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Rathaus. Umschau. Inhaltsverzeichnis. Mittwoch, 6. Oktober 2021 Ausgabe 192 ru.muenchen.de

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Mittwoch, 6. Oktober 2021 Ausgabe 192

ru.muenchen.de

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Rathaus Umschau

Inhaltsverzeichnis

Terminhinweise für Medien 2

Bürgerangelegenheiten 4 Meldungen 5 › UEFA EURO 2024: Host City Logo der Stadt München präsentiert 5 › Bogenhausen: Neues Hochhausensemble in Holz-Holzhybridbauweise 6 › Punkthäuser und gefaltete Wohnzeile am Fasangarten 7 › Beschlüsse zu fünf neuen Erhaltungssatzungen gefasst 8 › Klimaneutrales München 2035 – ein Fahrplan für die Stadtplanung 9 › Eröffnung der Gynäkologischen Sprechstunde für

mobilitätseingeschränkte Mädchen und Frauen 10 › Verkaufsstart für den Münchner Ferienpass 2021/2022 11 › Performative Installation „RAW Material – Stadt Raum“ 12 › Stadtmuseum: Doppeltagung „Kunst im Nationalsozialismus“ 13

Antworten auf Stadtratsanfragen 14

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat

Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

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Terminhinweise für Medien

Wiederholung

Donnerstag, 7. Oktober, 11 Uhr, Kathi-Kobus-Straße 3/Ecke Infanterie- straße

Oberbürgermeister Dieter Reiter überreicht mit Werner Albrecht, SWM Geschäftsführer Personal, Immobilen und Bäder, symbolisch den Schlüssel für einen weiteren Neubau der „SWM Ausbauoffensive Werkswohnun- gen“. In Schwabing-West birgt ein fünfgeschossiges Stadthaus mit roter Ziegelfassade 20 neue Wohnungen. Es ist das zweite Werkswohnungspro- jekt, das die SWM in diesem Jahr fertiggestellt haben. Als kommunales, sozialverantwortliches Unternehmen bieten die SWM kostengünstigen Wohnraum für ihre Beschäftigten. Bis 2030 wollen sie mittels Neubaupro- jekten ihren Bestand auf rund 3.000 Werkswohnungen aufstocken.

Achtung Redaktionen: Um Anmeldung per E-Mail an presse@swm.de wird gebeten. Im Gebäude besteht Maskenpflicht.

Wiederholung

Donnerstag, 7. Oktober, 12 Uhr, Rupert-Bodner-Straße 6

Bürgermeisterin Verena Dietl spricht das Grußwort bei der Grundsteinle- gung für das neue Förderzentrum der Helfende Hände GmbH. Das Förder- zentrum beherbergt eine Förderschule und eine Heilpädagogische Tages- stätte für Kinder und Jugendliche mit schwerer Mehrfachbehinderung. Zu der Veranstaltung lädt die gemeinnützige Gesellschaft Helfende Hände ein.

Es gelten die entsprechenden Corona-Regelungen. Der Termin ist für Foto- graf*innen geeignet.

Achtung Redaktionen: Um vorherige Anmeldung wird gebeten per E-Mail an LisaMaria.Wolff@helfende-haende.org oder telefonisch unter 0159-04 130397.

Wiederholung

Donnerstag, 7. Oktober, 18 Uhr, Marienplatz

Oberbürgermeister Dieter Reiter übergibt die Urkunde des Geschwis- ter-Scholl-Preises 2020 an die Preisträgerin Dina Nayeri, die für ihr Buch

„Der undankbare Flüchtling“ (Kein & Aber) ausgezeichnet wurde. Weil der Termin im vergangenen Jahr wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte, wird er jetzt nachgeholt.

Achtung Redaktionen: Bei schlechtem Wetter findet der Fototermin im Rathaus statt. Der genaue Ort wird noch bekanntgegeben.

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Wiederholung

Donnerstag, 7. Oktober, 18.30 Uhr, Lothringer 13 Halle, Lothringer Straße 13

Zur Eröffnung der Ausstellung „Dissolving matter & value“ spricht Stadtrat David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) in Vertretung des Oberbür- germeisters Grußworte. Im Anschluss führt die Kuratorin Lisa Britzger in das Projekt ein. Die Gruppenausstellung mit Arbeiten von Helin Alas, Bik Van der Pol, Viltė Bražiūnaitė & Tomas Sinkevičius, Barbara Kapusta, Robert Keil, Judith Neunhäuserer, Nina Radelfahr befasst sich mit dem Konsum- verhalten und Umgang mit Rohstoffen und Auswirkungen auf das Ökosys- tem. Die Ausstellung ist bis 28. November zu sehen und lädt mit Textaus- zügen zum offenen Dialog ein. Informationen unter www.lothringer13.com.

Achtung Redaktionen: Pressekontakt per E-Mail an presse@lothringer13.

com.

Wiederholung

Donnerstag, 7. Oktober, 18.30 Uhr, Halle 6, Dachauer Straße 112d In Vertretung des Kulturreferenten spricht Stadtdirektor Marek Wiechers anlässlich der Feier zum zehnjährigen Bestehen der Halle im Jahr 2020 sowie zur Eröffnung der aktuellen Ausstellung „Face the Fact and Act“. Im Anschluss an die Redebeiträge von Julia Venske und Christian Schnurer, Halle 6, wird zu Kunstaktionen, Musik und Ausstellungsführungen eingela- den. Die Halle 6 fördert interdisziplinäre Projekte durch die Bereitstellung von temporärem Raum (Werkstattarbeitsplätze, zwei Probenräume, Work- shop-Raum) vorrangig für freie bildende und darstellende Kunst und wird gefördert durch das Kulturreferat. In der Ausstellung laden 30 international und überregional tätige Künstler*innen mit ihren Werken dazu ein, künstle- rische Strategien und Wege in und aus der Krise heraus zu diskutieren.

Achtung Redaktionen: Anmeldung und Informationen per E-Mail an info@

halle6.net.

Montag, 11. Oktober, 11 Uhr, Nemetschek Haus, Konrad-Zuse-Platz 1 Der Referent für Arbeit und Wirtschaft, Clemens Baumgärtner, und Amsterdams Vize-Bürgermeister Victor Everhardt unterzeichnen einen Letter of Intent zur weiteren Zusammenarbeit in den Themenfeldern Kre- ativwirtschaft und urbane Innovationen im Rahmen der Creative Embassy MUC-AMS. Damit soll die langjährige Kooperation zwischen den beiden Städten in den nächsten drei Jahren fortgesetzt werden.

Unterstützt wird das Programm durch die Hochschule für angewandte Wissenschaften München, die Amsterdam University of Applied Sciences, Creative Holland, die Federatie Dutch Creative Industries, den Bayerischen Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft e.V., das Munich Urban Colab sowie NLinBusiness.

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Montag, 11. Oktober, 16 Uhr, Prüfungssaal im Bayerischen Staatsmi- nisterium Wohnen, Bau und Verkehr, Franz-Josef-Strauß-Ring 4 Bürgermeisterin Katrin Habenschaden nimmt die Förderurkunde „Sonder- fonds Innenstädte beleben“ von Staatsministerin Kerstin Schreyer ent- gegen. Die Landeshauptstadt München erhält aus dem Sonderfonds des Freistaats Bayern 3,2 Millionen Euro. Die Mittel stammen aus dem Städ- tebauförderprogramm und sollen eingesetzt werden, um eine lebendige Münchner Innenstadt zu fördern.

Dienstag, 12. Oktober, 12 Uhr, Bayerstraße 28a

Zur feierlichen Eröffnung des Modellprojekts Gynäkologische Sprech- stunde für mobilitätseingeschränkte Mädchen und Frauen sprechen Bürgermeisterin Verena Dietl, Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek sowie Vertreter*innen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) und den Netzwerkfrauen Bayern. Danach können die Praxisräume besichtigt wer- den. Zugelassen sind nur geladene Gäste sowie Pressevertreter*innen.

Achtung Redaktionen: Wegen der coronabedingten Abstandsregeln ist die Zahl der Plätze für Medienvertreter*innen begrenzt. Aus organisatori- schen Gründen ist eine vorherige Akkreditierung bis Freitag, 8. Oktober, 12 Uhr, erforderlich, ausschließlich per E-Mail an presse.gsr@muenchen.de.

(Siehe auch unter Meldungen)

Bürgerangelegenheiten

Mittwoch, 13. Oktober, 19 Uhr, Dreifach-Sporthalle, Gaißacher Straße 8 (rollstuhlgerecht)

Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 18 (Untergiesing-Harlaching). Die Versammlungsleiterin Bürgermeisterin Verena Dietl und der Bezirksaus- schussvorsitzende Sebastian Weisenburger informieren zu Beginn über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk.

Mittwoch, 13. Oktober, 18.30 Uhr, Bildungscampus Freiham, Große Mensa, Helmut-Schmidt-Allee 41, Eingang Süd (rollstuhlgerecht) Sitzung des Bezirksausschusses 22 (Aubing-Lochhausen-Langwied). Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde statt. Weil zur Mini- mierung eines Corona-Ansteckungsrisikos die Abstände zwischen den Teil- nehmer*innen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur wenige Plätze für Besucher*innen zur Verfügung.

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Meldungen

UEFA EURO 2024: Host City Logo der Stadt München präsentiert (6.10.2021) Auftakt für die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutsch- land. Mit der Präsentation des Host City Logos zur UEFA EURO 2024 star- tet das Organisationsteam der Landeshauptstadt München in die Vorbe- reitungsphase auf das Sportgroßereignis in drei Jahren. Die Frauenkirche ziert das Logo der Host City München, welches von der in Lissabon ansäs- sigen Kreativagentur VMLY&R Branding gestaltet und entwickelt wurde.

Bürgermeisterin Katrin Habenschaden präsentierte gestern um 20.24 Uhr das Host City Logo auf dem Marienplatz. Nachdem die Landeshauptstadt bereits Ausrichterstadt bei der paneuropäischen Europameisterschaft 2021 war, zählt München auch 2024 zu den insgesamt zehn Spielorten bei der ersten gesamtdeutschen EM. Neben München wird der Ball in Berlin, Köln, Dortmund, Düsseldorf, Leipzig, Gelsenkirchen, Stuttgart, Hamburg und Frankfurt rollen. Vor der Wiedervereinigung war die Bundesrepublik be- reits 1988 Ausrichter des Fußball-Kontinentalvergleichs.

Bürgermeisterin Katrin Habenschaden: „Mit der Präsentation des Host City Logos für München ist der erste Anstoß für die UEFA EURO 2024 erfolgt.

Die Landeshauptstadt München ist stolz darauf, nach 2021 auch bei der Europameisterschaft 2024 Gastgeberin zu sein. Es wird ein tolles Fußball- Fest für alle Münchner*innen und für alle Gäste, die wir in unserer Welt- stadt mit Herz begrüßen dürfen.“

(Foto: Referat für Bildung und Sport/Lukas Barth)

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Zeitgleich präsentierte der Deutsche Fußball Bund in Berlin die Host City Marken mit dem offiziellen Turnier-Logo und den offiziellen Slogan zur UEFA EURO 2024: „United by football – vereint im Herzen Europas“. Die Grund- farben des Turnier-Logos sind den Landesflaggen der 55 UEFA-Mitglieds- verbände in verschiedenen Kombinationen entlehnt. Die Form des Logos ist eine Referenz an das Dach des Berliner Olympiastadions; im Zentrum steht der berühmte Henri-Delaunay-Pokal, umringt von 24 Farbfeldern, wel- che für die Anzahl der Endrundenteilnehmer stehen. Münchens Sportrefe- rent Florian Kraus war in Vertretung des Oberbürgermeisters beim Event im Berliner Olympiastadion dabei, bei dem sich in großer Runde unter an- derem Turnierdirektor Philipp Lahm und die Vertreter der Ausrichterstädte erstmals zum kommenden Sportgroßereignis austauschten.

Sportreferent Florian Kraus: „Die Vorstellung der Marken war ein gelunge- ner Startschuss zur UEFA EURO 2024. Die Bilder der vergangenen Europa- meisterschaft am Spielort München sind bei mir noch ganz frisch. Neben den sportlichen Highlights in der Fußball Arena München war das vor allem ein tolles, buntes Rahmenprogramm über das gesamte Stadtgebiet.

Die Vorfreude auf die nächste Fußball-Europameisterschaft ist definitiv ge- weckt.“

Achtung Redaktionen: Das Logo der Host City München steht unter muenchen.de/uefaeuro2024 zum Herunterladen bereit.

Bogenhausen: Neues Hochhausensemble in Holz-Holzhybridbauweise (6.10.2021) An der Richard-Strauss-Straße 76 in Bogenhausen soll ein nachhaltiger Büro-Komplex in Holz-Hybrid-Bauweise entstehen. Der Aus- schuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat heute die Pläne für die drei bis zu 96 Meter hohen Bauten, die von David Chipperfield Ar- chitekten und Atelier Loidl (beide aus Berlin) entworfen wurden, gebilligt.

Am ehemaligen Verwaltungsstandort der Firma Siemens sind zwei Turm- häuser mit 16 beziehungsweise 25 Geschossen sowie ein „Scheibenhoch- haus“ mit 13 Geschossen geplant. Das Ensemble dient als neuer Firmen- sitz der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), die dort ihre bisherigen Standorte im Arabellapark (Denninger und Arabellastraße) zusammenfasst und zusätzlichen Platz für weitere Mitarbeiter*innen benötigt – in den kom- menden Jahren ist ein deutlicher Zuwachs der Belegschaft geplant. Ein wesentliches Entwurfselement ist das geplante „Gebäudetor“, das einen Blick und Durchgang ins Grün des dahinterliegenden Denninger Angers er- möglicht. Durch eine geschickte Anordnung der Bauten bleibt zudem Platz für zwei neue begrünte Platzflächen.

Die Gebäude, die flexible und ökonomische Grundrisse erhalten sollen und in unmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs Richard-Strauss-Straße liegen, sind ganz bewusst so konzipiert, dass sie das benachbarte Hypo-Hochhaus (114

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Meter) nicht überragen. Die im Erdgeschoss sowie in der obersten Etage des höchsten Turms vorgesehene Gastronomie soll allen Münchner*in- nen offenstehen. Für die Büro-Mitarbeiter*innen gibt es diverse Angebote wie Kantinen- und Sportbereiche sowie eine Kindertagesstätte. Auf dem

„Scheibenhochhaus“ ist ein Dachgarten für die BVK-Beschäftigten ge- plant.

Die erforderlichen Stellplätze werden vollständig in einer Tiefgarage unter- gebracht. Um den Verkehrszuwachs zu reduzieren, wurde ein Mobilitäts- konzept erarbeitet. Damit können die Anzahl der erforderlichen Stellplätze sowie der Auto-Verkehr insgesamt reduziert werden.

Der Stadtratsbeschluss bildet eine wichtige Etappe im laufenden Bebau- ungsplanverfahren. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Ausle- gung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Während der öffentlichen Aus- legung können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden.

Achtung Redaktionen: Unter muenchen.de/plan-presse stehen Visualisie- rungen zum Download bereit.

Punkthäuser und gefaltete Wohnzeile am Fasangarten

(6.10.2021) Auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche am Fasan- garten werden in den kommenden Jahren bezahlbare Mietwohnungen für rund 550 Münchner*innen gebaut. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat die Satzung zu dem Bebauungsplan für ein neues Quartier an der Münchberger Straße jetzt beschlossen. Die zirka 230 Wohnungen verteilen sich auf sieben fünf- beziehungsweise sechs- eckige Punkthäuser mit jeweils drei bis vier Geschossen und auf eine vier- bis fünfgeschossige „gefaltete“ Wohnzeile, die mit Lärmschutzwänden ge- gliedert wird und so als Abschirmung der dahinter verlaufenden Salzburger Autobahn A8 dient. Sie bietet ausreichend Ruhe sowohl im Inneren des Gebäudes als auch auf den westlichen Freiflächen. Die Landeshauptstadt München hat das gesamte Areal im Frühjahr 2020 von privaten Grund- stückseigentümer*innen übernommen, um dort dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Das neue Viertel nördlich der Fasangartenstraße, zu dem auch eine Kin- dertagesstätte gehört, wird oberirdisch nahezu autofrei. Stellplätze für Be- wohner*innen und Besucher*innen kommen überwiegend in Tiefgaragen unter. Ein Teil der heute auf dem Areal wachsenden Bäume und Gehölze kann erhalten bleiben und wird mit den neu zu pflanzenden Bäumen in die attraktiven unterschiedlichen Freibereiche integriert, die dem neuen Wohn- gebiet einen besonderen Charakter verleihen: der „Anger“ zwischen den Punkthäusern und der Wohnzeile als Zentrum des neuen Quartiers, der zur Erschließung, zum Spielen, aber auch für Feste genutzt werden kann, die

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Streuobstwiesen in der öffentlichen Grünfläche zwischen den Neubauten und den bestehenden Häusern an der Münchberger Straße und die All- mende mit dem modellierten und bepflanzten Lärmschutzwall als Abgren- zung zur Autobahn, wo im Grabeland auch gegartelt werden kann.

Beschlüsse zu fünf neuen Erhaltungssatzungen gefasst

(6.10.2021) Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadt- rates hat die Erhaltungssatzungen „Riesenfeldstraße“, „Frankfurter Ring“

und „Nietzschestraße“ im Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart sowie die Erhaltungssatzungen „Rümannstraße“ und „Berliner Viertel“ in den Stadt- bezirken Schwabing-West und Schwabing-Freimann beschlossen.

Die bisherige Erhaltungssatzung „Milbertshofen“ wurde bis auf wenige Blöcke in die vier neuen Erhaltungssatzungsgebiete „Riesenfeldstraße“,

„Frankfurter Ring“, „Nietzschestraße“ und „Rümannstraße“ untergliedert und zudem um neue Teilbereiche erweitert. Zusätzlich wird erstmalig die Erhaltungssatzung „Berliner Viertel“ erlassen.

Das Erhaltungssatzungsgebiet „Riesenfeldstraße“ erstreckt sich im 11.

Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart vorwiegend zwischen der Riesenfeld- straße und der Schleißheimer Straße. Das Erhaltungsatzungsgebiet um- fasst zirka 3.200 Wohnungen, in denen rund 7.400 Einwohner*innen leben.

Östlich angrenzend folgt das Erhaltungssatzungsgebiet „Frankfurter Ring“, das ebenfalls gegenüber der bisherigen Satzung „Milbertshofen“ erweitert werden konnte. Das Gebiet erstreckt sich von der Schleißheimer Straße im Westen entlang des Frankfurter Rings bis zur Ingolstädter Straße im Osten. Im Umgriff der Erhaltungssatzung leben 8.300 Einwohner*innen in 4.200 Wohnungen.

Ebenfalls im 11. Stadtbezirk liegend wird die Erhaltungssatzung „Nietz- schestraße“ erlassen. Das Gebiet wird im Westen von der Schleißheimer Straße sowie der Korbinianstraße bis zum Korbinianplatz im Norden, im Osten weitgehend von der Knorrstraße bis zum Petuelring im Süden be- grenzt. Insgesamt leben 7.500 Einwohner*innen in rund 3.900 Wohnungen im Bereich der Erhaltungssatzung „Nietzschestraße“.

Die neue Erhaltungssatzung „Rümannstraße“ liegt im 4. und 12. Stadt- bezirk (Schwabing-West und Schwabing-Freimann). Sie umfasst das Ge- biet zwischen Petuelring im Norden, der Trasse der Trambahn im Osten, Wilhelm-Hertz-Straße und Rümannstraße bis zur Kraepelinstraße und Bummstraße im Süden sowie der Belgradstraße im Westen. Auch hier konnte der bisher von einer Erhaltungssatzung geschützte Bereich um neue Teilbereiche erweitert werden. Im Umgriff der Erhaltungssatzung

„Rümannstraße“ befinden sich 2.700 Wohnungen, in denen insgesamt 4.700 Einwohner*innen leben.

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Mit dem Satzungsgebiet „Berliner Viertel“ wurde eine neue Erhaltungssat- zung für den 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann beschlossen. Das Gebiet erstreckt sich zwischen der Theodor-Dombart-Sraße und Traubestraße im Osten sowie der zentral gelegenen Schinkelstraße und der Schlüterstraße im Norden. Die Berliner Straße begrenzt das Gebiet im Westen bis in den Süden. Insgesamt leben hier 3.200 Einwohner*innen in rund 1.600 Woh- nungen.

Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die fünf neuen Satzungen mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten. In der Landeshauptstadt München gibt es dann insgesamt 36 Er- haltungsatzungsgebiete, in denen zirka 335.600 Einwohner*innen in rund 192.000 Wohnungen leben.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Es freut mich sehr, dass wir unsere Erhaltungssatzungsgebiete insgesamt vergrößern konnten, um noch mehr Münchner*innen vor Verdrängung zu schützen. Ich werde mich weiterhin kontinuierlich bei der neuen Bundesregierung für eine Verbesserung des wohnungspolitischen Rahmens für die deutschen Großstädte einsetzen.“

Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 1987 zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsat- zungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB). Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungs- eigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohn- bevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Zudem steht der Landes- hauptstadt München in Erhaltungssatzungsgebieten ein Vorkaufsrecht zu.

Die Mehrzahl der neu erlassenen Erhaltungssatzungen in München gilt unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Bei befristeten Satzungen erfolgt die Überprüfung rechtzei- tig vor ihrem Ablauf. Bei allen Überprüfungen werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.

Weitere Informationen sind unter muenchen.de/erhaltungssatzung zu fin- den.

Klimaneutrales München 2035 – ein Fahrplan für die Stadtplanung (6.10.2021) Klimaneutral bis 2035! Damit München dieses vom Stadtrat vorgegebene Ziel erreichen kann, hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein ebenso ehrgeiziges wie umfassendes Programm ausgear- beitet. Die vorgeschlagenen Strategien, Instrumente und Maßnahmen die- nen dazu, bestehende Gebäude wie auch neu geplante Quartiere fit für die klimatischen Herausforderungen der Zukunft zu machen. Künftig sollen pro Münchner*in und Jahr möglichst nur noch 0,3 Tonnen Treibhausgas in die Atmosphäre entweichen, bisher sind es knapp sechs Tonnen. Das Konzept

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wurde nun im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats beraten.

Besonders wichtig ist die Einführung eines Klimafahrplans, der den Kli- maschutz zum festen Bestandteil aller Bebauungsplanverfahren macht.

Dazu sollen für alle Projekte Mobilitäts-, Energie- und Stadtklimakonzepte erstellt werden. Im Fokus des städtischen Engagements steht vor allem die Quartiersebene: Je konkreter die Maßnahmen auf die örtliche Situation zugeschnitten sind, desto effektiver können sie wirken. Photovoltaik-Anla- gen auf Dächern sollen in allen Neubaugebieten umgesetzt werden. Bei der Vergabe von städtischen Grundstücken wird der Effizienzhaus (EH)- 40-Standard als Mindestnorm verpflichtend eingeführt.

In die Auslobungen städtebaulicher Wettbewerbe werden unter anderem Inhalte zur Klimaanpassung und zur alternativen Mobilität aufgenommen.

Bebauungsplanverfahren sollen mit einer Charta begleitet werden. In die- ser Charta soll auf die Umsetzung eines nachhaltigen Stadtquartiers, aber auch auf soziale Standards hingewirkt werden. Das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität kann nur gemeinsam mit der Stadtgesellschaft und unter Mitwirkung aller Referate erreicht werden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung reagiert mit dieser Umsetzungsstrategie auf die Ausru- fung des Klimanotstands durch den Stadtrat sowie den Beschluss, die Kli- maneutralität München nicht erst 2050, sondern bereits 2035 zu erreichen.

„Unser Klima zu schützen ist nicht nur eine globale Verantwortung, son- dern auch eine sehr lokale Aufgabe“, sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter.

„Wir möchten als Stadt Vorbild sein. Der Klimafahrplan ist hierfür ein wich- tiger Schritt.“

Weitere Informationen zur nachhaltigen Stadtentwicklung sind unter muenchen.de/nachhaltige-stadtentwicklung abrufbar.

Eröffnung der Gynäkologischen Sprechstunde für mobilitätseinge- schränkte Mädchen und Frauen

(6.10.2021) Das Gesundheitsreferat veranstaltet am Dienstag, 12. Okto- ber, 12 Uhr, die feierliche Eröffnung des Modellprojekts Gynäkologische Sprechstunde für mobilitätseingeschränkte Mädchen und Frauen im Stammsitz an der Bayerstraße 28a. Es sprechen Bürgermeisterin Verena Dietl, Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek sowie Vertreter*innen der Kas- senärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) und der Netzwerkfrauen Bayern.

Danach können die Praxisräume besichtigt werden. Zugelassen sind nur geladene Gäste sowie Pressevertreter*innen.

Ab Mittwoch, 13. Oktober, steht mit dieser Einrichtung in den Räumen des Gesundheitsreferates an der Bayerstraße 28a den Münchnerinnen mit Mo- bilitätseinschränkungen eine gynäkologische Versorgung zur Verfügung, die den Ansprüchen der Barrierefreiheit genügt. Das Pilotprojekt wurde vom

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Gesundheitsreferat gemeinsam mit der KVB und den Netzwerkfrauen Bay- ern entwickelt. Die Sprechstunden werden jeweils mittwochnachmittags von niedergelassenen Gynäkolog*innen angeboten. Terminvereinbarun- gen sind ab morgen, 7. Oktober, ausschließlich unter der Servicenummer 0921/88099-55029, Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donners- tag von 12 bis 18 Uhr möglich. Per E-Mail an gyn-praxis.gsr@muenchen.de ist die Praxis zu sonstigen Fragen erreichbar.

(Siehe auch unter Terminhinweise)

Verkaufsstart für den Münchner Ferienpass 2021/2022

(6.10.2021) Am Montag, 11. Oktober, startet der Verkauf des neuen Münch- ner Ferienpasses 2021/2022. Mit ihm bekommen alle Kinder und Jugendli- chen von 6 bis einschließlich 17 Jahren – unabhängig vom Wohnort – ermä- ßigte oder kostenfreie Ferienangebote. Der ideale Begleiter für alle Ferien bietet jede Menge unterhaltsame, kreative, handwerkliche, sportliche, aber auch lehrreiche Aktionen und spezielle Führungen. Angefangen von Bastel- und Nähkursen bis hin zu Film- und Computer-Workshops, natur- und medi- enpädagogischen Projekten, Führungen im Tierpark Hellabrunn und in den Herrmannsdorfer Landwerkstätten, Skate-, Fussball- sowie Segelkursen und vielem mehr. Neben den bekannten und bewährten Programmen bie- tet der Münchner Ferienpass auch in diesem Jahr wieder viel Neues: Beim

„Isarschwimmen“ kann man sich ganz neuen Herausforderungen stellen und mit Schwimmweste und Helm ausgerüstet durch die Stromschnellen des Isarkanals treiben lassen. Beim „Stand-Up-Paddeln“ hat man die Mög- lichkeit, sich im heißen Sommer ein wenig abzukühlen. Zusammen mit dem „Verrückten Eismacher“ kann man sein eigenes Eis herstellen und es dann gemeinsam schlemmen. Wie man stark auch ohne Muckis wird, lernt man in dem Kurs „Resilienztraining für starke Kids“. Und bei den Veranstal- tungen „Mit Achtsamkeit und Freude der Natur begegnen“ und „Unsere gefiederten Freunde“ oder einem „Workshop im Wasserschutzwald“ er- fährt man alles über Natur, Nachhaltigkeit, Umwelt und unsere Erde. Feri- enpassinhaber*innen dürfen außerdem alle Sommerbäder in den Pfingst- und Sommerferien und fünfmal im Jahr die Hallenbäder (M-Bäder) sowie einmal in den Weihnachtsferien die Eislaufbahn des Prinzregentenstadions kostenlos besuchen.

Und alle Kinder und Jugendlichen von 6 bis einschließlich 14 Jahren fahren in den gesamten Sommerferien kostenfrei im MVV-Gebiet (Geltungsbe- reich Zonen M bis 6). Der Münchner Ferienpass gilt von den Herbstferien 2021 bis zum Ende der Sommerferien 2022. Er kann bequem online be- stellt oder an einer der zahlreichen Verkaufsstellen erworben werden. Zum Kauf des Ferienpasses wird ein altersgemäßes Foto (Passfoto) des Kindes benötigt. Den Ferienpass können nicht nur Münchner, sondern auch Feri-

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enbesucher oder Kinder und Jugendliche aus dem Umland erwerben. Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren kostet der Ferienpass 14 Euro; darin enthalten sind die MVV-Nutzung in den Sommerferien, der Besuch der M-Bäder und das Ferienpassprogramm. Jugendliche von 15 bis 17 Jahren zahlen für den Pass 10 Euro, im Preis enthalten ist die Nutzung der M-Bäder und das Ferienpassprogramm. Alle Informationen zu den Programmen, zum Infoheft, zu den Verkaufsstellen – unter anderem in der Stadt-Information im Rathaus – und zum Onlineverkauf beziehungsweise zur Onlineanmeldung sind unter www.muenchen.de/ferienpass zu finden.

Performative Installation „RAW Material – Stadt Raum“

(6.10.2021) Das Referat für Arbeit und Wirtschaft lädt zur performativen Ausstellung mit dem Titel „RAW Material – Stadt Raum“ ein, die mit einer Aufbauperformance heute, 6. Oktober, bis 16 Uhr sowie morgen, 7. Okto- ber, von 14 bis 19 Uhr im Foyer des Referats, Herzog-Wilhelm-Straße 15, eröffnet wird.

Das Künstler*innenkollektiv „WORKERS & THE RANDOM COLLECTIVE“

setzt sich in einem offenen Experiment mit den Arbeitsbedingungen im Kunstbetrieb und den kulturpolitischen Rahmenbedingungen von Kunst auseinander. Im Rahmen des MBQ-Projektes PLATFORM präsentiert das Kollektiv im Foyer ein interaktives Szenario: Mittels Verkleidung mit Blaumännern und Tiermasken verfremden die WORKERS alltägliche Hand- lungen und Arbeitsweisen, um so zuvor unsichtbare Tätigkeiten – wie Ausstellungsaufbau, Dokumentation oder Aufzeichnung von Interviews – sichtbar zu machen. Zugleich stellen sie die Frage, was passiert, wenn Arbeit, Auf- und Abbau einer Ausstellung zum eigentlichen künstlerischen Produkt deklariert werden. Mit diesem Projekt setzen die Künstler*innen ihre „WORKERS-Serie“ fort, für die sie 2018 den Videokunstförderpreis Bremen erhalten haben.

An den Eröffnungstagen können Besucher*innen den performativen Auf- bau der Ausstellung „vom Materialhaufen bis zur interaktiven Installation“

beobachten. Anschließend öffnen die WORKERS ihr Archiv mit digitalem, multimedialem Recherchematerial und zeigen die performative Installation bis einschließlich 18. November.

Das Foyer des RAW in der Herzog-Wilhelm-Straße 15, ist werktags, von 8.30 bis 17.30 Uhr barrierefrei zugänglich. Für einen Besuch gelten die 3G-Regel sowie die üblichen Hygienevorschriften. Die Ausstellung ist auch durch die Fenster von außen einseh- und erlebbar.

Das Projekt PLATFORM ist in Trägerschaft der Münchner Arbeit gGmbH und wird durch das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungspro- gramm (MBQ) des Referats für Arbeit und Wirtschaft gefördert.

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Informationen im Internet unter www.platform-muenchen.de und www.

muenchen.de/mbq.

Stadtmuseum: Doppeltagung „Kunst im Nationalsozialismus“

(6.10.2021) Von Montag, 11., bis Mittwoch, 13. Oktober, veranstalten das Münchner Stadtmuseum und das Zentralinstitut für Kunstgeschichte die Doppeltagung „Kunst im Nationalsozialismus“. Die Veranstaltung findet hauptsächlich digital über Zoom statt. Am 11. und 12. Oktober geht es um Männlichkeits- und Weiblichkeitsbilder. Diese nahmen in der Propaganda des Nationalsozialismus eine zentrale Stellung ein: Spezifische Rollenbil- der verkörperten die NS-Ideologie in Staat, Partei und Gesellschaft. Die Tagung nimmt die Bedeutung von Geschlechterbildern im „Dritten Reich“

aus vielfältigen thematischen und methodischen Perspektiven in den Blick.

Die Tagung ist Teil des Aktionsplans der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Am 12. und 13. Oktober stehen Forschungsfragen, Forschungs- perspektiven und Forschungsinfrastrukturen im Fokus. Die Tagung blickt ebenso zurück wie nach vorn und bietet eine Plattform für den Austausch über Arbeitsvorhaben, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von For- schung zur Kunst im Nationalsozialismus.

Die virtuelle Teilnahme an der Doppeltagung ist möglich unter

https://t1p.de/kunst-im-nationalsozialismus. Meeting-ID: 856 5934 5839;

Passwort: 14825. Weitere Informationen sowie die Tagungsprogramme unter www.muenchner-stadtmuseum.de/veranstaltungen-filme oder www.zikg.eu. Bei allen Veranstaltungen vor Ort gelten die aktuellen Hygi- enemaßnahmen des Münchner Stadtmuseums und der Kooperationspart- ner.

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Antworten auf Stadtratsanfragen

Mittwoch, 6. Oktober 2021

Istanbul-Konvention konsequent umsetzen I – Psychosoziale Prozess- begleitung ausbauen

Antrag Stadträtinnen Anja Berger und Jutta Koller (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 2.3.2020

Markthallen München – „Strom-Posse“ endlich in den Griff bekom- men

Antrag Stadtrats-Mitglieder Nicola Holtmann, Hans-Peter Mehling und To- bias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 25.3.2021

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Istanbul-Konvention konsequent umsetzen I – Psychosoziale Prozess- begleitung ausbauen

Antrag Stadträtinnen Anja Berger und Jutta Koller (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 2.3.2020

Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:

Sie bitten die Landeshauptstadt München in Ihrem o.a. Antrag

- ein Konzept zur Stärkung der Psychosozialen Prozessbegleitung (PSPB) zu entwickeln,

- ein Netzwerk aller Beteiligten einzurichten und

- öffentlichkeitswirksam über den Rechtsanspruch und das Netzwerk zu informieren.

Für diese in Ihren Antrag vom 2.3.2020 angeführten Sachverhalte besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Eine Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist ausschließlich über das Bayeri- sche Staatsministerium der Justiz möglich.

Zu Ihrem Antrag vom 2.3.2020 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:

Am 1.2.2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so ge- nannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebe- nen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffe- nen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtun- gen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häus- licher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter*innen.

Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben ab.

Seit dem 1.1.2017 haben gemäß § 406 g der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gesetz über die Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfah- ren (PsychPbG) besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafver- fahrens, die sogenannte Psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB). Für die Ausführung sind die Länder zuständig, im Freistaat Bayern wird diese im Art. 3 Bayerisches Gesetz zur Ausführung und Ergänzung strafrechtlicher

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Vorschriften (Bayerisches Strafrechtsausführungsgesetz – BayStrAG) gere- gelt.

PSPB ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Infor- mationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Damit soll vor allem die individuelle Belastung der Opfer reduziert werden. Prozessbe- gleitung ersetzt also nicht die Anwält*innen, durch die die Rechtsberatung erfolgt. Prozessbegleitung ist eine nicht-rechtliche Begleitung und damit ein zusätzliches Angebot für besonders schutzbedürftige Opfer. PSPB ist eine intensive professionelle Form der Zeugenbetreuung, die sich über das gesamte Strafverfahren erstreckt und auch außerhalb des Gerichtsgebäu- des stattfindet.

Insbesondere Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexual- delikten geworden sind, haben einen Anspruch auf PSPB. Hierzu muss ein Antrag beim verhandelnden Gericht gestellt werden, das bei Vorliegen der Voraussetzungen die Prozessbegleitung beiordnet. Diese ist für das Opfer dann kostenfrei. Auch erwachsene Opfer können bei Gewalt- oder Sexu- alverbrechen einen Anspruch auf PSPB haben, ebenso wie Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatt*innen oder Lebenspartner*innen, die ihren Angehö- rigen durch eine Straftat verloren haben.

Die Länder sind für die Ausführung der PSPB zuständig und damit auch für die Frage, welche Personen als Prozessbegleiter*innen anerkannt werden.

In Bayern wird die PSPB durch verschiedene Opferschutzeinrichtungen und selbständig Tätige angeboten.

Da das Instrument der PSPB von der Justiz eingerichtet wurde, wäre es folgerichtig, wenn hier die Kooperation von Netzwerk und Öffentlichkeits- arbeit verankert wäre.

Trotz der gesetzlichen Zuständigkeit des Landes nimmt die Landeshaupt- stadt München in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung gleichfalls freiwillig Aufgaben wahr, die der gesetzlich definierten PSPB entsprechen und/oder bei denen die angebotenen Leistungen der Opferberatung und -fürsorge der Landeshauptstadt München zumindest Berührungspunkte und Schnittmengen mit der staatlichen Prozessbegleitung haben.

Das Sozialreferat betreut und berät im Rahmen bestimmter Fachlichkeiten und Einrichtungen ebenfalls Opfer, Zeugen und/oder Beteiligte von Gewalt- vorfällen, bis hin zur Begleitung im Strafverfahren und der Verhandlung:

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- Angebote der Bezirkssozialarbeit (BSA)

Die Aufgaben und Angebote der BSA befassen sich im Schwerpunkt mit häuslicher Gewalt/Partnergewalt. Wird ein Fall von häuslicher Ge- walt zwischen Partner*innen bekannt, erhalten sowohl die Opfer als auch die Täter*innen von der BSA ein Beratungsangebot.

Die Opferberatung beinhaltet Unterstützungsangebote wie die Ver- mittlung in ein Frauen-/Männerhaus, Hinweise auf die Möglichkeit der Anzeigeerstattung, auf die Opferschutzstelle der Polizei, auf Beratungs- stellen, etc. Die Täter*innen-Beratung beinhaltet eine Darlegung der rechtlichen Konsequenzen, der Konfrontation mit den physischen und psychischen Auswirkungen von Gewalt sowie das Angebot von Bera- tungsstellen wie MIM für gewalttätige Männer oder ViolenTia für ge- walttätige Frauen.

Leben Kinder im Haushalt, wird häusliche Gewalt zwischen Partner*in- nen immer als Kindeswohlgefährdung bearbeitet, da auch miterlebte Gewalt eine Gefährdung darstellt. Das Miterleben von Gewalt und das Aufwachsen in einer von Gewalt geprägten Atmosphäre wird auch in Wissenschaft und Forschung als Kindeswohlgefährdung betrachtet, was eine entsprechende Handhabung gebietet. In diesem Fall hat die BSA den gesetzlichen Auftrag dafür zu sorgen, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Gewalt zu beenden und den Kindern ein Aufwachsen ohne Gewalt zu ermöglichen. In vielen dieser Fälle regt die BSA diesbezüglich ein familiengerichtliches Verfahren an und ist im weiteren Verlauf am familiengerichtlichen Verfahren beteiligt.

Das Informationsmaterial zur PSPB vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist in den Eingangszonen der Sozialbürger- häuser für Bürger*innen zugänglich. Wenden sich betroffene Bürger*in- nen an die Orientierungsberatung, erhalten sie umfassende Informatio- nen zur PSPB.

- Angebote im Bereich der Frauenhäuser

In den Münchner Frauenhäusern wird teilweise und bei Bedarf auf Wunsch von Bewohner*innen während ihres Aufenthaltes im Frauen- haus von den im Frauenhaus beschäftigten Sozialpädagog*innen PSPB in Gewaltverfahren/Strafverfahren angeboten. Im Einzelfall kann diese prozessuale Unterstützung auch nach dem Verlassen des Frauenhauses im Rahmen der Nachbetreuung weitergeführt werden. Im Hinblick auf die knappen Beratungskapazitäten der Frauenhausmitarbeiter*innen muss leider darauf geachtet werden, die dem Verfahren nachgehende Beratung auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Einrich-

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tungen pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den Anwält*innen der Frauen, die sie in den Gewaltverfahren/Strafprozessen vertreten.

- Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund in Krisensituatio- nen

Die Notunterbringung im Haus TAHANAN (Träger: IN VIA München e.V., Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit) ist speziell für die Zielgruppe Frauen mit Migrationshintergrund mit ungesichertem Aufent- haltsstatus in einer akuten Krisensituation ausgelegt. Unter ihnen sind Frauen, die aus prekären Beziehungssituationen geflohen sind, Opfer von Menschenhandel oder Frauen, die aus ausbeuterischen Arbeitsver- hältnissen und Zwangsprostitution fliehen und deswegen auch Zeugen- schutz benötigen.

In der Regel ist der Lebensunterhalt der Hilfesuchenden bei Einzug nicht gesichert und den meisten Frauen fehlen ausreichende Deutsch- kenntnisse. Eine Betreuung ist aufgrund dessen und der Multi-Pro- blem-Lagen in anderen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder einem Frauenhaus nicht bedarfsgerecht möglich.

Das Haus TAHANAN bietet Begleitung durch Sozialpädagog*innen in allen Belangen an. Dies umfasst von Angelegenheiten bei der Auslän- derbehörde, die Vorsprache bei der Polizei bis zur Begleitung zu Ämtern und zu Gericht. Das Haus TAHANAN arbeitet vernetzt mit anderen Einrichtungen im Bereich „Opfer von Gewaltverhältnissen“. Deswegen werden Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Arbeitsaus- beutung, die im Haus TAHANAN Aufnahme gefunden haben, in Koope- ration mit der spezialisierten Fachberatungsstelle JADWIGA betreut, beraten und unterstützt.

Die Notunterbringung im Haus TAHANAN gewährt in den jetzigen Räumlichkeiten maximal sieben bis neun Frauen mit oder ohne Kinder sowie Schwangeren Schutz und Zuflucht. Im Jahr 2019 wurden ins- gesamt 22 Frauen und sieben Kinder aufgenommen und betreut. Die Zuwendung der Landeshauptstadt München für dieses Angebot des Trägers ist eine freiwillige Leistung und betrug 155.000 Euro im Haus- haltsjahr 2019.

- Gewaltschutzkonzept für Frauen in Unterkünften

Das Gewaltschutzkonzept des Amtes für Wohnen und Migration wurde am 8.3.2021 im Sozialausschuss beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 20- 26/V 02465). Das Gewaltschutzkonzept beinhaltet u. a. ein ausführliches

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Kapitel zu Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen in allen Objekten der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe. Neben der Gewaltprävention wird im Zuge der Entwicklung, Implementierung und laufenden Um- setzung des Gewaltschutzkonzeptes in allen Einrichtungen der Lan- deshauptstadt München sowie von bezuschussten externen Trägern sowohl der akute als auch der weiterführende Umgang mit Gewaltsi- tuationen thematisiert. Ziel ist, allen Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen sowie untergebrachten Personen eine Sensibilität für die Thematik zu vermitteln und insbesondere über Rechte zu informieren. Dies umfasst auch die Rechte im Nachgang eines Gewaltvorfalls (z.B. den Anspruch auf PSPB) und ebenso die direkte Betreuung und Unterstützung der betroffenen und beteiligten Personen.

- Angebote zur Prävention von Gewalt für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Bereits seit 2016 setzt sich das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für die Ziele der Istan- bul-Konvention, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihren Schutz vor häuslicher Gewalt intensiv ein. Der Schutz vor Diskriminie- rungen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ist in Artikel 6 der UN-BRK klar festgeschrieben. Der Gewaltschutz von Mädchen und Frauen mit Behinderungen wurde im Rahmen des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK mit einer Maßnahme aufgegriffen. Ziel der Maßnahme ist, bereits bestehende Angebote zur Prävention von Ge- walt gegen Frauen in Zukunft inklusiv auszurichten. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Münchener Stadtrat in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 21.11.2019 sowie die Vollversammlung am 27.11.2019 die Mittel für Personalzuschaltungen bei Trägern bzw. Projek- ten zugestimmt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13372, Punkt 7). Die Stellenbesetzungen konnten ab dem 1.1.2021 realisiert werden. PSPB wird bei den Trägern nicht angeboten.

- Leitfaden zur Gewaltprävention in der Langzeitpflege

Im Auftrag der Münchner Pflegekonferenz ist ein Leitfaden zur Gewalt- prävention in der Münchner Langzeitpflege entwickelt worden. Für die Münchner Langzeitpflege bestehen auch Förderprogramme wie z.B.

Schulungsprogramme zum Thema „Gewaltprävention“. Das Evangeli- sche Bildungswerk behandelt bei der Schulung für Seniorenbegleitung das Thema „Gewalt und Alter“. Zudem besteht ein Angebot zu gewalt- freier Kommunikation. In einigen Alten- und Servicezentren wird in Kooperation mit dem Frauennotruf ein Frauenfrühstück angeboten. Seit 2020 wird in den Jahresplanungsgesprächen mit Stellen der psychoso-

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zialen Betreuung in Seniorenwohnanlagen das Thema geschlechtsspe- zifische Gewalt kontinuierlich und verbindlich abgefragt und dokumen- tiert.

- PSPB in Einrichtungen

In München gibt es Psychosoziale Prozessbegleiter*innen, die gleich- zeitig bei Einrichtungen arbeiten, die vom Stadtjugendamt gefördert werden (siehe Liste des Oberlandesgerichts unter www.justiz.bayern.

de/service/psychosoziale/prozessbegleitung).

Am 24.9.2019 fand unter Beteiligung verschiedener Veranstalter*innen eine Tagung unter der Mitwirkung der damaligen Dritten Bürgermeiste- rin Christine Strobl zum Thema „Die Istanbul-Konvention anpacken!“ mit zahlreichen Workshops statt. Mit dem Fachtag sollten Bedarfe, Handlungs- ansätze und Strategien für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mün- chen formuliert werden. Die Ergebnisse fließen in den Münchner Aktions- plan gegen geschlechtsspezifische Gewalt im Rahmen der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern ein.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich alle städtischen Stellen und die vom Sozialreferat geförderten Einrichtungen mit der Umsetzung der Istan- bul-Konvention auseinandersetzen, speziell in Einrichtungen, die Beratung und Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt anbieten. In allen Beratungsstellen des Sozialreferates, deren Zielgruppen Opfer von Gewalt sind, wird über die PSPB informiert.

Ich bitte Sie, hier auch noch die Stellungnahme der Gleichstellungsstelle für Frauen zu beachten, die als Anlage beigefügt ist.

Für die gewährte Terminverlängerung für die Behandlung Ihres Antrags möchte ich mich bedanken.

Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe da- von aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

Die Anlage kann abgerufen werden unter:

https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?ri- sid=5923585

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Markthallen München – „Strom-Posse“ endlich in den Griff bekom- men

Antrag Stadtrats-Mitglieder Nicola Holtmann, Hans-Peter Mehling und To- bias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 25.3.2021

Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:

Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunal- referat, auf, dass

„1. die Markthallen München (MHM) die Lieferanten an der Großmarkt- halle (nochmals) auf die Möglichkeit hinweisen, die Kühlaggregate ihrer LKWs mit Strom zu betreiben. Entsprechende Hinweisschilder sollen aufgestellt werden.

2. die Infrastruktur an Steckdosen in 2021 deutlich ausgebaut wird sowie bestehende Steckdosen kurzfristig repariert und ertüchtigt werden.

3. zwischen 22 und 6 Uhr Motoren stehender LKWs sowie Dieselmotoren der Kühlaggregate nicht laufen gelassen werden, um Kühlaggregate, Fahrerhaus, etc. zu versorgen.

4. spätestens 2022 in die Markthallensatzung aufgenommen werden soll, dass der Betrieb von Kühlaggregaten mit Diesel und das Laufenlassen von Dieselmotoren auf dem Marktgelände generell untersagt ist.“

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadt- rat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein „laufendes“

Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i. V. m. der Be- triebssatzung der MHM dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschluss- mäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.

Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.

Zu Ihrem Antrag vom 25.3.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:

Zu 1.

Die Stromanschlüsse auf den Verladerampen stehen den an den Verladun- gen tätigen Händler*innen und ihren Lieferant*innen/Kund*innen zur Ver- fügung. Die Händler*innen wurden sowohl mündlich als auch schriftlich entsprechend wiederholt informiert und gebeten, ihre Lieferant*innen/

Kund*innen auf diese Möglichkeit regelmäßig hinzuweisen. Die Lade- punkte sind darüber hinaus deutlich sichtbar.

Zu 2.

Errichtet werden zusätzlich 20 Ladeanschlüsse (10 Ladesäulen mit je 2 An-

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sitioniert, dass so wenig LKW-Stellplätze wie möglich wegfallen, um eine Belastung des Stadtviertels durch LKW-Rückstau auf öffentlichen Straßen zu vermeiden. Die SWM sind beauftragt, eine Trafostation zu errichten, um den Strombedarf bereitstellen zu können. Die Bauleistungen werden zeit- nah nach Prüfung der vorliegenden Angebote vergeben. Der Abschluss der Arbeiten wird um den Jahreswechsel erwartet.

Des Weiteren sollen in Kooperation mit den SWM die auf öffentlichem Straßengrund gängigen Ladestationen für PKW auch auf dem Großmarkt- gelände errichtet werden, um die Emissionen des Großmarktes auch für den PKW-Verkehr zusätzlich zu reduzieren. Die Errichtung und Inbetrieb- nahme ist für das Jahr 2022 geplant.

Ein weiterer Ausbau der E-Mobilität im täglichen Großmarktbetrieb (z.B.

E-Gabelstapler) wird aktiv bearbeitet und nach Nachweis der Praxistaug- lichkeit umgesetzt.

Die MHM überprüfen regelmäßig die weiteren technischen Einrichtungen (wie z.B. Ladevorrichtungen) am Gelände. Ergänzt wird dies durch einen Meldeprozess für Störungen für alle Nutzer*innen des Betriebes. Einge- hende Meldungen werden verifiziert und anschließend behoben. Anläss- lich Ihres Antrages/Hinweises auf einen Defekt wurden die Steckdosen erneut überprüft. Sie sind nach wie vor alle funktionsfähig.

Zu 3.

Der Großmarkt verfügt über einen ausgewiesenen LKW-PP, um zu vermei- den, dass das Stadtviertel mit wartenden LKW belastet wird. Er befindet sich nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung. Ausschließ- lich auf dem LKW-PP ist es derzeit noch erlaubt, Dieselaggregate für die Kühlungen zu betreiben.

Zu 4.

Das Netz der Ladeinfrastruktur wird, wie oben dargelegt, permanent aus- gebaut. Sobald der Bedarf an Ladevorrichtungen für die verfügbare Infra- struktur gedeckt ist, werden die MHM prüfen, inwieweit Dieselaggregat- nutzungen unter Berücksichtigung von Übergangsfristen grundsätzlich auf dem GM-Gelände weiter einzuschränken sind. Ziel ist es, sämtliche Funkti- onen durch Stromladepunkte statt durch Aggregate sicherzustellen.

Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.

Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

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Stadtrat

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat

Mittwoch, 6. Oktober 2021

Schanigärten und Stadtterrassen in den November verlängern

Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Gudrun Lux, Thomas Niederbühl, Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Roland Hefter, Cumali Naz, Lena Odell, Andreas Schuster, Christian Vorländer, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion)

Energieeffizienzstandard KfW Effizienzhaus 40 im städtischen Woh- nungsbau

Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Anna Hanusch, Dominik Krause, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Simone Burger, Nikolaus Gradl, Christian Köning, Christian Müller, Andreas Schuster, Micky Wenngatz (SPD/Volt- Fraktion)

Öffentliche Gebäude als Nullenergiehäuser errichten

Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Anna Hanusch, Dominik Krause, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Simone Burger, Nikolaus Gradl, Christian Müller, Andreas Schuster, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion)

Steigerung der jährlichen Sanierungsquote – Anreize zur Sanierung ins- besondere von großen Wohnungsbeständen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Simone Burger, Nikolaus Gradl, Anne Hübner, Lars Mentrup, Christian Müller, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) und Paul Bickelba- cher, Mona Fuchs, Anna Hanusch, Dominik Krause, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)

Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum: 4.000 geförderte und preis- gedämpfte Wohnungen pro Jahr bauen!

Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Simone Burger, Nikolaus Gradl, Christian Müller, Andreas Schuster, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Anna Hanusch, Dominik Krause, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)

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Stadtrat Schulcampus Riem

Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann, Heike Kainz, Winfried Kaum, Jens Luther und Sebastian Schall (CSU-Fraktion)

Mobilitätskongress stärken: Jährlich durchführen, von der IAA entkop- peln!

Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) und Sonja Haider (Fraktion ÖDP/München-Liste)

Wann kommen die Radschutzstreifen auf der Eggenfeldener Straße zwischen Hultschiner und Weltenburger Straße?

Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste)

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Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus

München, 06.10.2021 Schanigärten und Stadtterrassen in den November verlängern

Antrag zur dringlichen Behandlung im Kreisverwaltungsausschuss am 12.10.2021

Das KVR wird gebeten, die Nutzung des öffentlichen Grunds für Stadtterrassen sowie bereits genehmigte bzw. beantragte Freischankflächen auf Parkständen und in der seitlichen Ausdehnung über die Gebäudegrenzen hinaus ausnahmsweise bis Ende November 2021 zu dulden. Gleiches soll auch für temporäre Erweiterungen von Wirtschaftsgärten auf Privatgrund gelten. Die Beheizung mittels

ökostrombetriebener Heizstrahler wird auf sämtlichen Freischankflächen ebenfalls für diesen Zeitraum geduldet.

Begründung:

Weiterhin soll aufgrund der Corona-Pandemie im Sinne des Infektionsschutzes bestmöglich der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Wird dieser Empfehlung gefolgt, so ist das Sitzplatzangebot der Münchner Gastronomie weiterhin entsprechend reduziert. Die Erweiterung der Freischankflächen um die sog.

Schanigärten und in der seitlichen Ausdehnung über die Gebäudegrenzen hinaus soll deshalb im Jahr 2021 ausnahmsweise auch im November ermöglicht werden, sofern es keine Konflikte mit den Weihnachtsmärkten gibt. Auch die sog.

Stadtterrassen sollen entsprechend länger genutzt werden können.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste SPD/Volt-Fraktion

Gudrun Lux Christian Vorländer

Dominik Krause Lena Odell

Nimet Gökmenoglu Cumali Naz

Paul Bickelbacher Andreas Schuster

Thomas Niederbühl Micky Wenngatz

Christian Smolka Roland Hefter

Mitglieder des Stadtrates Mitglieder des Stadtrates

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Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus

München, 06.10.2021 Energieeffizienzstandard KfW Effizienzhaus 40 im städtischen Wohnungsbau

Antrag

Für den städtischen Wohnungsbau, insbesondere der städtischen

Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG, wird der Energiestandard KfW Effizienzhaus 40 als verbindliche Mindestnorm festgelegt.

Wo es möglich ist, sollen auch Passiv- oder Plusenergiehäuser geprüft werden.

GWG und GEWOFAG werden darüber hinaus gebeten, für bereits in Planung befindliche Neubauten die Mehrkosten für oben genannte Standards zu eruieren und dem Stadtrat vorzulegen, um gegebenenfalls eine Anpassung und Kostenübernahme aus dem Klimaschutzbudget vorzunehmen

Begründung:

Um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen, hat sich der Stadtrat in der vergangenen Periode das Ziel gesetzt, die Klimaneutralität der Landeshauptstadt München bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Der Reduktion des Heizwärmebedarfs im Wohnbereich kommt bei der Erreichung dieses Ziels eine zentrale Rolle zu. Die Energiestandards von Neubauten haben für Jahrzehnte Auswirkungen auf den Heizwärmebedarf und sind daher ein essenzieller Baustein eines klimaneutralen Münchens.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste SPD/Volt-Fraktion Initiative:

Anna Hanusch Christian Müller

Mona Fuchs Simone Burger

Dominik Krause Nikolaus Gradl

Dr. Florian Roth Micky Wenngatz

Paul Bickelbacher Andreas Schuster

Florian Schönemann Kathrin Abele

Christian Köning

Mitglieder des Stadtrats Mitglieder des Stadtrats

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Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus

München, 06.10.2021 Öffentliche Gebäude als Nullenergiehäuser errichten

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt den Neubau von öffentlichen Gebäuden künftig im Null- oder Plusenergiehaus-Standard zu planen. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung für diese Bauvorhaben beauftragt den Transmissionswärmeverlust entsprechend dem EH40 Standard der KfW zu realisieren.

Für bereits in Planung befindliche Neubauten wird gebeten Mehrkosten für diese Energiestandards zu eruieren und dem Stadtrat vorzulegen, wenn es ohne relevante Zeitverzögerungen umsetzbar wäre, um gegebenenfalls eine Anpassung und

Kostenübernahme aus dem Klimaschutzbudget vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für den Schulbau.

Begründung

Um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen, hat sich der Stadtrat in der vergangenen Periode das Ziel gesetzt, die Klimaneutralität der Landeshauptstadt München bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Darüber hinaus soll die städtische Verwaltung in ihrer Vorbildrolle dieses Ziel bereits bis zum Jahr 2030 erreichen. Die Errichtung von Null- oder Plusenergiehäusern bewirkt einerseits eine erhebliche Reduktion des Heizwärme- und Primärenergiebedarfs im öffentlichen Bereich und damit verbunden, dauerhafte Treibhausgasemissionseinsparungen.

Andererseits geht gerade im Schulbereich eine wichtige Signal- und Vorbildwirkung innerhalb und außerhalb der Landeshauptstadt München von den so errichteten Gebäuden aus.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste SPD/Volt-Fraktion Initiative:

Mona Fuchs Dominik Krause Anna Hanusch Dr. Florian Roth Paul Bickelbacher Florian Schönemann

Christian Müller Simone Burger Nikolaus Gradl Micky Wenngatz Andreas Schuster Kathrin Abele

Mitglieder des Stadtrats Mitglieder des Stadtrats

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Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus

München, 06.10.2021

Steigerung der jährlichen Sanierungsquote - Anreize zur Sanierung insbesondere von großen Wohnungsbeständen

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat ein Programm

vorzulegen, um die jährliche Sanierungsrate im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf bis zu 4 Prozent zu steigern. Bei den Sanierungen soll der jeweils höchste sinnvolle technische Standard umgesetzt werden.

Es soll dargestellt werden, ob eine vierprozentige jährliche Sanierungsquote genügt, um das Ziel der Klimaneutralität 2035 zu erreichen.

Darüber hinaus sollen alle Möglichkeiten geprüft werden, um insbesondere auch bei großen preisgebundenen Wohnungsbeständen über entsprechende Förderprogramme eine rasche energetische Sanierung zu erreichen.

Dem Stadtrat sind die Vorschläge zusammen mit einer möglichen Finanzierung zu unterbreiten.

Begründung

Ein wesentlicher Teil des CO2-Ausstoßes resultiert aus den schlechten energetischen Standards der Wohngebäude. Daher ist es notwendig, hier schnell zu erheblichen Verbesserungen zu kommen.

Dabei sind tunlichst neue Belastungen für Mieterinnen und Mieter zu vermeiden.

gez.

Christian Müller Anne Hübner Simone Burger Dr. Julia Schmitt-Thiel Andreas Schuster Micky Wenngatz Nikolaus Gradl Kathrin Abele Lars Mentrup Felix Sproll

Anna Hanusch Mona Fuchs Dominik Krause Dr. Florian Roth Paul Bickelbacher Florian Schönemann

Fraktion SPD/Volt Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

(29)

Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus

München, 06.10.2021 Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum: 4.000 geförderte und preisgedämpfte Wohnungen pro Jahr bauen!

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt darzustellen, welche Finanzierung notwendig ist, um die Zahl der geförderten und preisgedämpften Wohneinheiten in München deutlich zu steigern.

Ziel ist es jährlich 4.000 geförderte und preisgedämpfte Wohneinheiten zu errichten. Bei den

städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen so jährlich schrittweise 2.000 anstatt der bisher 1.250 Wohneinheiten gebaut werden. Gleichzeitig soll ein Konzept zur Erreichung dieser Zielzahlen

vorgelegt werden.

Begründung

In München gibt es bekanntermaßen einen akuten Bedarf an geförderten Wohnungen. Dieser Bedarf wird uns voraussichtlich dauerhaft begleiten, weshalb wir deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und unsere Zielzahlen entsprechend erhöhen müssen. Um dieses Wachstum im Sinne der Gesellschaft gestalten zu können, müssen wir alle Beteiligten an einen Tisch bringen. Neben den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften erwarten wir auch von privaten Unternehmen, dass sie Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen, indem sie bspw. bezahlbare Mitarbeiter*innen-Wohnungen zur Verfügung stellen.

Bei der Darstellung der Finanzierung soll auch darauf eingegangen werden, welche Möglichkeiten unabhängig vom Städtischen Haushalt bestehen.

gez.

Christian Müller Simone Burger Nikolaus Gradl Micky Wenngatz Andreas Schuster Kathrin Abele

Anna Hanusch Mona Fuchs Dominik Krause Dr. Florian Roth Paul Bickelbacher Florian Schönemann

Fraktion SPD/Volt Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

(30)

CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de

ANFRAGE

An Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

06.10.2021

Schulcampus Riem

Wie in der Presse zu lesen war, fand letzte Woche das Richtfest des Schulcampus Riem statt.

Es war über Jahre Brauch, dass bei solchen Terminen oder auch bei Schuleröffnungen

zumindest auch der Bildungsausschuss eingeladen war, noch dazu, da viele an den jeweiligen Wettbewerben beteiligt waren.

Informationsfahrten über schulische Neuerungen finden seit geraumer Zeit auch nur noch mit der Presse statt.

Da es sich um wichtige Informationen für die Arbeit des Ausschusses handelt, ist diese Vorgehensweise ziemlich unverständlich.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister Dieter Reiter:

1. Wer wurde zu dem Richtfest eingeladen?

2. Warum wird der Bildungsausschuss zu diesen Veranstaltungen nicht mehr eingeladen?

3. Wie gedenkt das RBS die Zusammenarbeit und Information wieder deutlich zu verbessern?

4. Wie informieren andere Referate ihre Ausschussmitglieder?

Beatrix Burkhardt (Initiative) Jens Luther Alexandra Gaßmann

Stadträtin Stadtrat Stadträtin

Heike Kainz Winfried Kaum Sebastian Schall

Stadträtin Stadtrat Stadtrat

(31)

An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8 80331 München

Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI dielinke-diepartei@muenchen.de

München, 6. Oktober 2021 Antrag:

Mobilitätskongress stärken: Jährlich durchführen, von der IAA entkoppeln!

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der Mobilitätskongress der Stadt München wird künftig jährlich durchgeführt.

2. Der Termin liegt künftig nicht mehr in den bayrischen Schulferien.

3. Der Mobilitätskongress wird nicht mehr parallel zur IAA durchgeführt.

Begründung:

Die Inhalte des diesjährigen ersten Mobilitätskongresses gingen in der öffentlichen Berichterstattung unter. Die Presseberichterstattung konzentrierte sich einerseits auf die IAA und ihre Angebote im öffentlichen Raum, andererseits auf die zahlreichen Gegenaktionen gegen die Automobilkonzerne und die Okkupation zahlreicher öffentlicher Plätze in der Stadt.

Der Veranstaltungstermin der künftigen Mobilitätskongresse darf nicht mehr in den Schulferien liegen, um eine Teilnahme von Interessierten zu erleichtern. Vorzugsweise soll der Mobilitätskongress im 1. Quartal jeden Jahres stattfinden.

Initiative:

Stadträtin Brigitte Wolf Stadträtin Sonja Haider

Mobilitätspolitische Sprecherin

Gezeichnet:

Stadträtin Marie Burneleit Stadtrat Stefan Jagel Stadtrat Thomas Lechner

(32)

An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8 80331 München

München, 06.10.2021

Anfrage:

Wann kommen die Radschutzstreifen auf der Eggenfeldener Straße zwischen Hultschiner und Weltenburger Straße?

Am 12.01.2016, also vor über fünf Jahren, hat der Bezirksausschuss Bogenhausen einen umfangreichen Antrag für einen sicheren Radverkehr auf der Eggenfeldener Straße gestellt. Zu seiner Sitzung am 12.6.2018, also fast zweieinhalb Jahre nach Antragstellung, wurde dem BA 13 ein Antwortschreiben des KVR, HAIII vorgelegt, das u.a. einen Vorschlag zur Anbringung von beidseitigen Radschutzstreifen westlich der Hultschiner Straße enthielt. Umgesetzt ist dieser Vorschlag jedoch bis heute nicht, obwohl die Eggenfeldener Straße in diesem Bereich für den motorisierten Verkehr mit Tempo 50 befahren wird und die Strecke Schulweg und Weg zu Kindertagesstätten ist. Auch zwei weitere BA-Anträge vom 10.7.2019 und

11.02.2020 haben bisher nicht zu mehr Radl-Sicherheit geführt. Vorerst letzter Teil der never ending story ist die Mitteilung von PLAN-HAI-34 vom 26.8.20 an den BA13, dass „aufgrund der neuen Beschlusslage (Radentscheid) die beantragten

Schutzstreifen als Übergangslösung angeordnet [werden], sobald das Vorgehen seitens Referat für Stadtplanung und Bauordnung und Baureferat mit den Initiatoren Radentscheid abgestimmt ist und diese dem Vorgehen zustimmen.“

Deshalb fragen wir:

1. Wann kommen endlich die Fahrradschutzstreifen auf der Eggenfeldener Straße zwischen Hultschiner und Weltenburger Straße?

2. Ist die am 26.8.2020 angekündigte Abstimmung mit dem Radentscheid München (REM) inzwischen erfolgt?

3. Falls Frage 2. mit „ja“ beantwortet wird: Zu welchem Ergebnis führte die Abstimmung mit dem REM?

Falls die Antwort „nein“ ist: Warum erfolgte die Abstimmung noch nicht und für wann ist sie geplant?

4. Wurden andere Maßnahmen zur Erhöhung der Radsicherheit, z.B. Tempo 30, vor dem Hintergrund der angestrebten Verkehrswende geprüft?

Initiative:

Nicola Holtmann Stadträtin

Sonja Haider Mobilitätspolitische Sprecherin

Tobias Ruff

Fraktionsvorsitzender

Dirk Höpner

Planungspolitischer

Sprecher

(33)

Gesellschaften

Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

Mittwoch, 6. Oktober 2021

SWM zur Berichterstattung über Kiosk-Leerstände in U-Bahnhöfen Pressemitteilung SWM

Zu den schönsten „GeHEIMATorten“ in Oberbayern:

Kampagne von TOM e.V., München Tourismus, BEG und MVV geht in die zweite Runde

Pressemitteilung MVV

(34)

Herausgeber: Stadtwerke München GmbH / Emmy-Noether-Straße 2 / 80992 München / www.swm.de Verantwortlich für Inhalt und Redaktion: Bettina Hess

Telefon: +49 89 2361-5042 / E-Fax: +49 89 2361-70 50 42 / E-Mail: presse@swm.de

(teilweise voraus)

SWM zur Berichterstattung über Kiosk- Leerstände in U-Bahnhöfen

(6.10.2021) Zur aktuellen Berichterstattung über Leerstände bei Kiosken in U-Bahn-Zwischengeschossen möchten die SWM deutlich machen: Das Thema gewerbliche Nutzung/Vermietung in Verkehrsbauwerken ist für die SWM als Angebotsergänzung für die Fahrgäste von hoher Bedeutung, aber auch deutlich komplexer, als es von außen betrachtet wirken mag.

Die SWM/MVG verzeichnen aktuell rund 30 Leerstände bei insgesamt 160 Verkaufsflächen in 100 U-Bahnhöfen, das entspricht 18 % Leerstand. In den vergangenen Jahren haben bereits mehrere Bahnhofsmodernisierungen (etwa

Hauptbahnhof, Marienplatz) für mehr Attraktivität auch der dortigen Verkaufsflächen gesorgt. Am Sendlinger Tor werden derzeit weitere moderne Verkaufsflächen im Zuge des Umbaus realisiert, dort läuft gerade das Ausschreibungsverfahren.

Die Sicherheitsanforderungen – vor allem den Brandschutz betreffend – für die Ausweisung, den Umbau und die

Genehmigung von unterirdisch gelegenen Verkaufseinrichtungen in Verkehrsbauwerken sind heute im Vergleich zu früher

allerdings wesentlich komplexer. Sie führen daher zu längeren Planungs- und Umsetzungsphasen bei Nachnutzungen oder Nutzungsänderungen und damit zu längeren Leerständen bei solchen technischen und konzeptionellen Anpassungen.

Auch das Umfeld für das klassische Kioskgeschäft hat sich in

den vergangenen Jahren gewandelt. Den SWM/MVG ist aber ein

fairer und langfristiger Umgang mit ihren Mieterinnen und Mietern

wichtig. Belastungen durch pandemiebedingte Lockdownzeiten

und Hygienevorschriften wie die Maskenpflicht, die die

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Kioskbetreiberinnen und -betreiber zuletzt durch Mindereinnahmen trafen, wurden durch verschiedene

Maßnahmen wie Stundungs- und Ratenzahlungs-Angebote seitens SWM nach Möglichkeit abgefedert. Die Fahrgastzahlen und damit der Publikumsverkehr in den Zwischengeschossen steigen aber aktuell wieder.

Die SWM/MVG führen mit Blick in die Zukunft zudem Gespräche über alternative Nutzungsmöglichkeiten von leerstehenden Objekten. Sie arbeiten dazu unter anderem mit der Hochschule München zusammen, um neue, innovative

Vermarktungskonzepte zu entwickeln.

Nicht zuletzt bearbeiten die SWM/MVG aktuell umfangreiche und

langfristige Zukunftsaufgaben, um die die ÖPNV-Infrastruktur auf

die Anforderungen der absehbar wachsenden Stadt München

auszurichten. Diese Bahnhofs-Modernisierungen, Strecken-

Ertüchtigungen und Neubauprojekte zum Wohle von Millionen

Fahrgästen stehen im Fokus. Teil der Modernisierungsprojekte

sind neben Barrierefreiheit und Brandschutz-Optimierungen auch

Modernisierungsmaßnahmen bei Verkaufsflächen.

Referenzen

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