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Der Staatsminister

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden

Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3657

Thema: „Gefährliche Orte“, Kontrollstellen, Kontrollbereiche und

„Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschrei- tende Kriminalität“ in Leipzig/4. Quartal 2015

Sehr geehrter Herr Präsident,

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 30. September 2015 bis zum 31. Dezember 2015 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontroll- bereichen im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entsprechend der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG (Bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen aufschlüsseln.)

Die Übersicht zu Kontrollbereichen im Sinne der Fragestellung ist der Anla- ge zu entnehmen. Kontrollstellen wurden nicht eingerichtet.

Frage 2:

Welche „gefährlichen Orte“ gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsPolG wurden im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 30. September 2015 bis zum 31. Dezember 2015 aufgrund welcher Lageerkenntnisse ausgewiesen? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Ortsangabe und aufgrund welcher Einsatzlage auflisten.)

Da keine Erfassungs- oder Berichtspflicht über sogenannte „gefährliche Orte“ nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG bestehen, werden keine entspre- chenden Statistiken geführt.

Aktenzeichen

(bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/9382

Dresden, 20 . Januar 2016

Hausanschrift:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden

Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de

Verkehrsanbindung:

Zu erreichen mit den Straßen- bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13

Besucherparkplätze:

Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden.

(2)

Frage 3:

Wie viele Kontrollbereiche, entsprechend § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPolG wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 30. September 2015 bis 31. Dezember 2015 aufgrund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausge- wiesen? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Ortsangabe und aufgrund welcher Lageer- kenntnis oder welcher Einsatzlage auflisten.)

Siehe Antwort auf die Frage 1. Darüber hinaus wurden in der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 30. September 2015 bis 31. Dezember 2015 keine weiteren Kontrollbereiche ein- gerichtet.

Frage 4:

Welche Straßen im Gebiet der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 30. Sep- tember 2015 bis 31. Dezember 2015 aufgrund welcher Lageerkenntnisse als

„Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“

nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen?

Die Deliktsbereiche besonders schwerer Diebstahl (BSD) von Kraftfahrzeugen, beson- ders schwerer Diebstahl (BSD) an/aus Kraftfahrzeugen mit Zielrichtung festinstallierte Navigationsgeräte und der Handel und die Einfuhr von Betäubungsmitteln, stellen in der Polizeidirektion Leipzig, vor allem im Zuständigkeitsbereich der Ballungsraumrevie- re, dauerhafte Schwerpunkte in Bezug auf die grenzüberschreitende Kriminalität dar.

Weiterhin ist im Bezugszeitraum ein Fall von Menschenhandel aufgetreten, welcher im direkten Sachzusammenhang steht.

Im Ergebnis der Auswertung von PASS-Recherchen im Bezugszeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 ergibt sich folgende Lage bzw. wurden folgende Zahlen von Fällen registriert:

Straßenbezeichnung

Summe Menschen- handel BSD von KFZ BSD an/aus KFZ(feste Navigations- geräte) Handel und Einfuhr von BtM Schleusung

Holbeinstraße 15 3 12

Goethestraße (inkl. Schwanenteich) 14 14

Georgiring (inkl. Schwanenteich) 9 9

Eisenbahnstraße 9 1 1 7

Liviastraße 9 2 7

Schongauerstraße 8 2 6

Friedrich-Ebert-Straße 8 2 6

Poetenweg 8 8

(3)

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse indizieren, dass besonders bei den angeführten Delik- ten des BSD an/aus Kfz von festinstallierten Navigationsgeräten und des BSD von Kfz das Diebesgut überwiegend – direkt oder indirekt – vor allem in das osteuropäische Ausland verbracht wird.

Als Schwerpunktbereiche und damit als „andere Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“ i. S. des § 19 Abs.1 Nr. 5 SächsPolG mit signifi- kanten Belastungen in der Stadt Leipzig, stellen sich nachfolgend aufgeschlüsselte Straßen (in alphabetischer Reihenfolge) dar:

1. Breisgaustraße 2. Eisenbahnstraße 3. Feuerbachstraße 4. Fleißnerstraße

5. Friedrich-Ebert-Straße

6. Georgiring (inkl. Schwanenteich) 7. Gerberstraße

8. Goethestraße (inkl. Schwanenteich) 9. Hans-Oster-Straße

10. Hinrichsenstraße 11. Holbeinstraße 12. Liviastraße 13. Poetenweg 14. Rochlitzstraße 15. Schongauerstraße 16. Tschaikowskistraße

Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG sind verdachtsunabhängige Kontrollen dar- über hinaus im Stadtgebiet von Leipzig weiterhin an folgenden Örtlichkeiten gestattet:

• Öffentliche Anlagen, Einrichtungen und Verkehrsmittel des internationalen Ver- kehrs:

Hauptbahnhof Leipzig und der von folgenden Straßenzügen umschlossene Bereich:

Willy-Brand-Platz (nördliche Fahrbahn, ohne Zentralhaltestelle) - Kurt-Schumacher- Straße – Berliner Straße – Rackwitzer Straße – Am Gothischen Bad – Brandenbur- ger Straße

Gerberstraße 5 3 2

Rochlitzstraße 5 5

Breisgaustraße 5 5

Feuerbachstraße 5 1 4

Fleißnerstraße 5 3 2

Hinrichsenstraße 4 4

(4)

• Bundesstraßen:

B 2, B 6, B 7, B 87, B 87n, B 93, B 95, B 107, B 176, B 181, B 182, B 183, B 183a, B 184, B 186

Frage 5:

Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden nachweislich aufgrund der erweiterten polizeilichen Befugnisse festgestellt, geahndet oder verhindert?

(Bitte nach Datum und Uhrzeit, Ortsangabe, Personenzahl und Deliktsbenennung auflisten.)

Gemäß Art. 51 Abs. 1 Sächsische Verfassung ist die Staatsregierung verpflichtet, Fra- gen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen un- verzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsberei- chen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-I-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mit- geteilt werden (SächsVerfGH, a.a.O). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine um- fassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen.

Die Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Ge- schäftsordnung des Sächsischen Landtags beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle ver- langt werden (SächsVerfGH, a.a.O).

Eine gesonderte Statistik zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die im Zusammen- hang mit polizeilichen Befugnissen aufgrund der Einrichtung von Kontrollbereichen festgestellt und geahndet werden, wird durch die sächsische Polizei nicht geführt. Für den angefragten Zeitraum wurden für das gesamte Stadtgebiet Leipzig 18.955 Strafta- ten erfasst.

Elektronisch mit erheblichem Aufwand recherchierbar ist allein, welche dieser Strafta- ten den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden können. Dazu müsste jeder einzelne Straßenzug des jeweiligen Kontrollbereiches als Abfragekriteri- um in das polizeiliche Datensystem eingestellt werden.

Für sämtliche sonstige, für die Beantwortung erforderliche Recherchen wäre die Durchsicht und Auswertung der Verfahrensakten zu den Straftaten erforderlich, die den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden konnten. Aus diesen Ver- fahrensakten müssten zunächst diejenigen ermittelt werden, bei denen die Straftaten in den jeweiligen zeitlichen Geltungsbereich der betreffenden Kontrollbereiche fallen. Die verbleibenden Verfahrensakten müssten dann darauf hin gesichtet werden, ob die be- treffenden Straftaten tatsächlich aufgrund der polizeilichen Befugnisse aufgrund der Einrichtung der betreffenden Kontrollbereiche festgestellt oder geahndet wurden oder ob die Feststellung der Straftat z. B. aufgrund einer Anzeige erfolgte. Erst die so re-

(5)

STAATSM1N1STBR1UM DES 1NMER1M

Freistaat

SACHSEN

Soweit im Rahmen der Fragestellung auch nach der Verhinderung von Ordnungswid- rigkeiten und Straftaten aufgrund der polizeilichen Befugnisse infolge der Einrichtung eines Kontrollbereichs gefragt wird, wird darauf verwiesen, dass spezielle Angaben im

Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden.

Die £|teantwortung der Frage ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung unver-

hält^ism^ßig und in der zur Verfügung stehenden Zeit ohne erhebliche Einschränkun-

gen per sächsischen Polizei nicht zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

MeV-kus UIÜN

Anlage

(6)

Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3657

lfd.Nr. Datum Anlass Zeit Räumliche Ausdehnung

01 05.10.2015 Versammlungslage LEGIDA

Leipzig

16:00 bis

22:00 Uhr

Tröndlinring / Gerberstraße / Keilstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hahnekamm / Querstraße / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Augustusplatz / Roßplatz / Peterssteinweg / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Wilhelm-Seyfferth- Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Goerdelerring / Tröndlinring

02 12.10.2015 Versammlungslage LEGIDA

Leipzig

16:00 bis 22:00 Uhr

Tröndlinring / Gerberstraße / Keilstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hahnekamm / Querstraße / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Augustusplatz / Roßplatz / Peterssteinweg / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Wilhelm-Seyfferth- Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Goerdelerring / Tröndlinring

03 17.10.2015 Versammlungslage OfD

Leipzig

16:00 bis 21:00 Uhr

Kiewer Straße / S-Bahn Haltepunkte nördlich der Breisgaustraße / Schönauer Straße / Ringstraße / Gleisbett der LVB1 südlich der Ratzelstraße / Kiewer Straße

04 19.10.2015 Versammlungslage OfD

Leipzig

18:00 bis 22:00 Uhr

Tröndlinring / Gerberstraße / Keilstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hahnekamm / Querstraße / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Augustusplatz / Roßplatz / Peterssteinweg / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Wilhelm-Seyfferth- Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Goerdelerring / Tröndlinring

05 19.10.2015 bis

20.10.2015

zu erwartende Eilversammlung Leipzig

16:45 Uhr bis

06:00 Uhr

Graf-Zeppelin-Ring / ungewidmeter Weg (nördliche Verlängerung) / Messe-Allee / Flurgrenze Verlauf Gleiskörper östlich Am alten Flughafen, weiter südlich Mockauer Ring / ungewidmeter Weg östlich Maximilianallee, westlich Graf- Zeppelin-Ring

06 20.10.2015 bis

26.10.2015

zu erwartende Eilversammlung Leipzig

16:45 Uhr bis

06:00 Uhr

Graf-Zeppelin-Ring / ungewidmeter Weg (nördliche Verlängerung) / Messe-Allee / Flurgrenze Verlauf Gleiskörper östlich Am alten Flughafen, weiter südlich Mockauer Ring / ungewidmeter Weg östlich Maximilianallee, westlich Graf- Zeppelin-Ring

07 26.10.2015 Versammlungslage LEGIDA

16:00 bis

Tröndlinring / Gerberstraße / Keilstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hahnekamm /

(7)

Seite 2 von 3 Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Goerdelerring / Tröndlinring

08 30.10.2015 Versammlungslage OfD

Leipzig

18:00 bis 22:00 Uhr

Lützowstraße/Georg-Schumann-Straße / Eutritzscher Straße / Gneisenaustraße / Nordplatz / Kickerlingsberg / Schlößchenweg / Menckestraße / Berggartenstraße / Lützowstraße

09 02.11.2015 Versammlungslage LEGIDA

Leipzig

16:00 bis 22:00 Uhr

Tröndlinring / Gerberstraße / Keilstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hahnekamm / Querstraße / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Augustusplatz / Roßplatz / Peterssteinweg / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Wilhelm-Seyfferth- Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Goerdelerring / Tröndlinring

10 09.11.2015 Versammlungslage LEGIDA

Leipzig

16:00 bis 22:00 Uhr

Tröndlinring / Gerberstraße / Keilstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hahnekamm / Querstraße / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Augustusplatz / Roßplatz / Peterssteinweg / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Wilhelm-Seyfferth- Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Goerdelerring / Tröndlinring

11 16.11.2015 Versammlungslage LEGIDA

Leipzig

16:00 bis 22:00 Uhr

Tröndlinring / Gerberstraße / Keilstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hahnekamm / Querstraße / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Augustusplatz / Roßplatz / Peterssteinweg / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Wilhelm-Seyfferth- Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Goerdelerring / Tröndlinring

12 23.11.2015 Versammlungslage LEGIDA

Leipzig

16:00 bis 22:00 Uhr

Tröndlinring / Gerberstraße / Keilstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hahnekamm / Querstraße / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Augustusplatz / Roßplatz / Peterssteinweg / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Wilhelm-Seyfferth- Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Goerdelerring / Tröndlinring

13 30.11.2015 Versammlungslage No-LEGIDA

(Versammlung LEGIDA abgesagt) Leipzig

16:00 bis 22:00 Uhr

Augustusplatz / Grimmaischer Steinweg / Johannisplatz / Prager Straße / Johannisallee / Straße des 18. Oktober / Bayrischer Platz / Arthur-Hoffmann- Straße / Hohe Straße / Floßplatz / Harkortstraße / Martin-Luther-Ring / Schillerstraße / Neumarkt / Gewandgäßchen / Universitätsstraße / Augustusplatz

14 07.12.2015 Versammlungslage LEGIDA

Leipzig

16:00 bis

22:00 Uhr

Augustusplatz / Grimmaischer Steinweg / Johannisplatz / Prager Straße / Johannisallee / Straße des 18. Oktober / Bayrischer Platz / Arthur-Hoffmann- Straße / Hohe Straße / Floßplatz / Harkortstraße / Martin-Luther-Ring / Schillerstraße / Neumarkt / Gewandgäßchen / Universitätsstraße / Augustusplatz

(8)

15 11.12.2015 bis

13.12.2015

Versammlungslage OfD, Thügida, DIE RECHTE

Leipzig

16:00 Uhr bis

04:00 Uhr

Karl-Tauchnitz-Brücke / Martin-Luther-Ring / Dittrichring / Goerdelerring / Tröndlinring / Willy-Brandt-Platz / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / B2 / Prager Straße / Johannisalle / Straße des 18. Oktober / Semmelweisstraße / Zwickauer Straße / Probstheidaer Straße / Karl-Jungbluth-Straße / Liechtensteinstraße / Bornaische Straße / Prinz- Eugen-Straße / Koburger Straße / B2 / Wundstraße / Karl-Tauchnitz-Straße / Karl-Tauchnitz-Brücke

16 31.12.2015 bis

01.01.2016

Jahreswechsel 2015/2016 Leipzig

16:00 Uhr bis

06:00 Uhr

Karl-Tauchnitz-Brücke / Martin-Luther-Ring / Dittrichring / Goerdelerring / Tröndlinring / Willy-Brandt-Platz / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / B2 / Prager Straße / Johannisalle / Straße des 18. Oktober / Semmelweisstraße / Zwickauer Straße / Probstheidaer Straße / Karl-Jungbluth-Straße / Liechtensteinstraße / Bornaische Straße / Prinz- Eugen-Straße / Koburger Straße / B2 / Wundstraße / Karl-Tauchnitz-Straße / Karl-Tauchnitz-Brücke

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