteilt, dass die Frage einer Hocheinführung im Münchner Hauptbahnhof unab- hängig davon keine regionalen Auswirkungen habe. Diese Feststellung gelte unter dem Vorbehalt, dass die Planung und die mögliche Realisierung des Projekts München 21 nicht beeinträchtigt werden.
4. Weiteres Vorgehen
Das Planungsreferat wird dem Stadtrat und den Bezirksausschüssen über das Ergebnis der landesplanerischen Abstimmung für die Hocheinführung der Ma- gnetschnellbahn München Hbf - Flughafen München durch die Regierung von Oberbayern und die weitere Entwicklung i. S. Transrapid und Express-S-Bahn berichten.
Bei einer nach derzeitigem Kenntnisstand gegen Ende 2003 denkbaren Einlei- tung des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung wird das Planungsreferat im Benehmen mit den weiter zu beteiligenden städtischen Stellen die dann vor- liegenden Planungen im Detail überprüfen, die betroffenen Bezirksausschüsse anhören und den Entwurf der gesamtstädtischen Stellungnahme dem Stadtrat zur Beschlussfassung unterbreiten.
Zum unter Punkt 1.5 aufgeführten Beschluss des Ausschusses für Stadtpla- nung und Bauordnung vom 12.02.2003 ist bereits eine erste Einschätzung des Planungsreferates zu den Rechtsschutzmöglichkeiten im Falle einer Planfest- stellung erfolgt. Aus hiesiger Sicht wird nunmehr eine vertiefte Prüfung und Ab- schätzung der verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzmög- lichkeiten und Erfolgsaussichten empfohlen mit dem Ziel, zu einer rechtlich ab- gesicherten Position der Landeshauptstadt München zu gelangen. Das Pla- nungsreferat beabsichtigt, damit einen Fachanwalt zu beauftragen. Die evtl.
sich ergebenden haushaltsmäßigen Konsequenzen (Prozesskostenrisiko) im Prozessfall werden im Auge zu behalten sein. Auf eine gegebenenfalls erfor- derliche Mittelbereitstellung zur Abdeckung des Prozesskostenrisikos ist hinzu- weisen. Eine Deckung dieses Prozesskostenrisikos aus dem Budget des Pla- nungsreferates ist nicht möglich.
Eine rechtzeitige Beschlussvorlage gemäß Ziffer 2.7.2 der AGAM konnte nicht er- folgen, da zum Zeitpunkt der in der AGAM geforderten Anmeldefrist die erforderli- chen Überprüfungen und Abstimmungen sowie die Bezirksausschuss-Anhörung noch nicht abgeschlossen waren. Eine Entscheidung in der heutigen Sitzung ist wie bereits dargestellt erforderlich, um die Stellungnahme der Landeshauptstadt München zur landesplanerischen Abstimmung fristgerecht abgeben zu können.
Beteiligung der Bezirksausschüsse
Auf die zur landesplanerischen Abstimmung gemäß § 1 Abs. 1, 3 und 6 (Katalog des Planungsreferates, Ziffer 2) der Bezirksausschuss-Satzung durchgeführte An- hörung der von der geänderten Planung unmittelbar betroffenen bzw. tangierten Bezirksausschüsse des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, des 3.
Stadtbezirkes Maxvorstadt, des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe, des 9. Stadt- bezirkes Neuhausen-Nymphenburg und des 10. Stadtbezirkes Moosach ist unter Punkt 3 des Vortrags eingegangen worden. Rechtzeitig übermittelte Äußerungen dieser Bezirksausschüsse sind in Anlage 5 beigefügt. Die von der Westtrasse im nördlichen Stadtgebiet weiter betroffenen Bezirksausschüsse des 11. Stadtbezir- kes Milbertshofen-Am Hart und des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl wurden über die Verfahrenseinleitung im Zusammenhang mit der v. g. Bezirksaus- schuss-Anhörung informiert.
Die betroffenen bzw. tangierten Bezirksausschüsse 2, 3, 8, 9 und 10 sowie zur In- formation der (wegen der Westtrasse 2002 am Raumordnungsverfahren beteilig- ten) Bezirksausschüsse 11, 24 und 25 haben Abdruck der Vorlage erhalten.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbei-
rat, Herrn Stadtrat Brannekämper, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes:
1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München bestätigt erneut den Beschluss der Vollversammlung vom 20.02.2002 und lehnt den Transrapid vom Haupt- bahnhof zum Flughafen auch und insbesondere in der zur landesplanerischen Abstimmung vorliegenden Version mit Hocheinführung der Magnetschnellbahn in den Hauptbahnhof und Tunnelführung unter der Landshuter Allee ab.
2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich weiterhin beim Freistaat Bayern nachdrücklich dafür einzusetzen, dass umgehend eine umfassende gutachter- liche Untersuchung sämtlicher in Diskussion befindlicher Varianten für eine Ex- press-S-Bahn-Anbindung des Flughafens vorgelegt wird, damit auf dieser Grundlage ein verlässlicher Vergleich hinsichtlich Machbarkeit, Kosten und Nutzen von verschiedenen Lösungen zur Flughafenerschließung vor Einlei- tung eines eventuellen Planfeststellungsverfahrens für eine Magnetschnell- bahnverbindung ermöglicht wird.
3. Die Landeshauptstadt München gibt zur landesplanerischen Abstimmung für die Hocheinführung der Magnetschnellbahn in den Hauptbahnhof die der Be- schlussvorlage als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme ab. Die der Regierung von Oberbayern fristgerecht zu übermittelnde Stellungnahme ist Beschlussbe- standteil.
4. Das Planungsreferat wird beauftragt, der Regierung von Oberbayern, dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie und der Bayerischen Magnetschwebebahnplanungsgesellschaft eine beglaubigte Ausfertigung dieses Stadtratsbeschlusses zur Kenntnisnahme nachzureichen.
5. Das Planungsreferat wird beauftragt, über das Ergebnis der landesplaneri- schen Abstimmung für die Hocheinführung der Magnetschnellbahn in den Hauptbahnhof und über die weitere Entwicklung hinsichtlich des Projekts Transrapid dem Stadtrat zu berichten.
6. Das Planungsreferat wird beauftragt, bereits im Vorfeld der Planfeststellung durch einen Fachanwalt die verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten der Landeshauptstadt München eingehend über- prüfen und die Erfolgsaussichten einer Klage abschätzen zu lassen. Gegebe- nenfalls anfallende Kosten sind außerplanmäßig bereitzustellen.
Über das Ergebnis dieser gutachtlichen Überprüfung ist dem Stadtrat zu be- richten.
III. Beschluss nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Thalgott
Ober-/Bürgermeister Stadtbaurätin
IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/V
an das Direktorium HA II/V 3 an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. Wv. Planungsreferat SG 3 zur weiteren Veranlassung.
Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweit- schrift wird bestätigt.
2. An die Bezirksausschüsse 2, 3, 8, 9, 10, 11, 24 und 25 3. An das Baureferat (4x)
4. An das Kommunalreferat 5. An das Kreisverwaltungsreferat
6. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft
7. An das Referat für Gesundheit und Umwelt (3x) 8. An die Stadtwerke München GmbH
9. An die MVV GmbH
10. An den Regionalen Planungsverband München 11 An das Planungsreferat HA I, I/11, I/3, I/4 12. An das Planungsreferat HA II, II/2, II/3, II/4, II/5 13. An das Planungsreferat HA III
14. An das Planungsreferat HA IV, IV/5 15. An das Planungsreferat SG 3
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
16. Mit Vorgang zurück an das Planungsreferat HA I zum Vollzug des Beschlusses.
Am...
Planungsreferat SG 3 I.A.