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Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport

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Academic year: 2022

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Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport

Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport

Bayerstr. 28, 80335 München KITA Elternberatung

RBS-KITA-SUG Bayerstr. 28 80335 München Telefon: 089 233-96771 Telefax: 089 233-84474 Dienstgebäude:

Landsberger Str. 30 kita-eltern@muenchen.de

Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum

Liebe Familie,

die KITA Elternberatung unterstützt und berät Münchner Familien, wenn sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind suchen.

Haben Sie Ihr Kind schon bei einer Kita angemeldet? Wenn nicht, dann können Sie das über die Internetseite www.muenchen.de/kita machen:

Klicken Sie auf: kita finder+

Klicken Sie auf: Mein Konto – Jetzt anmelden

Wenn Sie noch kein Benutzerkonto im kita finder+ haben, dann klicken Sie auf Jetzt registrieren. Danach können Sie den kita finder+ nutzen.

Suchen Sie sich Kitas aus. Und melden Sie Ihr Kind bei diesen Kitas an.

Ihr Kind ist dann bei diesen Kitas für das gewünschte Kita-Jahr auf der Warteliste.

Die Verteilung der freien Betreuungsplätze für das Kita-Jahr 2021/2022 hat im März 2021 begonnen.

Für das Kita-Jahr 2022/2023 beginnt die Vergabe ab dem 17. März 2022.

Die Platzvergabe erfolgt in Phasen. Deshalb kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie Bescheid bekommen.

Melden Sie Ihr Kind auch bei nicht-städtischen Einrichtungen und Eltern-Kind-Initiativen an.

Sie können das ganze Jahr über einen Betreuungsplatz für Ihr Kind suchen. Dafür können Sie den kita finder+ benutzen.

Haben Sie Fragen zum kita finder+?

Dann fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie haben Ihr Kind über den kita finder+ bei einer Kita angemeldet?

(2)

Sie haben aber noch keinen Kita-Platz bekommen?

Dann melden Sie sich bei uns.

Die KITA-Elternberatung unterstützt Sie bei Ihrer Suche nach einem Kita-Platz.

Dafür brauchen wir ein paar Informationen von Ihnen.

Möchten Sie, dass wir Ihnen helfen? Dann füllen Sie bitte das beigelegte Formular aus.

Sie können die KITA Elternberatung auch anrufen.

Die Telefonnummer ist: 089 – 23 39 67 71 Die Sprechzeiten sind:

Montag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr, 13.30 Uhr bis 17 Uhr

Dienstag: 13.30 Uhr bis 17 Uhr

Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr, 13.30 Uhr bis 17 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Sie können der KITA-Elternberatung auch eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: kita-eltern@muenchen.de

Wenn Sie eine persönliche Beratung haben möchten, dann rufen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

KITA Elternberatung

Dieses Anschreiben ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Bitte senden Sie uns nur das folgende Formular ausgefüllt zu.

(3)

1. Angaben zum Kind:

Vor- und Nachname des Kindes:

Geschlecht des Kindes: männlich weiblich divers ohne Angabe Geburtsdatum des Kindes:

Adresse des Kindes:

Straße und Hausnummer PLZ und Ort

Stadtbezirk/Stadtteil

2. Angaben zu der/dem/den Personensorgeberechtigten:

Elternteil 1 sorgeberechtigt: Elternteil 2 sorgeberechtigt:

Vorname: Vorname:

Nachname: Nachname:

Geburtsdatum: Geburtsdatum:

Adresse:

falls abweichend von der Adresse des Kindes

Adresse:

falls abweichend von der Adresse des Kindes

Telefonnummer Telefonnummer

E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse:

Angaben zur Arbeitsstelle Adresse der

Arbeitsstelle: Adresse der

Arbeitsstelle:

Durchschnittliche

Wochenarbeitszeit: Durchschnittliche

Wochenarbeitszeit:

Arbeitszeitbeginn: Arbeitszeitbeginn:

Arbeitszeitende: Arbeitszeitende:

(4)

3. Betreuungsbedarf:

Hat Ihr Kind bereits eine Zusage für einen Betreuungsplatz oder wird Ihr Kind bereits in einer Kindertageseinrichtung (Eltern-Kind-Initiative, Kinderkrippe, Haus für Kinder, Kindergarten) oder in Kindertagespflege (Tagesmutter / Tagesvater) betreut?

Nein Ja, das Kind hat eine Zusage für einen Betreuungsplatz bei ______________________________________ab_________

Ja, das Kind hat einen Betreuungsplatz

bei ______________________________________seit________

Das Kind soll den Betreuungsplatz wechseln,

weil_________________________________________________

Ab wann benötigen Sie einen Betreuungsplatz? ____________________________

Hinweis zur Anmeldefrist für einen Betreuungsplatz:

Der Nachweis eines Kinderbetreuungsplatzes i.S.d. § 24 Abs. 2 SGB VIII

setzt grundsätzlich voraus, dass die Erziehungsberechtigten die Landeshauptstadt München mindestens drei Monate vor der geplanten Inanspruchnahme in Kenntnis setzen. (§ 24 Abs. 5 S. 2 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. Art. 45a AGSG).

Welche Zeiten sind erforderlich, um den Bedarf abzudecken?

Vormittags

Vormittags über Mittag Ganztag

Steht Ihnen ein PKW zur Verfügung, um Ihr Kind zur Kindertagesbetreuung zu bringen bzw. von dort zu holen?

Nein Ja

Benötigt Ihr Kind einen Integrationsplatz nach § 53 SGBXII i.V.m. § 99 SGB IX?

Ihr Kind braucht einen Integrationsplatz, wenn es eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung (z.B. eine Entwicklungsverzögerung oder Verhaltensauffälligkeit) hat oder von einer Behinderung bedroht ist.

Nein Ja

Sind Sie auch an einer Tagespflege in Familien interessiert? Nein Ja Sind Sie auch an einer Großtagespflege interessiert? Nein Ja

(5)

4. Hinweis zur Mitwirkungspflicht und den Folgen fehlender Mitwirkung:

Sie sind verpflichtet, alle für Ihren Antrag erforderlichen Angaben und Nachweise fristgemäß zu erbringen sowie der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen.

Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen. Sollten Sie uns jedoch bis zum gesetzten Termin ohne Angabe von Gründen die angeforderten Angaben bzw. Nachweise nicht vorgelegt haben, sind wir

berechtigt, Sozialleistungen wegen fehlender Mitwirkung ohne weitere Ermittlungen zu versagen. (§ 60, § 66 Abs. 1 und 3 Sozialgesetzbuch I)

5. Erklärungen:

Ich / wir erkläre(n), dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Änderungen, insbesondere eine Zusage für einen Betreuungsplatz, werde ich / werden wir der KITA Elternberatung unaufgefordert und unverzüglich bekannt geben. Den Hinweis zu den Folgen fehlender Mitwirkung habe ich / haben wir zur Kenntnis genommen.

__________________ ________________________________

Datum Unterschrift Sorgeberechtigte(r) 1

__________________ ________________________________

Datum Unterschrift Sorgeberechtigte(r) 2

(6)

6. Datenschutzrechtliche Einwilligung zum Zugriff auf meine bzw. unsere Daten im kita finder+:

Ich erkläre mich freiwillig damit einverstanden, dass die KITA Elternberatung der Landeshauptstadt München auf die in der Münchner Kindertageseinrichtungs-

Onlineanmeldesoftware kita finder+ gespeicherten personenbezogenen Daten des im Bedarfsformular unter Ziffer 1 genannten Kindes sowie der unter Ziffer 2 genannten Personensorgeberechtigten zugreifen und diese zur Beratung und Unterstützung bei der Platzsuche (Bedarfsversorgung) des Kindes verarbeiten und nutzen darf.

Im kita finder+ werden Daten von Kindertageseinrichtungen oder sonstiger teilnehmenden Einrichtungen (z.B. Tagespflegestellen oder Mittagsbetreuungen) sowohl des städtischen Trägers als auch freigemeinnütziger und sonstiger Träger zum Zweck der Anmeldung für Kindertageseinrichtungen und sonstige teilnehmende Einrichtungen sowie der Kindverwaltung der jeweiligen Einrichtung verarbeitet (siehe Datenschutzinformation kita finder+ unter

https://www.muenchen.de/rathaus/DSGVO.html).

Diese Einwilligungserklärung ist freiwillig. Sie kann ohne nachteilige Folgen verweigert oder jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der

Einwilligungserklärung kann schriftlich an die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bereich Kindertageseinrichtungen, Strategie und Grundsatz, KITA Elternberatung, Bayerstraße 28, 80335 München oder an die E-Mail-Adresse kita-eltern@muenchen.de gerichtet werden. Im Falle des Widerrufs kann die Löschung der betreffenden Daten verlangt werden. Im Fall der Verweigerung oder des Widerrufs der Einwilligung erfolgt die Beratung und Unterstützung durch die KITA Elternberatung nur anhand der im Bedarfsformular

angegebenen Daten sowie auf gesetzlicher Grundlage.

__________________ ________________________________

Datum Unterschrift Sorgeberechtigte(r) 1

__________________ ________________________________

Datum Unterschrift Sorgeberechtigte(r) 2

Bitte senden Sie den ausgefüllten Bogen an folgende Adresse:

Postanschrift:

Referat für Bildung und Sport KITA Elternberatung

Bayerstraße 28 80335 München

(7)

Für Ihre Unterlagen:

Datenschutzrechtliche Hinweise zu Ihren Informationsrechten nach Art. 13

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); hier: Datenschutz bei der Beratung und Unterstützung durch die KITA Elternberatung

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Um bei der Suche nach einem Betreuungsplatz zu beraten und unterstützen zu können, insbesondere bei einer Bedarfsmeldung mit dem Bedarfsformular, benötigen wir von Ihnen

personenbezogene Daten. Grundsätzliche Informationen zur Tätigkeit der KITA Elternberatung finden Sie unter:

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Bildung-und-Sport/

Kindertageseinrichtungen/Elternberatung.html 2. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport Bereich Kindertageseinrichtung Strategie und Grundsatz Bayerstraße 28

80335 München

E-Mail: kita-eltern@muenchen.de

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Landeshauptstadt München

Behördliche Datenschutzbeauftragte Burgstraße 4

80331 München

E-Mail: datenschutz@muenchen.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Daten werden im Rahmen der erforderlichen Sachbearbeitung erhoben, um die Eltern gemäß des gesetzlichen Auftrags gem. § 24 SGB VIII zu beraten und bei der Suche und Vermittlung eines Platzes (Kita-Platz oder Tagespflege) zu unterstützen.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 4 Abs. 1 BayDSG iVm. Art. 6 Abs. 1 a), e) DSGVO iVm.

§§ 24, 79 SGB VIII verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

- IT Dienstleister IT@M

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Vermittlung von Betreuungsplätzen weitergegeben an:

- Träger von Kindertageseinrichtungen und sonstiger teilnehmender Einrichtungen 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Landeshauptstadt München so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Daten werden nach der Erhebung für längstens 10 Jahre bei der Landeshauptstadt München gespeichert.

7. Betroffenenrechte

Ihre Rechte nach Art. 15 ff. DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit) können Sie gegenüber der Landeshauptstadt München als verantwortliche Stelle geltend machen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Ebenfalls besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Landeshauptstadt München durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch

(8)

diesen nicht berührt. Soweit die Verarbeitung der Daten jedoch aufgrund gesetzlicher Grundlage erfolgt, bleibt diese vom Widerruf der Einwilligung unberührt.

9. Pflicht zur Angabe der Daten

Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Eine Beratung und Unterstützung durch die KITA Elternberatung kann dann nicht erfolgen.

Sie können sich mit der vorgesehenen Einwilligungserklärung freiwillig damit einverstanden erklären, dass die KITA Elternberatung der Landeshauptstadt München auf die in der Münchner Kindertageseinrichtungs-Onlineanmeldesoftware kita finder+ gespeicherten personenbezogenen Daten zum Kind und den Personensorgeberechtigten zugreifen und diese zur Beratung und Unterstützung bei der Platzsuche (Bedarfsversorgung) des Kindes verarbeiten und nutzen darf. Diese Einwilligung ist freiwillig, es besteht keine Pflicht zur Einwilligung. Aus der Verweigerung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.

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