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und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN-HA-III-02

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Stadtsanierung in München

Sanierungsgebiete im Stadtteil Westend - Sanierungsblöcke 7 und 18 a) Aufhebung der Sanierungssatzung Block 7 Westend

(Park-, Schwanthaler-, Schießstätt- und Gollierstraße) b) Teilaufhebung der Sanierungssatzung Block 18 Westend

(Fäustle-, Landsberger, Schrenk- und Westendstraße)

ausgenommen des Grundstücks Westendstraße 66a, Ecke Schrenkstraße 8 c) Einstellung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 des

Baugesetzbuches (vormals § 4 des Städtebauförderungsgesetzes) für den letzten Teilbereich des Untersuchungsgebiets Westend

d) Automatische Anpassung des Treuhändervertrags über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im Stadtteil Westend

Stadtbezirk 8 - Schwanthalerhöhe Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 06870 Anlagen:

1. Plan zur Lage des Sanierungsgebiets Westend im Stadtgebiet 2. Übersichtsplan Block 7 Westend

3. Übersichtsplan Block 18 Westend

4. Satzung über die Aufhebung der Satzung für den Block 7 Westend 5. Satzung über die Teilaufhebung der Satzung für den Block 18 Westend 6. Übersichtsplan Anwesen Schrenkstraße 8 / Westendstraße 66a

7. Übersichtsplan über den letzten einzustellenden Teilbereich des Untersuchungsgebiets Westend

8. Titelblatt Broschüre 07 „Soziale Stadterneuerung im Westend“

9. Titelblatt Broschüre 08 „Das Westend im Wandel“

10. Titelblatt Broschüre 09 „Gesichter des Westends“

11. Stellungnahme des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 08 – Schwanthalerhöhe vom 14.09.2016

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07.12.2016 (VB)

Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin

Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 2 Nr. 14 sowie § 4 Nr. 9 b der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung).

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1. Anlass

Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 10.05.1989 die förmliche Festlegung des Blocks 7 im Stadtteil Westend als Sanierungsgebiet gemäß § 142 Abs. 1 und 3 des Bau- gesetzbuches (BauGB) beschlossen (s. Anlage 2). Die Satzung wurde nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Regierung von Oberbayern mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München am 20.07.1989 rechtsverbindlich.

Die förmliche Festlegung des Blocks 18 im Stadtteil Westend wurde gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB von der Vollversammlung des Stadtrates am 27.06.1979 beschlossen (s. Anlage 3). Die Satzung wurde nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Regie- rung von Oberbayern mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Mün- chen am 20.02.1980 rechtsverbindlich.

Sanierungssatzungen sind gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB wieder aufzu- heben, wenn die Sanierung durchgeführt ist oder die Sanierung sich als undurchführbar erweist. Sind diese Voraussetzungen nur für einen Teil des förmlich festgelegten Sanie- rungsgebiets gegeben, ist die Sanierungssatzung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil aufzuheben.

Angesichts der durchgeführten Maßnahmen, welche nachstehend näher erläutert werden, und den damit erreichten Verbesserungen kann die Sanierung für den Block 7 und größ- tenteils für den Block 18 im Stadtteil Westend heute weitestgehend als durchgeführt be- trachtet werden. Einige Ziele der Sanierung konnten infolge fehlender Mitwirkungsbereit- schaft der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer nicht oder nur zum Teil erreicht werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die noch offenen Sanierungsziele nicht mehr erreichbar sind und sich die Sanierung für diese Bereiche als undurchführbar erweist. Somit sind die Voraussetzungen gegeben, dass die verbleibenden Sanierungs- satzungen gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2, Satz 2 BauGB aufgehoben werden können und die Stadtsanierung im Westend bis auf das Grundstück Westendstraße 66a, Ecke Schrenkstraße 8 abgeschlossen werden kann.

2. Aufhebung der Sanierungssatzung Block 7 Westend (Park-, Schwanthaler-, Schießstätt- und Gollierstraße) 2.1 Ausgangslage und Sanierungsziele

Der Block 7 liegt im östlichen Bereich des Stadtteils Westend und nördlich des ehema- ligen Messegeländes. Er wird im Westen von der Parkstraße, im Norden von der Schwan- thalerstraße, im Osten von der Schießstättstraße und im Süden von der Gollierstraße be- grenzt (s. Anlage 2).

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Das Geviert zwischen Ligsalz-, Westend-, Holzapfel- und Schwanthalerstraße zählt be- reits zur „Schwanthalerhöhe“. Die städtebaulichen Umrisse dieses Blockes entstanden im 19. Jahrhundert mit der Besiedelung der Wiesen und Felder südlich des Haderner Wegs (später Westendstraße). Die ersten Wohngebäude in diesem Geviert waren erdgeschossi- ge Häuser von einfachen Handwerkern und Sandgrubenbesitzern. Ab ca. 1870 wurde mit der Terrainerschließung, dem Ausbau der Straßen, der Kanalisation und der Parzellierung des Blockes in der Weise begonnen, wie er heute noch überwiegend besteht.

Die Bebauung des Blocks vollzog sich im Wesentlichen gegen Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts. Während sich der nördliche Bereich des Blocks an der Schwantha- lerstraße und an den Einmündungen der Schießstättstraße und Parkstraße noch durch die geschlossene Randbebauung mit Rückgebäuden und gewerblich genutzten Nebenge- bäuden, deren Erschließung nur durch Zufahrten in den Vordergebäuden erfolgt, aus- zeichnet, ist im östlichen Bereich an der Schießstättstraße bereits der Trend zu einer neu- en, halb offenen Bauweise erkennbar, die sich verstärkt im südlichen Bereich an der Gol- lierstraße und im westlichen Bereich an der Parkstraße fortsetzt. Sie zeichnet sich insbe- sondere durch den kommunen Anbau von zwei straßenseitigen Vordergebäuden aus, die jeweils an der gegenüberliegenden Grundstücksgrenze eine Zufahrt zum rückwärtigen Grundstücksteil haben. Die Zufahrten sind durch eine Hofmauer auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze voneinander getrennt. Die im rückwärtigen Grundstücksbereich be- findlichen Gebäude werden überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt.

Dies spiegelt sich noch heute bei den unter Denkmalschutz stehenden Anwesen Schwan- thalerstraße 119, 127, 129, Schießstättstraße 2, 10, 14, 16, 20, 22, 24, Gollierstraße 10, 14, 14a sowie Parkstraße 1 und 23 wider.

Die vorbereitenden Untersuchungen ergaben, dass sich auf fast allen bebauten Grund- stücken, vor allem durch die dicht zueinander stehenden Vorder-, Seiten- und Rückgebäu- de, die Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten als un- genügend darstellte. Grundstücksfreiflächen wurden mit Nebengebäuden und Garagen verbaut, so dass diese entweder nicht mehr vorhanden bzw. für die Bewohnerschaft nicht nutzbar waren. Darüber hinaus war der Rückgebäudebereich relativ stark mit störendem Gewerbe durchsetzt. Ebenso fehlte es auf den Grundstücken an der erforderlichen Zahl von Stellplätzen. Trotz der schwerwiegenden Mängel und der relativ kleinen Grundstücks- flächen wurde die Möglichkeit zur Sanierung und Modernisierung festgestellt.

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Daher wurden für den Block 7 folgende Sanierungsziele vorgesehen:

Erhaltung und Verbesserung der Wohnnutzung,

Erhaltung, Modernisierung und Renovierung der vorhandenen Randbebauung,

Modernisierung und Instandsetzung von Rückgebäuden, die dem Wohnen dienen und bei denen die Abstandsflächen nach Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) im Wesentlichen eingehalten sind,

Verbleib der störenden Betriebe vor Ort durch geeignete Maßnahmen,

Verlagerung des Gewerbebetriebs „Metalleinkauf“ an der Schießstättstraße 18 bis 22,

Neuordnung des südlichen Blockinnenbereichs nach Verlagerung der Metallhandelsfir- ma durch den Neubau von Wohngebäuden mit Tiefgaragen,

Verbesserung der Stellplatzsituation durch die Errichtung von Tiefgaragen,

Verbesserung des Wohnumfelds durch Schaffung, Gestaltung und Begrünung von Freiflächen mit Spielmöglichkeit für Kinder durch den Abbruch von Garagen und Ne- bengebäuden im Blockinnenbereich,

Schaffung eines öffentlichen Durchgangs in Bereich Parkstraße 15 und Schießstätt- straße 16 um eine Verbindung von der Tulbeckstraße zur öffentlichen Grünfläche an der Schießstättstraße herzustellen.

2.2 Durchgeführte Maßnahmen

Als eine der ersten Maßnahmen wurde das Anwesen Gollierstraße 14 unter Einsatz von Mitteln des städtischen Programms zur Förderung von Instandsetzungs- und Mo-

dernisierungsmaßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten (MGS-Moder- nisierungsprogramm) saniert und instandgesetzt. Dabei wurden im Vorder- und Rück- gebäude 19 zeitgerechte Wohneinheiten und zwei Gewerbebetriebe geschaffen. Des Wei- teren wurden die Garagen und ein Anbau abgerissen und das Wohnumfeld konnte durch Begrünung und Neugestaltung erheblich aufgewertet werden.

Beim Nachbaranwesen Gollierstraße 14a wurde das Wohnumfeld durch die Schaffung von begrünten Aufenthalts- und Freiflächen unter Einsatz von Mitteln aus dem Wohn- umfeldprogramm nachhaltig verbessert.

Auf dem Anwesen Gollierstraße 10 konnte das Rückgebäude abgebrochen und das Woh- numfeld durch Begrünungsmaßnahmen ebenfalls verbessert werden.

Auch beim Anwesen Schießstättstraße 24 wurde ein Teilabbruch des Rückgebäudes mit Städtebauförderungsmitteln gefördert.

Der Erwerber des Anwesens Schwanthalerstraße 131 hat sich gegenüber der Landes- hauptstadt München bereit erklärt, das Anwesen vollständig zu modernisieren, elf zeitge- mäße Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten zu schaffen, einen Teilabbruch der Hof- mauern vorzunehmen und durch Begrünungsmaßnahmen das Wohnumfeld nachhaltig zu verbessern. Diese Maßnahmen werden derzeit verwirklicht.

Als besonderes Sanierungsziel ist die Neugestaltung des südlichen Blockinnenbereiches an der Schießstättstraße 18 bis 22 hervorzuheben.

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Die Firma „Metalleinkauf“ gab ihren Standort im Westend auf und die Grundstücke konn- ten von der städtischen Sanierungsträgerin Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) erworben werden. Die baulichen Anlagen im rückwärtigen Bereich wurden abgebrochen und es entstanden auf den Flächen der bisherigen Gewerbehallen Neubau- ten mit 25 geförderten Wohneinheiten, 40 Tiefgaragenplätze und Räumlichkeiten für die Stadtteilbibliothek, welche im Herbst 2014 von der Schrenk-

straße 8 im Block 18 Westend hierher verlagert wurde.

In den von der MGS und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GEWOFAG errichte- ten Gemeinschaftstiefgaragen in der Landsberger Straße 5 bis 9, 15 und Holzapfelstraße 1 und 3 (Block 1) sowie Holzapfelstraße 9, 11 und Schwanthalerstraße 128, 130 (Block 3) konnten auch zusätzliche Stellplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner des angren- zenden Blocks 7 zur Verfügung gestellt und somit die Parkplatzsituation langfristig ent- schärft werden.

Einige private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sahen sich ver- anlasst, ihre zum Teil unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ebenfalls zu mo-

dernisieren und zu sanieren. Durch die denkmalgerechte Sanierung und Modernisierung der alten Fassaden wurde auch das Erscheinungsbild des Quartiers aufgewertet. Durch den Abbruch der Garagen und Schuppen sowie einen Teilabbruch der Grenzmauern konnte beim Anwesen Schwanthalerstraße 129 der Hinterhof entkernt und begrünt wer- den, so dass im Wohnumfeld auch hier eine Verbesserung erreicht werden konnte.

Infolge fehlender Mitwirkungsbereitschaft mehrerer Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, insbesondere bei den Eigentumswohnanlagen, konnten jedoch bis dato nicht alle Sanierungsziele wie z.B. die Schaffung des öffentlichen Durchganges von der Parkstraße zur Schießstättstraße oder der Abbruch weiterer Grenzmauern, Gara- gen und niedriger Bebauung mit anschließender Begrünung erreicht werden. Auch im Fal- le des Anwesens Schwanthalerstraße 119 erweist sich die Sanierung als undurchführbar aufgrund der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft des betroffenen privaten Grundstücksei- gentümers. Wie bereits eingangs erwähnt, dürfte mit einer Realisierung dieser Ziele in ab- sehbarer Zeit nicht mehr zu rechnen sein, so dass sich hier die Sanierung als undurch- führbar erweist, § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

2.3 Ergebnis

Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Block 7 im Stadtteil Westend der wesentliche Teil der Sanierungsziele umgesetzt werden konnte. Für die sich noch in der Durchführung be- findlichen Maßnahmen ist die Finanzierung gesichert. Da die Sanierung im Hinblick auf die im klassischen Verfahren verfolgten Ziele somit als durchgeführt betrachtet werden kann, und die Sanierung sich in Teilbereichen als undurchführbar erweist, liegen die Vor- aussetzungen gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB für die Aufhebung der Sa- nierungssatzung für den Block 7 Westend vor.

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3. Teilaufhebung der Sanierungssatzung Block 18 Westend (Fäustle-, Landsberger, Schrenk- und Westendstraße)

ausgenommen des Grundstücks Westendstraße 66a, Ecke Schrenkstraße 8 3.1 Ausgangslage und Sanierungsziele

Im nördlichen Bereich des Stadtteils Westend befindet sich der Block 18. Er liegt in zen- traler Lage auf der Schwanthalerhöhe. Er grenzt im Westen an die Fäustlestraße, im Nor- den an die Landsberger Straße, im Osten an die Schrenkstraße und im Süden an die Westendstraße (s. Anlage 3).

Die Bebauung des Blocks, entstanden zwischen 1880 und 1890, ist hauptsächlich durch eine geschlossene Straßenrandbebauung gekennzeichnet, wobei die rückwärtigen Grund- stücksflächen intensiv mit Wohnen und Gewerbe durchmischt waren. Dem rasanten Be- völkerungswachstum im Westend ab 1875 geschuldet, entstand in den darauffolgenden Jahren in der Schrenkstraße die neuromanische Kirche St. Benediktus mit Pfarramt und späterem Kindergarten. Initiiert durch die Kirchengemeinde entstanden im süd-östlichen Blockbereich weitere soziale Infrastruktureinrichtungen wie z.B. 1882 die Schrenkschule und 1898-99 in der Westenstraße 68 das städtische Brause- und Wannenbad

(Tröpfelbad), welches bis 1989 in Betrieb war.

In einem Pavillonbau auf dem südlich an die Kirche angrenzenden Grundstück war zum Zeitpunkt der vorbereitenden Untersuchungen die Stadtteilbibliothek und das Multikulturel- le Jugendzentrum (MKJZ) untergebracht. Die im Blockinneren befindlichen Gebäude wur- den überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt.

Die Anwesen Fäustlestraße 3, Landsberger Straße 45, 51 und 61, Schrenkstraße 2, 2a, 4 und 6 sowie Westendstraße 70 und 74 stehen unter Denkmalschutz. Sie zeigen heute noch die zum Teil reich gegliederte Fassaden im Stil der Neurenaissance als Teil ihres Er- scheinungsbilds.

Die vorbereitenden Untersuchungen ergaben, dass sich bei den überwiegenden Anwesen vor allem durch die dicht zueinander stehenden Vorder-, Seiten- und Rückgebäude die Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten ebenfalls als un- genügend darstellte. Grundstücksfreiflächen waren durch Nebengebäude und Garagen so bebaut, dass sie für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr nutzbar waren. Zum Zeitpunkt der vorbereitenden Untersuchungen waren die Gebäude im Schnitt etwa 80 bis 100 Jahre alt. Es wurden schwerwiegende bauliche Mängel, aber auch die Möglichkeit zur Sanierung und Modernisierung festgestellt. Des Weiteren entsprachen die damaligen Ver- hältnisse nicht den Wohnbedürfnissen des heutigen Standards.

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Für den Block 18 wurden folgende Sanierungsziele festgelegt:

Erhaltung und Verbesserung der Wohnnutzung,

Erhaltung, Modernisierung und Renovierung der vorhandenen Randbebauung sowie der teilweise Erhalt von Rückgebäuden im Hinblick auf die historische Bausubstanz,

Neugliederung des Blockinnern durch Entfernung eines Teils der untergeordneten Hof- bebauung, Grenzmauern und Garagen,

Verbesserung des Wohnumfelds durch Schaffung von begrünten Freiflächen mit Spiel- möglichkeiten für Kinder,

Verbesserung der Stellplatzsituation durch die Errichtung von Tiefgaragen,

Verlagerung der Stadtteilbibliothek.

Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.04.1988 wurden die Sanie- rungsziele infolge mehrerer Empfehlungen der Bürgerversammlung sowie eines Antrags des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirks (heute 8. Stadtbezirk) Schwanthalerhöhe fortgeschrieben:

Erhalt der für das Westend typischen Blockstruktur durch geringere Eingriffe in die vor- handene Bausubstanz,

Erhalt preisgünstigen Wohnraumes durch weitgehenden Erhalt der Rückgebäude,

Verbleib der Gewerbebetriebe in ihren Räumlichkeiten durch geeignete Maßnahmen,

Schaffung einer öffentlichen Grünfläche im Blockinnenbereich,

Schaffung einer Gemeinschaftstiefgarage für den Blockbereich unter der öffentlichen Grünfläche.

Mit Entscheidung des Oberbürgermeisters vom 08.06.1994 erfolgte infolge mehrerer Anträge des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirks (heute 8. Stadtbezirk) Schwan- thalerhöhe, eine Teiländerung des Neuordnungskonzeptes:

Errichtung einer zweigeschossigen Gemeinschaftstiefgarage im Blockinnenbereich,

Errichtung eines zweigeschossigen Querbaus im mittleren Hofbereich im Zusammen- hang mit den Grundstücken Landsberger Straße 45 und 47.

3.2 Durchgeführte Maßnahmen

Ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Sanierungsziele war der Erwerb der Anwesen Landsberger Straße 45, 47, 55 sowie Westendstraße 68 und 74 durch die MGS. Durch den Abbruch der Rückgebäude Landsberger Straße 45, 47, des Seitengebäudes, des zweiten Rückgebäudes Landsberger Straße 47, bestehender Mauerreste im Blockinnen- bereich, des Seiten- und Rückgebäudes des Anwesens Westendstraße 74, des Nebenge- bäudes Westendstraße 70, der Heizkesselanlage des ehemaligen

„Tröpferlbades“ Westendstraße 68 und untergeordneter Garagengebäude, Lagerhallen bzw. Schuppen, konnten die Voraussetzungen für die Neugestaltung des Blockinnenberei- chs geschaffen werden.

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In der Folge errichtete die MGS hier eine zweigeschossige Anwohnertiefgarage mit 264 Stellplätzen, wodurch die Stellplatzsituation deutlich entschärft werden konnte. Nach dem Abschluss dieser Baumaßnahme wurde die Freifläche nach einem dreijährigem Beteili- gungsverfahren als öffentliche Grünanlage neu gestaltet. Dabei wurden Spielplätze für Kinder, Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Aufenthaltsbereiche für die Bewohnerin- nen und Bewohner der Nachbarschaft geschaffen. Es gelang bei der Freiflächengestal- tung auch angrenzende Grundstücke an der Schrenkstraße und Westendstraße sowie rückwärtige Teilbereiche der Anwesen an der Landsberger Straße mit einzubeziehen. So schloss sich die Pfarrei St. Benediktus an und stellte rückwärtig vom Kirchenschiff eine Grundstücksfläche als öffentlich zugängliche Grundstücksfläche zur Verfügung. Auf der Binnenfläche des Blocks steht nunmehr eine Fläche von rund

5.000 m² allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Blockes und darüberhinausgehend des Westends als vielfältig gestaltete nutzbare Freifläche zur Verfügung.

Die Spedition in der Landsberger Straße 45 sowie die Reifen- und Einzelwarenhandlung in der Landsberger Straße 47 konnten unter Einsatz von Städtebaufördermitteln in das Er- satz- und Ergänzungsgebiet Block 65 Westend verlagert werden. Beide Anwesen wurden mit Mitteln des Sozialen Wohnungsbaus modernisiert und instandgesetzt. Im Anwesen Landsberger Straße 45 konnten dadurch 15 zeitgemäße, öffentlich geförderte Wohnungen sowie ein Gewerbebetrieb und im Anwesen Landsberger Straße 47 konnten 16 öffentlich geförderte Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten geschaffen werden. Auf dem rückwär- tigen Teil der Grundstücke wurde ein zweigeschossiger Neubau für sozial-kulturelle Ein- richtungen errichtet.

Das MGS-eigene Anwesen Landsberger Straße 55 wurde vollständig abgebrochen. Hier entstand zwischenzeitlich ein Neubau mit 18 geförderten Wohneinheiten, davon zwei De- menzwohngemeinschaften und zwei Gewerbeeinheiten.

Die Gaststätte und die Bildhauerwerkstatt im MGS-Anwesen Westendstraße 76 mit dazu- gehöriger Freifläche wurde im Rahmen eines Sozialplanverfahrens aufgegeben. Das Vor- der- und das Seitengebäude wurde vollständig mit Mitteln des Sozialen Wohnungsbaus modernisiert und instandgesetzt. Es konnten 19 öffentlich geförderte Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten geschaffen werden. Das Kellergewölbe wurde für eine sozial-kulturelle Nutzung ausgebaut.

Beim MGS-Anwesen Westendstraße 74 wurden das Seiten- und Rückgebäude sowie die Garagen und Grenzmauern abgebrochen und eine ehemalige Tankanlage beseitigt. Durch die Modernisierung des Vordergebäudes entstanden hier 13 Genossenschaftswohnun- gen. Auf der Basis des bestehenden Baurechts wurde für den rückwärtigen Grundstücks- teil ein beschränkter städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, nach dessen Ergebnis eine Baugenossenschaft auf dem Grundstück vier Einzelbaukörper mit

25 Genossenschaftswohnungen errichtete.

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Das Anwesen Westendstraße 70 wurde aus Mitteln des MGS-Finanzierungsmodells mo- dernisiert. Es entstanden sieben zeitgerechte Wohneinheiten. Das Nebengebäude wurde abgebrochen. Das ehemalige Tröpferlbad Westendstraße 68 wurde von der Landeshaupt- stadt München in das Treuhandvermögen der MGS übertragen. Der Umbau und die Mo- dernisierung des Gebäudes erfolgte in enger Abstimmung mit dem heutigen Nutzer, dem Selbsthilfezentrum München. Darüber hinaus wurden bei den genannten Anwesen die Freiflächen neu gestaltet und zum Teil Aufenthaltsflächen für die Bewohnerschaft und Spielmöglichkeiten für die Kinder geschaffen, bzw. mit in die neu geschaffene öffentliche Grünfläche im Blockinnenbereich angebunden. Das Wohnumfeld konnte dadurch eben- falls nachhaltig verbessert werden.

Das Anwesen Fäustlestraße 3 wurde im Rahmen des MGS-Finanzierungsmodells mo- dernisiert und instandgesetzt. Dabei konnte das Fotogeschäft verlagert sowie das Ne- bengebäude abgebrochen werden. Es entstanden 24 zeitgerechte Wohnungen und sechs Gewerbeeinheiten. Die Freiflächen wurden begrünt, die Grenzmauern teilweise abgebro- chen und die Grundstücksgrenzen transparent gestaltet.

Im weiteren Sanierungsverfahren wurden im Nebengebäude des städtischen Anwesens Schrenkstraße 6 Räumlichkeiten für die Müllentsorgung geschaffen sowie eine Gelände- angleichung mittels einer Rampe durchgeführt.

Beim Anwesen Schrenkstraße 8, in dem sich u.a. die Stadtbibliothek befand, wurde der Vorplatz neu gestaltet und mit der Gemeinschaftsgrünfläche im Blockinnenbereich verbun- den. Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme Schießstättstraße 18 - 22 im Block 7 Westend im Herbst 2014, erfolgte die Verlagerung der Stadtteilbibliothek von der Schrenk- straße in die Schießstättstraße.

In Folge der Verlagerung von Stellplätzen in die neu geschaffene Anwohnertiefgarage im Block 18 konnte u.a. die Westendstraße in zwei Bauabschnitten zwischen Schrenk- und Fäustlestraße sowie zwischen Ganghofer- und Schrenkstraße neu gestaltet und begrünt werden. Grüninseln mit Bäumen lockern heute den Straßenraum auf, Querungshilfen für Menschen mit Geheinschränkungen und Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger ste- hen zur Verfügung, was schlussendlich zur Verkehrsberuhigung führte, die Erreichbarkeit der Gemeinschaftsgrünfläche beförderte und somit auch das Kleinklima nachhaltig ver- bessert.

Durch die von der MGS errichtete Anwohnertiefgarage im Blockinnenbereich (Westend- straße 70a) konnten zusätzliche Stellplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner des Blocks 18 sowie weitere Stellplätze als Nachweis für bereits durchgeführte und geplante Baumaßnahmen wie z.B. Dachgeschossausbauten in den angrenzenden Blöcken zur Ver- fügung gestellt werden.

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Ein privater Investor errichtete auf dem Eckgrundstück Landsberger Straße/Schrenkstraße (Landsberger Straße 39) einen Neubau mit Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten und einer Tiefgarage. Somit konnte die Blockrandbebauung geschlossen und durch eine An- passung der Fassade an die angrenzenden Gebäude der Augustinerbrauerei an der Landsberger Straße das Erscheinungsbild verbessert und ein weiterer städtebaulicher Missstand beseitigt werden.

Einige private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sahen sich ver- anlasst, ihre zum Teil unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ebenfalls zu mo-

dernisieren und zu sanieren. Darüber hinaus konnte durch die dargestellten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der alten Gebäudefassaden auch das Erscheinungsbild des Quartiers generell aufgewertet werden.

Durch den Abbruch des Rückgebäudes, Modernisierung, Hofbegrünung sowie durch eine transparente Gestaltung der Grundstücksgrenze konnte beim Anwesen Fäustlestraße 5, 5a und mit der Begrünung der rückwärtigen Grundstücksfläche des Anwesens Westend- straße 76 – 76b das Wohnumfeld nachhaltig verbessert werden.

Bei einigen Anwesen im westlichen Teilbereich an der Fäustlestraße sowie der angren- zenden Anwesen konnten die Ziele der Sanierung nicht verwirklicht werden, da die Ei- gentümerinnen und Eigentümer nicht bereit waren an der Umsetzung der Sanierungsziele mitzuwirken oder sich weigerten, in ihren Planungen sanierungsbedingte Vorschläge zur Verbesserung des Umfeldes aufzunehmen, wonach sich die Sanierung in diesen Teilberei- chen als undurchführbar erweist.

3.3 Besonderheit des Grundstücks Westendstraße 66a, Ecke Schrenkstraße 8 Im Block 18 Westend ist auf dem verbleibenden Anwesen Westendstraße 66a, Ecke Schrenkstraße 8 (s. Anlage 6) die Errichtung eines Neubaus mit folgenden Nutzungen ge- plant:

- Multikulturelles Jugendzentrum Westend (MKJZ), - Geschäftsstelle Kreisjugendring,

- zwei Hortgruppen,

- Mobile Tagesbetreuung (MobiTa).

Der Freistaat Bayern fördert städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen durch Zuwendun- gen (Städtebauförderungsmittel) des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.

Für die Förderung gelten die Städtebauförderungsrichtlinien, die allgemeinen haushalts- rechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Baye- rischen Haushaltsordnung - BayHO) sowie die Grundsätze des Besonderen Städtebau- rechts des BauGB.

Als Fördervoraussetzung für Maßnahmen der Stadterneuerung gilt, dass das Erneue- rungsgebiet in einem Landesprogramm aufgenommen ist, diese sich im Erneuerungsge-

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biet befinden und das Erneuerungsgebiet förmlich festgelegt ist.

Der Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen ist grundsätzlich förderfähig, wenn dieser zur Erreichung des Sanierungsziels erforderlich ist. Die Regierung von Oberbayern hat ihr grundsätzliches Einverständnis zur Förderung signalisiert. Hier könnten zum Abschluss der Sanierung im Sanierungsgebiet Westend Städtebauförderungsmittel für die Landes- hauptstadt München gesichert werden. Diese Mittel stehen in Form von Einnahmen und Vorauszahlungen der Landeshauptstadt München zur Verfügung, welche zu 60 % an den Freistaat Bayern zurück zuzahlen sind, wenn diese Einnahmen nicht mit förderfähigen Ausgaben (Neubau) verrechnet werden. Eine Übertragung von Mitteln aus dem Grundpro- gramm in andere Förderprogramme (Soziale Stadt, Aktive Zentren) ist nicht möglich, so- dass die vorzeitige Gesamtaufhebung der Satzung im Block 18 einen finanziellen Verlust für die Landeshauptstadt München zur Folge hätte.

3.4 Ergebnis

Im Ergebnis ist festzustellen, dass auch im Block 18 im Stadtteil Westend der wesentliche Teil der Sanierungsziele umgesetzt werden konnte. Für die in der Durchführung befindli- chen Maßnahmen ist die Finanzierung gesichert. Da die Sanierung im Hinblick auf die im klassischen Verfahren verfolgten Ziele somit als durchgeführt betrachtet werden kann, und die Sanierung sich in Teilbereichen als undurchführbar erweist, liegen die Voraussetzun- gen gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2, Satz 2 BauGB für die Aufhebung der Sanie- rungssatzung für den Block 18 Westend, ausgenommen des Anwesens Westendstraße 66a, Ecke Schrenkstraße 8, vor.

Das Anwesen Westendstraße 66a, Ecke Schrenkstraße 8 ist aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung aus den dargestellten finanziellen Gründen von der Aufhe- bung der Sanierungssatzung für den Block 18 Westend auszunehmen.

Darüber hinaus werden die Sanierungsziele für den Block 18 im Stadtteil Westend auch durch die Festsetzungen der Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ in der Fassung vom 26.04.2012 (MüAbl. Nr. 13/2012 vom 10.05.2012), gültig bis zum 10.05.2017, unterstützt.

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4. Einstellung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 des Baugesetzbu- ches (vormals § 4 des Städtebauförderungsgesetzes) für den letzten Teilbereich des Untersuchungsgebiets Westend

4.1 Ausgangslage und Entwicklung

Die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen im Westend wurde vom Stadtrat erst- mals im Jahr 1971 beschlossen, weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit der räumli- chen Erweiterung der vorbereitenden Untersuchungen folgten in den Jahren 1975 und 1977 (Korrektur des Umgriffs der Gebiete).

Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse wurden weite Teile des Westends (16 Blöcke) als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Mit den Billigungsbeschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung zum Bebauungsplan Nr. 1819 a (Heimeranstraße, Alter Messeplatz, Theresienhöhe, südliche Grenze des Bavariaparks, Ganghoferstraße - ehe- maliges Messegelände, Nordteil) aus dem Jahr 1999 sowie zum Bebauungsplan Nr. 1819 b (Theresienhöhe, Radlkoferstraße, Pfeuferstraße, Ganghoferstraße, südliche Grenze des Bavariaparks - ehemaliges Messegelände, Südteil) aus dem Jahr 2000 wurden die vorbe- reitenden Untersuchungen nach § 4 des Städtebauförderungsgesetzes (nunmehr § 141 BauGB) für die Bereiche im Umgriff dieser beiden Bebauungspläne eingestellt.

Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 25.04.2001 (RIS-Vorlagen-Nr. 96-02 / V 00575) beschlossen, die vorbereitenden Untersuchungen für einen weiteren Teilbereich des Untersuchungsgebietes im Westend abzuschließen, da hier eine förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet aufgrund der gegebenen Struktur und mangels Finanzierbarkeit nicht mehr zu erwarten war. Im Beschlusstext der Vollversammlung des Stadtrates aus dem Jahr 1996 zur Sanierung in München (Grundsatzbeschluss) wurde bereits ausge- führt, dass nach Überprüfung des Untersuchungsgebiets auf vorhandene, gravierende Sa- nierungstatbestände eine förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren nicht mehr gerechtfertigt sei.

Die Maßnahmen in den nun zur Aufhebung bzw. Teilaufhebung anstehenden Sanierungs- blöcken 7 und 18 sowie in den anderen bereits aus der Sanierung entlassenen Blöcken haben sich in vielen Bereichen günstig auf die umliegenden, nicht förmlich festgelegten Untersuchungsbereiche ausgewirkt.

Diese positive Wirkung ist auch im Umfeld der anderen förmlich festgelegten Blöcke im Westend erkennbar, so dass weitestgehend die städtebaulichen Missstände beseitigt wur- den. Nach den strikten zeitlichen Vorgaben der Regierung von Oberbayern als Bewilli- gungsstelle für die Städtebauförderungsmittel sind die Blöcke zügig abzurechnen. Damit verknüpft ist die jeweilige Satzungsaufhebung. Förmliche Festlegungen von Sanierungs- gebieten im umfassenden Verfahren werden im Westend nicht mehr erforderlich sein.

Auch die von der Regierung von Oberbayern zur Verfügung gestellten Fördermittel sind in

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diesem klassischen Bereich derzeit rückläufig. Die reduzierten Fördermittel sind daher ge- zielt für Maßnahmen in den noch bestehenden Blöcken zu verwenden, um dort im Hin- blick auf den Abschluss der Sanierung die Sanierungsziele erreichen zu können.

Aufgrund dieser Tatsachen und Entwicklungen sowie der anstehenden Entlassung der letzten Sanierungsblöcke im Stadtteil Westend, ist auch der letzte noch bestehende Teil- bereich eines Untersuchungsgebietes einzustellen (s. Übersichtsplan, Anlage 7).

Die Einstellung des letzten noch bestehenden Teilbereichs im Untersuchungsgebiet Westend wird ortsüblich bekanntgemacht. Zwar ergeben sich aus der Einleitung bzw. Ein- stellung der vorbereitenden Untersuchungen (bis auf die in § 138 BauGB konstatierte Aus- kunftspflicht) keine unmittelbaren Eingriffe in die Rechte Betroffener. Für den Beschluss über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen ist jedoch vorgeschrieben, dass dieser ortsüblich bekannt zu machen ist (vgl. § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Es empfiehlt sich daher zur besseren Transparenz, auch den Beschluss über die Einstellung von Teil- bereichen der vorbereitenden Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Westend ortsüb- lich bekannt zu machen.

Von der MGS wurden Dokumentationen zur gesamten Sanierung im Stadtteil Westend er- stellt (Stand Juli und September 2015). Diese wurden bereits im Februar 2016 durch die MGS an die Fraktionen und den zuständigen Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes – Schwanthalerhöhe versendet. Darum liegt diesem Beschluss nur das jeweilige Titelblatt der Broschüren (Anlagen 8, 9 und 10) bei. Bei Bedarf können die Broschüren jederzeit und kurzfristig bei der beschlussverfassenden Stelle nachgefordert werden und stehen zum Download unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Refe-

rat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Stadtsanierung/Ehemalige/Sanierungsge- biet-Westend.html bereit.

4.2 Konsequenzen

Infolge der Einstellung des letzten noch bestehenden Teilbereichs im Untersuchungsge- biet Westend ist künftig ein Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in diesen Bereichen nicht mehr möglich. Eingesetzte Städtebauförderungsmittel sind, soweit nicht bereits ge- schehen, mit der Regierung von Oberbayern abzurechnen. Im Einzelfall ist jedoch in den früheren Untersuchungsbereichen wie im übrigen Stadtgebiet bei Bedarf weiterhin eine Förderung über das Bayerische Modernisierungsprogramm denkbar (Bayerische Moderni- sierungsrichtlinien, vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 25.05.2001, AllMBl S. 251).

(14)

5. Automatische Anpassung des Treuhändervertrags über die Durchführung städte- baulicher Sanierungsmaßnahmen im Stadtteil Westend

Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates aus dem Jahr 2001 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung unter anderem beauftragt, den mit der MGS bestehen- den Treuhändervertrag für die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen in dem Stadtteil Westend vom 02.04.1980 samt Zusatzvereinbarungen sowie den Vertrag über die Durchführung von Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen vom 22.12.1981 ein- vernehmlich aufzuheben und mit der MGS einen neuen Treuhändervertrag für die Sanie- rungsgebiete im Stadtteil Westend zu schließen. Nach § 12 Abs. 1 dieses am 01.01.2002 in Kraft getretenen Vertrags reduziert sich der räumliche Umfang des Vertragsgegen- stands automatisch, sobald für einzelne Blöcke die förmliche Festlegung als Sanie- rungsgebiet aufgehoben wird.

Mit den Beschlüssen der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.01.2003 Block 23 (RIS-Vorlagen-Nr. 02-08 / V 01508),

20.11.2003 Blöcke 21, 44, 48 und 49 (RIS-Vorlagen-Nr. 02-08 / V 03271),

23.11.2006 Blöcke 3, 5, 9 sowie für das Ersatz- und Ergänzungsgebiet Block 65 (RIS-Vorlagen-Nr. 02-08 / V 09018),

04.10.2007 Block 1 (RIS-Vorlagen-Nr. 02-08 / V 10668) und

08.06.2011 Blöcke 4, 8, 10 und 11 (RIS-Vorlagen-Nr. 08 14 / V 05576)

wurden bereits bis auf die nunmehr aufzuhebenden letzten zwei Blöcke sämtliche Sa- nierungssatzungen aufgehoben und im Amtsblatt der Landeshauptstadt München bekannt gemacht.

Nachdem die Aufhebung bzw. Teilaufhebung für die bislang verbliebenen zwei Blöcke mit der vorliegenden Beschlussvorlage erfolgt, reduziert sich der Vertragsumfang entspre- chend weiter.

Die Beschlussvorlage wurde hinsichtlich der formellen Rechtmäßigkeit der in Anlagen 4 und 5 vorgestellten Satzungen mit dem Direktorium – Rechtsabteilung abgestimmt. Das Sozialreferat, das Baureferat, das Kommunalreferat und die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) haben jeweils der Sitzungsvorlage zugestimmt.

Verkürzung der Vorlagefrist

Eine rechtzeitige und fristgerechte Vorlage gemäß Ziffer 2.7.2 der AGAM konnte nicht er- folgen, da zum Zeitpunkt der in der AGAM geforderten Anmeldefrist die erforderlichen, umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen waren.

Eine Behandlung in der heutigen Sitzung ist jedoch erforderlich, um eine weitere Bearbei- tung ohne Verzögerung im Verfahren im Kalenderjahr 2017 zu ermöglichen.

(15)

Beteiligung des Bezirksausschusses

Der betroffene Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes – Schwanthalerhöhe wurde wegen der Einstellung der vorbereitenden Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Westend ge- mäß § 9 Abs. 2 und 3, § 13 der Bezirksausschuss-Satzung in Verbindung mit Ziffer 13 des Katalogs des Referates für Stadtplanung und Bauordnung angehört.

Der Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes – Schwanthalerhöhe hat sich in der Sitzung vom 13.09.2016 mit der oben genannten Anhörung befasst und die anliegende Stellung- nahme abgegeben (s. Anlage 11).

Der Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes – Schwanthalerhöhe spricht sich einstimmig gegen eine Aufhebung der Sanierungssatzung aus, solange die Fragen zum Gebäude Schwanthalerstraße 119 nicht geklärt sind (s. Anlage 11). Der in der Stellungnahme gleichzeitig gestellte Antrag (Antrags Nr. 14-20 / B 02780) liegt federführend dem Kommu- nalreferat zur Behandlung vor. In diesem heißt es, dass der Bezirksausschuss des

8. Stadtbezirkes – Schwanthalerhöhe die Verwaltung auffordert, aufgrund der immer wie- der bestehenden Probleme mit dem oben genannten Gebäude, Einblick in das aktuelle Grundbuch zum Eigentümer zu bekommen. Außerdem fordert der Bezirksausschuss das Vorkaufsrecht zu sichern und das Grundstück zu erwerben.

Stellungnahme des Referats für Stadtplanung und Bauordnung:

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat sich mit der Stellungnahme des Be- zirksausschusses, die sich gegen eine Aufhebung der Sanierungssatzungen ausspricht, auseinandergesetzt:

Sanierungssatzungen sind gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB wieder aufzu- heben, wenn die Sanierung durchgeführt ist oder die Sanierung sich als undurchführbar erweist. Sind diese Voraussetzungen nur für einen Teil des förmlich festgelegten Sanie- rungsgebiets gegeben, ist die Sanierungssatzung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil aufzuheben.

Das Anwesen Schwanthalerstraße 119 befindet sich im Sanierungsblock 7 im Stadtteil Westend. Aufgrund des schlechten Bauzustands sowie der baulichen und brandschutz- rechtlichen Mängel hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommis- sion am 24.10.2014 eine Anordnung zur Durchführung von geeigneten Sicherungsmaß- nahmen erlassen. Auch wurde dem Eigentümer angedroht, diese Maßnahmen im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen. Der Grundstückseigentümer ist der Anordnung je- doch nicht gefolgt. Daher hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbau- kommission mit Bescheid vom 08.06.2016 die angedrohte Ersatzvornahme verfügt.

(16)

Aufgrund der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft des betroffenen privaten Grundstücksei- gentümers erweist sich die Sanierung im Falle des Anwesens Schwanthalerstraße 119 da- her als undurchführbar (§ 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

Angesichts der durchgeführten Maßnahmen und den damit erreichten Verbesserungen ist im Ergebnis festzustellen, dass im Sanierungsblock 7 im Stadtteil Westend und im Sanie- rungsblock 18 im Stadtteil Westend die wesentlichen Teile der Sanierungsziele umgesetzt werden konnten und die Sanierung daher weitestgehend als durchgeführt betrachtet wer- den kann. Einige Ziele der Sanierung konnten infolge fehlender Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer nicht oder nur zum Teil erreicht werden.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die noch offenen Sanierungsziele nicht mehr erreichbar sind und sich die Sanierung für diese Bereiche als undurchführbar erweist. So- mit sind die Voraussetzungen gegeben, dass die verbleibenden Sanierungssatzungen ge- mäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2, Satz 2 BauGB aufgehoben werden können und die Stadtsanierung im Westend bis auf das Grundstück Westendstraße 66a, Ecke Schrenk- straße 8 abgeschlossen werden kann.

Der Korreferent des Referats für Stadtplanung und Bauordnung sowie die zuständigen Verwaltungsbeiräte, Herr Stadtrat Podiuk und Herr Stadtrat Kuffer (Beteiligungsmanage- ment), haben jeweils einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.

(17)

II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes:

1. Die als Anlagen 4 und 5 beigefügten Satzungen zur Aufhebung bzw. Teilaufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete Block 7 und 18 im Stadtteil Westend werden beschlossen.

Damit werden die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes zwi- schen Park-, Schwanthaler-, Schießstätt- und Gollierstraßestraße (Block 7) vom 03.07.1989 (Amtsblatt der Landeshauptstadt München Nr. 20 vom 20.07.1989, S. 297) und die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes zwischen Fäustle-, Landsberger, Schrenk- und Westendstraße (Block 18) vom 01.02.1980 (Amtsblatt der Landeshauptstadt München Nr. 5 vom 20.02.1983, S. 58), ausgenom- men des Anwesens Westendstraße 66a, Ecke Schrenkstraße 8, aufgehoben.

2. Die mit Beschlüssen der Vollversammlung des Stadtrates aus den Jahren 1971, 1975 und 1977 eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen im Westend gemäß § 4 StBauFG (nunmehr § 141 BauGB), welche mit Beschlüssen der Vollversammlung des Stadtrates aus den Jahren 1999, 2000 und 2001 bereits in Teilbereichen eingestellt wurden, werden hinsichtlich des in der Anlage 7 dargestellten letzten Teilbereiches ein- gestellt.

Die Einstellung von Teilbereichen der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich be- kannt zu machen.

3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

(18)

III. Beschluss nach Antrag.

Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der Vorsitzende Die Referentin

Prof. Dr.(I)Merk

Ober-/Bürgermeister Stadtbaurätin

(19)

IV. Abdruck von I. mit III.

über die Verwaltungsabteilung des Direktoriums, Stadtratsprotokolle (SP) an das Direktorium – Dokumentationsstelle

an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei

jeweils mit der Bitte um Kenntnisnahme.

V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3 zur weiteren Veranlassung.

zu V.

1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

2. An den Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe 3. An das Direktorium HA I – R (3x)

4. An das Sozialreferat

5. An das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration 6. An das Baureferat HA Tiefbau

7. An das Kommunalreferat, Immobilienservice 8. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 9. An das Referat für Gesundheit und Umwelt

10. An die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) 11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I

12. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/1 14. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/2 15. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/5 16. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 17. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III/12 18. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III/3 19. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV 20. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV/1 21. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV/23 22. An die Regierung von Oberbayern

23. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 jeweils mit der Bitte um Kenntnisnahme.

24. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III/02

Am

Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3

Referenzen

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