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Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/22 P PLAN HA II/22 V PLAN HA II/522

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Erweiterung des Museums Mensch und Natur zum Naturkundemuseum Bayern im Schloss Nymphenburg (Nordflügel)

Maria-Ward-Straße 1b

- Grundsatzbeschluss und weiteres Vorgehen -

Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 12664

Anlagen:

1. Lage im Stadtgebiet 2. Übersichtsplan M 1:5.000

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 25.09.2013 (VB) Öffentliche Sitzung

Inhaltsverzeichnis Seite

I. Vortrag der Referentin 2

1. Anlass der Planung 2

2. Ausgangssituation 3

2.1. Lage im Stadtgebiet 4

2.2. Planerische und rechtliche Situation 4

2.3. Historische und städtebauliche Entwicklung 6

2.4. Grünordnerische Bestandsanalyse 7

2.5. Verkehrliche Situation 8

2.6. Technische Infrastruktur 9

2.7. Vorbelastungen 9

3. Planungsziele 10

4. Nutzungskonzept 11

5. Weiteres Vorgehen 12

6. Beteiligung des Bezirksausschusses 12

II. Antrag der Referentin 13

III. Beschluss 13

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I. Vortrag der Referentin

Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gem. § 4 Nr. 9 Buchst. b der Geschäftsordnung des Stadtrates nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung.

1. Anlass der Planung

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst plant auf Antrag der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns die

Erweiterung des Museums Mensch und Natur zum Naturkundemuseum Bayern. Als Bauherr ist das staatliche Bauamt München 1 beauftragt. Für die Umsetzung ist ein nicht offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren geplant. Die Museumserweiterung soll bis 2019 fertiggestellt werden.

Das Museum Mensch und Natur zählt zu den großen naturkundlichen Museen Deutschlands. Innerhalb Bayerns nimmt es eine herausragende Stellung bei den Besucherzahlen ein, die jedoch in einem deutlichen Missverhältnis zur geringen Museums- und Ausstellungsfläche stehen. Daher handelt es sich bei der Idee, das Museum Mensch und Natur zum Naturkundemuseum Bayern zu erweitern, um ein kulturelles und wissenschaftliches Anliegen von zentraler Bedeutung für ganz Bayern und darüber hinaus.

Mit seinen nach modernen museumspädagogischen Gesichtspunkten konzipierten Ausstellungen hat das Museum Mensch und Natur seit seiner Eröffnung im Jahre 1990 nicht nur bei Fachleuten im In- und Ausland viel Aufmerksamkeit erregt, sondern bisher insgesamt etwa 4 Millionen Besucher angelockt. Mit zur Zeit etwa 220.000 Besuchern jährlich ist das Museum Mensch und Natur eines der am besten besuchten staatlichen Museen Bayerns sowie eines der am besten besuchten Naturkundemuseen Deutschlands, obwohl es bezüglich seiner Ausstellungsfläche zu den eher kleineren Einrichtungen seiner Art gehört. Statt ursprünglich geplanter 10.000 qm Ausstellungsfläche konnten nur etwa 2.500 qm realisiert werden und viele für einen Museumsbetrieb eigentlich zwingend notwendige infrastrukturelle

Voraussetzungen sind bis heute nicht gegeben. Auch fehlt es unter anderem an geeigneten Flächen für museumspädagogische Arbeitsräume sowie an einer ausreichenden Fläche für eine der Besucherzahl angemessene größere Cafeteria und einen adäquaten Museumsshop. Für eine Ansiedlung der Allgemeinen

Museumswerkstätten in unmittelbarer Nachbarschaft bestand ebenfalls keine

Möglichkeit. Diese wurden deshalb provisorisch in einer Villa in der Menzinger Straße 69 (Botanischer Garten) sowie in einer in direkter Nachbarschaft der Villa erbauten Baracke untergebracht. Die dort zur Verfügung stehenden Räume entsprechen allerdings weder flächenmäßig noch hinsichtlich ihrer Struktur den Ansprüchen, die an eine moderne Museumswerkstatt zu stellen sind. Zudem müssen alle im

Werkstattbereich hergestellten Objekte per Kfz ins Museum transportiert werden, was einen zusätzlichen Arbeitsaufwand und große logistische Probleme mit sich bringt.

Vor allem hinsichtlich der Tierpräparation ist die Situation am jetzigen Standort auch aus hygienischen Gründen nicht tragbar und bedarf dringend einer grundsätzlichen Verbesserung.

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Weder flächenmäßig noch von den infrastrukturellen Voraussetzungen her können deshalb die dem Museum Mensch und Natur zur Verfügung stehenden

Räumlichkeiten dem Anspruch gerecht werden, den man an das Ausstellungsforum einer der - auch im internationalen Vergleich - bedeutendsten naturkundlichen Sammlungsinstitutionen stellen muss. Es ist deshalb klar, dass aus der Fülle des in den verschiedenen Staatssammlungen aufbewahrten Naturerbes vieles nicht gezeigt werden kann, was eigentlich gezeigt werden müsste, und dass auch längst nicht alle Inhalte vermittelt werden können, deren Darstellung vom bildungspolitischen Auftrag des Museums her für dringend notwendig angesehen werden.

Das große öffentliche Interesse und hohe Besucheraufkommen zeigen deutlich, dass das Museum Mensch und Natur sich in den letzten 17 Jahren zu einer der

bedeutendsten naturwissenschaftlichen Bildungseinrichtungen Bayerns entwickelt hat, für dessen weitere Entwicklung dringend eine räumlich größere Lösung gefunden werden muss.

Aktuell besteht die Möglichkeit für eine Erweiterung dahingehend, dass durch die Verlegung des ehemaligen Institutes für Genetik und Mikrobiologie der Ludwig- Maximilians-Universität München (LMU) nach Martinsried unmittelbar an das Museum Mensch und Natur angrenzende Gebäude frei werden und von der Universität abgegeben werden. Hier kann durch Abbruch und Neubau eine substanzielle Erweiterung des Museums realisiert und vor allem eine

Zusammenführung von Museum und Allgemeinen Museumswerkstätten zu einer integrierten Einheit realisiert werden.

2. Ausgangssituation

Schema Museum Bestand und Erweiterung nach Abbruch des Institutsgebäudes

Erweiterung Museum, Abbruch Institutsgebäude

N

Umbau Bestandsgebäude Museum

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2.1. Lage im Stadtgebiet

Das Baugrundstück für den Neubau mit einer Fläche von ca. 6.000 m² liegt im 9.

Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg, in der Maria-Ward-Straße 1b. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Freistaats Bayern.

Derzeit befinden sich auf dem Baugrundstück ehemalige Labor- und

Seminargebäude der LMU aus dem Baujahr 1970. Die Gebäude werden derzeit nicht genutzt und stehen leer. Durch deren Abbruch kann auf diesem Bauplatz die geplante Museumserweiterung realisiert werden.

Das ehemalige Institutsgebäude ist baulicher Bestandteil des Nördlichen

Schlossflügels von Schloss Nymphenburg. In demselben Gebäudekomplex befindet sich südlich angrenzend der Bestandsbau des Museums Mensch und Natur, der im Rahmen des Wettbewerbs umstrukturiert werden soll. Ebenfalls südlich in demselben Karree befinden sich der Hubertussaal und die staatliche "Grundschule an der Maria- Ward-Straße". Die Maria-Ward-Straße selbst liegt im Norden (als Privatstraße) und im Osten des Baugrundstücks.

2.2. Planerische und rechtliche Situation

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Im geltenden Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist das

Planungsareal als „Gemeinbedarfsfläche Erziehung“ dargestellt. Entlang der Maria- Ward-Straße ist eine „Örtliche Grünverbindung“ dargestellt, die eine Verbindung zwischen dem Landschaftsschutzgebiet „Nymphenburger Park“ und der

„Übergeordneten Grünbeziehung“ Olympiapark - Kapuzinerhölzl herstellt.

Als nachrichtliche Übernahme ist auch der Regionale Grünzug dargestellt.

Ausschnitt Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

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Planungsrechtliche Situation

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Zulässigkeit eines neuen Bauvorhabens wird nach § 34 BauGB beurteilt.

Denkmalschutz

Das Areal liegt im Bereich des Denkmalensembles „Schloss Nymphenburg“. Der gesamte Schlosskomplex mit seinem ausgedehnten westlichen Park und die Gebäude des Schlossrondells sind als Einzelbaudenkmäler gemäß Art. 1 Abs. 2 DSchG in die Denkmalliste der Landeshauptstadt München eingetragen.

Das Museum Mensch und Natur ist derzeit im nördlich die Schlossgruppe ab-

schließenden Orangerietrakt untergebracht. Dieser Bereich wurde im 19. Jahrhundert errichtet und 1937 / 1938 und 1970 unter Aufnahme der barockzeitlichen Bauformen ergänzt. Der Orangerietrakt mit seinem markanten Uhrturm bildet die nördliche Entsprechung zum südlichen Marstalltrakt und besitzt stadträumlich sowohl für das Schloss selbst wie auch für das vorgelagerte Schlossrondell eine herausgehobene Bedeutung.

Landschaftsschutzgebiet

Das Grundstück ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Nymphenburger Park“.

Sonstige Satzungen, Verordnungen

Der Bereich liegt insbesondere im Geltungsbereich folgender baurechtlich relevanter Satzungen und Verordnungen der Landeshauptstadt München:

Satzung der Landeshauptstadt München über Einfriedungen (Einfriedungssatzung) vom 18.04.1990

Satzung über Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen (Freiflächengestaltungssatzung) vom 08.05.1996

Satzung über die Benutzung der Entwässerungseinrichtung der Landeshauptstadt München (Entwässerungssatzung) vom 14.02.1980

Satzung der Landeshauptstadt München über die Ermittlung und den

Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung StPlS) vom 19.12.2007

Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und

Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung – FabS) vom 06.08.2012

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2.3. Historische und städtebauliche Entwicklung Schloss Nymphenburg

Auf der grünen Wiese vor den Toren Münchens entstand ab 1664 ein Barockschloss, das später im Stil von Rokoko und Klassizismus verändert und von namhaften Architekten umfangreich umgebaut wurde.

Das Schloss Nymphenburg war der Sommersitz der bayerischen Kurfürsten und Könige. Das Schloss bildet mit dem östlich vorgelagerten halbkreisförmigen Rondell und mit dem westlich anschließenden Schlosspark und den darin verteilten

Gebäuden, Figuren und Brunnen eine der weitläufigsten und geschlossensten europäischen Schlossanlagen des 17.-19. Jahrhunderts; zugeordnet sind ihm die zuführenden Alleen und Kanäle.

Der Mittelbau des Hauptschlosses wurde ab 1664 anstelle einer Schwaige von Agostino Barelli begonnen, von Enrico Zucalli vollendet und später mehrfach

umgestaltet. Ab 1702 erfolgte eine beiderseitige Erweiterung durch Giovanni Antonio Viscardi. Ab 1715 wurde nach einem Plan Joseph Effners ein sukzessiver Ausbau zu einer weitläufigen, symmetrischen, um einen Ehrenhof gestaffelten Anlage von 685 m Gesamtlänge vorgenommen, der das von Kavaliershäusern gesäumte Rondell vorgelagert ist. Die äußersten Flankenbauten des Schlosses im Norden und Süden umschließen je zwei Rechteckhöfe; der Südkomplex (1719 ff.) enthält u. a. den

ehemaligen Marstall - jetzt Marstallmuseum -, die ehemaligen Wirtschaftsgebäude mit der Gaststätte zur Schwaige, sowie den Sitz der Bayerischen Verwaltung der

staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Der in den westwärts rückliegenden Teilen erst im 20. Jahrhundert vollendete Nordkomplex enthält in seinen älteren, um 1716/30 entstandenen Teilen die ehemalige Orangerie, das Brunnenhaus - mit historischer Pumpenanlage - und das ehemalige Chorfrauenstift Notre Dame (jetzt Maria-Ward-Grundschule), untergebracht ist im Nordkomplex zudem das Museum Mensch und Natur.

Das Schlossrondell ist beidseitig von je fünf Pavillons umgeben, die durch eine Mauer verbunden sind, und öffnet sich mit dem Kanal in den beiden Auffahrtsalleen nach Osten.

1792 wurde der Nympenburger Schlosspark außerhalb der damaligen Stadtmauern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Park beginnt mit einer Anlage im strengen, symmetrischen französischen Stil, direkt unterhalb der prunkvollen Freitreppe. Der Rest des 229 Hektar großen Areals ist ein englischer Landschaftspark.

Das stadtnahe Gartenschloss der bayerischen Kurfürsten des 18. Jahrhunderts, bildet, über die unmittelbar zur Schlossanlage gehörigen Teile mit dem Schlosspark und seinen Parkbauten hinaus ein Ensemble, indem es Stadtlandschaft ordnet und bestimmt. Mittel hierzu ist eine geläufige Form barocker Stadtbaukunst, in der Straße und Gewässer gleichwertig eingesetzt sind:

Das von Westen, von der Würm durch den Nymphenburger Kanal herangeführte Wasser wird nach Osten weitergeführt, wobei ein zweiter Kanal, der Biedersteiner Kanal, gegen Norden abgezweigt wird. Diesem entspricht gegen Südosten die

Straßenverbindung zur Stadt, die allerdings in ihrer durchgehenden Form aufgegeben

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wurde. Mit diesem beliebten Grundmuster der Patte d`oie sollte eine Neustadt, die Karlstadt (nach Kurfürst Karl Albrecht) strukturiert werden. Der Ausbau begann am Alleekanal, wo er sich bis zur Gegenwart dank strenger Bauvorschriften an die Ausgangskonzeption hält. Das Grundrissmuster wird noch durch weitere

Straßenstrahlen ergänzt. Auch die Anlage des Botanischen Gartens im Anschluss an die Orangerie schreibt das Ensemble sinnvoll fort.

Umliegende Bebauung

Unmittelbar südlich angrenzend an das Baugrundstück ist der Nördliche Schlossflügel von Schloss Nymphenburg, in dem sich die bestehenden Flächen des Museums Mensch und Natur, der Hubertussaal und die staatliche "Grundschule an der Maria- Ward-Straße" befinden.

Auf der östlichen Seite der Maria-Ward-Straße schließt sich die Wohnbebauung des nördlichen Schlossrondells an.

Im Norden des Baugrundstücks liegen campusartig die Gebäude der Congregatio Jesu (Maria-Ward-Schwestern) mit Konvent, Institutskirche und dem Maria-Ward- Gymnasium in Trägerschaft der Erzdiözese.

historische Darstellung des Schlosses Nymphenburg von 1755

2.4. Grünordnerische Bestandsanalyse

Das Grundstück ist Teil des Landschaftsraums 'Schotterfluren der Münchener Ebene'.

Die Höhenlage ist 517m ü. NN. Der Grundwasserstand beträgt 509 m ü. NN, der rechnerische Grundwasserhöchststand 512,80m ü. NN.

Das Baugrundstück selbst weist weniger erhaltenswerte gärtnerische Vegetation auf und leistet insofern keinen Beitrag zum ansonsten hohen floristischen und

faunistischen Wert des Nymphenburger Parks.

Das Baugrundstück ist in seiner Funktion als nördlicher Auftakt zum Schlossrondell und zum Schlosspark von besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild.

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2.5. Verkehrliche Situation

Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Für Besucherinnen und Besucher, die mit dem PKW oder Reisebus anreisen, ist die Erschließung über die Nördliche und Südliche Auffahrtsallee bzw. das Nördliche und Südliche Schlossrondell vorgesehen. Auf der Westseite des Museums befinden sich eine Ladezone sowie Mitarbeiterstellplätze. Die Zufahrt erfolgt über die Maria-Ward- Straße (derzeitige Verkehrsbelastung von ca. 1.500 Kfz/24h), die über einen

signalgeschützten Vollanschluss an die Menzinger Straße bzw. den Wintrichring verfügt. Die Fahrbahnbreite in der Maria-Ward-Straße beträgt ca. 5,5 m und wird durch parkende Fahrzeuge weiter verschmälert. Die als Sackgasse beschilderte öffentliche Maria-Ward-Straße endet nach dem Maria-Ward-Gymnasium und führt als Privatstraße nach Westen weiter, eine Wendeanlage ist nicht vorhanden. Die

Verbindung Maria-Ward-Straße - Nördliches Schlossrondell sowie Hirschgartenallee - Südliches Schlossrondell ist für Kfz gesperrt. Die Maria-Ward-Straße sowie die Nördliche und Südliche Auffahrtsallee sind über die Menzinger Straße, den

Wintrichring und die Notburgastraße an das Hauptverkehrsstraßennetz angebunden.

Gemäß Verkehrsentwickungsplan sind die Menzinger Straße, der Wintrichring und die Notburgastraße Teil des Primärnetzes und überregionale und regionale

Hauptverkehrsstraßen mit einem werktäglichen Verkehrsaufkommen zwischen 32.000 und 36.000 Kfz/24h. Besonders die Knotenpunkte Wintrichring/Menzinger Straße/Maria-Ward-Straße und Menzinger Straße/Notburgastraße/Nördliche und Südliche Auffahrtsallee sind hoch belastet. Aufgrund der zusätzlichen

Verkehrsbelastung sind in den weiteren Planungen ergänzende Prüfungen zur Erschließung des Bereiches erforderlich.

In der Maria-Ward-Straße sollte eine Verkehrszunahme vor allem durch Besucherverkehr u. a. wegen der nutzbaren Fahrbahnbreite, der anliegenden Wohnbevölkerung und der ansässigen Schulen vermieden werden.

Ruhender Verkehr

Momentan wird die aktuelle verkehrliche Situation und der bestehende sowie der zusätzlich benötigte Stellplatzbedarf in einem Verkehrsgutachten ermittelt. Die Ergebnisse daraus werden in den Auslobungstext des Wettbewerbs mit einfließen.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Das Gebiet befindet sich nicht mehr in den fußläufigen Einzugsbereichen der

Haltestellen des U-Bahn- bzw. S-Bahn-Netzes. Das Naturkundemuseum ist allerdings über die Haltestellen „Schloss Nymphenburg“ und „Maria-Ward-Straße“ mit der Metrobuslinie 51, den Stadtbuslinien 143 und 151 sowie der Tramlinie 17 gut an das ÖPNV-Netz angebunden.

Mit der Tramlinie 17 ist der Münchner Hauptbahnhof mit Anschluss an den Regional- und Fernverkehr in ca. 15 Minuten Fahrzeit zu erreichen. Mit den Stadtbuslinien 143 und 151 werden die Haltestellen „Westfriedhof“ und „Georg-Brauchle-Ring“ in ca. 5 Minuten Fahrzeit an das U-Bahnnetz angebunden. Anschluss an die S-Bahn Stammstrecke besteht über die Metrobuslinie 51 an den Bahnhof Laim mit ca. 10 Minuten Fahrtzeit.

Da bei einer Verlegung des Haupteingangs des Museums auf die Nord- bzw.

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Nordostseite die Haltestellen der Tram- und Buslinien „Maria-Ward-Straße“

wesentlich näher als die Haltestellen „Schloß Nymphenburg“ (ca. 350 m ggü. ca. 650 m Entfernung) liegen, wird die zukünftige Hauptfußgängerverbindung wesentlich gebündelter über die Maria-Ward-Straße erfolgen und nicht mehr über die Nördliche und Südliche Auffahrtsallee. Die Erreichbarkeit der Haltestellen des ÖPNV an der Maria-Ward-Straße ist derzeit nur über unterirdische, nicht-barrierefreie

Unterführungsbauwerke gegeben. Um eine ausreichend komfortable und barrierefreie Erreichbarkeit (Familien mit Kinderwagen, sowie mobilitätseingeschränkte und

hochbetagte Personen) des neuen Museumseingangs zur nächstgelegenen Haltestelle „Maria-Ward-Straße“ zu gewährleisten, ist aus verkehrlicher Sicht die Schaffung oberirdischer und barrierefreier Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr und zu den ÖPNV-Haltestellen „Maria-Ward-Straße“ unter Umgestaltung des Knotenpunkts erforderlich.

Rad- und Fußverkehr

Im Zulauf zum Knotenpunkt Menzinger Straße/Wintrichring/Maria-Ward-Straße zwischen Savoyenstraße und Wintrichring ist keine gesicherte Radverkehrsführung in stadtauswärtiger Richtung vorhanden. In der Maria-Ward-Straße, der Nördlichen und Südlichen Auffahrtsallee wird der Radverkehr aufgrund der geringen

Verkehrsbelastung und der geltenden Tempo 30 Regelung im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. In der Nördlichen Auffahrtsallee steht den Radfahrerinnen und Radfahrern vom Schlossrondell kommend in Richtung Osten fahrend zusätzlich ein baulicher, nicht benutzungspflichtiger Radweg als Alternative zur unkomfortabel gepflasterten Straße zur Verfügung.

Innerhalb des Schlossrondells sind parallel zur Schlossmauer gemeinsame Fuß- und Radwege beschildert und mehrere Fußwege unterschiedlicher Breite und Belagsart angelegt. Die im Schlossrondell vorhandenen Einbahnstraßen sind nicht für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet. Die Querung des Schlossrondells in Nord- Süd/Süd-Nord-Richtung sowie die Anfahrbarkeit des Museums für den Radverkehr über die Hirschgartenallee von Süden kommend ist rechtskonform nicht möglich. Im nördlichen Bereich der „Nördlichen Auffahrtsallee“ ist für den Radverkehr

unkomfortables Großsteinpflaster verlegt. Im Schlossrondell, der Maria-Ward-Straße, der Hirschgartenallee und der Südlichen Auffahrtsallee verlaufen Haupt- bzw.

Nebenrouten gemäß Verkehrsentwicklungsplan Radverkehr (VEP-R, Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 03.07.2002). Im angrenzenden Schlosspark ist das Radfahren untersagt.

2.6. Technische Infrastruktur

Folgende Versorgungsleitungen liegen in der Maria-Ward-Straße unmittelbar am Bau- grundstück an: Trink- und Löschwasser, Schmutzwasserkanal, Gas, Strom, Telefon.

Fernwärme liegt nicht an.

2.7. Vorbelastungen

Im Altlastenkataster der Landeshauptstadt München sind für das Grundstück keine Eintragungen über Altlasten, Altlastenverdachtsfälle oder kontaminationsrelevante Flächen vorhanden.

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3. Planungsziele

Stadtentwicklungsplanerische Ziele, städtebauliche, landschaftsplanerische, verkehrliche Ziele

Folgende Ziele sind für das Bauvorhaben maßgeblich:

Schaffung einer architektonisch anspruchsvollen Gebäudekonzeption, die

qualitätvolle Ausstellungsfläche bietet und die dem Museum und seinen Exponaten von bundesweitem Rang gerecht wird

Einfügung des neuen Museumsbaukörpers in die denkmalgeschützte Umgebung der historischen Schlossanlage unter Wahrung und Einhaltung prägender baulicher und konservatorischer Vorgaben

Aufwertung der Eingangssituation des Museums und Verbesserung der (barrierefreien) Zugänglichkeit

Verbesserung der Zugänglichkeit und Durchwegung des nördlichen Schlossareals mit seinen diversen Nutzungen (Schloss, Museum, Botanischer Garten)

Vermeidung von Zuwachs des MIV durch die Museumserweiterung

stadtverträgliche und barrierefreie Abwicklung des Besucher-Verkehrs (Schwerpunkt ÖPNV-Nutzung)

Denkmalschutz

In einer Besprechung am 14.05.2013 mit Vertretern und Vertreterinnen des Landesamts für Denkmalpflege, der Bayerischen Verwaltung der staatlichen

Schlösser, Gärten und Seen, des Museums Mensch und Natur und des Staatlichen Bauamts München 1 wurden folgende Zielsetzungen formuliert:

Für den Realisierungswettbewerb zum Naturkundemuseum Bayern ist aus

denkmalfachlicher Sicht wesentlich, dass der Neubau in der Kubatur des Bestandes zu errichten ist. Baulinie, äußere Trauf- und Firstlinie sind aufzunehmen.

Die äußeren Fassaden sollen eine regelmäßige, vertikal gegliederte Struktur aufweisen.

Die Lage des Hauptzugangs zum Museum wird den Wettbewerbsteilnehmern freigestellt. Aus Sicht des Nutzers scheint die Lage des Hauptzugangs an der Maria- Ward-Straße von Osten oder Norden sinnvoll. Ein Durchgang durch den Nördlichen Uhrturm / Eingang Hubertussaal in den Innenhof Museum / Orangerie ist nicht

möglich. Der vorhandene Durchgang im Orangeriebau (derzeitiger Hauptzugang zum Museum) kann zur Durchwegung der Höfe erhalten bleiben und weiter genutzt werden. Hingewiesen wird auf das System der Rechteckhöfe, die für die Schlossanlage typisch sind, und deren jeweils axiale Erschließung.

In den Innenhof des Neubaus kann ein Baukörper vorzugsweise additiv eingestellt werden. Der Innenhof soll sich seinem Grundcharakter nach in die Reihe der vier begrünten Höfe der Schlossanlage einfügen. Im Auslobungstext des geplanten Wettbewerbs soll mit einem Planausschnitt aus dem Urkataster auf die historische Konzeption des Sommerschlosses und dessen Höfe hingewiesen werden. Die Fluchtwegsituation der benachbarten Schule ist (ggf. auch über den Innenhof Museum / Orangerie) zu berücksichtigen.

Der Innenhof Museum/Orangerie kann verändert werden, da es sich nicht um eine historische Innenhofgestaltung handelt. Zu beachten ist dabei, dass nur die westliche

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Hälfte des Hofes überplant werden kann, da die östliche Hälfte im Besitz der Grundschule an der Maria-Ward-Straße ist (Pausenhoffläche).

Der Neubau soll ein ziegelgedecktes Dach erhalten, die Dachlandschaft soll möglichst ruhig gestaltet werden.

Mit unterirdischen Baukörpern kann der Bereich westlich der Gebäudekante (Anlieferung Museum) unterbaut werden. Dabei ist zu beachten, dass sich hier Bodendenkmäler befinden können und eine Abstimmung mit der Abteilung Archäologie des BLfD in der Planungsphase erforderlich sein wird.

Unter Berücksichtigung dieser Themen legt der Nutzer großen Wert darauf, ein Gebäude zu bekommen, dessen Architektur ein Museum des 21. Jahrhunderts widerspiegelt.

Nachhaltigkeit / Energiekonzept

Der Ministerrat hat am 19.07.2011 die Einführung erhöhter Standards für staatliche Baumaßnahmen beschlossen. Demnach sind neben allen Verwaltungsbauten auch ausgewählte Einzelbaumaßnahmen mit komplexeren Nutzungsanforderungen (Sonderbau) im Passivhausstandard zu realisieren. Es ist daher entsprechend dem Ministerratsbeschluss geplant, ein energieeffizientes Gebäude mit Vorbildcharakter anzustreben.

Neben den energetisch ambitionierten Zielen sollen auch die anderen Nachhaltigkeitskriterien (ökonomische, soziale und ökologische Aspekte)

ausgewogen Berücksichtigung finden. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Belange und Bedürfnisse sämtlicher Bevölkerungsgruppen, Altersklassen und Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Dies schließt das objektive und subjektive Sicherheitsempfinden ebenso mit ein wie eine

durchgehend barrierefreie Gestaltung.

4. Nutzungskonzept

Das bestehende Museum Mensch und Natur befindet sich ebenso wie die leer stehenden ehemaligen Institusgebäude der Ludwig-Maximilians-Universität aus dem Baujahr 1970 im nördlichen Schlossflügel von Schloss Nymphenburg.

Durch den Abbruch der Institutsgebäude und einen Neubau in etwa gleicher Kubatur soll das Bestandsmuseum, welches ebenfalls umstrukturiert werden soll, zum Naturkundemuseum Bayern erweitert werden.

Durch die geplante Museumserweiterung entsteht eine Nutzfläche von ca. 11.100 m², davon im Neubau ca. 8.100 m². Das Nutzungskonzept sieht insbesondere folgende Einrichtungen vor:

Ausstellungsflächen für Dauer- und Sonderausstellungen

Vortragssaal und Flächen für Museumspädagogik

Lager- und Magazinflächen

Werkstattflächen

Flächen für Verwaltung

Flächen für Zentrale Einrichtungen einschließlich Museumsshop und Cafeteria Der Neubau soll die besonderen Anforderungen an den Museumsbetrieb erfüllen, eine gut funktionierende Anbindung an den Bestand gewährleisten und sich selbst- verständlich in die streng symmetrische Schlossanlage einfügen.

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5. Weiteres Vorgehen

Es ist beabsichtigt, für den Neubau des Naturkundemuseums Bayern einschließlich Umbau des Bestands ein konkurrierendes Planungsverfahren als

Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008 unter Einbindung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, der 2.

Bürgermeisterin, der Vorsitzenden des Bezirksausschusses 9 Neuhausen- Nymphenburg, sowie Stadtbaurätin Frau Prof. Dr.(I) Merk durchzuführen. Der Wettbewerb soll direkt im Anschluss an den Grundsatzbeschluss im Herbst des Jahres 2013 beginnen und im Frühjahr 2014 abgeschlossen werden.

Da das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, ist nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses zu prüfen, ob das Vorhaben auf der Grundlage von §34 BauGB genehmigt werden kann.

6. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 9 Neuhausen-Nymphenburg wurde gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 3 (Katalog des Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 2) Bezirksausschuss-Satzung angehört. Er hat sich in der Sitzung vom 16.07.2013 mit der Angelegenheit beschäftigt und der Beschlussvorlage mit Schreiben vom 16.07.2013 einstimmig zugestimmt.

Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 9 hat Abdrucke der Vorlage erhalten.

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Tausend, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

Das Staatliche Bauamt München 1 hat die Sitzungsvorlage zur Kenntnis erhalten.

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II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes:

1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen.

Den im Vortrag unter Ziffer 3 formulierten Planungszielen, dem unter Ziffer 4 formulierten Nutzungskonzept sowie dem unter Ziffer 5 vorgeschlagenen weiteren Vorgehen wird zugestimmt.

2. Bei der Durchführung eines konkurrierenden Planungsverfahrens durch den Freistaat Bayern für die Errichtung des Naturkundemuseums am Schloss Nymphenburg ist die angemessene Beteiligung der Landeshauptstadt München am Preisgericht durch die Teilnahme von Mitgliedern der Stadtratsfraktionen, der Vorsitzenden des Bezirksausschusses 9 Neuhausen-Nymphenburg und durch die Stadtbaurätin Frau Prof. Dr.(I) Merk sicherzustellen.

3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat zu gegebener Zeit über das Ergebnis des Wettbewerbs und das weitere Vorgehen zu berichten.

4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschluss nach Antrag.

Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der Vorsitzende Die Referentin

Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk

Stadtbaurätin

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IV. Abdruck von I. - III.

Über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt

an die Stadtkämmerei

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/22 V zur weiteren Veranlassung.

Zu V.:

1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

2. An den Bezirksausschuss 9 3. An das Baureferat

4. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 5. An das Kreisverwaltungsreferat

6. An das Kulturreferat

7. An das Referat für Bildung und Sport 8. An die Stadtwerke München GmbH

9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - SG 3 10. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA I 11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA II 01 12. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA IV 13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/22 P 14. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/22 V

mit der Bitte um Kenntnisnahme

Am

Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/22 V

Referenzen

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