• Keine Ergebnisse gefunden

Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Vorbemerkung

Die folgenden Ausführungen beziehen sich nur auf das Planungsgebiet der geplanten Kompos- tieranlage an der Fasangartenstraße. Die Beschlussfassung zur geplanten Wohnnutzung an der Hochäckerstraße erfolgt gesondert.

Ausgangslage und Anlass der Änderung Das Planungsgebiet für die beabsichtigte Verla- gerung der bestehenden Kompostieranlage an der Hochäckerstraße an die Fasangartenstraße liegt im Stadtbezirk 16 Ramersdorf - Perlach westlich der Fasangartenstraße am südlichen Stadtrand von München.

Weite Bereiche des Gebiets für die geplante Wohnnutzung an der Hochäckerstraße und der nördlich gelegenen Wohngebiete werden heute durch die Emissionen der bestehenden Kompos- tieranlage am Nordrand des Neuen Südfriedhofs beeinträchtigt.

Mit der Aufgabe der gärtnerischen Nutzung auf den Flächen nördlich der Hochäckerstraße ergibt sich die Möglichkeit, diesen Bereich einer Wohnnutzung zuzuführen. Voraussetzung dafür ist zur Vermeidung von Nutzungskonflikten die Verlagerung der bestehenden Kompostier- anlage.

Die Fläche an der Fasangartenstraße ist im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung als Fläche für die Landwirt- schaft mit der überlagernden landschaftsplaneri- schen Schraffur "Flächen mit Nutzungsbe- schränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft"

dargestellt. Das Planungsareal liegt im Bereich des Regionalen Grünzugs Gleißental /

Hachinger Tal.

Der Ausschuss für Stadtplanung und

Bauordnung der Landeshauptstadt München hat am 30.06.2010 beschlossen, den Flächennut- zungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern und einen Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Gleichzeitig wurden die für eine Siedlungsentwicklung notwendigen Planungsschritte zur Absiedelung der vorhan- denen Kompostieranlage eingeleitet.

Im Rahmen der Planung wurden mehrere Stand- ortalternativen zur Unterbringung der Kompos- tieranlage untersucht.

Diese Untersuchung hat ergeben, dass für die Verlagerung der geplante Standort an der Fasangartenstraße am besten geeignet ist.

Die Gegenüberstellung der immissionsschutz- rechtlichen Anforderungen und der daraus entstehenden Kosten hat ergeben, dass dieser Standort unter Berücksichtigung aller finanzi- eller, planerischer und ökologischer Aspekte die wirtschaftlich und ökologisch sinnvollste Lösung darstellt.

Planungsziel und beabsichtigte Darstellung Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten ist die bestehende Kompostieranlage an einen neuen Standort an der Fasangartenstraße zu verlagern, in kurzer Entfernung zum Neuen Südfriedhof, dessen Grünabfälle hier verwertet werden.

Dieser Bereich wird zukünftig als Ver- und Entsorgungsfläche dargestellt.

O:\Projekte\fidok\texte\6_suedost\6_4\6_4_lw\6_4_lw_1\FNP_Aend Hochaeckerstr\billi_06_19_tb_kompostieranl_a4_txt.odt

Peralohstraße (südlich) und Unterhachinger Straße / Ottobrunner Straße (westlich) und

BAB 8 München-Salzburg (östlich), Fasangartenstraße (westlich) Teilbereich: BAB 8 München-Salzburg (östlich),

Fasangartenstraße (westlich) - Kompostieranlage

Lage im Stadtgebiet

(2)

Auswirkungen der Planung

Durch die Verlagerung der Kompostieranlage erfolgt ein Eingriff in den Regionalen Grünzug Gleißental / Hachinger Tal.

Verträglichkeit mit dem Regionalplan, Erhalt der Funktion des Regionalen Grünzugs

Die geplante Kompostieranlage ist auf einer für die Öffentlichkeit kaum zugänglichen Dreiecks- fläche zwischen der Autobahn A 8 Ost München - Salzburg, der S-Bahnlinie und der Fasangar- tenstraße auf einer seit jeher landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche vorgesehen. Aufgrund dieser Lage, der Ausgestaltung der Anlage und den vorzusehenden Eingrünungsflächen ist eine Beeinträchtigung der Funktionen des Regionalen Grünzugs nicht zu erwarten:

1. Funktion Luftaustausch

Die Anlage behindert aufgrund ihrer niedrigen Einrichtungen (offene Bodenmieten) den derzeit möglichen Luftaustausch nicht. Es sind auf der Westseite bereits dichte

Gehölzpflanzungen und auf der Nordseite der Damm der Bahnlinie vorhanden, die einen bodennahen freien Abfluss der Kaltluft aus dem Süden bereits dauerhaft behindern. Das einzige höhere Gebäude im Bereich der geplanten Anlage ist eine neue Halle, die als Einzelobjekt vom Luftstrom problemlos umflossen werden kann.

2. Siedlungsgliederung

Wegen der bei einer Kompostieranlage zeitweise auftretenden Geruchsbelästigung ist es grundsätzlich empfehlenswert, die Anlage wie hier außerhalb von

Siedlungsbereichen zu errichten. Die Kompostieranlage wird nach Fertigstellung der Eingrünungsmaßnahmen wie ein typischer Betrieb im Außenbereich wirken und sich in die umgebende Orts- und Landschaftsstruktur zwischen Autobahn und Bahndamm einpassen. Die Höhe der Halle gleicht dem Volumen einer

landwirtschaftlichen Maschinenhalle. Die Siedlungsstruktur wird durch das

Einzelvorhaben nicht erheblich gestört. Der bestehende gegliederte Eindruck am südlichen Stadtrand von München bleibt daher in diesem Bereich auch nach Realisierung des Vorhabens erhalten.

3. Erholungsvorsorge

Das Gelände ist seit jeher für

Erholungssuchende nicht nutzbar, da die Fläche selbst vollständig landwirtschaftlich intensiv genutzt wird und um das Grundstück herum keine durchgängigen Wege

vorhanden sind. Die unmittelbare Lage an der stark befahrenen Autobahn bietet sich auch zukünftig nicht für die Anlage einer Freizeit- und Erholungseinrichtung an. Für die Erholungssuchenden, die den Radweg zwischen Ramersdorf und Fasangarten nutzen, wird durch die vorgesehene lockere randliche Umpflanzung der Anlage eine optische Abschirmung geschaffen. Diese Bepflanzung ergänzt den auf der West-, Nord- und Ostseite vorhandenen Gehölzbestand. Insbesondere der

ortsbildprägende Altbaumbestand entlang der Fasangartenstraße bleibt vollständig

erhalten.

Weitere Auswirkungen der Planungen sind dem nachstehenden Umweltbericht zu entnehmen.

Umweltbericht

Zu Standort, Anlass, Art und Umfang sowie Auswirkungen der Planung wird auf die

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung verwiesen.

Darstellung der in einschlägigen Fachge- setzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

Die Fläche an der Fasangartenstraße befindet sich gemäß Regionalplan im Regionalen Grünzug Gleißental / Hachinger Tal.

Die Allee entlang der Fasangartenstraße ist im Arten- und Biotopschutzprogramm der Landes- hauptstadt München (ABSP) als lokal bedeut- samer Lebensraum ausgewiesen.

Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung

Betroffene Schutzgüter

Die Betroffenheit der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- / Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige

(3)

Sachgüter wird nachfolgend dargelegt.

Schutzgut Mensch - Lärm

Bei Verlagerung der Kompostieranlage an den neuen Standort an der Fasangartenstraße bleibt diese weiterhin in unmittelbarer Nähe des Neuen Südfriedhofs bestehen, wodurch weite

Fahrstrecken zum Transport des anfallenden Grünguts vermieden werden. Geräuschintensive Arbeiten finden zukünftig in der neuen Halle der Kompostieranlage statt. Die zulässigen Orientie- rungswerte bzgl. Verkehrs- und Anlagenlärm werden in der Nachbarschaft eingehalten.

Insgesamt sind mit der Verlagerung der Kompostieranlage keine erheblichen Auswir- kungen auf das Schutzgut zu erwarten.

Schutzgut Mensch - Erholung

Das heute landwirtschaftlich genutzte Gebiet an der Fasangartenstraße weist keine besondere Erholungsfunktion auf. Diese Situation wird durch die Neuplanung nicht verändert.

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Auf der Ackerfläche an der Fasangartenstraße ist ein Brutvorkommen von bodenbrütenden Vogelarten wie Rebhuhn oder Feldlerche wegen der starken mittelbaren Beeinträchtigungen durch die umgebenden Straßen und Wege nicht zu erwarten. In den umgebenden Strukturen ist das Vorkommen von Tierarten wahrscheinlich, die Ackerflächen als Nahrungshabitat nutzen (Vögel, Fledermäuse). Ökologisch wertvolle Lebensräume, wie der im Norden verlaufende Bahndamm und die angrenzende Hochstauden- fluren können Lebensräume der Zauneidechse sein.

Durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Genehmigung der Kompostieranlage sind die Trockenlebensräume entlang der Bahnlinie zu erhalten und nach Möglichkeit neue

geeignete Habitat- und Verbundstrukturen entlang der Bahnlinie anzulegen. Die Baumreihe westlich der Fasangartenstraße ist so weit wie möglich zu erhalten.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich durch die Umsetzung der Planung die Vielfalt der Vegetationsstrukturen erhöht, und dadurch langfristig mit einer Verbesserung des floristi- schen wie auch faunistischen Artenpotenzials gegenüber dem Bestand zu rechnen ist.

Schutzgut Boden

Das Gebiet an der Fasangartenstraße ist derzeit landwirtschaftlich genutzt und unversiegelt.

Die Umsetzung der Planung führt durch die Nutzung von unbebauten Flächen lokal zu negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, die durch geeignete Maßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens so weit wie möglich zu minimieren sind.

Schutzgut Wasser

Der Untergrund im Planungsbereich ist durch eine hohe Durchlässigkeit und nur sehr geringes Filtervermögen auch der oberen Bodenschichten gekennzeichnet. Es sind keine natürlichen oder künstlichen Oberflächengewässer vorhanden.

Bauliche Eingriffe in den Grundwasserhorizont sind auf Grund des hohen Grundwasserflurab- standes von 10 bis 12 m nicht zu erwarten.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind bei Realisierung der Planung als

unerheblich einzustufen.

Schutzgut Klima / Luft

Die zu verlagernde Kompostieranlage besitzt auf Grund der weitgehend gehölzfreien Freiflächen und dem direkten Anschluss an den südlich gelegenen Friedhof eine Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet der angrenzenden Siedlungsbereiche. Allerdings bestehen auf Grund der Nähe zur stark befahrenen A 8 erheb- liche Vorbelastungen durch Luftschadstoffe.

Zusätzlich sind Bereiche durch Geruchsemis- sionen beeinträchtigt.

Durch die Erhöhung der Flächenversiegelung ist bei Verlagerung der Kompostieranlage an die Fasangartenstraße mit einer Verschlechterung der stadtklimatischen Situation und einer lokalen Erhöhung der Temperaturschwankungen im Tagesverlauf zu rechnen.

Durch die Verlagerung der Kompostieranlage entfallen auf Grund des Abstandes zu beste- henden bzw. geplanten Siedlungsgebieten die Belastungen durch Gerüche. Temporär können sich jedoch zukünftig Geruchsbelastungen auf Teilbereichen des Friedhofsgeländes ergeben.

Laut einem lufthygienischen Fachgutachten zu Stäuben, Gerüchen und Keimen liegt die Häufigkeit der zu erwartenden Geruchsimmis- sionen unter 10 % der Jahresstunden. Damit

(4)

sind die Anforderungen der Geruchsimmissions- richtlinie eingehalten.

Schutzgut Orts- / Landschaftsbild

Das Gebiet an der Fasangartenstraße ist derzeit eine Ackerfläche. Durch eine Randeingrünung der neuen Kompostieranlage mit Kulissen- wirkung kann der Übergangsbereich zu den angrenzenden Freiflächen landschaftsgerecht gestaltet werden.

Die Auswirkungen der Planung ist als negativ für das Schutzgut Orts- / Landschaftsbild einzu- stufen. Durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind die Auswirkungen zu minimieren.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Bau- und Bodendenkmäler oder sonstige relevante Kulturgüter sind im Planungsgebiet nicht bekannt. Das Vorhandensein von Boden- denkmälern kann jedoch wegen der Denkmal- dichte im unmittelbaren Umfeld nicht ausge- schlossen werden. Werden im Zuge von Erdar- beiten Bodendenkmale angetroffen, ist dies gemäß Art. 8 Bayerisches Denkmalschutzgesetz unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbe- hörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen.

Wechselwirkungen und Zielkonflikte Wechselwirkungen werden beim jeweiligen Schutzgut bewertet. Entscheidungserhebliche negative Wechselwirkungen als Folge der Änderung des Flächennutzungsplans sind nicht zu erwarten.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung ist im Wesentlichen von einer unveränderten Nutzung des Gebiets auszugehen. Eine Verlagerung der Kompostieranlage würde nicht stattfinden. Auf Grund der örtlichen Nähe der bestehenden Anlage zu den Wohngebieten an der Peraloh- straße sind Immissionskonflikte möglich.

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Im Rahmen der Planung entsteht ein ausgleichs-

pflichtiger Eingriff in die vorhandenen Strukturen, der unter Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durch entsprechende

Maßnahmen auszugleichen ist. Eine exakte Bilanzierung und Festsetzung erfolgt im Rahmen der Genehmigung der Kompostieranlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Alternative Planungsmöglichkeiten Die Fläche an der Fasangartenstraße für die Verlagerung der Kompostieranlage erwies sich in einer Standortprüfung als am besten geeig- neter Standort in Friedhofsnähe.

Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten

Für das Gebiet an der Fasangartenstraße wurden die Ergebnisse der Einzelfallprüfung gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltver- träglichkeitsprüfung mit herangezogen. Zur Prüfung einzelner Umweltschutzbelange wurden vorliegende Fachgutachten verwendet.

Maßnahmen zur Überwachung auf der Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung

Da für die geplante Verlagerung der Kompostier- anlage an die Fasangartenstraße keine Progno- seunsicherheiten bestehen, kann auf ein Monitoring auf der Ebene des Flächennutzungs- plans mit integrierter Landschaftsplanung verzichtet werden.

Allgemein verständliche Zusammenfassung Mit der Verlagerung der städtischen Kompostier- anlage nördlich des Neuen Südfriedhofs auf einen neuen Standort an der Fasangartenstraße wird im Bereich nördlich der Hochäckerstraße eine Wohnungsbauentwicklung möglich.

Bei der geplanten Änderung des Flächennut- zungsplans mit integrierter Landschaftsplanung sind nur für die Schutzgüter Boden, Klima und Orts- / Landschaftsbild negative Umweltauswir- kungen zu erwarten, die im Rahmen des Geneh- migungsverfahrens durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren sind.

Der durch die Planung ausgelöste zusätzliche Verkehr kann an den benachbarten Knoten- punkten des umgebenden Straßennetzes leistungsfähig abgewickelt werden.

Mit einem Eingriff in das Grundwasser ist auf Grund des hohen Grundwasserflurabstandes nicht zu rechnen.

(5)

Im Rahmen der Planung entsteht ein ausgleichs- pflichtiger Eingriff, der durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen ist. Eine exakte Bilanzierung und Festsetzung erfolgt im Rahmen der Genehmigung der Kompostieranlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Die beabsichtigte Änderung des Flächennut- zungsplans mit integrierter Landschaftsplanung stellt eine geordnete städtebauliche Entwicklung bei gleichzeitiger Beachtung der umweltschüt- zenden Belange dar.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

10.00 - 10.45 Unterricht 3. Stunde am Freitag in der musischen Klasse, Instrumentalunterricht) Freizeitangebot I Freizeitangebot II sprachlich (3.. Klasse

Nach dem Umbau der Hochbrücke Freimann kann davon ausgegangen werden, dass sich durch die dann wieder leistungsfähige und verkehrssichere Verknüpfung mit dem Föhringer Ring

4.6.1 Baulinieentlang der Erschließungsstraße imGE 2.. 4.6.2 Baugrenzen und -linien imsüdlichsten Bereich des GE

Das Planungsprojekt Arrondierung Kirchtrudering soll sich bezüglich Höhe und Dichte nicht ausschließlich an der Bebauung der Messestadt orientieren, sondern muss auch einen

Oktober 2018 „WLAN-Infrastruktur an Münchner Bildungseinrichtungen – Ser- viceentwicklung und -pilotierung an ausgewählten Schulen“ (Sitzungsvorlage Nr. 1420 / V 12770) wurde

Diese stützt sich allerdings auf eine andere Rechtsgrundlage (BGB), sodass es mindestens eines entsprechenden Aktes der Bayerischen Staatsregierung – also beispielsweise einer

Nach Angaben des VDI (Verein Deutscher Ingenieure) ist die Zahl der Arbeitsplätze für Inge- nieure bundesweit in den Jahren zwischen 1996 und 2002 (Zahlen für 2003 liegen noch nicht

Mit der Entsiegelung von bisher befestigten Flächen entlang des Truderinger Hüllgrabens im Zuge der Umsetzung der Planung ist eine Aufwertung für das Schutzgut Boden verbunden..