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Seite 246 - Atti-seen- Handwerk“
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Meist-scheu Lebensversicherung-sanMalt für Handwerk und Gewerbe, Breslau.
Versidequumme
Gewewlerstungsxmnek . . 52 Millionen Reichsmark
. Auskunft tut Schlesier: und Ostendet’engau in ellen Lebens— und Renten- l;versicherungskregen des Handwerksmeisters erteilt unsere
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22. Jahrgang, Nr. 31
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22. Jahrgang, Nr. 31
Die Geminnabsdröpfung im Handwerk:
„Schlesiens Handwerk“ Seite 241
Anweisung zur Durchführung der §§ 22 ff. der Kriegswirlsdiaftss verordnung (KWVO.) im Bereich der Reichsgruppe Handwerk
Der lange erwartete vollständige Wortlaut dieser für ' das Handwerk so bedeutungsvollen Anweisung liegt ietzt vor.
Wir sind überzeugt, dem Wunsche jedes Handwerksmeisters zu entsprechen, wenn wir Ihn ungekürzt obdrucken. Jeder muß
diese Bestimmungen lesen. Die Schriftleitung.
. I. Ziel.
(1) Das deutsche ”Volk führt einen Krieg um den staatlichen Bestand seiner völkischen Gemeinschaft und um die physische und wirtschaftliche Existenz jedes Ein- zelnen. Diese Tatsache nimmt jedes Glied der deutschen Vol'ksgemeinschaft in eine totale Kriegsdienstpflicht. Die Kriegsdienstpflicht der deutschen Wirtschaft besteht darin, den Sieg durch höchste Leistun sicherzustellen. Dazu gehört auch die ‚größtmögliche ücksichtnahme auf die finanziellen Grundlagen der Gemeinschaft. Der Krieg muß so billig wie möglich" „geführt werden.
währleisten, ist der Zweck der Preisvorschriften der Knegswirtschaftsverordnung. Sie gebietet jedem Ange- hörigen der deutschen Wirtschaft, in eigener Verantwor- tung dafür Sorge zu tragen, daß für die in Erfüllung seiner Kriegsdienstpflicht vollbrachte Leistung lediglic Preise gefordert werden, die ausgerichtet sind nach den kriegsbedingten Interessen der Gemeinschaft.
Jeder deutsche Handwerker hat daher laufend zu prü- fen, ob seine Preise die nach der Preisstop-Verordnung oder sonstigen Bestimmungen zulässigen Preise nicht überschreiten und ob diese Preise 'für seinen Betrieb auch kriegswirtschaftlich gerechtfertigt sind. .
Ist die Höhe der Preise nicht kriegswirtschaftlich ge-
rechtfertigt, so sind -
1.-die reise für Leistungen und Lieferungen des pri- vaten und des öffentlichen Bedarfs zu senken, 2. Gewinne abzuführen, soweit Preissenkungen in der
Vergangenheit unterlassen worden sind oder in Zu- kunft unterlassen werden sollen.
II. Preissenkung. .
(2) Aus den Ausführungsbestimmungen zu den Preis- vorschriften der Kriegswirtschaftsverordnung (Erlaß vom 9. September 1939 —— A 24 —- 4335 —, Runderlzati Nr. 135/40, II. Durchführungsverordnung zum Abschnitt IV der Kriegswirtschaftsverordnung vom 8. Dezember 1940
—- Reichsgesetzbl. l S. 1581 -— und Erlaß vom 8. De—
zember 1940 — A —- 20 —- 4852 —) ergibt sich im, ein- zelnen, wann ein Preis kriegswirtschaftlich nicht 'be- rechtigt ist.
(3) Hohe Gewinne deuten regelmäßig darauf hin, "daß ein Betrieb in ‘der Vergangenheit hätte Preise senken müssen und für die Zukunft Preise senken muß.
(4) Wo Preissenkungen. geboten sind, sind sie von jedem Betrieb unaufgefordert und unverzüglich durch-l zuführen. Die‘ Preissenkung hat unabhängig von „der Feststellung eines Abführungsbetrages zur erfolgen.
Für die Preissenkung ist nicht der errechnete Ab- führungsbetrag, sondern der Uebergewinn maßgebend.
(5) Wenn die Gewinnlage eines Betriebes zu “Preis- senkungen führen muß, ist es nicht erforderlich, die Preise für alle Leistungen und Lieferungen des Betriebes zu senken. Die Beträge, um die insgesamt gesenkt werden soll, 'können also auch zur Preissenkung bei einem Teil der Leistungen und Lieferungen eingesetzt
werden; _ - «
(6) In Ausnahmefällen kann aus kriegswirtschaftlich gerechtfertigten Gründen einem Betrieb auf seinen An- trag von der Preisbildungsstelle gestattet werden, die ge- botene, Preissenkung zu unterlassen und. an deren Stelle 'den entsprechenden Betrag abzuführen.
- (7) Für die Senkung gebundener Preise werden er- gänzende Richtlinien aufgestellt.
(8) Preise, die auf Grund der Preisvorschriften der Kriegswirtschaftsverordnung gesenkt worden sind, dür- fen wieder auf ihren vorherigen Stand erhöht werden, wenn das nach den Grundsätzen einer kriegs’verpflich- _teten Volkswirtschaft verantwortet · werden kann.
.III. Geminnabführung.
’(9) Hat ein Betrieb Preissenkungen unterlassen, zu Das zu ges ’
denen er verpflichtet gewesen wäre, so ist die Preissen- kung für die Vergangenheit regelmäßig nicht mehr durchführbar. Der Betrieb hat stattdessen unaufge—
fordert die entsprechenden Beträge abzuführen.
(10) Die Abführungspflicht nach ää 22 ff. Ktiegswirt- schaftsverordnung erstreckt sich auf ewinne, die nach dem 1. September 1939 erzielt worden sind. Maßnah- men der Preisbehörden auf Grund anderer Bestimmungen als der Preisvorschriften der Kriegswirtschaftsverordnung bleib‘en- unberührt.
(11) Sind vor dem 1. Juli 1941 Uebergewinne ab- geführt oder von den Preisbehörden angefordert worde ohne daß die darauf entfallenden Einkommen- ode Körperschaftssteuern berücksichtigt worden sind, so min- dern sie den steuerpflichti en Gewinn desjenigen Wirt-
;clliaftsjahres, auf das der ebergewinn wirtschaftlich ent-
a . «
Das gleiche gilt ohne zeitliche Beschränkun für solche Betriebe, die auf Grund von Anordnungen er Preisbe- hörden laufend aus den, Verkaufserlösen unabhängig von dem Jahresbetriebsergebnis abgeführt worden sind oder in Zukunft abgeführt werden.
Die nach dem 30. Juni 1941 auf Grund des Jahres- betriebsergebnisses ermittelten und ezahlten Abfüh’- rungsbeträge mindern nicht den steuerp lichtigen Gewinn;
sie gelten als Gewinnverwendung und nicht«-ils Betriebs- einnahmeminderung. Rückstellungen für diese Abfüh- rungsbeträge sind deshalb in der Steuerbilanz nicht zu- gelassen.
Der Betrieb hat so einen höheren Gewinn zu ver- steuern, als ihm nach §§ 22 ff. Kriegswirtschaftsverordr nung endgültig verbleiben soll. Die Einkommen— oder Körperschaftssteuer, die der Betrieb infolge des Ueber- gewinns (Unterschiedsbetrag zwischen Betriebsgewinn und
» dem angemessenen Gewinn) mehr zu zahlen hat, als wenn er nur den angemessenen Gewinn erzielt hatte, ist"
Der Restbetrag ist ab- vom Uebergewinn abzusetzen.
zuführen. _ s
somit bleibt dem Betrieb-der gleiche Betrag, der ihm bei Erzielung nur des angemessenen Gewinns nach Zah- lbung der Emkommen- und Körperschaftssteuer verblie-
en ware. -
Bei der Berechnung 'des Abführungsbetrages sind auch dann die Einkommen- und Körperschaftssteuern zu be—
rücksichtigen, wenn der Betrieb noch nicht zur Steuer veranlagt ist. In diesem Fall ist die'Steue'r' entsprechend der abgegebenen Steuererklärung zu berechnen.
Handwerker, deren Betrieb nicht körperschaftssteuer- pflichtig ist, können bei der Berechnung der abzusetzen- den Steuer sonstige Einkünfte (z. B. aus Kapital, Haus- besitz) berücksichtigen. »
(12) Die Abführungsbeträge sind bei dem für den Wohnsitz des Handwerkers oder für. den Sitz des - Be- triebes zuständigen Finanzamt einzuzahlen.
nahmefällen kann die Preisbildungsstelle einem Betrieb auf seinen Antrag aus kriegswirtschaftlich gerechtfertig- ten Gründen, die Abführungsbeträge ganz oder teilweise belassen. In diesem Falle sind die zur Abführun be- stimmten Beträge einem .zweckgebundenen - sonder outo zuzuweisen, auf das der Betrieb nur zum Ausgleich un- vermeidbarer Kosten- und Preiserhöhun en zurückgreifen darf. Ueber die Verwendun, des Son erkon’tos hat der Betrieb . egenüber der Preis ildungsstelle auf Aufforde- rung je rzeit den Nachweis zu führen.
(1.3) Die Zahlungspflicht des Betriebes entsteht be- reits auf Grund der Seibstveranlagung, nicht erst auf Grund eines Abführungsbescheides der Preisüber- wachungsstelle. Die Abführungsbeträge sind daher so- for}:l nach der Selbstveranlagung an das Finanzamt zu
za en.
(14) Falls der nach den Vorschriften dieser Anwei- sung ermittelte Abführungsbetrag 1000 RM. für das Geschäftsjahr nicht übersteigt, braucht er nicht abge- führtl zu werden, sondern ist zu Preissenkungen zu ver-
wen en. - . .
In Aus— 4
Seite 248
IV. Geminne.
(15) Gewinn im Sinne dieser Richtlinien ist der Ge- samtgewinn des Betriebes, nicht der am einzelnen Stück erzielte Gewinn. Die Gewinne von wirtschaftlich ver- bundenen Betrieben sind nur dann zusammenzurechnen, wenn die Verbundenheit betriebsbedingt ist.
_ (16) Aus-zugehen ist von dem steuerpflichtigen Ge- winn. Der steuerpflichtige Gewinn wird im" allgemeinen berichtigt werden müssen.
(17) Der Gewinn. wird z. B. nicht durch betriebs- fremde oder außergewöhnliche Aufwendun en, wie. etwa das ‚betriebsübliche Maß überschreitende ufwendungen für Forschungszwecke, übermäßige freiwillige soziale Lei- stungen, höhere als. gesetzliche Löhne und dergleichen vermindert. Zinsen für Fremdkapital sind dem steuer- pflichtigen Gewinn hinznzurechnen, ebenso Abschreibun- gen„ die das verbrauchsbedingte Maß überschreiten.
(18) Vom steuerlichen Gewinn können zweckgebundene Rückstellungen für Reparaturen abgesetzt werden, so—
weit diese infolge der Beanspruchung der Wirtschaft nicht im betriebsüblichen Ausmaß durchgeführt werden konnten. Ebenso können zweckgebundene Rückstellun—
gen für unterlassene, aber sonst betriebsübliche Entwickv lungsarbeiten abgesetzt werden. Rückstellungen für Ge- wefbeertragssteuern werden als gewinnmindernd ange- se en.
der- Veräußerung von Teilen des Betriebsvermögens oder von Beteiligungen, werden nicht als Gewinne an esehen.‘
Das gleiche ‚gilt für die Erträge aus betriebs remden Beteiligungen. Wenn die steuerlichen Abschreibun en niedriger sind als die verbrauchsbedingten, darf der n- terschiedsbetrag ebenfalls vom Gewinn abgesetzt werden.
Die Vermögenssteuer darf vom steuerlichen Gewinn ab- esetzt werden. Spenden werden nur in angemessener
· Höhe anerkannt. « . ·
(19) Bei ehrenamtlichen Leitern von Handwerksor'gani- sationen. bleiben die Dienstaufwandsentschädigungen so- wie »die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben außer Ansatz.
(20)“ . Exportgewinne können vom Gewinn abgesetzt"
werden, soweit der Export nachweislich höhere Leistun-_
gen, als die Lieferung an inländische Käufer erfordert.
(21) Aufwendungen für Investitionen dürfen nicht vom Gewinn abgesetzt werden. Die Verwendung bisher er- zielter Uebergewinne für Investitionen kann aber in eins zelnen Fällen von der Preisbildlmgsstelle zugelassen wer—
den. Die Nachprüfun derartiger Genehmigungen nach Kriegsschluß bleibt vor ehalten.
(22) - Bei Beurteilung der Angemessenheit des Ge—
winns ist zu beachten, daß Betrieben mit hohen Kosten geringere Gewinne zugestanden. werden als billig arbei- tenden Betrieben. Ganz hervorragende Leistungen eines Betriebes rechtfertigen, daß diesem auch ein entsprechend
hoher Gewinn zu ebilligt wird. .
(23) Grundlage ür_die Beurteilung der Angemessenheit des Gewinns ist das Jahr 1938. Der in diesem Jahr er- zielte Gewinn ist zu Vergleichszwecken ungeeignet, wenn - er unangemessen hoch war. Umsatzstergerungen, die seitdem eingetreten sind, rechtfertigen im Kriege einen Gewinnanstieg im allgemeinen nur insoweit, als Kapital.
einsatz und Wagnis gestiegen sind oder eine andere Mehr- leistung nachweisbar vorliegt. Der Gewinnsatz, bezogen aufden Umsatz, darf jedoch, nicht steigen, es sei denn, daß dies in“ Ausnahmefällen durch das Vorliegen ganz besonderer “Verhältnisse gerechtfertigt ‚ ‚erscheint. -
(24) ‚Der Reichskammissar für die Preisbildung kann auFVör‘schl‘ag der Reichsinnungsverbände oder der selb- selbständigen Fachgruppen, der über die Reichsgruppe
"Handwerk zu leiten ist,'zur Ermittlung des angemessenen Gewinns für einzelne Gruppen von Handwerksbetrieben a) den Gewinn eines anderen ahres oder den Durch- schnittsgewinn mehrerer riedensjahre als Ver—
gleichsgewinn zulassen, oder «
b) Oewinnrichtpunkte genehmigen. Die Gewinnricht- punkte sinds von der Reichsgruppe Handwerk oder den ihr unterstellten Reichsinnungsverbänden oder selbständigen Fachgruppen auszuarbeiten und dem Reichskommissar für die Preisbildung zur Genehmi- gung vorzulegen.
ln begründten Sonderfällen kann die Preisbildungsstelle
Ausnahmen zulassen. ·
(25) Durch den Vergleicht-gewinn oder durch die lRichtpunkte wird der Gewinn bestimmt, der bei einem Mit kriegswirtschaftlich angemessenen Selbstkosten arbei-.
„Schlesiena
Außerordentliche Beträge, wie Buchgewinne aus "
« 1940
H an d w e r k“ 22. Jahrgang, Nr. 31 tenden Betrieb zulässig ist. Die Gewinnrichtpunkte dür- fen nur von Betrieben erreicht werden, deren Kostenlage
unter den betriebswirtschaftlich egebenen Möglichkeiten
und im Verhältnis zu den ‚an eren Betrieben ‚gut zu nennen ist. Betriebe mit höheren Kosten dürfen die Gewinnrichtpunkte nicht erreichen. Betriebe, die mit be- sonders niedrigen Kosten arbeiten, können mit Einwilli- gung der Preisbildungsstelle die Gewinnrichtpunkte in einem in- der Bewilligung zu bezeichnenden Ausmaß über-schreiten. -
(26) Soweit srch‘ Gewinne im Rahmen des Vergleichs—
gewinnes oder der Gewinnrichtpunkte oder in den Gren- zen der nach Ziffer 25 gebotenen Unterschreitung halten, sind sie regelmäßig unbedenklich. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall dem unwirtschaftlich arbeitenden Be- trieb der Verzicht aur einen Gewinn zugemutet werden muß. ln jedem Fall trägt der Handwerker die Verantwor—
tung für die Angemessenheit seiner Gewinne und „damit
‚ seiner Preise.
(27) Betriebe, deren Gewinne bisher unter den Gewin- nen der Vergleichszeit oder unter den Richtpunkten lie- gen, dürfen ihre Preise nicht erhöhen, um einen Gewinn in dieser Höhe zu erreichen.
V. Sonderbestimmungen für Betriebe mit einem Jahresumsah bis zu 50000,«—- RM.
(28) Betriebe, deren Jahresumsatz weder 1939 noch
« 5.0000,— RM. « überschritten hat, sind nicht ver- pflichtet, Uebergewinne. abzuführen. - Als Umsatz gilt. die Summe. der Entgelte im Sinne des
Umsatzsteuergesetzes. einschl- der steuerfreien Beträge.
(2.9) Diese Betriebe. sind jedoch verpflichtet, bei. tin- angemessenen Gewinnen die Preise zu senken. Im all—
gemeinen sind. bei Betrieben mit einem Jahresumsatz bis
zu 50 000,7- RM. Gewinne (steuerliche Einkünfte aus Ge- werbebetrieb “als unangemessen hoch anzusehen, die über den Ra men der von dem zuständigen Oberfinanz- präsidenten aufgestellten Reingewinnrichtsätze "des. Jahres 1940*) für Handwerksbetriebe hinaus ehen. soweit Ge—
winnrichtsätze nicht. aufgestellt, sind, ösnnen die Preis- bildungsstellen Richtsätze bestimmen. Es ist. unzulässig.
die derzeitigen Preise zu erhöhen, um die. RichtSätze zu
.Cl‘l’elC en.
VI. Mitwirkung der Organisationen des Handwerks.
(30) Um eine den volkswirtschaftlichen Erfordernissen
entsprechende und einheitliche Durchführung dieser An—
weisung zu gewährleisten, sowie zur Entlastung der Preis- behörden sind die Reichsgruplä: Handwerk und die. ihr unterstellten Or anisationen .rechtigt, die einzelnen Handwerksbetrie e zu beraten.
Für Betriebe, denen die zuständige fachliche Gliede-—- rung der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft die Unbedenklichkeit ihres Vorgehens schriftlich bestätigt hat, gilt, daß auch bei abweichender Beurteilung durch die Preisbehörde ein schuldhafter Verstoß gegen die Preisvorschriften der Kriegswirtsehaftsverordnung, die dir-.
zu erlassenen Ausführungsbestimmungen und diese An"
weisung nicht gegeben ist.
VII. Strafoorsdirifl.
(31) Ein Betrieb, der die gebotene Preissenkunfl aus;
die Gewinnahführung schuldhaft unterläßt, wird bestraft.
Soweit vor Einleitung des Ordnungsstrafvcrfahrens oder, bevor ein Strafantrag bei Gericht gestellt werden ist, entsprechende Beträge abgeführt werden, kann von einer Ordnungsstrafe oder dem Strafantrag abgesehen werden
VIII. Geltungsbereich der Anweisung. "
(32) Die Anweisung zur Durchführung der §§ 22 ff.
der Kriegswirtschaftsverordnun in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Su etenland vom 7. Juni 1941
——A596m2553/41m- Mitteilungsblatt Teil I S. 340 .-.--.·
findet für den Bereich der Reichsgruppe Handwerk
sinngemäß Anwendung. Als Verglei’chszeit ist grund- sätzlich das Jahr 1939 anzuwenden. «Ueber die Durchführung der Kriegapreiworschriften für
den Bereich der Reichsgrup e Handwerk in den "singe-o.gliederten Ost-gebieten ergeh eine besondere Anweisung.
Berlin, den i7. Juli. 1941.
Der Reichskommissar für die Preisbildung gez. W a g n e r.
; er) Vgl. die anschließende ‚Veröffentlichung.
22". Jahrgang, Nr. 31
”Schlesier" Handwerk“ seiis sag Richtsäise zur Gewinnermittlung für die Obekiinanzbezirke Niederschlesien,
Oberschlesien (Altreich) und Troppau 1)
(Zu Ziff 29 der Anweisung zur Durchführung des Z 22 KWVO. im Bereich der Reidisgruppe Handwerk [Gewinnabsdiöpfung]).
liess-w Rolüigom G b i Reagan. Roggen.
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Ficke- . . . . i . . . 36—-48 l Möbelhandel. . . .« « . 30-—40 15-———20
a) reine Brotbäckerei . « 12—-16 Müller: « ,
b) überwiegend Brotbäckerei mit bis a) Handelsmüllerei 5,40
zu 40 v.H.dUrlr<15at12 äu Yeiöwarerx 16——23 b) Kundenmullere1 . ‑ ‑ . . . . 10—-——25
c ere1 m1 -
c) 312‘131???64% v. HucUsrtisiItzin Weiß- Optiker (Ladengeschäft mit Werkstatt): .
waren o o o o o · o o · o o 21—30 a) Handel « ’ « · « · · « ° O ' 41——44 1267033
Böttcher . . 60*75 b) Werkstatt. « « « « « « « « « 64‘458 ‚ « -
a) Alleinmeister oder mit Lehrlingen 35——45 Polsterer und Dekorateure (siehe Satt— ‘ b) Meister mit Gesellen ‑ - - . . . 25—35 « ler, Polsterer und Dekorateure).
hbi d r « Putzmacherinnen . 35——45
312c) re«i«n:r 2\li/erkstattbetr1eb 60——75 a) Alielnmeister oder mit Lehrlingen - 20—-——25"
Alleinmeister oder mit Lehrlingen ·35——45 b; Meister mit l Gesellen . ‚16——24 Meister mit Gesellen. . . 25—-35 Meister mit 2 Gesellen . . 12——18 b) mit Ladengeschäft ‚ 40———60 d) Meister mit mehr als 2 Gesellen _ 10...15
Alleinmeister oder mit Lehriingen · · . 25··""35 Rundtunkgerätehandei und Handel mit H « Meister mit Gesellen. .- . . . . 55 65 15‘25 elektrischen Artikeln . . . 30——40 „12-—20
Dachdecker . . · — — «
Alleinmeister oder mit Lehrlingen 30——40. Sageäanläcg’setlefier undDekorateure. 50——60 · ._
b Meister mit 1 bis 3 Gesellen · · ZEISS Alleinmeister oder mit Lehrlingen ISO—#40
Me1ster mit mehr als 3 Gesellen ‚ Meister mit z Gesellen » , · · 22.,..30Damenhut- und Putzgeschätte (Laden- « Meister mit mehr Gesellen . . . 15--22
‚_ eschdäilte): d H st ll _ 36 48120 25g) b) Handel. . . 25*30 10-45
an e un er e ung . .‚ . . r“ _ — . ·» « x«’;70..-.s»75i ‚1
h mit überwiegend Herstellung . ·. — 45-—60 i25—74353) s°2i°isfiginmelstgr(‚dum— mit Lehrlingen. NO
Eisenwaren, Haus- und Küchengeräte 27...37 13—20 b;Meister mit 1 Gesellen . ..;..«·-:;.»:sp .-·;"-— "97.-- USE-TIE- Eigktroinstallateure « 40——55 Meister mit mehr Gesellen . ‘ l_._. « « 242732
Älleinnieister oder mit Lehriingen 30-—35 Schmiede . 65—-75 —
b Meister mit i Gesellen . . . 1«8—25 Alleinmeister oder mit Lehrlingen 35—42 c Meister mit 2 Gesellen . . . 15—20 b Meister mit 1 Gesellen . . . . 25-—35
'd) Meister mit mehr als 2 Gesellen 10-15 ‚c Meister mit mehr Gesellen .- . 20—25Fahrrad- und Nähmaschinenhandel: Schneider: .
akHandeI (ohne Reparaturen) 20——25 10——15 a) Sdmexder, die StOffe und Zutaten
b Handel mit Reparaturwerkstatt (bis l1eiern ' 50’60
zu 2,» Handel und 1/3 Reparatur) 30—40 15—225 Alleinmeister oder mit Lehrlingen 35——45
c) Repa1aturwerkstätten (mit nur bis Me1ster m1t 1 Gesellen . 30—35
zu 1/, Handel) ‚ ‚ « , , , · 40-——70 20—-35 Meister mit 2 und mehr Gesellen 20——30 Fleischer . « « . . '. . .1 i « 27—33 10—15 5|1:) aäidere Schneider . . . Fig-T 45——60
_ c ne1 ermnen . . —-
Friseure . 80—90 ' a) Alleinmeister oder mit Lehrlingen 40———60
agAlleinmeister oder mit Lehrlingen 40-—53 b) Meister mit Gehilfinnen » « « 30__40
b Meister mit 1 Gesellen . . ' 35—454)
__Schornsteinie
ger--
c) Meister mit 2 und mehr Gesellen 25 37 Stadtbezirk _ 55—60
Gas— und Wasser-Installateure (siehe b; Landbezirk . . « . 45—55
Gl Klempner). 40' So Schulknlilacher (ohne Handel) 60——70 4 50
aser . —- einmeister oder t 1 L ««·hl 5——
a) Alleinmeister oder mit Lehrlingen 30—35 « b Meister mit l Geslglllen . e. ring: 35——40
b; Melskek m1t 1 b1s 2 Gesellen . gib-VI Meister mit 2 und mehr Gesellen 30——35
Meister mit mehr als 2 Gesellen -. ; 15——20“Schuhwarenhandel: . .-
Klempner (auch Gas- und Wasser-ln- aäeinfache Geschäfte ‚- .- . . . . 27-—33 15-—20
stallateure). . 45——55 30 3 - b bessere Geschäfte . . . . .« .. 30—-—35 20——25a) Alleinrneister oder mitLehrlin en —- 5 __ __ -
b) Meister mit 1 bis 2 Gesellen F 20--25 Steinsetzmeister « « « « « · « « 50 60 -«8 28.
c) Meister mit mehr als 2 Gesellen 15——20 Stellmacher « 60——75 s
Konditoreien u. Kaffeehäuser (o. Musik) " g) NICEMMUSM oder mit Lehrlingen _35—45 a) mit Schankerlaubnis . ‚ . . . 50——60 16—-22 c; “St" mit 1 Gesellen « ‑ ‘30‘35.
b) ohne Schankerlaubnis . . . . 45——55 13——18 Meister mit mehr Gesellen · ‑ ‑‑ J UZZZTH
Kürschner: . - Tischler (Bau- und Möbeltischler? . 557—65
a) Herstellung und Handel · . , 40———50 '15—_20 Alleinmeister oder mit Lehrmgen, : 35——45 b) überwiegend Werkstattarbeiten . 45——55 222—32 bend-leistet mitt 13 undi 2 Gesellen .I . « 25——35 Leder-, Luxus— u. Galanteriewarenhandl. 38-—41 19——27 e1s er) m1 un mehr 06561€" 15525-—
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\ _____. a er Sta o o o o Q · 0' . . 75*“) 35*45 ,
g, Witzes-ist kdgssgzixxkhskmim H di nanae. . . . gis-« 20—2-s
c) Meister mit 2 Gesellen . . . . 33—-40 Wäschereien und F’iäitereien . . « . . 75——90 - "I d) Meister mit 3 Gesellen . 28——33 a) ohne fremde Arbeitskräfte ·- .. . 40-—55"
.e) Me1ster mit mehr als 3 Gesellen 24——29 b) mit 1 bis .4 Angestellten . . . . 29—430
f-
1) Nichthandwerkliche Gewerbezweige sind nur soweit berücksichti ,- als sie mit dem Handwerk in ge- wisser Beziehun stehen. 2) Grundsätzlich obere Grenze. 3) Grundsätzlic obere Grenze.
Familienangehörigen bis 50 v. H. Saisonbetriebe und Damensalons über dem Rahmensatz.4) Bei Mitarbeit Inn
Seite 250 „S c h l e sie n s H a n d w e r k“ 22. Jahrgang, Nr.- 31
Von der Großen Deutschen Kunstausstellung
Fotos (4) Etat-- Schmaus
Bild oben? C. Hömmel, Berlin: Der Führer im Kampfgelände. Bild unten: Alfred Rolofi, Berlin? Fludntende. Pferde;
22. Jahrgang, Nr. St Dr. Dr.Sfobrama:
JSchlesiens Handwerk“
Seite 251Krieg, Kunst, Handwerk
Mancher, der in diesen Tagen von der Eröffnung der Großen Deutschen Kunstausstellung in München las, wird nicht das richtige Verständnis für die Bedeutung
‘dieses Ereignisses aufgebracht haben. Ganz Gedanken- lose murmelten vielleicht etwas wie „Sorgen haben die Leutel“.
Die Blüte des deutschen Volkes steht in erbitterten Kämpfen im Felde und ringt um den Bestand und die Größe unseres Vaterlandes. Es geht um Lebe'n oder Tod. Kann man in solchen Zeiten höchster Erschütte- rungen, in denen' alle, aber auch alle ihre letzten Kräfte anspannen sollen, damit wir diesen Krieg gewinnen, und zwar nicht nur die Soldaten an der Front, sondern auch 'die Arbeitsheere in der Heimat, kann man da noch 'die feierliche Beschäftigung mit rein ästhetischen Dingen verantworten, muß man nicht vielmehr solchen „Luxus“
für ruhigere und normalere Zeiten vertagen‚_ muß‘ man nicht fragen, was ein paar schöne Bilder oder Plastiken nützen, wenn es auf Brand- und Sprengbomben an—
kommt?
Es bereitet keine Schwierigkeiten, diese Fragen zu beantworten. Wenn wir liebevollste und intensive Kunst- pflege, also sensibelste Einstellung zum Leben, in diesen harten und blutigen Zeiten bejahen, so hat das mehr
als einen Grund.
. Willfseideh Pforzheim: Mutter mit Kind.
Der gewichtigste dieser Gründe liegt in der Fest- stellung, die jedem Volksgenossen längst klar geworden ist, daß dieser Krieg ein totaler ist. Das heißt, daß er sich nicht nur auf die kämpfende Truppe erstreckt, sondern auch auf die Zivilbevölkerung, die durch ihre Mitarbeit an der kriegswichtigen Produktion ähnlich entscheidend ist und die standhaft und kaltblütig, wenn es sein muß, heimtückische Fliegerangriffe erträgt. Das heißt weiter, daß dieser Krieg nicht nur auf dem Lande, in der Luft, auf und unter“ dem Wasser ausgefochten wird, sondern auch auf allen Ebenen menschlicher Be- tätigungsmöglichkeiten, auf der militärischen Ebene, der wirtschaftlichen, der moralischen, der propagandistischen, der finanziellen und der—- kulturellen Ebene.
Jawohl, auch auf der kuiturellen Ebene wird erbittert gekämpft, wobei wir auf unserer Seite alle undeutschen Einflüsse, die uns wesensfremd sind, „ausmerzen und da- für dem Bodenständigen, eigentümlich Deutschen durch Beseitigung des wu—chernden Unkrautes Licht und Sonne geben. Umsomehr trachten die anderen danach, wenn möglich, eine deutsche Kultur nicht gelten zu lassen, unser'Volk als barbarisch hinzustellen. Ein Volk, das innerhalb einer einzigen Generation gleichzeitig einen Goethe, Beethoven und Kant hervorgebracht hat,“ müßte vor solchen Anwürfen sicher sein. Unsere Feinde sind aber wahnsinniggenug, die Kulturleistungen der Deut- schen zu ignorieren und immer und immer wieder von
MeYer-Fassold, München: . I Brunnenfigur.
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unserer Kulturfeindlichkeit zu iaseln. Und so bleibt auch uns nichts anderes übrig, als immer und immer wieder unsere kulturelle Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.
serer Vorfahren Lorbeeren ausruhen, sondern müssen uns auch auf der künstlerischen Ebene zum Kampf stel- len. Jetzt mehr denn je.
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Total ist also der Krieg, wie wir ihn heute erleben.
Aber die Kunst war schon von jeher, wenn man so will, ' auch total; weil sie sich aller Lebensverhältnisse, aller Volksteile, aller Stimmungen bemächtigen, sie durch- dringen und mit ihrem goldn-en Glanz verklären kann.
Und diese Möglichkeit wird dann zur Wirklichkeit, wenn starke Eindrücke durch eine künstlerisch starke Persönlichkeit in die Sprache der Kunst über- setzt und weitergegeben werden. Wann sind aber die Ein-drücke, welche wir Menschen empfangen, stärker als im Kriege „dem Beweger des Menschengeschlechts“?
So wird der Krieg auch der Vater einer erhöhten künst—
lerischen Tätigkeit. Es ist nicht wahr, wie ein altes Wort sagt, daß im Kriege die Musen zu schweigen ha- ben. Wer das will, vertreibt die Kunst aus jenem Ge- biet, wo sie ihren fruchtbarsten Nährboden finden kann, engt also möglicherweise die Schaffung kultureller Ewig- keitswerte ein. Wer überhaupt Kunst will, muß daher die künstlerische Betätigung im Kriege besonders wollen.
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Wer "da übrigens, alles was mit Kunst zusammenhängt, auf sogenannte normalere Zeiten vertagen will, gebraucht dabei das Wort normal doch etwas sehr willkürlich. Er ist nämlich im lrrtum, wenn er meint, daß Kriege ein abnormales Vorkommnis im Lebenshaushalt der Mensch- heit seien. Nichts falscher als das. Der Krieg ist eine natürliche Funktion, auf welche der Organismus der Menschheit eingerichtet ist. Auf jeder Seite, die wir im Buch der Geschichte aufschlagen, sind Kriege ver- zeichnet als ein nicht weniger normales, ja vielleicht nor- maleres Ereignis als der Friede.
Gleichgültig ob man nun Kriegszeiten für etwas Nor- males ansieht oder nicht, in einem werden wir alle übereinstimmen, darin nämlich, daß solche Kriegszeiten zur Selbstbesinnung auffordern und nur dann glücklich überstanden werden können, wenn das kämpfende Volk zuveiner wahren Gemeinschaft wird. Zu beiden Zielen führt uns die Kunst. Zwei Künstler, zwei Maler, be—
zeugen uns das und sie, die von der Kunst so außer- ordentlich viel verstanden haben, müssen es doCh wissen.
Hans Thoma sagte einmal: „Da wir Deutsche sind, freuen wir uns auch, wenn wir in der Kunst Spuren von dem finden, was wir als unser Eigenstes erkennen, und die Kunst kann sehr gut Antwort sein auf die Frage: Was ist deutsch? Sie kann ebensogut wie die Sprache ein Band unserer Gemeinschaft sein.“
Und Peter Cornelius empfand unsere Einstellung zur Kunst und zur Gemeinschaft voraus, als er schrieb: „Die Kunst soll nicht nur ein Konfekt für die Tafeln der Großen und Reichen, sie soll eine kraftvolle Speise ‚für alle sein. Eine zweite Natur gleichsam, soll sie wie ‘die Sonne ihren Glanz über Große und Kleine, über Arme und Reiche verbreiten.“
Wie sehr solche Aeußerurigen unserer heutigen Auf—
fassung entsprechen, beweisen ja auch die diesjährigen Bayreuther Festspiele, an denen nicht bloß wie früher · einige reichbegüterte ln- und Ausländer teilnahmen, son- dern in weitestem Umfange weniger Bemitteite, Arbeiter und Soldaten.
Wenn man dann noch hört, daß im vorigen Jahre 'die Münchener Kunstausstellung über 600000 Besucher zählte, so ist damit die Volksverbundenheit der Veranstaitung nachgewiesen und ebenso eine weitere Rechtfertigung für sie gegeben. .
YSehlesiens Handwerk“
Wir können uns nicht auf. unseren oder un- Tsefiuug alles Kunstschaffens ansah.
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22. Jahrgang, Nr. '31
Die enge Verbundenheit vieler Han'dwerksberuie mit der Kunst hat bekanntlich kein geringerer als Goethe betont, als er das handwerkliche Können als Voraus- .Gerade in „un- seren‘ Kreisen kann also ein grundsätzliches Interesse für” das Reich der Kunst vorausgesetzt werden. Darüber hinaus dürfte es erwünscht sein, zu hören, ob auch ’Idas handwerkliche Leben in der Münchener Sammlung künst- lerisch gestaltet wurde. In der Kunst kommt es zwar nicht auf das „was“, sondern auf das „wie“ an, aber es ist verständlich, wenn man einmal auch von der Frage nach dem Motivaus an eine solche glanzvolle Schau herantritt. Es ist wirklich so, daß kein anderer.
Stand dem poetischen und malerischen Empfinden so- viel Nahrung und Stoff geboten hat und auch heute noch bietet wie das Handwerk. Auch dieses Jahr finden wir viele Bilder in der Schau, die sich auf das handwerk- Eiche Leben beziehen, so z. B. eines von einer Dorf- schmiede, die ja von jeher bei den Malern sehr be- liebt war und eines von sehr großem äußerlichen Aus- maß, das einen Schuhmacher in seiner Arbeit zeigt; auch ein Bild eines Geigenbauers bei der Arbeit ist ausge- - stellt, das mit sehr vie1 Liebe und Können gemalt ist.
Leider war" es uns bisher nicht möglich, Ansichten dieser Werke zu beschaffen.
Um die eben angeschnittene Motivfrage mit dem Aus- gangspunkt unserer Betrachtungen zu verknüpfen, muß berichtet werden, daß an sonstigen Motiven das Kriegs- geschehen in allen seinen Formen zum stofflichen Mit- telpunkt der gesamten Ausstellung geworden ist. Darin liegt eine Bestätigung unserer Theorie von der künst- lerischen Fruchtbarkeit der Kriegszeiten. Es ist kein Wunder, wenn diese-Kunstwerke, die ‚in einer so großen Zeit geschaffen wurden, auch meistens einen Zug in das. Monumentale haben. Vielleicht wurde diese Eigenart der diesjährigen Werke noch dadurch gefördert, daß unsere gesamte Kunst heute im Schatten der monu- mentalsten aller Künste, der Architektur, steht.
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Es lbleibt für uns Schlesier nur noch übrig, die- jenigen Künstler zu erwähnen, die in diesem Jahre durch ihre Arbeiten sich Eingang in das Haus der Deutschen Kunst verschafft und damit auch das schlesische An- sehen gef'ördert haben. Professor dell’Antonio aus Bad Warmbrunn zeigt in München 11 Silber- und Bronze- plaketten und ein-e Bronze'büste von Gerhard Haupt- mann. Fritz Haselbach aus Reichenbach 0L. ist mit einem „Dorf im Osten“ und einem „Vorfrühling im Sudetenland“ vertreten. Johannes Kiunka, Breslau, stellt ein Bronzebild "seines Vaters aus, Wolfram Kloß, Stric- gau, einen aus Eisen geschmiedeten jungen nubischen Wildesel. Herbert Schnürpel, Liegnitz, begeistert durch seine- Kriegsbilder „nac vorn“, „vor Verdun 1916“,
„lnfanterieJ im Straßenkampf.“,_ „Pak im Kampf gegen Panzer“ und vor allem auch mit seinem Bild vom „Wa- wel in .Kra s· “. Bodo' Zimmermann, Breslau, hat zwei Holzschnitte, Bilder aus Nordfrankreich, anerkannt er- halten. Allen diesen Künstlern, die unser heimatliches . Können vor jenem stengen Forum vertreten und sich
dort ganz ausgezeichnet bewährt haben‚-s unseren heimatlichen Dank.
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schulden wir
Ein kurzes Wort noch an die Banausen, die über- haupt kein positives Verhältnis zur Kunst haben, die auch in Friedenszeiten künstlerische Fragen beiseite-«
schieben und sich lieber über-ihr eheliches Lager einen billigen, süßlichen Oeldruck hängen. « Ihnen wird unsere leidenschaftliche Bejahung der Kunst im Kriege über- trieben vorkommen. Was würden sie erst dazu sagen, wenn sie hören, daß die ganze Philosophie Schülers darin gipfelte, daß er das Schöne als eine Vorstufe des Wahren ansah: „Nur durch das Morgentor des Schönen drangst Du in der Erkenntnis Land.“ Und daß Nietzsche sogar erklärte: „Die Welt kann ihre Existenz nur als ästhetisches Phänomen rechtfer- tige nl“
22. [abrgang Nr. 31
Ansatz-me Anfragen und solche von iditbe5iehern werden nidit
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BW beantwortet. _v- Rüdlporto ist füt- sotelidi beisufügen. —- Anfragen nur an dichrlagsgenossensdraft
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609. Fort mit der Entwertungsklausel.
Frage:. Als Bauer und Schmiedemeister will“ ich
meinen Erbhof und meine Schmiede meinem Sohn über-
geben, der mir und meiner Frau einen Auszu ‚einschließ- lich. einer monatlichen Geldrente gewähren so l.
den Inflations-Eriahrungen eine gewisse Vorsicht und Sicherheit niemals. schaden kann, will .ich mit meinem Sohne vereinbaren, daß im Falle der Entwertung der gesetzlichen Zahlungsmittel sämtliche Geldleistungen in oggen oder Roggentageswert gefordert werden können.
Solange die Banken noch die Goldmarkklausel anwenden
dürfte auch die von mir geforderte Sicherheit gestattet sein, was allerdings der zuständige Kreisbauerniührer be-streitet. C. B. - in L. Bez. OS.
A n t w o r t ·.« seit dem Jahre 1924 ist die
‚Verwendung von Entwertungsklauseln zugelassen, ihre weiter-e Anwendung ist aber vom Standpunkte des .Volksganzen unerwünscht. Die Währung des Deutschen Reiches ist die vom Vertrauen des deutschen Volkes ge- tragene und durch seine Arbeitskraft gesicherte Reichs- mark, die von der Führung des Reiches zur Waffe im Kampfe um Nahrungs- und Wirtschaftsfreiheit gemacht worden ist. Ihr ausschließlicher Gebrauch im Geldver-
kehr des Inlandes verknüpft den Einzelnen nur noch
fester mit der Schicksalsgemeinschaft des ganzen Volkes.Verglichen mit der Reichsmark kommt den aus der Systemzeit stammenden angeblich „wertbeständigen“
Maßstäben. wie Feingold, Roggen u.‘ dgl. nurnoch «
eine untergeordnete Bedeutung zu. Es muß aber auch der Eindruck einer Flucht aus der Reichsmark vermiedenwerden. Die von den größeren Geldverleihanstalten ver-
einbarte Goldmarkklausel muß so lange. beibehalten we'r-den. als die von ihnen ausgegebenen Goldpfandbriefe
noch im Umlaute sind. .
Die gesetzliche Reichsmarkwährung ist durch die
Maßnahmen der, Reichsrcgierung gesichert, so daß kein Bedürfnis mehr besteht, Abreden zur Sicherung gegeneinen etwaigen Währungsverfall zu treffen. Insbesondere kann für erbhofrechtliche Altenteilsleistungen nach Er.
laß der Erbhofrechtsverordnung ein vernünftiger Grund für die Vereinbarung von Wertbeständigkeitsklauseln nicht anerkannt werden. Hat das Rei’chserbhof’gericht in früheren Beschlüssen die Wertstcherungsabreden wie- derholt geämißbllligt, so erachtet es jetzt der-artige Ab-
reden als gegen den Grundgedanken des Reichserbhof-
gesetzes verstoßend für unzulässig. Denn das für Strei- tigkeiten über Versorgungsansprüche in § 30. der Erb- hotreehtaverordnung vorgesehene Verfahren vor dem An-erhengericht bietet die Gewähr für eine alle Belange
der Beteiligten im Rahmen der Leistungsfähigkeit des.Hofes berücksichtigende Neuregelung. - - Fg.
610. Keine Enteignung bei privatem Notstand-
"Fra e: Seit einer Reihe Von Jahren betreibe- ich in einem orf eine Bauklem nerei und Installationsbetrieb als selbständiger Handwer er mit eigenem Grundstück.
Die Gesamtgrundiläche beträ 8,50X24,50==’208‚25 qm, einschl. Wohnhaus. mit Wer statt. Die Wohnverhält- ni'sse sind folgende: ein Wohnzimmer 4><5 m ein Schlaf- zimmer 4x5 m und eine kleine Küche 4xi,85 m. Be—
wohnt werden diese Räume von vier Personen (von meiner "Frau und mir, ferner einer 16jährigen Tochter
und einem 11 jährigen Sohn). Bis jetzt smd wir mit
diesem bescheidenen und unzulänglichen Wohnraum aus- gekommen, aber mit dem Heranwachsen der Kinder wird dieser Zustand ziemlich unhaltbar. Nebenbei verfüge ichüber einen Keller hszs in ohne Waschküche; WWXI ·
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. Furniepe‚3 .
„Schultern! Henxlvnrk“ ' -
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'Seite 253
wurde bisher bei den Schwiegereltern gewaschen. Dieses
ist aber nach dem Ableben der Mutter nicht mehr mög- lich und so wird als Waschraum jeweils meine Wer - statt benutzt. Dies ist aber auf die Dauer nicht möge lich, da die Maschinen unerhört durch die Dämpfe le1-' den. Ich wollte diesem Umstand schon vor Jahren durch den Anbau eines. Zimmers mit darunterliegendem Keller (Waschküche) beheben, verfüge aber nicht über-H den nötigen « Baugrund. Der Nachbar, der mir "den?selben hätte abtreten können, hat mir das rundweg aber - gelehnt.
Nun will ich nochmals wegen Abtretung des von mit-Tv gepachteten Gartens bei der Witwe vorstellig werden.
Vielleicht hat sie mehr Einsehen für meine doch offen-_
sichtlich knappen Wohnbelange. So komme ich Letzt eigentlich zur Kardinalfrage: Gibt es eine recht iche‘
Möglichkeit, im Falle eines erneuten Ablehnens meines"?
Anliegens von seiten der Nachbarin„dieses Stück Garten":
käuflich zu erwerben? Ich möchte meine Lage ‚beinahe mit der unseres Volkes vergleichen, für das wir nicht
zuletzt kämpfen: Lebensraum und Recht für Alle. Nicht
zuletzt beweist »ja die Verpächterin, daß sie den trag-«lieben Garten durch das langjährige Verpachten an miclf
nicht direkt benötigt. . »
Kann von irgendeiner staatlichen Stelle die Nachbarin zu einem Abtreten des von mir- benötigten Baugrundes angehalten werden? Das augenblickliche nachbarhche.
Verhältnis zwischen uns ist gut. - —
J. L. in H.‚ Bez. OS.
Antwort: Wenn man Ihren Gedanken weiterdenkt,
so käme doch als Möglichkeit, in den Besitz des ge- wünschten Grundstückes zu kommen, die Enteignung’in Betracht. Eine solche Enteignung ist gesetzlich aber nur in folgenden Fällen vorgesehen:1. Bei Bedarf der Wehrmacht oder des Luftschutzes.
2. Bei gewissen Siedlungsbauvorhaben.
3. Bei Bauvorhaben, die den Verkehr oder die Energie-·-ff
Wirtschaft betreffem '
Bei Ihnen handelt es sich jedoch um eine Frage, die
nur Sie allein, aber nicht die Allgemeinheit berührt. Es ;
wird ihnen daher nichts übrigbleiben, als eine gütlicheLösung zu versuchen. ‘ «
» 611. Hochwasserscdäden.
Frage: Ich besitze ein Grundstück in . . . Am:
Ende des Grundstücks fließt ein Bach ‚in die Malapane. .}
Das Hochwasser hat den Damm an meinem (.Jiri.-ind-—fjv stück weggerissen und mein Ackerland wird wegge- "- schwemmt..’ Der Drahtzaun mit Tür, Leguaterhecke.
und 8—10 m ins Grundstück rein und 20 m breit sinds- schon weg. Wo soll ich mich wenden?
Es ist sogar Lebensgefahr für die Kinder der dortigen s Mieter vorhanden, da der Sand unterhalb weggea schwemmt wird und von dem Grundstück immer mehr-IT-
‚einfällt. . » --
Die Gemeinde hat Hilfe abgelehnt, wie auch der?"
Herr- Regierungspräsident in K. · « .
Jeder 'Meter Ackerland soll ‚geschont werden, erklärt:
Herr Reichswirtschaftsminister Darre. _ . - -.
« . E. K. in (In, Bez. OS. « H«Äntwort: Wenden Sie sich an das Staatl. Wasser-ff
wirtschaftsamt bei der Regierung in Oppeln. Nach un-if:
Seren Informationen besteht zwar für die Malapane eine Wassergenossenscliait, jedoch untersteht dieselbe der" ges-,
nannten Stelle. Wir nehmen an, das esv möglich seine;
nmß, Ihnen · staatliche Zuschüsse zu der Wiederherstel-»
lung des Ufergeländes zu bewilligen. - . . «·««»
“244aEs:JUhu—Mnie.Wgf
q5,.
612.. Kinderermäßigung und Dienstverpflichttmg. "
“Frage: MeinSohn hat am 1. Januar seine"Lehrzeit;
beendet. Ich hatte ihn hier am Ort bei seinem Meisterziij gelassen, wo er als Gehilfe weiter arbeitete. Mein Junge";
wohnte bei nur zu Hause. Deswegen erhielt ich für ihan Kinderermäßigung, obwohl er 120 RM. monatlich ver-:
ein-eie sit-est
Ziel-genevensis Farmer". {'47 “[665
.-
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Er wollte eigentlich nach Breslau gehen, weil er ‘dort mehr bekommen hätte. Weil das Leben doch 'dort teurer ist und ich die Kinderermäßigung verloren hätte, redete ich ihm davon ab.
Nunmehr wurde mein Sohn aber plötzlich nach aus- wärts dienstver flichtet und ich erhalte die Kinderermäßi- un nicht me r. Ich hätte es verstanden, daß mir ldie in erermäßigung bei einem freiwilligen Weggang mei- nes Sohnes genommen worden wäre, aber für die Dienstverpflichtung kann doch weder etwas mein Sohn, noch ich. Wenn mein Sohn auch dort, wo er dienst- verpflichtet ist, etwas mehr bekommt, wie bisher, so hat er doch auch mehr Ausgaben, z. B. für die Woh- nung, die ihn hier nichts’ gekostet hat. Ich möchte einen Antrag stellen, daß mir das Finanzamt die Kinderermäßi-’
gung weiter gewährt, das wäre doch nicht mehr wie recht und billig. G. H. in B., Bez. Bresl.
Antwort: Mit Ihrem Antrag ‚werden Sie nicht durchkommen. Ob Kinderermäßigung gewährt wird oder nicht, hängt einzig und allein. davon ab, ob das be- treffende Kind Ihrem Haushalt zugehört oder nicht. Ge- mäß § 32 Abs. 5, Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes
heißt es: ‚ · " .
Dem Steuerpflichtigen" steht Kinderermäßigung zu für minderjährige Kinder, bei denen die zwei folgenden Vor-g
‘aussetzungen erfüllt sind: .
a) Die Kinder müssen im Veranlagungszeitraum min- . destens vier Monate zum Haushalt des Steuerpflich- tigen gehört haben“ oder im Veranlagungszeitraum überwiegend aut‘ Kosten des Steuerpflichtigen. er- halten und erzogen worden sein . . . .
b) Die Kinder müssen während dieser Zeit minder-
jährig gewesen sein. .
Es spielt also keine Rolle, aus welchem Grunde die Haushaltszugehörigkeit aufgegeben worden ist.
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Die Fragen Nr. 613 bis 630 werden schriftlich be-
antwortet. - Dr. Sto—.
stets-Insti-
unserer verstorbenen Kameraden Kammerbezirk Breslau.
Richard Gräbner, Fleischermeister, Hoinstein, Kreis Breslau.
Ed. Knie, Fleischermstr., Nädlingen, Kr. Breslau.
Gustav Mirke, Fleischermeister, Breslau.
Adolf Noak, Fleischermeister, Breslau-Lissa.
Friedrich Heider, Friseurmeister, Breslau.
Heinrich Berger, Friseur, Breslau. - Aug. Kappelt, Friseurmstr., Wangern Kr. Breslau.
Hermann Pelz, Friseur, Breslau.
Georg Tiepolt, Friseur, Breslau.
Friedrich Seerich, Glasermeister, Breslau.
Reinhold Aßmann, Uhrmachermeister, Breslau.
Max Ladek, Uhrmacher, Breslau. · Martin Brockel, Uhrmacher, Breslau.
_- Klemens ücker, Schuhmachermeister, Neundorf.
Kreis Habelschwerdt. « - — Emilie Pabel, Bäckerei-Inhaberin, Mittelwalde.
Georg Klatt, Baumeister, Reichenbach.
Wenzel Lunak, Herrenschneider, Striegau.
Willi Briese, Friseurmeister, Striegau.
Karl Schwarz, Herrenschneider, Schweidnitz.
Josef Rother, Schuhmachermeister, Schweidnitz.
Julius Berger, Herrenschneider, Wüstegiersdorf.
Wilhelm Leier, Schuhmachermeister, Altlässig, Kr.
Waldenburg.
Harry Nitschke, Waldenburg.
Malermeister, Sandberg, ‚ Kreis.
Spare bei der sann-sank Schlesier: 11.-6.
_gitle‚ntrale7 Breslau 1. OhIauer Stadtgraben ’29. Drepodtenkassenffieuc mmhenstrafle h TO und Telegraphenstraße 7 - EilIaIen: u'latz Oel-: und Schwdnitz
Kredite?» « Schedwerkehr . wechseldrskc-nt ‚. W, tpo_ ‚ I
„Schles'ie‘ns' Handwerk"
22. Jahrgang, Nr. 31Nochmals:
Die geänderte Treibriemenbesdraffun-g
In Abänderung der Notiz in Nr. 30, S. 240 wird auf Grund inzwischen ergangenenneuer Weisungen bekannt—‘
gegeben, daß Treibriemenanträge (ausgenommen Klein- erwerbr unter 10 RM.,„bei Lederriemen unter 15 RM.) auch künftig l_lgegen Entrichtung des Unkostenbeitrages erst von der andwerkskammer beglaubigt werden müs- sen, bevor sie an zuständiger Stelle (das ist ab 1. August der lnnungs—Obermeister) ein ge reic ht werden. K ein- erwerb nach wie vor unbeglaubigt' durch die Kreiswirt- ämter. Die Obermeister erhalten über die Reichsinnun s- verbände ein Merkblatt, nach dem die Beurteilung der Eei ihnen eingehenden Treibriemenanträge erfolgt.
(
Bekanntmachungen
Ungültigkeitserklärungen .
Die Bestallungsurkunde des Kreishandwerksmeisters für . das Gebiet der Kreishandwerkerschaft des Stadt- und Landkreises Kattowitz, Ofensetzmeister Helmut Kostorz, Kattowitz, ist verloren gegangen. Diese Urkunde (K 40) wird hiermit für ungültig erklärt.
Nachstehende Handwerker haben ihre Betriebe aufge- eben. Die Handwerkskarten sind für ungültig erklärt.
i_e Zahlen in Klammern sind die Nummern der Hand- . werkskarte.)
Karl Parchatka, Tischlerei, Saßstädt,’ Kr. Cosel (17217);
Paul Zientek, Schmiede, Lindenhöhe, Kreis Rosenberg (18305); Klara Neugebauer, Damenschneiderei, Neiße, Holtzmannstr. 8 (3307); Georg Halenka, Fleischerei, Brünne, Kr. Op eln (25419); Gertrud Janikowski, Da- menschneiderei, leiwitz, Neudorfer Str. 5 (24636); Peter Dudek, Schmiede, Gleiwitz, Plesser Str. 37 (18 590);
Marie Arndt, Damenschneiderei, Langendorf, Kr. Neiße (22200); Johann Pach, Tischlerei, Gr.-Zeide1‚ Kreis Gr.- Strehlitz (10266); Alfred Rat, Maurerei, Schönhorst, Kr.
Oppeln (2620); Georg Hadamek, Fleischerei, Oderwinkcl, Kr. Oppeln (10280a ; Isidor Dr sch, Herrenschneiderei, Stollenwasser, Kr. leiwitz 218 O); Günter Tonn, Flei- scherei, Beuthen, Schulstr. 6 (12038); Oskar Besuch, Mech.-Rep., Obergiogau, Glückstr. 23 (5366a); Otto Be- such, Uhrmacherei, Oberglogau. Glückstr. 23 23644;;
Karl Görlich, Malerei, Oläpersdorf, Kr. Neiße 16527 ; Max Nimtsch Malerei, Hin enburg, Gustloffstr. 6 (15823;;
Karl Nagel, Baugeschäft, Heydebreck, Kr. Cosel (3476 ; Nachstehende Handwerker sind verstorben. Ihre Hand- Werkskarten sind nicht einziehbar. Die Handwerkskarten sind daher für ungültig erklärt. (Die Zahlen in Klammern sind die Nummer der Handwerkskarte.)
Herrn. Ma wal_d‚ Maurerei. Gleiwitz, Löschstr. (9301);
Kurt Reiche Zementwarenherstellung, Rehwalde, Kreis Cosel (15928); Johann Jenczmionka, Tischlerei, Schnei- denburg, Kr. Cosel (16552); Anton « Frenzel, Schuhma- cherei, Gr.-Neukirch, Kr. Cosel (25174); Karl Rothner, Glaserei, Cosel, Kirchstr. 2 (7776); Viktor Foit, Flei-
· scherei, Bilc’hen rund, Kr...01eiwitz (20939); Albert-Rie er, Dachdeckerei, eisnitz 107, Kr. Leobschütz {168 1;;
Josef Ploch, Mech.-Rep. Tunskirch, Kr. Ratibor 17863 ; Anton Hoppe, Fleischerei, Oppeln, Sternstr‘. 41 (25725).
Nachstehende Handwerker haben ihre Handwerkskarten verloren. Diese Handwerkskarten sind für ungültig er- klärt. Die Handwerker haben Zweitschriften der ver- lorenen Karten erhalten. (Die Zahlen in Klammern sind
die Nummer der Handwerkskarte.) .
Anna Hilger, Friseurbetrieb, G eiwitz, Schillerstr. 15 (14161); Wilhelm Hirsch, Konditorei, Hindenburg, Do- rotheenstr. 22 (14531); Magdalena Machill, Damenschnei- derin, Gläsendorf, Kr. Grottkau (9290a); Elfriede Koops, Damenschneiderin, Gleiwitz Breslauer Str. 9 (19215);
Josef Kaletta, Tischlerei, Füllstein, Kr. Cosel (9008 .
Handwerkskammer Oppeln.
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Sagt- 18 6 9.
rd WILL-verkeh-
Wirbegludtmunsdien
den Oberm'eisier der Tischlerälnnung Rosenberg 05.»
Tischlermeister Ignetsz Schwitalln, Ammern„ zum 50 Geburtstag.
den SCMddermeisier’ LorenzOdains z, 6mm, zu sei-
nem 80. Geburtstag.
den lnstallafionsmonieur Suitbert S c h 6.11 w ä l d e r · zu, seinem 25jährigen Dienstjubiläum bei der Firma Richard
_Pst 11399., „_Bgeslau. - ..
.Te· . « Bekanntmaäung
läDie unter dem 24. Juni 1938
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Axuä Frobel,
schmied, Breslau,VorWe'rkstr.‘ 88äsgefuäigte Bescheinis «
gung»Es-« Ka. Bü. —- ist verloren gegangen";1e wird hiermit für ungültig erklärt.
: '.. n!“ sie-UnsIst-Crus- »
Schlesische Meisterkurse
Verzeichnis der Lehrgänge m 19411..
Tageslehrgänge für:
« Damensehneiderinnen
Fotografen vom 8. 91.—20. « 9’." 1941
"Auskunft und Anmeldung:
an allen Werktagen von 10——13 Uhr Montag und Donnerstag bis 18 Uhr Die Leitung der Schlesischen Meisterkurse
Breslau l, Klosterstraße |9.
Fernruf Nr. 22601, Nebenstelle Nr. 2545.
vom 1-9.914. 4'111 « mit.
— sic- am insect-on Wer einige-r
Handwerkskammer Breslau.
«- mmstossweise-wid-
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THSEROUFS .. Metaswäth
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bedient bei
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Sinnflut BRESLAU,NlKOtAlSTRASSE 72-33-
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